LRI hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 01. September 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
Baumann Top Invest | 940705 | B&B Fonds – Dynamisch | A1H84T |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 15. August 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B 28.101
Mitteilung an die Anteileigner des Investmentfonds B&B Fonds
Die Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A., des Umbrella-Investmentfonds (fonds commun de placement) B&B Fonds und des Single-Investmentfonds Baumann Top Invest hat mit Zustimmung der Banque LBLux S.A., Luxemburg, als deren Depotbank beschlossen, den Fonds Baumann Top Invest (im Folgenden als einzubringender Fonds bezeichnet) gemäß Art. 14 des Allgemeinen Verwaltungsreglements mit Wirkung zum 1. September 2014 in den bestehenden Teilfonds B&B Fonds – Dynamisch (im Folgenden als aufnehmender Teilfonds bezeichnet) des Umbrella-Investmentfonds B&B Fonds steuerneutral zu fusionieren. Der Baumann Top Invest wird infolge der Verschmelzung aufgelöst.
Die Fusion ermöglicht eine Rationalisierung der Verwaltungstätigkeit, insbesondere im Hinblick auf die Verwaltungskosten. Im Sinneeines effizienten und kostenbewussten Fondsmanagements in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und vor dem Hintergrund derbestehenden Fonds- bzw. Teilfondsvolumina, als auch den damit verbundenen Kostenvorteilen ist die Fusion im Interesse der Anleger.Zur Vereinfachung der Abwicklung der Fusion ist ein zumindest teilweiser Portfolioabverkauf des einzubringenden Fonds vorgesehen.Aus diesem Grund darf der einzubringende Fonds kurzfristig bis zu 100% Liquidität bei der Depotbank halten und von den imAllgemeinen Verwaltungsreglement bzw. Sonderreglement genannten Grenzen abweichen. Dementsprechend kann auch deraufnehmende Teilfonds kurzfristig entsprechend höhere Liquidität halten.Die Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds erlaubt die Einschmelzung. Der Anleger wird jedoch darauf hingewiesen, dass dieAnlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds insoweit von der Anlagepolitik des einzubringenden Fonds abweicht, dass dieInvestitionsquoten im Zielfondsuniversum verringert werden.Das Teilfondsvermögen des aufnehmenden Teilfonds kann überwiegend in Anteilen offener Fonds investieren, die schwerpunktmäßigin Aktien oder Zertifikaten mit Aktien als Basiswerten anlegen. Daneben kann das Fondsvermögen in Wertpapiere und Anteile vonFonds investiert werden, die schwerpunktmäßig in Aktien und Anleihen (Mischfonds), Anleihen, Wandelanleihen, Genussscheinen,Zertifikaten mit Renten als Basiswerten und Geldmarktinstrumenten anlegen.Mit Bezug auf die Informationen in den wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) des einzubringenden Fonds verdeutlicht dienachstehende Übersicht ggf. vorhandene abweichende Angaben (zur Risikoklasse (synthetischer Risikoindikator), Performance-Fee(PF), ggf. aufgelaufene PF-Guthaben im laufenden Geschäftsjahr und Kostenregelung) im Vergleich zum aufnehmenden Teilfonds.
Dem Anteilinhaber wird empfohlen die aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen des aufnehmenden Teilfonds einzusehen,diese können auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft unter www.lri-invest.lu jeweils im fonds- undvertriebslandbezogenen Downloadbereich jederzeit kostenlos eingesehen bzw. heruntergeladen werden.Anleger, die in den einzubringenden Fonds investiert sind, erhalten am 1. September 2014 von ihrem investierten Geldbetrag per 29.August 2014 (letzte Nettoinventarwertberechnung des einzubringenden Fonds) entsprechend dem ermittelten Umtauschverhältnis derAnteile des aufnehmenden Teilfonds. Die Durchführung der Fusion vollzieht sich wie eine Auflösung des einzubringenden Fonds undeine gleichzeitige Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände und Verpflichtungen durch den aufnehmenden Teilfonds. Dereinzubringende Fonds erlischt mit der Fusion in den aufnehmenden Teilfonds am 1. September 2014 (Fusionsdatum).Dementsprechend werden die Aktiva und Passiva des einzubringenden Fonds am Fusionsdatum in den aufnehmenden Teilfondsübertragen.Der Nettoinventarwert pro Anteil des einzubringenden Fonds wird letztmalig für den 29. August 2014 (gleich Tag der letztenPreisberechnung des einzubringenden Fonds) veröffentlicht werden. Die Ausgabe von Anteilen des einzubringenden Fonds wird am 22.August 2014 eingestellt. Die Rücknahme von Anteilen des einzubringenden Fonds wird am 22. August 2014 eingestellt, d.h.Rücknahmen von Anteilen des einzubringenden Fonds sind bis einschließlich 22. August 2014 um 16:00 Uhr kostenfrei möglich.Anteilinhaber, die ihre Anteile am 22. August 2014 vor 16:00 Uhr zurückgeben, erhalten den Nettoinventarwert vom 22. August 2014.Nach Ablauf der Rückgabefrist, d.h. am 22. August 2014 nach 16:00 Uhr, können Rückgaben nicht mehr angenommen werden.Die Übertragung des jeweils zu fusionierenden Fonds bzw. Teilfonds erfolgt ohne zusätzliche Gebühren für die Anleger. DieKosten des Abschlussprüfers werden von dem aufnehmenden und dem einzubringenden (Teil-)fonds getragen. Sonstige mit der Fusionverbundene Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten sowie Publikationskosten gehen weder zu Lasten des einzubringenden Fondsnoch des aufnehmenden Teilfonds noch zu Lasten der Anteilinhaber. Die Anteile des einzubringenden Fonds werden wertmäßig gegenAnteile des aufnehmenden Teilfonds ausgetauscht. Die Anteile der Anteilinhaber, welche die Rücknahme oder den Umtausch ihrerAnteile nicht verlangt haben, werden auf der Grundlage des letzten gültigen Nettoinventarwertes vom 29. August 2014 am Fusionsdatumdurch Anteile des aufnehmenden Fonds zum 1. September 2014 ersetzt. Gegebenenfalls erhalten die Anteilinhaber einenSpitzenausgleich.Der Abschlussprüfer des Fonds, PricewaterhouseCoopers, Luxemburg, wird die Fusion prüfen und einen entsprechenden Berichterstellen, den die Anteilinhaber auf Anfrage kostenlos in Kopie bei der Verwaltungsgesellschaft des Fonds erhalten können. Dem Anlegerwird empfohlen, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsfusion von einem Angehörigen dersteuerberatenden Berufe beraten zu lassen.Sollte der Anleger mit diesen Änderungen nicht einverstanden sein, so hat er innerhalb des Zeitraums vom 22. Juli 2014 bis zum 22.August 2014 das Recht, seine Anteile kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank/ Register- und Transferstelle sowiebei allen Zahl- und Vertriebsstellen zurückzugeben.Zum 1. September 2014 erscheinen ein aktualisierter Verkaufsprospekt des B&B Fonds sowie die wesentlichenAnlegerinformationen. Dem Anleger wird empfohlen, sich den dann gültigen Verkaufsprospekt Ausgabe September 2014 sowiedie entsprechenden wesentlichen Anlegerinformationen, die alle kostenlos bei einer der nachfolgend aufgeführten Stellenerhältlich sind, anzufordern bzw. im Internet unter www.lri-invest.lu jeweils im fonds- und vertriebslandbezogenenDownloadbereich einzusehen bzw. herunterzuladen und sich bei Zweifelsfragen an ihren Anlageberater oder die LRI Invest S.A.zu wenden: