Allianz Global Investors hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 21. August 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Allianz PIMCO Internationaler Rentenfonds K A (EUR) | DE0008475195 | Allianz PIMCO Internationaler Rentenfonds A (EUR) | DE0008475054 |
Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wurde bereits eingestellt.
Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird von der FFB bis zum 12. Juni 2015 (Auftragseingang vor cut-off) gebührenfrei ausgeführt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<
Fondsverschmelzung des „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ auf den „Allianz Internationaler Rentenfonds“
Umwandlung des “Allianz Internationaler Rentenfonds” in einen Feederfonds gemäß den Vorgaben des
Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB)
Sehr geehrte Anteilinhaberin,
Sehr geehrter Anteilinhaber,
Sie halten Anteile an dem OGAW-Investmentfonds Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<< („Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“) in Ihrem Wertpapierdepot.
Die Verwaltungsgesellschaft des „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“, Allianz Global Investors GmbH, hat beschlossen, den „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ am 26.06.2015 (dem „Verschmelzungsstichtag“) auf den Investmentfonds Allianz Internationaler Rentenfonds („Allianz Internationaler Rentenfonds“) zu verschmelzen, der ebenfalls durch Allianz Global Investors GmbH verwaltet wird.
Mit Wirkung zum 21.08.2015 soll der „Allianz Internationaler Rentenfonds“ anschließend in einen sogenannten „Feeder“-Fonds umgewandelt werden. Der „Allianz Internationaler Rentenfonds“ wird daher ab dem 21.08.2015 nicht mehr direkt in die globalen Rentenmärkte investieren, sondern sich mit mindestens 95 % seines Fondsvolumens an dem Fonds „Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate“ beteiligen, der wiederum direkt u.a. in die globalen Rentenmärkte investiert.
I. INFORMATIONEN zur Verschmelzung des „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ auf den „Allianz Internationaler Rentenfonds“ mit Wirkung zum 26.06.2015 gemäß § 186 KAGB Die Anteilklasse A (EUR) des „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ wird nach folgendem Schema auf die entsprechende Anteilklasse A (EUR) des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ verschmolzen:
Die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung der Fondsverschmelzung erfolgte am 13.05.2015 im
Bundesanzeiger und darüber hinaus auf der Website: www.allianzglobalinvestors.de.
Warum erfolgt die Fondsverschmelzung?
Das Ziel dieser Konsolidierung besteht darin, das Produktangebot innerhalb der gleichen Produktstrategie zu straffen. .
Durch die Zusammenlegung kann das Fondsmanagement die Anlagestrategie des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ künftig mit einem größeren Anlagevolumen umsetzen. Dies ermöglicht es, Marktchancen noch umfassender und flexibler zu verfolgen, und dient damit dem Interesse der Anteileigner. Der zu verschmelzende Fonds ist in Bezug auf sein Chance-Risiko-Profil und sein Anlageziel sehr ähnlich im Vergleich zum „Allianz Internationaler Rentenfonds“.
Gesetzliche Verkaufsunterlagen
Diesem Schreiben ist das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“ des „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ und des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ beigefügt. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen zu den Anlagemöglichkeiten und dem Risikoprofil des jeweiligen Fonds. Daher sollten Sie den Inhalt der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ aufmerksam lesen. Der Jahresbericht des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ ist vier Monate nach Ende des Geschäftsjahrs des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ verfügbar. Der Halbjahresbericht steht zwei Monate nach Ablauf des Geschäftshalbjahres des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ zur Verfügung.
Die genannten Unterlagen sowie die Verkaufsprospekte der jeweiligen Fonds erhalten Sie bei Ihrem Berater oder können von Ihnen am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei den Informationsstellen in jedem Rechtsgebiet, in dem die Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen bzw. kostenlos angefragt werden. Außerdem stehen diese Unterlagen im Internet unter www.allianzglobalinvestors.de bzw. www.allianzgiregulatory.
eu für Sie bereit.
Die Fondsverschmelzung wird von einem Abschlussprüfer überprüft. Den genehmigten Verschmelzungsbericht stellen wir Ihnen gerne auf Rückfrage kostenfrei zur Verfügung. Er ist rund vier Monate nach dem Verschmelzungsstichtag verfügbar.
