FondsVerschmelzung CAIAC Fonds

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 CAIAC hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 17. September 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Solid Anchor Fund LI0123394830 MFC Rescue Fund LI0116650206

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ hat über die FFB bereits statt gefunden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

MFL Anlagefonds
Segmente:
MFC Rescue Fund & Solid Anchor Fund
(ISIN: LI0116650206) & (ISIN: LI0123394830)
Mitteilung an die Anteilsinhaber
Der MFL Anlagefonds wurde gemäss Art. 4 Abs. 1 Bst. a IUG als ein rechtlich unselbständiger offener Umbrella-Anlagefonds in der Rechtsform der Kollektivtreuhänderschaft aufgelegt. Der Fonds wurde am 10. November 2010 ins liechtensteinische Handelsregister (FL-002.358.753-4) eingetragen.
Als Verwaltungsgesellschaft und damit Treuhänderin der beiden Fonds ist die CAIAC Fund Management AG tätig.
Mit Beschluss vom 02. Juni 2014 hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, dass der MFL Anlagefonds – Segment: MFC Rescue Fund und der MFL Anlagefonds – Segment: Solid Anchor Fund verschmolzen werden sollen. Dem Anleger entstehen durch die Verschmelzung keine Kosten.
Mit Schreiben vom 5. August 2014 hat die FMA der Verschmelzung zugestimmt und per 17. September 2014 werden die genannten Teilfonds verschmolzen.
Der Anteilshandel der Segmente MFC Rescue Fund & Solid Anchor Fund wird 7 Tage vor dem Verschmelzungstermin ausgesetzt (beginnend am 10. September 2014).
Im vollständigen und vereinfachten Prospekt wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
Vereinf. und vollständiger Prospekt Löschung des weggehenden Segments Solid Anchor Fund und der dazugehörigen Absätze (Risikohinweis, Ziffer 4.2.3).
Änderung der Stammdaten:
Grundinformationen

MFL Anlagefonds Segmente: MFC Rescue Fund
Forestry and Green
Energy Fund
Solid Anchor Fund
Valor 11665020 11693009 12339483
ISIN LI0116650206 LI0116930095 LI0123394830
Errichtet auf Unbeschränkte Dauer Unbeschränkte Dauer Unbeschränkte Dauer
Als UCITS IV-Zielfonds geeignet Nein Nein Nein
Kotierung ja / nein Nein Nein Nein
Rechnungswährung der Segmente1 Euro Euro Euro
Rechnungswährung des Fonds Euro Euro Euro
Mindestanlage 1 Anteil 1 Anteil 1 Anteil
Erstausgabepreis EUR 100.- EUR 100.- EUR 100.-
Bewertungstag2 Mittwoch Donnerstag Donnerstag
Bewertungsintervall Wöchentlich Wöchentlich Wöchentlich

2.5 Anpassung der Daten der Depotbank
Die Volksbank AG besteht seit 1997. Ihre Haupttätigkeit besteht aus Private Banking sowie dem Kredit- und Hypothekargeschäft. Ende 2013 betrugen die effektiven eigenen Mittel CHF 41.5 Mio.
2.8 Asset Manager – Dieser Absatz wird neugefügt Die Anlageentscheide für das Segment MFC Rescue Fund wurden nicht delegiert.
Die Anlageentscheide für das Segment Forestry and Green Energy Fund sind an die Dr. Willburger & Schluchter Vermögensmanagement AG, Am Weihersacker 15, D-86494 Emersacker delegiert.
Die Dr. Willburger & Schluchter Vermögensmanagement AG ist ein von der BaFin zugelassenes Finanzdienstleistungsinstitut. Die Dr. Willburger & Schluchter Vermögensmanagement AG wurde 2010 als inhabergeführtes, mittelständisches Unternehmen gegründet und verfügt über langjährige Erfahrungen im Firmengeschäft wie auch im Management von Kapitalanlagen.
Die genaue Ausführung des Auftrags regelt ein zwischen der Verwaltungsgesellschaft und Dr. Willburger & Schluchter Vermögensmanagement AG abgeschlossener Vermögensverwaltungsvertrag.

7.7 Sistierung
Einfügung eines Absatzes betreffend der Sistierung in den Absatz „Aussetzung der Berechnung des Nettovermögenswertes und der Ausgabe, der Rücknahme und des Umtausches von Anteilen“:
Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Berechnung des Nettoinventarwertes auszusetzen (Sistierung des Fonds), sofern das gesetzlich vorgeschriebene Mindestnettovermögen unterschritten wird, oder sofern ein im Verhältnis zu den Kosten des Fonds ungenügendes Nettovermögen vorliegt. Zeichnungen und Rücknahmen welche durch die Sistierung nicht abgerechnet werden konnten, werden für den nächsten offiziell publizierten NAV vorgemerkt und mit diesem ausgeführt.
12.4 Sachauslage – Dieser Absatz wird neugefügt Die Liquidation kann auch durch eine Sachauslage abgeschlossen werden. In diesem Fall haben die Anleger 30 Tage Zeit, nach Publikation der Ankündigung der Sachauslage, dieser zu widersprechen. Andernfalls gilt die Sachauslage als genehmigt.
Hinweis:
Im Revisionsbericht wird auf eine mögliche Bewertungsunsicherheit hinsichtlich den Anlagen HC „Krisen-Gewinner II“ Schiffsbeteiligungs GmbH & Co. KG und Plutus Portfolio Fund Ltd. hingewiesen.
Die Anleger des Fonds haben die Möglichkeit ihre Anteile zu den im Prospekt genannten Bedingungen zurückzugeben.
Rechtswirkung der Änderungen
Die Aussetzung des Anteilshandels erfolgt per 10. September 2014 (am siebten Tag vor der Verschmelzung).
Die Änderungen des Prospekts und die Verschmelzung treten sodann per 17. September 2014 für die Anleger in Kraft.
Den Anlegern des Fonds wird i. S. des Art 12 Abs. 5 IUV die Möglichkeit gegeben, wenn sie der Strukturmassnahme und der daraus resultierenden Prospektänderung nicht zustimmen, ab Veröffentlichung (Art. 5 Abs. 4 IUV) dieser Mitteilung (mindestens 30 Tage vor der Aussetzung des Anteilshandels) ihre Anteile zu den im Prospekt genannten Bedingungen bis zum 09. September 2014 zurückzugeben. Weitere Kosten entstehen den Anlegern durch die Rückgabe der Anteile nicht.
Bendern, 5. August 2014
CAIAC Fund Management AG
Verwaltungsgesellschaft

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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