FondsVerschmelzung UBS Fonds

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  UBS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 14. November 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
UBS (Lux) Equity Sicav – Sustainable Global Leaders EUR P-ac LU0456449528 UBS (Lux) Equity SICAV – Emerging Markets Sustainable (USD) LU0398999499

Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wurde bereits eingestellt.
Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird von der FFB bis zum 30. Oktober 2014 (Auftragseingang vor cut-off) gebührenfrei ausgeführt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

UBS (Lux) Equity SICAV
Geschäftssitz: 33A avenue J.F. Kennedy, B.P. 91, L-2010 Luxemburg, Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg B 56.386 (die „Gesellschaft“)
Mitteilung an die Anteilinhaber des UBS (Lux) Equity SICAV – Sustainable Global Leaders (EUR) und des UBS (Lux) Equity SICAV – Emerging Markets Sustainable (USD) Der Verwaltungsrat der Gesellschaft (der „Verwaltungsrat“) möchte Sie von der Entscheidung in Kenntnis setzen, den Teilfonds UBS (Lux) Equity SICAV – Sustainable Global Leaders (EUR) (der „übertragende Teilfonds“) mit Wirkung zum 14. November 2014 (der „Tag des Inkrafttretens“) mit dem Teilfonds UBS (Lux) Equity SICAV – Emerging Markets Sustainable (USD) (der „übernehmende Teilfonds“) (beide gemeinsam als die „Teilfonds“ bezeichnet) zu verschmelzen.
Da die Nettovermögenswerte des übertragenden Teilfonds auf ein Niveau gefallen sind, auf dem eine wirtschaftlich vertretbare Verwaltung des übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich ist, und aufgrund der Tatsache, dass beide Teilfonds von demselben Portfoliomanager verwaltet werden, ist es nach Ansicht des Verwaltungsrates im besten Interesse der Anteilinhaber, den übertragenden Teilfonds gemäß Artikel 25 der Satzung der Gesellschaft mit dem übernehmendem Teilfonds zu verschmelzen.
Die Verschmelzung erfolgt auf Basis des Nettoinventarwerts je Anteil per 13. November 2014 (Cut-off-Zeit:
16.00 Uhr, MEZ) (das „Referenzdatum“). Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds dem übernehmenden Teilfondszugerechnet. Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird am Tag des Inkrafttretens auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses berechnet, das dem Nettoinventarwert je Anteil des übertragenden Teilfonds am Referenzdatum verglichen mit dem Nettoinventarwert je Anteil des übernehmenden Teilfonds am Referenzdatum entspricht. Die Verschmelzung bringt für die Anteilinhaber folgende Änderungen mit sich:

 

Da vor dem Tag des Inkrafttretens unter Umständen ein beträchtlicher Bestandteil seines Vermögens verkauft und in liquide Mittel investiert wird, kann die Verschmelzung das Portfolio des übertragenden Teilfonds wesentlich beeinflussen. Etwaige Anpassungen des Portfolios werden auf den übertragenden Teilfonds beschränkt sein und vor dem Tag des Inkrafttretens vorgenommen. Die Merkmale des Teilfonds wie die Handelshäufigkeit und die Cut-off-Zeit bleiben unverändert.
Die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten und -auslagen (mit Ausnahme eventueller Transaktionskosten) in Verbindung mit dieser Verschmelzung werden von der UBS AG getragen und haben keine Auswirkung auf den übertragenden oder den übernehmenden Teilfonds.
Für Anteilinhaber des übertragenden und übernehmenden Teilfonds, die der Verschmelzung nicht zustimmen, ist die Rücknahme ihrer Anteile kostenlos bis zum Cut-off-Zeitpunkt am 6. November 2014 (Cut-off-Zeit: 16.00 Uhr, MEZ) möglich. Der übertragende Teilfonds wird anschließend für Rücknahmen geschlossen. Ab sofort ist für den übertragenden Teilfonds eine Abweichung von dessen Anlagepolitik zulässig, soweit dies für die Anpassung des Portfolios an die Anlagepolitik des übernehmenden Teilfonds erforderlich ist. Die Verschmelzung tritt am 14. November 2014 in Kraft und ist bindend für alle Anteilinhaber, die keine Rücknahme ihrer Anteile beantragt haben.
Seit dem 6. Oktober 2014 (Cut-off-Zeit: 16.00 Uhr, MEZ) werden keine Anteile des übertragenden Teilfonds mehr ausgegeben. Am Tag der Verschmelzung werden die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds in das Verzeichnis der Anteilinhaber des übernehmenden Teilfonds eingetragen.
PricewaterhouseCoopers wurde als unabhängiger Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft mit der Erstellung eines Berichts beauftragt, in dem die in Artikel 71 (1) lit. a) bis c) Klausel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen vorgesehenen Bedingungen zum Zwecke dieser Verschmelzung überprüft werden. Ein Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern der Teilfonds auf Anfrage und innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Verschmelzung kostenlos zur Verfügung gestellt. Ferner wird PricewaterhouseCoopers mit der Überprüfung des tatsächlichen Umtauschverhältnisses beauftragt, das am Tag der Berechnung des Umtauschverhältnisses festgelegt wird, so wie dies in den Bestimmungen aus Artikel 71 (1) lit. c) Klausel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen vorgesehen ist.
Ein Exemplar dieses Berichts wird den Anteilinhabern der Teilfonds auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus wird den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds nahegelegt, die KII für den übernehmenden Teilfonds zu lesen, die online unter www.ubs.com/funds verfügbar sind. Anteilinhaber, die weiterführende Informationen wünschen, können sich an die Gesellschaft wenden. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Anleger für ihre Beteiligungen an Investmentfonds möglicherweise steuerpflichtig sind. Bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Zahl- und Informationsstelle in Deutschland:
UBS Deutschland AG,
Bockenheimer Landstrasse 2-4, D-60306 Frankfurt am Main
Luxemburg, den 7. Oktober 2014, der Verwaltungsrat
Mitteilung gemäß § 167 Absatz 3 KAGB

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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