Universal hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 09. Juli 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
ficon global stars | A0M7WK | RR Analysis TopSelect Universal | A0HF4N |
Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 27. Mai 2014 stattfinden.
Rücknahmen sind über die FFB noch bis zum 27. Juni 2014 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Verschmelzungsinformationen zu den beiden OGAW-Sondervermögen „ficon global stars“ (zu übertragendes Sondervermögen) und „RR Analysis TopSelect Universal“ (übernehmendes Sondervermögen)
Die beiden OGAW-Sondervermögen werden von der Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main, (nachfolgend „Gesellschaft“) verwaltet. Die Anlageberatung des Portfoliomanagements beider Sondervermögen erfolgt durch die ficon – Financial Consultants GmbH, Düsseldorf. Die Verwahrstelle beider Sondervermögen ist die UBS Deutschland AG, Frankfurt am Main (nachfolgend „Verwahrstelle“).
Das zu übertragende Sondervermögen „ficon global stars“ soll gemäß soll gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 37 Buchstabe a) des Kapitalanlagesetzbuches (KAGB) auf das übernehmende Sondervermögen „RR Analysis TopSelect Universal“ verschmolzen werden (Verschmelzung durch Aufnahme).
Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung
Durch die Verschmelzung wird eine Erhöhung des Anlagevolumens erzielt, wodurch eine kosteneffizientere Verwaltung und somit die Wettbewerbsfähigkeit des übernehmenden Sondervermögens gesteigert wird. Zudem ermöglicht ein höheres Fondsvolumen grundsätzlich eine breitere Diversifikation.
Als übernehmendes Sondervermögen wurde der „RR Analysis TopSelect Universal“ festgelegt, da der Fonds über das höhere Fondsvolumen verfügt und der Kern der Anlagekonzepte eines jeweils unter
fundamentalen Gesichtspunkten zusammengestelltes Aktien-Portefeuille nahezu identisch ist.
Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger
Anleger des zu übertragenden Sondervermögens werden mit Wirksamwerden der Verschmelzung Anleger des übernehmenden Sondervermögens, sofern sie nicht von Ihrem Rückgabe- oder Umtauschrecht
Gebrauch machen. Ihre Anteile am zu übertragenden Sondervermögen werden in Anteile am übernehmenden Sondervermögen umgetauscht. Von da an sind auch für die Anleger des zu übertragenden
Sondervermögens die Anlagebedingungen des übernehmenden Sondervermögens maßgeblich.
Für die Anleger des übernehmenden Sondervermögens ergeben sich in diesem Zusammenhang durch die Verschmelzung keine Änderungen.
Für die Anleger des zu übertragenden Sondervermögens wird sich die Anlagestrategie hinsichtlich seiner Anlagemöglichkeiten von einem weltweit anlegenden Aktienfonds in ein Sondervermögen ändern, dass mindestens 51 % seines Vermögens in europäischen Aktien anlegt. Die maximale Investitionsquote in andere Wertpapiere (als Aktien), Geldmarktinstrumente und Bankguthaben ist beim zu übertragenden
und beim übernehmenden Sondervermögen insgesamt jeweils auf 49 % des Wertes des Sondervermögens begrenzt; in beiden Sondervermögen dürfen maximal 10 % in Investmentanteile (Zielfonds)
investiert werden. Beide Sondervermögen können Derivatgeschäfte tätigen, um Vermögenspositionen abzusichern oder um höhere Wertzuwächse zu erzielen.
Eine Neuordnung der Portfolios beider Sondervermögen ist vor dem Übertragungsstichtag nicht geplant.
Auch nach der Verschmelzung wird das übernehmende Sondervermögen an seiner bisherigen Portfoliostruktur festhalten, sofern die dann aktuelle Marktsituation nichts anderes erfordert.
Derzeit sind beide Sondervermögen hinsichtlich ihrer Risikostruktur und Ertragsstruktur ähnlich. Das Risikoprofil beider Sondervermögen ist derzeit in Risikoklasse 6 (6 von 7) gemäß Leitlinie CESR 10-673 der Umsetzung der UCITS IV/ OGAW IV-Richtlinie eingestuft. Die Risikoeinstufung beider Sondervermögen kann sich im Zeitablauf gemäß der o.g. Leitlinie ändern.
