DWS hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 25. April 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | WKN |
---|---|---|---|
DWS Institutional Euro Short Duration Sovereign Fund (AAA) | DWS0WP | DWS Institutional Money plus | 986813 |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 10. April 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die
steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Vorsitzender des Verwaltungsrats: Wolfgang Matis DWS Investment Société Anonyme, Luxemburg
Geschäftsleitung: Klaus-Michael Vogel (CEO), Manfred Bauer, Markus Kohlenbach, 2, Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxemburg
Doris Marx, Ralf Rauch, Martin Schönefeld Handelsregister: B25.754; USt ID: LU 15713550; Aufsichtsbehörde: CSSF
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
L-1115 Luxembourg
Postanschrift:
B.P 766, L-2017 Luxembourg
18. März 2014
Fusion des Teilfonds DWS Institutional Euro Short Duration Sovereign Fund (AAA) auf den
Teilfonds DWS Institutional Money plus am 25. April 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
DWS Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch
die Positionierung der einzelnen DWS Fonds zu optimieren, wird die DWS Investment S.A. den
Teilfonds DWS Institutional Euro Short Duration Sovereign Fund (AAA) (übertragender Teilfonds) am
25. April 2014 auf die Anteilklasse IC des Teilfonds DWS Institutional Money plus (übernehmender
Teilfonds) fusionieren.
Teilfondsname DWS Institutional Euro Short Duration
Sovereign Fund (AAA)
DWS Institutional Money plus
übertragender Teilfonds übernehmender Teilfonds
WKN/ISIN DWS0WP LU0410815541 IC: 986813 IC: LU0099730524
Anlagepolitik Ziel der Anlagepolitik des DWS Institutional Euro
Short Duration Sovereign Fund (AAA) ist es, für den
Teilfonds eine Rendite über der Benchmark Merrill
Lynch EMU Direct Governments, AAA rated, 1– 3
years, zu erzielen.
Für das Teilfondsvermögen können Anleihen und
sonstige verzinsliche Wertpapiere, die in Euro
emittiert wurden, erworben werden. Dabei wird das
Teilfondsvermögen zu mindestens 90% in Anleihen
bester Bonität (AAA Rating) investiert, die von
Staaten ausgegeben werden, die Bestandteil der
Benchmark sind.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der
festverzinslichen Wertpapiere und vergleichbaren
Anlagen soll 3 Jahre nicht übersteigen. Die
durchschnittliche Duration des Teilfondsvermögens
wird max. ein halbes Jahr von der der Benchmark
abweichen.
Bis zu 10% des Teilfondsvermögens können in
Geldmarktinstrumente, Termingelder und
Bankguthaben bei Kreditinstituten erster Ordnung
Investiert werden, deren maximale Laufzeit eine
Woche nicht übersteigen darf.
Ferner dürfen Futures, deren Underlying auf Euro
lautende Staatsanleihen sind, eingesetzt werden.
Ziel der Anlagepolitik des DWS Institutional Money
plus ist die Erwirtschaftung einer Rendite in Euro.
Das Teilfondsvermögen wird vorwiegend in Anleihen,
Wandelanleihen, sonstigen fest bzw. variabel
verzinslichen Wertpapieren sowie Genussscheinen
angelegt, die an Börsen oder an einem anderen
geregelten Markt, der anerkannt, für das Publikum
offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß
ist, in einem Mitgliedstaat der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(OECD) gehandelt werden. Im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften können credit default
swaps abgeschlossen werden. Das
Teilfondsvermögen kann darüber hinaus in allen
anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt
werden.
Die durchschnittliche Restlaufzeit der
festverzinslichen Wertpapiere und vergleichbaren
Anlagen soll zwölf Monate nicht übersteigen, es sei
denn, diese unterjährige Laufzeit wird durch den
Einsatz entsprechender Techniken und Instrumente
erreicht.
Erfolgsbezogene Vergütung Keine Die erfolgsbezogene Vergütung entspricht bis zu
100% dem Betrag, um den die Wertentwicklung den
Ertrag aus einer als Vergleichsmaßstab
herangezogenen Geldmarktanlage übertrifft. Der für
diese Geldmarktanlage jeweils zu verwendende
Geldmarktzins orientiert sich an dem Interbankensatz
LIBID für 1-Monats-Euro-Anlagen und wird zu Beginn
An die Anleger des
Teilfonds DWS Institutional Euro Short Duration
Sovereign Fund (AAA) und des
Teilfonds DWS Institutional Money plus
eines jeden Monats von der Verwaltungsgesellschaft
festgelegt („Zielpfad“) und auf Anfrage von
Anteilinhabern des Teilfonds diesen mitgeteilt.
Ertragsverwendung halbjährliche Ausschüttung Thesaurierung
Kostenpauschale/Verwaltungs
vergütung/Expense
Cap/Service Fee/ Taxe
d’abonnement
Kostenpauschale:
bis zu 0,2% p.a.
Taxe d’Abonnement:
0,01 % p.a.
Kostenpauschale:
bis zu 0,16% p.a.
Taxe d’Abonnement:
0,01% p.a.
Fondswährung EUR EUR
Erfolgsabhängige Vergütung Keine erfolgsbezogene Vergütung erfolgsbezogene Vergütung
Anlegerprofil renditeorientiert sicherheitsorientiert
SRRI 2 1
Orderannahmezeit 13.30 Uhr 13.30 Uhr
Ausgabeaufschlag bis zu 5% bis zu 1%
Rücknahmeabschlag 0% 0%
Garantie Nein Ja
Geschäftsjahr 01.01.– 31.12. 01.01.– 31.12.
Fondsdomizil Luxemburg Luxemburg
Vertriebsländer Luxembourg, Germany, Spain Luxembourg, Austria, Chile, France, Germany, Italy,
Netherlands, Singapore, Spain
Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel
1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im
Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des
übertragenden Teilfonds stattfinden.
Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich
eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses
ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden
Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt
des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der
übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds
werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register
des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit
den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie
diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds
ausgegeben werden.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die DWS Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf
die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.
Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes,
d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem
detaillierten Anschreiben an die Investoren beider betroffenen Teilfonds hervor. Darüber hinaus
werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche
Gebühren oder Aufwendungen belastet.
Es handelt sich beim Teilfonds DWS Institutional Euro Short Duration Sovereign Fund (AAA) und
beim Teilfonds DWS Institutional Money plus um Teilfonds einer Société d’investissement à capital
variable (SICAV) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist
eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital. Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-,
Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion
verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw.
deren Anteilinhabern belastet, sondern von der DWS Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe von Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am
18. April 2014. Bis zum 18. April 2014 sind die Anleger der übertragenden Teilfonds berechtigt die
Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen. Das Angebot der Rücknahme von
Anteilen des übertragenden Teilfonds durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 18. April 2014.
Orders, die am 18. April 2014 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt.
Die Fusion erfolgt am 25. April 2014.
KPMG Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden
Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu
beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember
2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.
Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine
Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion der Teilfonds zur Verfügung gestellt.
Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft DWS Investment S.A. unter
folgender Adresse beantragen:
DWS Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxembourg
Luxembourg
Zusätzliche Informationen bezüglich der Fusion sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Institutional Money plus
liegt diesem Informationsschreiben für die Anleger des übertragenden Teilfonds bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen
einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
DWS Investment S.A.