Erste Sparinvest hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 14. November 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Fondsname | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
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ESPA STOCK PHARMA (A) | AT0000746771 | ESPA STOCK BIOTEC (A) | LU0684975666 |
ESPA STOCK PHARMA (T) | AT0000746789 | ESPA STOCK BIOTEC (T) | LU0684983686 |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ hat über die FFB bereits stattgefunden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
ESPA STOCK BIOTEC:
am 14.11.2014, (Fusionsstichtag) werden die Fonds ESPA STOCK PHARMA sowie ESPA BEST OF HEALTHCARE (untergehende Fonds) mit dem ESPA STOCK BIOTEC (über-nehmender Fonds) verschmolzen und die Fondsbestimmungen sowie der Prospekt des über-nehmenden Fonds geändert.
Die Änderungen wie folgt:
• Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte dürfen für den Fonds nicht mehr abgeschlos-sen werden
• Die Angabe der Verwaltungsgebühr wird von monatlich auf jährlich geändert
• Div. Aktualisierungen aufgrund des Musters
Über die Verschmelzung wurden die Anteilinhaber gemäß § 133 InvFG 2011 direkt verstän-digt.
Der Prospekt einschließlich der Fondsbestimmungen des genannten Fonds liegt bei uns, Habsburgergasse 1a, bei der Erste Group Bank AG, beide 1010 Wien, sowie bei HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf zur Einsicht auf.