Änderungen im Portfolio des Fonds „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ im Zuge der Fondsverschmelzung Im Hinblick auf die Fondsverschmelzung wird das Portfolio des „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ ab dem 12. 06. 2015 an das des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ angepasst. Alle notwendigen Umschichtungen erfolgen im Rahmen der Bestimmungen des derzeit gültigen Verkaufsprospekts des „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“. Kauf weiterer Anteile am „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ Die Ausgabe neuer Anteile am „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ wird am 13.05.2015 eingestellt. Somit werden letztmalig Kaufaufträge, die am 12.05.2015 bis 07.00 Uhr (MEZ/MESZ) bei uns eingegangen sind, zum Anteilpreis vom 12.05.2015 ausgeführt.
Verkauf von Anteilen am „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ Die Rückgabe von Anteilen am „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ ist bis zum 19.06.2015 bis 7.00 Uhr (MEZ/MESZ) – wie gewohnt kostenfrei – möglich. Verkaufsaufträge werden letztmalig mit dem Preis vom 19.06.2015 abgerechnet.
Ab dem 22.06.2015 wird die Anteilrücknahme eingestellt. Verkauf von Anteilen des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ nach dem Verschmelzungsstichtag und vor der Umwandlung in einen Feederfonds
Anteile des „Allianz Internationaler Rentenfonds“, die Sie im Zuge der Fondsverschmelzung erhalten, können nach erfolgter Verbuchung in Ihrem Wertpapierdepot verkauft werden. Vor der Umwandlung in einen Feederfonds haben Sie als Anteilinhaber des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ das Recht, wie bei Rückgaben üblich, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gegenüber Allianz Global Investors bis zum 20.08.2015, 07.00 Uhr (MEZ/MESZ) zu verlangen, gegebenenfalls sogar unter Anrechnung von Gebühren, die Ihnen zur Abdeckung der Rücknahmekosten entstanden sind. Aufträge, die zwischen dem 20.08.2015 nach 07.00 Uhr (MEZ/MESZ) und dem 24.08.2015 bis 18.00 Uhr (MEZ/MESZ)eingehen, werden mit dem Preis vom 25.08.2015 abgerechnet.
Ab dem 25.08.2015 können Sie wie gewohnt Anteile des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ kaufen und verkaufen.
Ablauf der Fondsverschmelzung
Nach dem Verschmelzungsstichtag werden Ihrem Wertpapierdepot automatisch und kostenfrei, d.h. ohne Berechnung eines Ausgabeaufschlags, Anteile am „Allianz Internationaler Rentenfonds“ im Gegenwert ihrer bisherigen Anlage im „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ gutgeschrieben.
Hierzu wird der Wert Ihres Anteilbestands am „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ durch den Anteilpreis des „Allianz Internationaler Rentenfonds“geteilt. Das Ergebnis ist Ihr neuer Anteilbestand am „Allianz Internationaler Rentenfonds“ der anschließend Ihrem Wertpapierdepot gutgeschrieben wird. Berechnungsgrundlage ist der am Verschmelzungstag ermittelte jeweilige Anteilpreis der beiden Fonds.
Am Verschmelzungsstichtag wird der „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ etwaige Erträge des laufenden Geschäftsjahres ausschütten.
Ihnen entstehen keine Kosten im Zusammenhang mit der Fondsverschmelzung.
Steuerneutrale Fondsverschmelzung
Der Erwerb von Anteilen des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ im Zuge der Fondsverschmelzung des „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ gilt aus steuerlicher Sicht grundsätzlich nicht als Neuerwerb. Dies bedeutet, dass bei einem späteren Verkauf der Anteile am „Allianz Internationaler Rentenfonds“ der Preis und Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs der Anteile am „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ für die Ermittlung einer etwaigen Steuerpflicht von Erträgen maßgebend sind. Wenn Sie weitere steuerrechtliche Fragen, insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der Fondsverschmelzung für Sie persönlich haben, wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Wie bereits zu Beginn dieses Schreibens dargelegt, soll unmittelbar nach der vollzogenen Verschmelzung des „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ auf den „Allianz Internationaler Rentenfonds“, der „Allianz Internationaler Rentenfonds“ anschließend in einen sogenannten „Feeder“-Fonds mit Wirkung zum 21.08.2015 umgewandelt werden.
Der „Allianz Internationaler Rentenfonds“ wird daher ab dem 21.08.2015 nicht mehr direkt in die globalen Rentenmärkte investieren, sondern sich mit mindestens 95 % seines Fondsvolumens an dem luxemburgischen OGAW-Investmentfonds „Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate“ beteiligen, der sich wiederum direkt u.a. in die globalen Rentenmärkte investiert.