Anleger des zu übertragenden Sondervermögens sollten berücksichtigen, dass das Rendite- und Risikoprofil des zu übertragenden Sondervermögens zukünftig der Anlagestrategie des übernehmenden Sondervermögens entspricht. Die mit der Anlage in beiden Sondervermögen verbundenen, marktbedingten Kursschwankungen werden hinsichtlich der Schwankungsbreite aller Voraussicht nach vergleichbar
sein, was ähnliche Gewinnchancen im übernehmenden Sondervermögens zur Folge haben dürfte.
Die Kostenstruktur des zu übertragenden und des übernehmenden Sondervermögen stellt sich wie folgt dar:
Der Ausgabeaufschlag beträgt bei beiden Sondervermögen 5,0 %. Ein Rücknahmeabschlag darf bei beiden Sondervermögen nicht erhoben werden.
Die Kosten, die im Laufe des Geschäftsjahres abgezogen werden („Laufende Kosten“) lagen im letzten Geschäftsjahr beim zu übertragenden Sondervermögen bei 1,72 % p.a. Die laufenden Kosten des übernehmenden Sondervermögens lagen im letzten Geschäftsjahr hingegen bei 1,13 % p.a. Beim übertragenden Sondervermögen kann eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden, die nachfolgend beschrieben wird:
Die Beratungs- oder die Asset Management-Gesellschaft kann zu Lasten des OGAW-Sondervermögens eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 10 % des Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung die Entwicklung des Vergleichsindex (MSCI® World GDR (EUR)1) am Ende der Abrechnungsperiode (01. November bis 31. Oktober eines jeden Kalenderjahres) übersteigt (Outperformance über dem Vergleichsindex), jedoch höchstens 5 % des Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens in der Abrechnungsperiode.
Eine im zu übertragenden Sondervermögen etwaig anfallende erfolgsabhängige Vergütung wird zum Übertragungsstichtag berechnet und fällig gestellt.
Beim übernehmenden Sondervermögen ist die Berechnung einer erfolgsabhängigen Vergütung nicht vorgesehen.
Anteilpreismindernde Auswirkungen auf die Anteile des zu übertragenden Sondervermögens durch eine ggf. angefallene und vor Übertragungsstichtag noch unberücksichtigte erfolgsabhängige Vergütung des übernehmenden Sondervermögens sind daher ausgeschlossen. Zukünftig ist die Kostenstruktur des übernehmenden Sondervermögens maßgeblich.
Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung werden weder dem zu übertragenden noch dem übernehmenden Sondervermögen belastet. Die Kosten der Verschmelzung trägt die
Gesellschaft. Nachfolgend eine Übersicht über die Ausgestaltungsmerkmale und Unterschiede der beiden Sondervermögen: Fondsname ficon global stars
(zu übertragendes Sondervermögen)
RR Analysis TopSelect Universal
(übernehmendes Sondervermögen)
WKN / ISIN ? A0M7WK / DE000A0M7WK8
? A0HF4N / DE000A0HF4N6
Ziele und Anlagepolitik ? Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an.
Um dies zu erreichen, setzt sich ? Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an.
Um dies zu erreichen, investiert 1 MSCI® World ist eine eingetragene Marke der MSCI Inc.
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der Fonds zu mindestens 51%
aus Aktien zusammen. Mit Zielkäufen
(stock picking) sollen die
Ertragsmöglichkeiten der internationalen
Aktienmärkte genutzt
werden. Dabei werden fundamentale
und technische Kennzahlen
ausgewertet, um besondere
Investitionsgelegenheiten
im Aktienbereich aufzuspüren.
Die selektive Einzeltitelauswahl
steht im Vordergrund. Zur Renditeoptimierung
können weitere
Vermögensgegenstände (z.B.
Anlagen in Zertifikate auf Einzelaktien)
eingesetzt werden.
der Fonds zu mindestens 51% in
europäische Aktien. Die Anlagegrundsätze
dieses Fonds lassen
eine breit gestreute internationale
Anlagepolitik zu. Die fundamentalanalytisch
geprägte Anlagepolitik
ist auf Erfolg versprechende
Unternehmen ausgerichtet,
ohne dass bei der Auswahl
eine Indexgewichtung, eine
Branchenzugehörigkeit oder ein
Herkunftsland eine maßgebende
Rolle spielen.
