FondsVerschmelzung AXA Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

  AXAhat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 31. Oktober 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
AXA WF Emerging Markets Local Currency Bonds A Cap. LU0545087438 AXA WF Global Emerging Markets Bonds A Cap. LU0251658455

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 16. Oktober 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

MITTEILUNG AN DIE ANTEILSEIGNER VON:
AXA World Funds – Emerging Markets Local Currency Bonds und
AXA World Funds – Global Emerging Markets Bonds
WICHTIG:
DIESES DOKUMENT ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT.
WENN SIE FRAGEN ZUM INHALT DIESES SCHREIBENS HABEN,
SOLLTEN SIE SICH UM UNABHÄNGIGEN RAT BEMÜHEN.
Freitag, 12. September 2014
Sehr geehrte Anteilseigner,
Der Vorstand (der „Vorstand”) von AXA World Funds (die „Sicav”) hat entschieden, AXA World Funds
– Emerging Markets Local Currency Bonds (der „Aufgenommene Teilfonds”) mit AXA World Funds
– Global Emerging Markets Bonds (der „Aufnehmende Teilfonds”, beide zusammen die „Teilfonds”)
zu fusionieren. Die Fusion tritt am 31. Oktober 2014 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).
Diese Mitteilung beschreibt die Folgen der vorgesehenen Fusion. Falls Sie Fragen zum Inhalt dieser Mitteilung haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzberater in Verbindung. Diese Fusion hat möglicherweise steuerliche Auswirkungen für Sie. Anteilseigner sollten Ihren Steuerberater zu Rate ziehen, um sich im Zusammenhang mit der Fusion in Steuerfragen beraten zu lassen.
Hier nicht näher definierte großgeschriebene Wörter haben die gleiche Bedeutung wie im Verkaufsprospekt der Sicav.
Wichtigste Aspekte und zeitlicher Rahmen – Die Fusion des Aufgenommenen Teilfonds mit dem Aufnehmenden Teilfonds wird gegenüber Dritten am Datum des Inkrafttretens wirksam und rechtskräftig.
– Am Datum des Inkrafttretens werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Aufgenommenen Teilfonds an den aufnehmenden Teilfonds übertragen. Der Aufgenommene Teilfond s wird danach nicht weiter fortbestehen.
– Im Abschnitt „Auswirkungen der Fusion auf Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds” weit er unten werden die wichtigsten Merkmale des Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilf onds miteinander verglichen.
– Um die Fusion zu verabschieden, wird keine Hauptversammlung der Anteilseigner abgehalten.
Die Anteile der Anteilseigner, die am Datum des Inkrafttretens Anteile des Aufgenommenen Teilfonds besitzen, werden automatisch gemäß dem jeweiligen Umtauschverhältnis der Anteile gegen Anteile des Aufnehmenden Teilfonds getauscht.
Anteilseigner des Aufgenommenen oder Aufnehmenden Teilfonds, die nicht mit der Fusion einverstanden sind, sind bis zum Freitag, 24. Oktober 2014 dazu berechtigt, ihre Anteile ohne Rücknahme- oder Umtauschgebühr in Anteile derselben oder einer anderen Anteilklasse eines anderen Teilfonds der Sicav einzulösen oder umzuwandeln. </62 Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Rechte der Anteilseigner im Zusammenhang mit der Fusion“ weiter unten.
– Die Zeichnung, Rücknahme und/oder Umwandlung von Anteilen des Aufgenommenen Teilfonds wird gemäß dem Abschnitt „Verfahrensaspekte“ weiter unten ausgesetzt.
– Sonstige Verfahrensaspekte der Fusion werden im Abschnitt „Verfahrensaspekte“ weiter unten dargelegt.
– Die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier („ CSSF“) hat der Fusion zugestimmt.
– Der unten aufgeführte Zeitplan fasst die wichtigsten Schritte der Fusion zusammen.
Versand der Mitteilung an die Anteilseigner 12. September 2014 Berechnung der Umtauschverhältnisse 31. Oktober 2014 Ende des aktuellen Bilanzzeitraums des Aufgenommenen Teilfonds
31. Oktober 2014
Datum des Inkrafttretens 31. Oktober 2014
Hintergrund und Begründung der Fusion Der Vorstand ist der Ansicht, dass das Niveau des Nettoinventarwerts („NIW“) des Aufgenommenen Teilfonds nicht länger eine wirtschaftlich vertretbare Verwaltung des Portfolios des Aufgenommenen Teilfonds erlaubt.
Der Vorstand ist darüber hinaus der Ansicht, dass eine Fusion im besten Interesse der Anteilseigner der Teilfonds liegt, da (i) das Anlageziel und die Richtlinien des Aufgenommenen Teilfonds mit denen des Aufnehmenden Teilfonds kompatibel sind, (ii) das typische Anlegerprofil des Aufgenommenen Teilfonds mit dem des Aufnehmenden Teilfonds kompatibel ist und (iii) das Fondsvolumen des Aufnehmenden Teilfonds sich infolge der Fusion erhöhen wird und die Fusion daher die Gesamtfondskosten reduzieren und den Anteilseignern eine bessere und effizientere Anlageverwaltung bieten wird.
Auswirkungen der Fusion auf die Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds Dieser Abschnitt vergleicht die wichtigsten Merkmale des Aufgenommenen mit denen des Aufnehmenden Teilfonds und weist auf die entscheidenden Unterschiede hin. Die Hauptmerkmale des Aufnehmenden Teilfonds, wie im Verkaufsprospekt der Sicav und den Unterlagen mit den wesentlichen Anlegerinformationen („KIID”) beschrieben, wird nach dem Datum des Inkrafttretens unverändert bleiben. Bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich der Fusion treffen, sollten Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds sich im vollständigen Verkaufsprospekt der Sicav und in den Unterlagen mit wesentlichen Anlegerinformationen des Teilfonds aufmerksam die Beschreibung des Aufnehmenden Teilfonds durchlesen.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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