MK Lux hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 31. Dezember 2012 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN, IAMF – Almaro Aktiv A1CTN9, IAMF – Stabilitäts Portfolio A0DN5A
Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 20. Dezember 2012 stattfinden. Die Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 20. Dezember 2012 möglich. Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag. Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Frankfurt am Main, 30. November 2012
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MK LUXINVEST S.A.
5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg
R.C.S. Luxemburg B-43576
(„Verwaltungsgesellschaft“)
Mitteilung an die Anteilinhaber des International Asset Management Fund – („Fonds“) Die Anteilinhaber des International Asset Management Fund (der „Fonds“), der von der MK LUXINVEST S.A. („Verwaltungsgesellschaft“)
verwaltet wird, werden hiermit über nachfolgende Änderungen, welche, vorbehaltlich der Genehmigung der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), am 31. Dezember 2012 (24:00 MEZ) in Kraft treten, unterrichtet:
A) Die Anlagepolitik des Teilfonds IAM – Stabilitäts Portfolio (ISIN: LU0206715210) wird dahingehend ergänzt, dass das Teilfondsvermögen nunmehr zusätzlich in Einzelanleihen (in- und ausländische Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, u.a.) angelegt werden kann. Ferner kann das Teilfondsvermögen bis zu maximal 30% in Aktien angelegt werden, wobei Anlagen pro Aktie nur bis zu 10% des Teilfondsvermögens möglich sind.
B) Aufgrund des anhaltend geringen Volumens und der damit verbundenen Unwirtschaftlichkeit des Teilfonds IAM – Controlled Risk Portfolio – Long Term Basic Value (ISIN: LU0206717182) wird dieser in den Teilfonds IAM – World Strategy Portfolio (ISIN: LU0275530797) verschmolzen. Eine Fortführung des Teilfonds erscheint im Interesse der Anleger als nicht sinnvoll.
In folgenden wesentlichen Punkten weicht die Struktur der von der Verschmelzung betroffenen Teilfonds voneinander ab:
Die Verschmelzung der fusionierenden Teilfonds erfolgt für die Anleger ohne weitere Kosten, als jene, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Die Kosten des Abschlussprüfers sowie die Publikationskosten
werden von dem einzubringenden Teilfonds getragen. Die Durchführung der Verschmelzung wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt. Dieser Bericht ist auf Anfrage der durch die Verschmelzung betroffenen Anleger bei der Verwaltungsgesellschaft unter der oben angeführten Adresse kostenlos erhältlich. Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge für den einzubringenden Teilfonds können von der Register- und
Transferstelle im Vorfeld der Verschmelzung nur noch bis zum Cut-Off-Tag 28. Dezember 2012 entgegen genommen werden.C) Für die Teilfonds IAM – Controlled Risk Portfolio – Top Select Portfolio (ISIN: LU0232090471) sowie IAM – ReDeS International Stability (ISIN: LU0218414125) werden Personen für die Anlageausschüsse für die jeweiligen Teilfonds bestellt und/oder herausgenommen.D) Der Teilfonds IAM – ReDeS International Stability (ISIN: LU0218414125) wird in IAM – SOLID GROWTH ALL ASSETS umbenannt. Die bereits bestehende Anteilklasse (ISIN: LU0218414125) erhält die Bezeichnung „EUR“.E) Die Anlagepolitik des Teilfonds IAM – ReDeS International Stability (ISIN: LU0218414125) wird neu gefasst. Sie lautet wie folgt: „Ziel der Anlagepolitik ist es, einen kontinuierlichen Wertzuwachs bei nur moderaten Schwankungen zu erwirtschaften. Zur Umsetzung dieses Anlagezieles wird für den Teilfonds ein sog. „Mehrschichtiger Asset- Management-Prozess“ angewendet. Dieser Prozess setzt sich wie folgt zusammen: • Fundamental-Analyse: