Fondsverschmelzung von Fonds der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

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FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Die Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 20. Dezember 2012 fusioniert wurden. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgegangen sind. Das Umtauschverhältnis wurde von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN, Patriarch Laransa Wachst. Fd B HAFX1K Patriarch SQ New Normal Fund B HAFX1L


Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ über die FFB hat bereits stattgefunden. Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen gesonderten Auftrag. Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren. In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen

FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Frankfurt am Main, 7. Januar 2013

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Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
21, avenue de la Liberté
L-1931 Luxembourg
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MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS
PATRIARCH
MIT DEN TEILFONDS
PATRIARCH SELECT ERTRAG (ISIN LU0250686374)
PATRIARCH SELECT WACHSTUM (ISIN LU0250687000)
PATRIARCH SELECT CHANCE (ISIN LU0250688156)
PATRIARCH MULTI ASSET DYNAMISCH (ISIN LU0327869953)
PATRIARCH BF GLOBAL FLEXIBLE (ISIN LU0219306874)
PATRIARCH MERCURION AKTIEN GLOBAL B (ISIN LU0219307419)
PATRIARCH MERCURION AKTIEN GLOBAL C II (ISIN LU0329399298)
PATRIARCH MERCURION MODERAT (ISIN LU0294104459)
PATRIARCH LARANSA WACHSTUMS FONDS (ISIN LU0327869284)
PATRIARCH LARANSA SUBSTANZ FONDS (ISIN LU0327869797)
PATRIARCH AKTIVINVESTPLUS – SLL (ISIN LU0671135860)

Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens Patriarch mit Zustimmung der Hauck & Aufhäuser Banquiers Luxembourg S.A. in ihrer Eigenschaft als Depotbank, folgende Änderungen beschlossen:
1. Verschmelzung
Der Teilfonds Patriarch Laransa Wachstum Fonds1 („übertragender Teilfonds“) wird gem. Artikel 13 des Allgemeinen Verwaltungsreglements auf den Teilfonds Patriarch Laransa Substanz Fonds („übernehmender
Teilfonds”) verschmolzen. Die Fusion wird aus Gründen der wirtschaftlichen Rentabilität am 20. Dezember 2012 vollzogen. Die Anlagepolitik2 des aufnehmenden Teilfonds erlaubt inhaltlich die Einschmelzung.
Der Teilfonds Patriarch Laransa Substanz Fonds ist ein Dachfonds, der ein umfassendes Anlagespektrum aufweist und dabei weltweit in Anteile an Aktien-, Renten-, Geldmarkt-, gemischten Fonds, börsengehandelte
Indexfonds (sog. Exchange Traded Funds – ETF) sowie in Partizipationszertifikate, welche die Wertentwicklung von Aktien und Aktienindices, Rohstoffindices und Rohstoffpreisen, Zinsen und Devisen, Hedgefonds (in geringem Umfang) sowie Dachhedgefonds (in geringem Umfang) oder andere erlaubte Basiswerte (die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist – “geregelte Märkte” – amtlich notiert oder gehandelt werden) nachbilden, investiert. Dabei darf die Höhe der Investition in Rentenfonds 80% des Netto-Fondsvermögens nicht überschreiten. Die Höhe der Investition in Aktienfonds ist auf 50% beschränkt. Darüber hinaus darf der Teilfonds zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Portfolioverwaltung Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatbestandteilen sowie sonstige Techniken und Instrumente einsetzen.

Die zu fusionierenden Teilfonds weisen nachfolgende wesentliche Kostenstruktur auf:

Wesentliche Kostenelemente Patriarch Laransa Wachstum Fonds ISIN LU0327869284
Wesentliche Kostenelemente Patriarch Laransa Substanz Fonds ISIN LU0327869797
Verkaufsprovision (in % vom Anteilwert zugunsten der Vertriebsstellen): bis zu 5 %
Verkaufsprovision (in % vom Anteilwert zugunsten der Vertriebsstellen): bis zu 3 %
Verwaltungsvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 0,40 % p.a. (zzgl. evtl. MwSt.)
Verwaltungsvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 0,40 % p.a.
Depotbankvergütung (in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 0,10 % p.a. (zzgl. evtl. MwSt.)
Depotbank- und Zahlstellenvergütung in % des Netto-Teilfondsvermögens): bis zu 0,10 % p.a. (zzgl. evtl. MwSt.)
Performance Fee: Keine Performance Fee: Keine3

Anlageberatungsvergütung bis zu 0,95 % p.a.
Anlageberatungsvergütung4 bis zu 0,60 % p.a.
Risikoklasse: 5 Risikoklasse: 4

1 Mit Wirksamwerden der Fusion wird der Name des Teilfonds geändert. Einzelheiten werden unter Punkt 2. dieser Mitteilung aufgeführt.
2 Mit Wirksamwerden der Fusion wird die Anlagepolitik geändert. Einzelheiten werden unter Punkt 2. dieser Mitteilung aufgeführt.
3 Mit Wirksamwerden der Fusion wird eine Performance Fee eingeführt. Einzelheiten werden unter Punkt 2. dieser Mitteilung aufgeführt.
4 Mit Wirksamwerden der Fusion wird die Anlageberatungsvergütung geändert. Einzelheiten werden unter Punkt 2. dieser Mitteilung aufgeführt.