II. Informationen zu der sich anschließenden Umwandlung des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ in einen Feederfonds
Warum die nach der Verschmelzung sich anschließende Umwandlung in einen Feederfonds? Der aufnehmende Fonds Ihres „Allianz Internationaler Rentenfonds >>K<<“ – der „Allianz Internationaler Rentenfonds“ – wird zum Feederfonds des luxemburgischen Fonds „Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate“ (der „Masterfonds“) umgewandelt. Der „Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate“ hat wiederum die gleiche Investment-Strategie wie der „Allianz Internationaler Rentenfonds“. Der „Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate“ wird global vertrieben, wodurch sich das Fondsvolumen weiter vergrößern sollte. Durch diese Bündelung kann das Fondsmanagement die Anlagestrategie des „Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate“ künftig mit einem größeren Anlagevolumen umsetzen. Dies ermöglicht es, Marktchancen noch umfassender und flexibler zu verfolgen, und dient damit dem Interesse der Anteileigner des „Allianz Internationaler Rentenfonds“, der faktisch möglichst vollständig am Masterfonds und dessen Wertentwicklung beteiligen wird .
Über die Hintergründe dieser Anpassung sowie die Auswirkungen für die Anleger möchten wir Sie im Folgenden informieren:
Vorab ein Hinweis: Keine Auswirkungen auf Chance/Risiko-Profil, Anlagestrategie und Kosten Durch die oben genannte Umwandlung des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ in einen Feederfonds ändert sich für Sie als Anleger faktisch nichts. Sie halten weiterhin Anteile am „Allianz Internationaler Rentenfonds“, der wiederum nach erfolgter Umwandlung in einen Feederfonds in den Fonds „Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate“ investiert.
Dieser wiederum legt in vergleichbare Rententitel an, in welche derzeit seitens des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ investiert wird. Somit bleiben gleich:
– Fondsname
– Gebührenstruktur
*Es entstehen außer der Taxe d‘abonnement in Höhe von 0,01% p.a. keine zusätzlichen Kosten.
Bei einem Fondspreis von 100 € entspricht dies 1 Cent.
– Insolvenzschutz des Sondervermögen
– WKN und ISIN
– Spar- und Auszahlpläne
– VL-Fähigkeit
Rechtliche Grundlage der Umwandlung
Das KAGB ermöglicht es Fondsgesellschaften, sogenannte „Master-Feeder“-Strukturen einzurichten. Im Rahmen solcher Konstruktionen wird ein Masterfonds festgelegt, der eine bestimmte Anlagestrategie direkt am Kapitalmarkt umsetzt, beispielsweise im vorliegenden Fall durch Anlage in Renten in globalen Märkten . An diesem Masterfonds können sich dann einer oder mehrere Feederfonds beteiligen, ohne selbst direkt in die einzelnen Anlageinstrumenten investieren zu müssen.
Gemäß den Vorgaben des KAGB muss ein Feederfonds mindestens 85 % seines Fondsvermögens in einen Masterfonds investieren. Im Anlegerinteresse strebt Allianz Global Investors aber eine möglichst vollständige Beteiligung des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ am Masterfonds „Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate“ an. Daher schreiben wir in den modifizierten Anlagebedingungen des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ über die gesetzliche Vorgabe hinaus eine Mindestanlage in den Masterfonds in Höhe von 95 % des Fondsvermögens fest.
Die verbleibenden 5% des Fondsvolumens des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ dienen vor allem der Vorhaltung liquider Mittel zur Bedienung laufender Anteilveränderungen.
In den geänderten Anlagebedingungen des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ wird daher u.a. in § 3 (Anlagegrenzen) nunmehr klargestellt, dass der Fonds zu mindestens 95% seines Fondsvermögens in Anteile des Masterfonds „Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate“ investiert sein muss. Zudem wird unter § 4 (Derivate) der Anlagebedingungen nunmehr ausdrücklich geregelt, dass Derivate zukünftig nur noch ausschließlich zu Absicherungszwecken eingesetzt werden dürfen.
Die hierfür zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat die entsprechenden Änderungen der „Besonderen Anlagebedingungen“ des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ mit Schreiben vom April 2015 genehmigt.
Der vollständige Wortlaut der mit Wirkung zum 21.08.2015 in Kraft tretenden „Besonderen Anlagebedingungen“ des Fonds „Allianz Internationaler Rentenfonds“ wurde am 13.05.2015 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie auf unserer Internetseite (www.allianzglobalinvestors.de) veröffentlicht.