Volkwirtschaftliche Gegebenheiten werden analysiert, um Investmentvorgaben im Rahmen der Länder- und Sektorenallokation zu bestimmen. • Technische-Analysen und wissenschaftliche Analyse-Prozesse: Für den Teilfonds werden vollautomatisierte Prozesse und Systeme genutzt, die im kurzfristigen Investmentbereich Kauf- und Verkaufssignale bestimmen. • Partnerschaftliche Investmentstil-Nutzung: Anlage-Entscheidung für Zielfonds, welche für das Portfolio des Teilfonds in Frage kommen, werden auf Grundlage eines Top-Down-Ansatzes (1. Fundamental-Analyse, 2. Technische-Analyse und wissenschaftliche Analyse-Prozesse) getroffen. Zu diesem Zweck wird das Teilfondsvermögen in Geldmarkt-, Renten-, Misch- und Aktienfonds investiert. Je nach Einschätzung der Marktlage kann das gesamte Teilfondsvermögen auch in nur eines der vorher genannten Produkte investiert werden. Zusätzlich kann der Teilfonds in andere Themenfonds investieren. Ferner kann das Teilfondsvermögen bis zu maximal 30% in Aktien angelegt werden, wobei Anlagen pro Aktie nur bis zu maximal 10% des Teilfondsvermögens möglich sind. Zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele ist auch der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“), sowie der Einsatz von Techniken und Instrumenten sowohl zu Anlagezwecken als auch zur Absicherung vorgesehen. Der Einsatz von Zertifikaten soll jedoch auf maximal 30% begrenzt sein. Investitionen in strukturierte Produkte auf alle zulässigen Vermögenswerte sind möglich, sofern es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 6 des Verwaltungsreglements handelt. Bei den strukturierten Produkten kann es sich um börsengelistete Anlageinstrumente handeln, welche als Wertpapiere im Sinne des Artikels 6 des Verwaltungsreglements gelten. Futurekontrakte können z.B. auf Aktien sowie anerkannte Indices (wie z.B. DAX, S&P 500, CAC40, SMI, US Small Cap, Russel 2000), Anleihen, Währungen und Zinsen an den Kapitalmärkten lauten. Bei den Indices handelt es sich um anerkannte Indices im Sinne des Art. 9 der Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März 2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen und dem CESR Leitfaden 07-044. Des Weiteren kann der Teilfonds bis zu einer Grenze von insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens in offene, regulierte Immobilienfonds und Hedgefonds, die einer gleichwertigen Aufsicht unterliegen und anderen als den in Nr. 1 des Artikel 6 des Verwaltungsreglements genannten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Weiterhin kann der Teilfonds flüssige Mittel halten.“
F) Der Teilfonds IAM – Controlled Risk Portfolio – Top Select Portfolio (ISIN: LU0232090471) wird in IAM – TopSelect Portfolio umbenannt. Mit dem Wegfall des Namenszusatzes erfolgt eine Umstellung der Faktoren für Kaufs- oder Verkaufsentscheidungen für die Positionen auf ein quantitatives Modell. Im Vergleich zum Teilfonds vor dem Stichtag kann dies zu einer Änderung in der Allokation und in der Haltedauer für die Positionen führen.
G) Die Anteilklasse CHF (ISIN: LU0399115236) des Teilfonds IAM – Target Global Portfolio wird geschlossen
H) Der Teilfonds IAM – World Strategy Portfolio (ISIN: LU0275530797) wird in IAM – Long Term World Strategy Portfolio umbenannt.
I) Zudem wird die Verwaltungsvergütung des Teilfonds IAM – World Strategy Portfolio (ISIN: LU0275530797) auf 1,30% p.a. angehoben.J) Aufgrund des anhaltend geringen Volumens und der damit verbundenen Unwirtschaftlichkeit des Teilfonds IAM –ALMARO AKTIV (ISIN: LU0491868781) wird dieser in den Teilfonds IAM – Stabilitäts Portfolio
(ISIN: LU0206715210) verschmolzen. Eine Fortführung des Teilfonds erscheint im Interesse der Anleger als nicht sinnvoll.