Ertragsverwendung ? Thesaurierend ? Thesaurierend
Derivateeinsatz ? Der Fonds kann Derivatgeschäfte
tätigen, um Vermögenspositionen
abzusichern oder um höhere Wertzuwächse
zu erzielen.
? Der Fonds kann Derivatgeschäfte
tätigen, um Vermögenspositionen
abzusichern oder um höhere Wertzuwächse
zu erzielen.
Risiko- und Ertragsprofil
? Fonds der Risikostufe 6 (6 von
7). Der Fonds ist in Kategorie 6
eingestuft, weil sein Anteilpreis
stark schwankt und deshalb die
Gewinnchance, aber auch das
Verlustrisiko hoch sein kann.
? Fonds der Risikostufe 6 (6 von 7).
Der Fonds ist in Kategorie 6 eingestuft,
weil sein Anteilpreis
stark schwankt und deshalb die
Gewinnchance, aber auch das
Verlustrisiko hoch sein kann.
Verwaltungsvergütung ? maximal 0,40% p.a. ? maximal 1,00% p.a.
Beratervergütung ? maximal 1,25% p.a. ? maximal 1,00% p.a.
Verwahrstellenvergütung
? maximal 0,10% p.a. ? maximal 0,10% p.a.
Laufende Kosten ? 1,72 % p.a. ? 1,13 % p.a.
Fondswährung ? EUR ? EUR
Erfolgsabhängige Vergütung
? Bis zu 10 % der vom Fonds in
der Abrechnungsperiode erwirtschafteten
Rendite über dem Referenzwert
MSCI World® GDR
(EUR)
? nicht vorgesehen
Ausgabeaufschlag ? 5,00 % ? 5,00 %
Rücknahmeabschlag ? keiner ? keiner
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Geschäftsjahr ? 1. November – 31. Oktober ? 1. Dezember – 30. November
Fondsdomizil ? Deutschland ? Deutschland
Vertriebsländer ? Deutschland ? Deutschland
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anleger im Zuge der
Verschmelzung Änderungen unterworfen sein und somit von ihrer bisherigen Behandlung – gegebenenfalls
auch nur geringfügig – abweichen kann.
Bei dieser Verschmelzung kommt es weder auf der Ebene der Anleger noch auf der Ebene der beteiligten
Sondervermögen zu einer Aufdeckung von stillen Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral.
Vom zu übertragenden Sondervermögen erwirtschafte und noch nicht thesaurierte Erträge werden den
Anlegern zum Übertragungsstichtag als sog. ausschüttungsgleiche Erträge steuerlich zugewiesen.
Rechte der Anleger
Die Ausgabe der Anteile des zu übertragenden Sondervermögens wird am 2. Juni 2014 eingestellt.
Die Anleger des zu übertragenden Sondervermögens, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden
sind, haben die Möglichkeit bis zum 2. Juli 2014 ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben, mit
Ausnahme der Kosten, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden oder in Anteile der
Anteilklasse A des Sondervermögens „ACATIS AKTIEN GLOBAL FONDS UI“ (WKN / ISIN: 978174 /
DE0009781740) zu tauschen.
Anleger des übernehmenden Sondervermögens, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind,
haben bis zum 2. Juli 2014 das Recht, ihre Anteile ohne weitere Kosten zurückzugeben oder sind berechtigt,
ihre Anteile kostenfrei in Anteile des Sondervermögens „HP&P EURO SELECT UI FONDS“ (WKN
/ ISIN: 979076 / DE0009790766) zu tauschen.
Anleger des zu übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens, die nicht bis zum 2. Juli
2014 von ihrem kostenfreien Rückgabe- oder Umtauschrecht Gebrauch machen, können nach der erfolgten
Verschmelzung unter Beachtung der vertraglichen Regelungen des übernehmenden Sondervermögens
ihre Anteile börsentäglich zurückgeben.