Die Wesentlichen Anlegerinformationen für den „Allianz Internationaler Rentenfonds“ sowie für den „Allianz Advanced Fixed Income Global Aggregate“ fügen wir diesem Schreiben als Anlage ebenfalls bei.
Kauf weiterer Anteile am „Allianz Internationaler Rentenfonds“
Die Ausgabe neuer Anteile am „Allianz Internationaler Rentenfonds“ wird am 21.08.2015 vorübergehend eingestellt.
Somit werden letztmalig Kaufaufträge, die am 20.08.2015 bis 07.00 Uhr (MEZ/MESZ) bei uns eingegangen sind, zum Anteilpreis vom 20.08.2015 ausgeführt. Aufträge, die zwischen dem 20.08.2015 nach 07.00 Uhr (MEZ/MESZ) und dem 24.08.2015 bis 18.00 Uhr (MEZ/MESZ) eingehen, werden mit dem Preis vom 25.08.2015 abgerechnet.
Verkauf von Anteilen am „Allianz Internationaler Rentenfonds“
Die Rücknahme der Anteile am „Allianz Internationaler Rentenfonds“ wird am 21.08.2015 vorübergehend eingestellt. Sie haben als Anteilinhaber des „„Allianz Internationaler Rentenfonds““ das Recht, wie bei Rückgaben üblich, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gegenüber Allianz Global Investors bis zum 20.08.2015, 07.00 Uhr (MEZ/MESZ) zu verlangen, gegebenenfalls sogar unter Anrechnung von Gebühren, die Ihnen zur Abdeckung der Rücknahmekosten entstanden sind. Aufträge, die zwischen dem 20.08.2015 nach 07.00 Uhr (MEZ/MESZ) und dem 24.08.2015 bis 18.00 Uhr (MEZ/MESZ)eingehen, werden mit dem Preis vom 25.08.2015 abgerechnet.
Ab dem 25.08.2015 können Sie wie gewohnt Anteile kaufen und verkaufen.
III. Information zur Umstellung der Verwahrarten des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ von „Globalurkunde und effektive Stücke“ in ausschließlich „Globalurkunde“
Die Anteile des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ werden derzeit noch in einzelnen Anteilscheinen, in Mehrfachurkunden oder in Globalurkunden verbrieft. Ab dem 1. Oktober 2015 werden die Rechte der Anteilinhaber der derzeit in Form von effektiven Stücken begebenen Anteilscheinen (sogenannte „effektive Stücke“) ausschließlich in Globalurkunden (Girosammelverwahrung) verbrieft. Die betreffenden Anteilinhaber sind an den jeweiligen Vermögensgegenständen des Sondervermögens ab dem vorgenannten Zeitpunkt weiterhin in Höhe ihrer Anteile als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die Rechte derjenigen Anteilinhaber, für die bis zum 30. September 2015 auf den Inhaber lautende Anteilscheine in Form von effektiven Stücken ausgestellt worden sind, bleiben unberührt. Damit die betreffenden Anteilinhaber die Ausschüttungen nach der Umstellung der effektiven Anteilscheine auf Globalurkunde vereinnahmen können, ist die Einlieferung dieser effektiven Stücke in ein Bankdepot erforderlich.
IV. Information zur Änderung der Abrechnungszeit bei Anteilausgabe und –rücknahme Anteilabrufaufträge und Rücknahmeaufträge des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ werden derzeit noch an einem Wertermittlungstag bis 07:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) abgerechnet. Ab dem 21. August 2015 werden Anteilabrufaufträge und Rücknahmeaufträge des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ an einem Wertermittlungstag bis 18:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit („MEZ“) bzw. mitteleuropäische Sommerzeit („MESZ“) mit dem – zum Zeitpunkt des Eingangs des Anteilabrufauftrags noch unbekannten – am nächsten Wertermittlungstag festgestellten Ausgabepreis abgerechnet.
V. Information zur Änderung des Geschäftsjahresende des „Allianz Internationaler Rentenfonds“ Das Geschäftsjahr des „Allianz International Rentenfonds“ endet derzeit am 30. September. Nach dem bestehenden Geschäftsjahresende wird das Geschäftsjahr des Fonds an das Kalenderjahr angeglichen. Dazu wird vom 01. Oktober 2015 bis zum 31.Dezember 2015 ein Rumpfgeschäftsjahr eingeführt. Nach Beendigung des Rumpfgeschäftsjahres beginnt das Geschäftsjahr zukünftig jährlich am 01. Januar und endet am 31. Dezember.
Mit freundlichen Grüßen
Allianz Global Investors GmbH