In folgenden wesentlichen Punkten weicht die Struktur der von der Verschmelzung betroffenen Teilfonds voneinander ab:
IAM – Controlled Risk Portfolio – Long Term Basic Value |
IAM – World Strategy Portfolio | |
---|---|---|
Anlagepolitik | Das Teilfondsvermögen kann bis zu maximal 30% in Aktien angelegt werden, wobei Anlagen pro Aktie nur bis zu maximal 10% des Teilfondsvermögens möglich sind. |
Das Teilfondsvermögen kann bis zu maximal 20% in Aktien angelegt werden, wobei Anlagen pro Emittent nur bis zu maximal 4 % des Teilfondsvermögens möglich sind. |
Verwaltungsvergütung | Bis zu 1,25% p.a. des jeweiligen Netto- Teilfondsvermögens zzgl. 500 EUR pro Monat. |
Bis zu 1,20% p.a. des jeweiligen Netto- Teilfondsvermögens zzgl. 500 EUR pro Monat. |
High Watermark der Performance Fee |
./. | Der die Performance Fee bestimmende Vermögenszuwachs wird auf Grundlage der Wertentwicklung der Anteilwerte, des Netto- Teilfondsvermögens, das dieser Anteilwertberechnung zugrunde liegt, der Hurdle Rate und unter Berücksichtigung eines historischen Höchststandes während einem vorhergehenden Berechnungszeitraum (High Watermark) ermittelt. |
Vertriebsstellenvergütung | 0,75% p.a. berechnet auf Basis des durchschnittlich täglich ermittelten Netto- Teilfondsvermögens. |
0,70% p.a. berechnet auf Basis des durchschnittlich täglich ermittelten Netto- Teilfondsvermögens. |
Die Verschmelzung der fusionierenden Teilfonds erfolgt für die Anleger ohne weitere Kosten, als jene, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Die Kosten des Abschlussprüfers sowie die Publikationskostenwerden von dem einzubringenden Teilfonds getragen.
Die Durchführung der Verschmelzung wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt. Dieser Bericht ist auf Anfrage der durch die Verschmelzung betroffenen Anleger bei der Verwaltungsgesellschaft unter der oben angeführten Adresse kostenlos erhältlich.
Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge für den einzubringenden Teilfonds können von der Register- und Transferstelle im Vorfeld der Verschmelzung nur noch bis zum Cut-Off-Tag 28. Dezember 2012 entgegen genommen werden.
C) Für die Teilfonds IAM – Controlled Risk Portfolio – Top Select Portfolio (ISIN: LU0232090471) sowie IAM – ReDeS International Stability (ISIN: LU0218414125) werden Personen für die Anlageausschüsse für die jeweiligenTeilfonds bestellt und/oder herausgenommen.
D) Der Teilfonds IAM – ReDeS International Stability (ISIN: LU0218414125) wird in IAM – SOLID GROWTH ALL ASSETS umbenannt. Die bereits bestehende Anteilklasse (ISIN: LU0218414125) erhält die Bezeichnung „EUR“.
E) Die Anlagepolitik des Teilfonds IAM – ReDeS International Stability (ISIN: LU0218414125) wird neu gefasst. Sie lautet wie folgt:
„Ziel der Anlagepolitik ist es, einen kontinuierlichen Wertzuwachs bei nur moderaten Schwankungen zu erwirtschaften. Zur Umsetzung dieses Anlagezieles wird für den Teilfonds ein sog. „Mehrschichtiger Asset-
Management-Prozess“ angewendet. Dieser Prozess setzt sich wie folgt zusammen:
• Fundamental-Analyse: Volkwirtschaftliche Gegebenheiten werden analysiert, um Investmentvorgaben im Rahmen der Länder- und Sektorenallokation zu bestimmen.
• Technische-Analysen und wissenschaftliche Analyse-Prozesse: Für den Teilfonds werden vollautomatisierte Prozesse und Systeme genutzt, die im kurzfristigen Investmentbereich Kauf- und Verkaufssignale bestimmen.