Die Verschmelzung wird durch den Abschlussprüfer des übernehmenden Sondervermögens entsprechend
den Vorgaben des § 185 Abs. 2 KAGB geprüft. Die Gesellschaft wird auf Anfrage den Anlegern
der Sondervermögen eine Abschrift der Erklärung des Abschlussprüfers, ob die Verschmelzung den
Vorgaben des § 185 Abs. 2 KAGB entsprochen hat (Prüfbericht), kostenlos zur Verfügung stellen.
Maßgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Übertragungsstichtag – Wirksamwerden der
Verschmelzung
Für Zwecke der Übertragung berechnet die Gesellschaft zum Übertragungsstichtag die Inventarwerte
des übernehmenden und des zu übertragenden Sondervermögens. Die Verwahrstelle bestätigt der Gesellschaft
nach Prüfung die Fondsbewertung des zu übertragenden und des übernehmenden Sondervermögens.
Im Anschluss ermittelt die Gesellschaft die Umtauschverhältnisse. Die Anzahl der Anteile
des übernehmenden Sondervermögens errechnet sich aus den Verhältnissen der Inventarwerte des
übernehmenden Sondervermögens zu den Inventarwerten des zu übertragenden Sondervermögens.
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Das Umtauschverhältnis wird am 10. Juli 2014 wie oben beschrieben berechnet und die so ermittelten
Umtauschquoten im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
Der Übertragungsstichtag ist der 9. Juli 2014. Nach Ablauf des Übertragungsstichtages, 9. Juli 2014
2014, 24:00 Uhr, ist die Übertragung zum 10. Juli 2014 (Aufnahmetag und Tag der Berechnung der
Umtauschverhältnisse) gemäß § 189 KAGB wirksam.
Wesentliche Anlegerinformationen des übernehmenden Sondervermögens
Diesen Verschmelzungsinformationen sind die Wesentlichen Anlegerinformationen des übernehmenden
Sondervermögens beigefügt.
Wesentliche Anlegerinformationen
WKN / ISIN: A0HF4N / DE000A0HF4N6
Dieser Fonds wird von der Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH verwaltet.
Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um
Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer
Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen
können.
RR Analysis TopSelect Universal
Der Fonds strebt als Anlageziel einen möglichst hohen Wertzuwachs an.
Um dies zu erreichen, investiert der Fonds zu mindestens 51% in europäische Aktien. Die Anlagegrundsätze dieses Fonds lassen
eine breit gestreute internationale Anlagepolitik zu. Die fundamentalanalytisch geprägte Anlagepolitik ist auf Erfolg versprechende
Unternehmen ausgerichtet, ohne dass bei der Auswahl eine Indexgewichtung, eine Branchenzugehörigkeit oder ein Herkunftsland
eine maßgebende Rolle spielen.
In diesem Rahmen obliegt die Auswahl der einzelnen Vermögensgegenstände dem Fondsmanagement.
Die Anlagepolitik ist die bei Erstellung dieses Dokuments durchgeführte. Sie kann sich im Rahmen der Anlagebedingungen des
Fonds (siehe im Verkaufsprospekt unter „Besondere Anlagebedingungen“) jederzeit ändern.
Die Erträge verbleiben im Fonds und erhöhen den Wert der Anteile.
Die Anleger können von der Kapitalverwaltungsgesellschaft grundsätzlich börsentäglich die Rücknahme der Anteile verlangen. Die
Kapitalverwaltungsgesellschaft kann jedoch die Rücknahme aussetzen, wenn außergewöhnliche Umstände dies unter
Berücksichtigung der Anlegerinteressen erforderlich erscheinen lassen.
Empfehlung: Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von
weniger als 10 Jahren aus dem Fonds wieder zurückziehen wollen.
Risiko- und Ertragsprofil Ziele und Anlagepolitik
Dieser Risikoindikator beruht auf historischen Daten; eine Vorhersage künftiger Entwicklungen ist damit nicht möglich. Die Einstufung
des Fonds kann sich künftig ändern und stellt keine Garantie dar. Auch ein Fonds, der in Kategorie 1 eingestuft wird, stellt keine
völlig risikolose Anlage dar.