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Vor dem Übertrag des Portfolios werden alle Vermögenswerte verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf den übernehmenden Teilfonds übertragen werden („Cash-Fusion“).
Es werden grundsätzlich keine Auswirkungen der geplanten Fusion für die Anleger des übernehmenden Teilfonds erwartet. Die Verschmelzung der beiden Teilfonds kann jedoch grundsätzlich das Risiko einer
Performanceverwässerung bergen. Den Anlegern des übertragenden Teilfonds „Patriarch Laransa Wachstum Fonds“ wird empfohlen, sich über den aufnehmenden Teilfonds „Patriarch Laransa Substanz Fonds“ zu informieren und insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen. Diese sind auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter der Rubrik „Fondsinformationen“ (www.haig.lu/page/fondsinfo) abrufbar. Etwaige Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden nicht belastet. Allerdings, soweit gesetzlich zulässig, werden eventuell weitere anfallende Kosten dem übertragenden Teilfonds belastet.
Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Das Anteilscheingeschäft wird bis zum 12. Dezember 2012 weder im übertragenden noch im aufnehmenden Teilfonds eingestellt, d.h. es sind weiterhin Zeichnungen und Rücknahmen gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes möglich. Nach dem 12. Dezember 2012 sind für den übertragenden Teilfonds keine Zeichnungen und Rücknahmen mehr möglich. Zeichnungen und Rücknahmen im aufnehmenden Teilfonds bleiben davon unberührt.
Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 12. Dezember 2012 gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes zu beantragen. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, haben nach der Fusion das Recht die Anteile des übernehmenden Teilfonds zurückzugeben. Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 19. Dezember 2012 statt. Der effektive Verschmelzungstermin ist der 20. Dezember 2012. Die Verwaltungsgesellschaft strebt an, die Verschmelzung des Teilfonds Patriarch Laransa Wachstum Fonds steuerneutral durchzuführen. Anlegern wird empfohlen, sich in ihrem Herkunftsland, an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihrem Wohnsitz umfassend über die möglichen steuerlichen Konsequenzen, die sich aus dieser Zusammenlegung ergeben, zu informieren bzw. sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen. 2. Namensänderung, Änderung der Anlagepolitik sowie weitere Änderungen des Teilfonds Patriarch Laransa Substanz Fonds Der Name des Teilfonds Patriarch Laransa Substanz Fonds wird geändert in Patriarch SQ New Normal Fund bei gleichzeitiger Änderung der Anlagepolitik. Die Anlagepolitik lautet künftig wie folgt: Der Teilfonds Patriarch SQ New Normal Fund ist ein quantitatives Risikoallokationsmodell mit dem Ziel, attraktive absolute Renditen zu erwirtschaften bei einer abgestrebten durchschnittlichen Volatilität von 7%. Der Patriarch SQ New Normal Fund verfolgt eine leistungsfähige direktionale Multi-Asset Strategie, die auf Wertsteigerung ausgerichtet ist. Diese optimiert Allokationen in drei liquiden, nichtkorrelierte Anlageklassen. Auf Basis eines
wissenschaftlich fundierten Risikomanagements strebt der Fonds eine geringe Volatilität von 7% und eine möglichst geringe Korrelation zu den Aktienmärkten an.
Der Teilfonds investiert überwiegend nach dem Grundsatz der Risikostreuung in fest – und variabelverzinsliche Wertpapiere, Nullkuponanleihen und Geldmarktinstrumente entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Allgemeinen Verwaltungsreglements in- und ausländischer Emitteten. Bis zu 30% des Teilfondsvermögens können Aktien und aktienähnliche Wertpapiere erworben werden. Daneben (bis zu 20%) darf der Teilfonds in ETCs sowie in Partizipationszertifikate, welche die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß ist – „geregelte Märkte“- amtlich notiert oder gehandelt werden, investieren. Daneben können max. bis zu 10 % des Netto-Teilfondsvermögens in Anteile an Investmentfonds entsprechend Artikel 4 des nachstehenden Allgemeinen Verwaltungsreglements investiert werden.
Zu Absicherungszwecken sowie zur effizienten Verwaltung des Portefeuilles oder zum Laufzeiten- oder Risikomanagement des Portefeuilles darf der Teilfonds Derivate, Zertifikate mit eingebetteten Derivatbestandteilen (Discount-, Bonus-, Hebel-, Knock-out-Zertifikate etc.) sowie sonstige Techniken und Instrumente gemäß Artikel