• Partnerschaftliche Investmentstil-Nutzung: Anlage-Entscheidung für Zielfonds, welche für das Portfolio des Teilfonds in Frage kommen, werden auf Grundlage eines Top-Down-Ansatzes (1. Fundamental-Analyse,
2. Technische-Analyse und wissenschaftliche Analyse-Prozesse) getroffen. Zu diesem Zweck wird das Teilfondsvermögen in Geldmarkt-, Renten-, Misch- und Aktienfonds investiert. Je nachEinschätzung der Marktlage kann das gesamte Teilfondsvermögen auch in nur eines der vorher genannten Produkte investiert werden. Zusätzlich kann der Teilfonds in andere Themenfonds investieren. Ferner kann das Teilfondsvermögen bis zu maximal 30% in Aktien angelegt werden, wobei Anlagen pro Aktie nur bis zu maximal 10% des Teilfondsvermögens möglich sind. Zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele ist auch der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“), sowie der Einsatz von Techniken und Instrumenten sowohl zu Anlagezwecken als auch zur Absicherung vorgesehen. Der Einsatz von Zertifikaten soll jedoch auf maximal 30% begrenzt sein. Investitionen in strukturierte Produkte auf alle zulässigen Vermögenswerte sind möglich, sofern es sich um Wertpapiere im Sinne des Artikels 6 des Verwaltungsreglements handelt.
Bei den strukturierten Produkten kann es sich um börsengelistete Anlageinstrumente handeln, welche als Wertpapiere im Sinne des Artikels 6 des Verwaltungsreglements gelten. Futurekontrakte können z.B. auf Aktien
sowie anerkannte Indices (wie z.B. DAX, S&P 500, CAC40, SMI, US Small Cap, Russel 2000), Anleihen, Währungen und Zinsen an den Kapitalmärkten lauten. Bei den Indices handelt es sich um anerkannte Indices im
Sinne des Art. 9 der Richtlinie 2007/16/EG der Kommission vom 19. März 2007 zur Durchführung der Richtlinie 85/611/EWG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte
Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Erläuterung gewisser Definitionen und dem CESR Leitfaden 07-044. Des Weiteren kann der Teilfonds bis zu einer Grenze von insgesamt
10% des Netto-Teilfondsvermögens in offene, regulierte Immobilienfonds und Hedgefonds, die einer gleichwertigen Aufsicht unterliegen und anderen als den in Nr. 1 des Artikel 6 des Verwaltungsreglements genannten
Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten investieren. Weiterhin kann der Teilfonds flüssige Mittel halten.“
F) Der Teilfonds IAM – Controlled Risk Portfolio – Top Select Portfolio (ISIN: LU0232090471) wird in IAM – Top
Select Portfolio umbenannt. Mit dem Wegfall des Namenszusatzes erfolgt eine Umstellung der Faktoren für Kaufs- oder Verkaufsentscheidungen für die Positionen auf ein quantitatives Modell. Im Vergleich zum Teilfonds vor dem Stichtag kann dies zu einer Änderung in der Allokation und in der Haltedauer für die Positionen führen.
G) Die Anteilklasse CHF (ISIN: LU0399115236) des Teilfonds IAM – Target Global Portfolio wird geschlossen.
H) Der Teilfonds IAM – World Strategy Portfolio (ISIN: LU0275530797) wird in IAM – Long Term World Strategy Portfolio umbenannt.
I) Zudem wird die Verwaltungsvergütung des Teilfonds IAM – World Strategy Portfolio (ISIN: LU0275530797) auf 1,30% p.a. angehoben.
