IPConcept hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 16. Oktober 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
SPI Bangladesh Fund – R | A1JU41 | SPI Bangladesh Fund – I | A1JU42 |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 02. Oktober 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
R.C.S. Luxemburg B – 82 183
Mitteilung an die Anleger des nachfolgenden Fonds:
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB
den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
SPI Bangladesh Fund
(Anteilkasse R: WKN: A1JU41; ISIN: LU0756283072
Anteilklasse I: WKN: A1JU42; ISIN: LU0756285440)
Die Anleger des oben genannten Fonds werden hiermit unterrichtet, dass die Verwaltungsgesellschaft beschlossen hat, die Anteilklasse R mit der Anteilklasse I zusammenzulegen.
Die Zusammenlegung erfolgt mit Wirkung zum 16.10.2014 auf Basis der letzten Fondspreisermittlung (15.10.2014) (Übertragungsstichtag).
Die Verwaltungsgesellschaft erachtet die Zusammenlegung im Interesse der Anleger aus Kostengründen und aus Gründen der Wirtschaftlichkeit als vorteilhaft.
Die anteilklassenspezifische Vergütungs- und Gebührenregelung sowie die Risiko- und Ertragsindikatoren der übernehmenden und übertragenden Anteilklassen stellen sich wie folgt dar:
Anteilklasse R | Anteilklasse I |
---|---|
Verwaltungsvergütung: bis zu 1,55 % p.a.; Monatspauschale von bis zu 500,- Euro |
Verwaltungsvergütung: bis zu 0,70% p.a.; Monatspauschale von bis zu 500,- Euro |
Anlageberatungsvergütung: bis zu 0,30% p.a.; zzgl. einer wertentwicklungsorientierten Zusatzvergütung („Performance Fee“) in Höhe von 20% p.a. der über den 8%-igen hinausgehenden Anteilwertberechnung |
Anlageberatungsvergütung: bis zu 0,30% p.a. zzgl. einer wertentwicklungsorientierten Zusatzvergütung („Performance Fee“) in Höhe von 20% p.a. der über den 8%-igen hinausgehenden Anteilwertberechnung |
Depotbankgebühr: bis zu 0,1% p.a., mindesten jedoch 1.500 Euro monatlich |
Depotbankgebühr: bis zu 0,1% p.a., mindesten jedoch 1.500 Euro monatlich |
Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,03% p.a., zzgl. eine Grundvergütung in Höhe von monatlich bis zu 1.700,- Euro |
Zentralverwaltungsgebühr: bis zu 0,03% p.a., zzgl. eine Grundvergütung in Höhe von monatlich bis zu 1.700,- Euro |
Register- und Transferstellenvergütung: 25,- Euro p.a. je Anlagekonto sowie eine jährliche Grundgebühr bis zu 3000,- Euro |
Register- und Transferstellenvergütung: 25,- Euro p.a. je Anlagekonto sowie eine jährliche Grundgebühr bis zu 3000,- Euro |
Ausgabeaufschlag: Bis zu 1% | Ausgabeaufschlag: keiner |
Rücknahmeabschlag: bis zu 2% (Der Rücknahmeabschlag greift nur, wenn Anleger innerhalb der ersten 6 Monate ihre Anteile wieder zurückgeben, ansonsten beträgt der Rücknahmenabschlag 0% |
Rücknahmeabschlag: Keiner |
Mindesterstanlage: 100 USD | Mindesterstanlage: 100.000 USD |
SRRI: 5 | SRRI: 5 |
Die Mindesterstanlage der Anteilklasse I beträgt ab dem 16. Oktober 2014 einen Anteil.
Zudem wird die Anteilklasse I mit Wirkung zum 16. Oktober 2014 in Anteilklasse A umbenannt.
Hinweis zur Performance-Fee: Eine etwaige Underperformance der Anteilklasse R wird nicht berücksichtigt. Eine mögliche Outperformance der Anteilklasse R wird dem Anteilklassenvermögen vor Zusammenlegung entnommen.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Zusammenlegung der Anteilklassen anfallen, werden dem Fondsvermögen belastet.
Anleger die mit den oben genannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 9. Oktober 2014 um 12:00 Uhr kostenlos zurückgeben.
Die Ausgabe sowie Rücknahme von Anteilen ist während des Zeitraums vom 9. Oktober 2014 12.00 Uhr bis zum 15. Oktober 2014 für die Anteilklasse R nicht möglich.
Die Inhaber von Anteilen der Anteilklasse R werden am Übertragungsstichtag für ihre Anteile eine entsprechende Anzahl von Anteilen der Anteilklasse I erhalten, welche sich aus dem Verhältnis des Anteilwertes der beiden vorgenannten Anteilklassen ergibt. Dieses Umtauschverhältnis wird am 16. Oktober 2014 auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) bekannt gegeben. Das Umtauschverhältnis kann ab dem genannten Datum auch bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Für die Anteilinhaber der Anteilklasse R ist der mit der Zusammenlegung der Anteilklassen zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Nach der Zusammenlegung besteht lediglich die Anteilklasse I (ab dem 16. Oktober Anteilklasse A) weiter.
Der nach der Zusammenlegung gültige Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglements, der jeweils gültige Anteilwert, Ausgabe- und Rücknahmepreis sowie alle sonstigen Informationen für die Anleger sind bei den Zahlstellen, der Depotbank sowie der Verwaltungsgesellschaft (www.ipconcept.com) kostenlos erhältlich. Die nach der Zusammenlegung gültigen wesentlichen Anlegerinformationen können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com abgerufen werden.
Luxemburg im September 2014
IPConcept (Luxemburg) S.A.
Zahl- und Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland:
DZ BANK AG, Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik,
D-60265 Frankfurt am Main