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4, 5. des Allgemeinen Verwaltungsreglements einsetzen. Beziehen sich diese Techniken und Instrumente auf die Verwendung von Derivaten im Sinne von Artikel 4, 1. g) des Allgemeinen Verwaltungsreglements, so müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen von Artikel 4, 6. betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten.
Die Anlageberatervergütung wird von 0,60 % p.a. (zzgl. evtl. MwSt.) auf 1,45 % p.a. (zzgl. evtl. MwSt.) erhöht. Die Ertragsverwendung wird von thesaurierend auf ausschüttend umgestellt. Einführung einer Performance Fee. Diese lautet wie folgt: Der Anlageberater erhält für den Teilfonds eine erfolgsabhängige Vergütung (Performance Fee). Die Höhe der Performance Fee beträgt bis zu 15 % der die Hurdle Rate von 4 % überschreitenden Wertentwicklung des Teilfonds. Die Auszahlung einer Performance Fee, sofern sie geschuldet ist, erfolgt am 31.12. des jeweiligen Jahres (= Stichtag), zum ersten Mal am 31. Dezember 2013. Die Ermittlung eines Anspruchs auf Performance Fee erfolgt täglich (Betrachtungstag) und wird im jeweiligen veröffentlichten Anteilwert entsprechend berücksichtigt. Die High Water Mark ist der höhere Preis von
Erstausgabepreis und Anteilwert am vorangegangenen Stichtag, an dem zuletzt eine Performance Fee gezahlt wurde. Sofern der Anteilwert an einem Betrachtungstag unterhalb der aktuellen High Water Mark zuzüglich Hurdle Rate liegt, findet keine Berechnung der Performance Fee statt. Ein positiver aufgelaufener Anspruch auf Performance Fee wird am Stichtag nur dann gezahlt, wenn der Anteilwert über der High Water Mark zuzüglich Hurdle Rate liegt. In diesem Fall wird für die nächste Betrachtungsperiode die High Water Mark auf den Anteilwert am Stichtag angepasst. Ein am Stichtag eventuell aufgelaufener negativer Rückstellungssaldo wird in der Folgebetrachtung entsprechend berücksichtigt. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Performance Fee besteht nicht. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer eventuell anfallenden Mehrwertsteuer.
3. Änderungen beim Teilfonds Patriarch mercurion Aktien Global
Der Name des Teilfonds Patriarch mercurion Aktien Global wird geändert in Patriarch Vermögensmanagement. Die Anteilklasse C II wird künftig eine nicht-institutionelle Anteilklasse. Die Mindestanlage für die Anteilklasse C II wird auf 25.000 EUR gesenkt. Die Performance-Fee wird geändert. Diese lautet zukünftig wie folgt: Der Anlageberater erhält für den Teilfonds Patriarch Vermögensmanagement eine erfolgsabhängige Vergütung (Performance Fee). Die Höhe der Performance Fee beträgt bis zu 10 % der die Hurdle Rate von 4 % überschreitenden Wertentwicklung des Teilfonds. Die Auszahlung einer Performance Fee, sofern sie geschuldet ist, erfolgt am 31.12. des jeweiligen Jahres (= Stichtag), zum ersten Mal am 31.12.2013. Die Ermittlung eines Anspruchs auf Performance Fee erfolgt täglich (Betrachtungstag) und wird im jeweiligen veröffentlichten Anteilwert entsprechend berücksichtigt. Die High Water Mark ist der höhere Preis von Erstausgabepreis und Anteilwert am vorangegangenen Stichtag, an dem zuletzt eine Performance Fee gezahlt wurde. Sofern der Anteilwert an einem Betrachtungstag unterhalb der aktuellen High Water Mark zuzüglich Hurdle Rate liegt, findet keine Berechnung der Performance Fee statt. Ein positiver aufgelaufener Anspruch auf Performance Fee wird am Stichtag nur dann gezahlt, wenn der Anteilwert über der High Water Mark zuzüglich Hurdle Rate liegt. In diesem Fall wird für die nächste Betrachtungsperiode die High Water Mark auf den Anteilwert am Stichtag angepasst. Ein am Stichtag eventuell aufgelaufener negativer Rückstellungssaldo wird in der Folgebetrachtung entsprechend berücksichtigt. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Performance Fee besteht nicht. Diese Vergütung versteht sich zuzüglich einer eventuell anfallenden Mehrwertsteuer.
4. Änderungen beim Teilfonds Patriarch mercurion Moderat
Der Name des Teilfonds Patriarch mercurion Moderat wird geändert in Patriarch Colonia. Die Anlageberatervergütung wird von 0,95 % p.a. auf 0,70 % p.a. gesenkt und die Performance-Fee gestrichen.
Die genannten Änderungen treten mit Wirkung zum 20. Dezember 2012 in Kraft.
Anteilinhaber, die mit den unter Punkt 2. bis 4. aufgeführten Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 17. Dezember 2012 gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes zu beantragen.
Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens Patriarch sowie die wesentlichen Anlegerinformationen, sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei der Zahlstelle kostenlos erhältlich.
Luxemburg, den 13. November 2012
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

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Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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