J) Aufgrund des anhaltend geringen Volumens und der damit verbundenen Unwirtschaftlichkeit des Teilfonds IAM – ALMARO AKTIV (ISIN: LU0491868781) wird dieser in den Teilfonds IAM – Stabilitäts Portfolio
(ISIN: LU0206715210) verschmolzen. Eine Fortführung des Teilfonds erscheint im Interesse der Anleger als nicht sinnvoll. In folgenden wesentlichen Punkten weicht die Struktur der von der Verschmelzung betroffenen
Teilfonds voneinander ab:
Fondsname | IAM – ALMARO AKTIV | IAM – Stabilitäts Portfolio |
---|---|---|
Anlagepolitik | Das Teilfondsvermögen kann zu 100% in Rentenfons/Geldmarkt-ETFs/Mischfonds angelegt werden. Aktien können bis zu 30% des Teilfondsvermögens erworben werden. |
Das Teilfondsvermögen kann in offeneAktien-, Renten-, Genussschein-, Wandelanleihen-, Devisen-, Geldmarktfonds und gemischten Fonds investieren. Des weiteren kann der Teilfonds in Aktienfonds von Gesellschaften, die im Rohstoffsegment tätig sind, sowie in OGAW, deren Wertentwicklung durch die Verwendung zulässiger Derivate oder Swapgeschäfte von der Preisentwicklungvon Rohstoffindizes abhängt, investieren. Je nach Einschätzung der Marktlage kann das Teilfondsvermögen auch vollständig (maximal 100%) in einem der vorgenannten Anlagesegmente bzw. einer Fondskategorie angelegt werden. |
Verwaltungsvergütung | Bis zu 0,85% p.a. des jeweiligen Netto- Teilfondsvermögens zzgl. 500 EUR pro Monat. |
Bis zu 1,50% p.a. des jeweiligen Netto- Teilfondsvermögens zzgl. 500 EUR pro Monat. |
High Watermark der Performance Fee |
Der die Performance Fee bestimmende Vermögenszuwachs wird auf Grundlage der Wertentwicklung der Anteilwerte, des Netto- Teilfondsvermögens, das dieser Anteilwertberechnung zugrunde liegt, der Hurdle Rate und unter Berücksichtigung eines historischen Höchststandes während einem vorhergehenden Berechnungszeitraum (High Watermark) ermittelt. |
./. |
Vertriebsstellenvergütung | 0,80% p.a. berechnet auf Basis des durchschnittlich täglich ermittelten Netto- Teilfondsvermögens. |
0,75% p.a. berechnet auf Basis des durchschnittlich täglich ermittelten Netto- Teilfondsvermögens. |
Die Verschmelzung der fusionierenden Teilfonds erfolgt für die Anleger ohne weitere Kosten, als jene, die zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden. Die Kosten des Abschlussprüfers sowie die Publikationskosten
werden von dem einzubringenden Teilfonds getragen.
Die Durchführung der Verschmelzung wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt. Dieser Bericht ist auf Anfrage der durch die Verschmelzung betroffenen Anleger bei der Verwaltungsgesellschaft unter der oben angeführten Adresse kostenlos erhältlich.
Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge für den einzubringenden Teilfonds können von der Register- und Transferstelle im Vorfeld der Verschmelzung nur noch bis zum Cut-Off-Tag 28. Dezember 2012 entgegen genommen werden. Alle Änderungen sind dem neuen Verkaufsprospekt, den „Wesentlichen Informationen für den Anleger“ sowie dem Verwaltungs- und Sonderreglement zu entnehmen. Diese Dokumente können bei der Verwaltungsgesellschaft
MK LUXINVEST S.A. unter der oben angeführten Adresse angefordert werden. Für Anleger in Deutschland sind diese Informationen ebenfalls kostenfrei bei der Zahl- und Informationsstelle, der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Königsallee 21-23, D-40212 Düsseldorf, erhältlich. Anleger in Österreich können diese Informationen ohne Gebühr bei der Ersten Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Graben 21, A-1010 Wien erhalten.
Von den Änderungen betroffene Anteilinhaber, die hiermit nicht einverstanden sind, können bis zum 28. Dezember 2012 ihre Anteile kostenfrei bei der Register- und Transferstelle bzw. Depotbank sowie bei den Zahlstellen zurückgeben bzw. kostenfrei in Anteile eines anderen Teilfonds umtauschen. Die vorgenannten Änderungen treten zum 31. Dezember 2012 (24:00 MEZ) in Kraft.
Senningerberg, im November 2012 MK LUXINVEST S.A