Der Fonds ist in Kategorie 6 eingestuft, weil sein Anteilpreis stark schwankt und deshalb die Gewinnchance, aber auch das
Verlustrisiko hoch sein kann.
Bei der Einstufung des Fonds in eine Risikoklasse kann es vorkommen, dass aufgrund des Berechnungsmodells nicht alle Risiken
berücksichtigt werden. Eine ausführliche Darstellung findet sich im Abschnitt „Risikohinweise“ des Verkaufsprospekts. Folgende
Risiken haben auf diese Einstufung keinen unmittelbaren Einfluss, können aber trotzdem für den Fonds von Bedeutung sein:
– Kreditrisiken: Der Fonds kann einen Teil seines Vermögens in Staats- und Unternehmensanleihen anlegen. Die Aussteller dieser
Anleihen können u.U. zahlungsunfähig werden, wodurch der Wert der Anleihen ganz oder teilweise verloren gehen kann.
– Verwahrrisiken: Mit der Verwahrung von Vermögensgegenständen, insbesondere im Ausland, kann ein Verlustrisiko verbunden
sein, das aus Insolvenz, Sorgfaltspflichtverletzungen oder missbräuchlichem Verhalten des Verwahrers oder eines Unterverwahrers
resultieren kann.
– Operationelle Risiken: Der Fonds kann Opfer von Betrug oder anderen kriminellen Handlungen werden. Er kann Verluste durch
Missverständnisse oder Fehler von Mitarbeitern der Kapitalverwaltungsgesellschaft oder externer Dritter erleiden oder durch äußere
Ereignisse wie z.B. Naturkatastrophen geschädigt werden.
Typischerweise geringere Rendite
Geringeres Risiko
Typischerweise höhere Rendite
Höheres Risiko
Aus den Gebühren und sonstigen Kosten werden die laufende Verwaltung und Verwahrung des Fondsvermögens sowie der Vertrieb
der Fondsanteile finanziert. Anfallende Kosten verringern die Ertragschancen des Anlegers.
Der hier angegebene Ausgabeaufschlag / Rücknahmeabschlag ist ein Höchstsatz. Im Einzelfall kann er geringer ausfallen. Den
tatsächlich für Sie geltenden Betrag können Sie beim Vertreiber der Anteile des Fonds erfragen.
Die hier angegebenen laufenden Kosten fielen im letzten Geschäftsjahr des Fonds an, das im November 2013 endete. Die laufenden
Kosten können von Jahr zu Jahr schwanken. Die laufenden Kosten umfassen nicht eine erfolgsbezogene Vergütung und anfallende
Gebühren für den Kauf und Verkauf von Vermögensgegenständen (Transaktionskosten). Der Jahresbericht für jedes Geschäftsjahr
enthält Einzelheiten zu den genau berechneten Kosten. Weitere Informationen über Kosten finden Sie im Verkaufsprospekt unter
“Verwaltungs- und sonstige Kosten”.
Praktische Informationen Frühere Wertentwicklung Kosten
Die Wertentwicklung in der Vergangenheit ist keine Garantie für die künftige Entwicklung.
Bei der Berechnung wurden sämtliche Kosten und Gebühren mit Ausnahme des Ausgabeaufschlags abgezogen.
Der Fonds wurde am 22.12.2005 aufgelegt.
Die historische Wertentwicklung wurde in Euro berechnet.
Verwahrstelle des Fonds ist die UBS Deutschland AG.
Den Verkaufsprospekt und die aktuellen Berichte, die aktuellen Anteilpreise sowie weitere Informationen zu dem Fonds und ggf.
weiteren Anteilklassen des Fonds finden Sie kostenlos in deutscher Sprache auf unserer Homepage unter www.universalinvestment.
de/Publikumsfonds/Fonds-Selektor.
Der Fonds unterliegt dem deutschen Investmentsteuergesetz. Dies kann Auswirkungen darauf haben, wie Sie bzgl. Ihrer Einkünfte
aus dem Fonds besteuert werden.
Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH kann lediglich auf Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar
gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Verkaufsprospekts vereinbar ist.
Dieser Fonds ist in Deutschland zugelassen und wird durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliert.
Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 09.07.2014