FondsVerschmelzung AXA Fonds

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 AXA hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 24. Oktober 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
AXA WF Money Market Euro A Cap. LU0087728431 AXA WF Euro Credit Short Duration A Cap. LU0251661756

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 09. Oktober 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

MITTEILUNG AN DIE ANTEILSEIGNER VON:
AXA World Funds –Money Market Euro and
AXA World Funds – Euro Credit Short Duration
WICHTIG:
DIESES DOKUMENT ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT.
WENN SIE FRAGEN ZUM INHALT DIESES SCHREIBENS HABEN,
SOLLTEN SIE SICH UM UNABHÄNGIGEN RAT BEMÜHEN.
Freitag, 12. September 2014
Sehr geehrte Anteilseigner,
Der Vorstand (der „Vorstand”) von AXA World Funds (die „Sicav”) hat entschieden, AXA World Funds – Money Market Euro (der „Aufgenommene Teilfonds”) mit AXA World Funds – Euro Credit Short Duration (der „Aufnehmende Teilfonds“, beide zusammen die „Teilfonds”) zu fusionieren. Die Fusion tritt am 24. Oktober 2014 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).
Diese Mitteilung beschreibt die Folgen der vorgesehenen Fusion. Falls Sie Fragen zum Inhalt dieser Mitteilung haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzberater in Verbindung. Diese Fusion hat möglicherweise steuerliche Auswirkungen für Sie. Anteilseigner sollten ihren Steuerberater zu Rate ziehen, um sich im Zusammenhang mit der Fusion in Steuerfragen beraten zu lassen.
Hier nicht näher definierte großgeschriebene Wörter haben die gleiche Bedeutung wie im Verkaufsprospekt der Sicav.
Wichtigste Aspekte und zeitlicher Rahmen
– Die Fusion des Aufgenommenen Teilfonds mit dem Aufnehmenden Teilfonds wird gegenüber Dritten am Datum des Inkrafttretens wirksam und rechtskräftig.
– Am Datum des Inkrafttretens werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Aufgeno mmenen Teilfonds an den aufnehmenden Teilfonds übertragen. Der Aufgenommene Teilfond s wird danach nicht weiter fortbestehen.
– Im Abschnitt „Auswirkungen der Fusion auf Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds“ weit er unten werden die wichtigsten Merkmale des Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilf onds miteinander verglichen.
– Um die Fusion zu verabschieden, wird keine Hauptversammlung der Anteilseigner abgehalten.
Die Anteile der Anteilseigner, die am Datum des Inkrafttretens Anteile des Aufgenommenen Teilfonds besitzen, werden automatisch gemäß dem jeweiligen Umtauschverhältnis der Anteile gegen Anteile des Aufnehmenden Teilfonds getauscht.
Anteilseigner des Aufgenommenen oder Aufnehmenden Teilfonds, die nicht mit der Fusion einverstanden sind, sind bis zum 17. Oktober 2014 dazu berechtigt, ihre Anteile ohne Rücknahme- oder Umtauschgebühr in Anteile derselben oder einer anderen Anteilklasse eines anderen Teilfonds der Sicav einzulösen oder umzuwandeln. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt „Rechte der Anteilseigner im Zusammenhang mit der Fusion“ weiter unten.
– Die Zeichnung, Rücknahme und/oder Umwandlung von Anteilen des Aufgenommenen Teilfonds wird gemäß dem Abschnitt „Verfahrensaspekte“ weiter unten ausgesetzt.
– Sonstige Verfahrensaspekte der Fusion werden im Abschnitt „Verfahrensaspekte“ weiter unten dargelegt.
– Die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financie r („CSSF“) hat der Fusion zugestimmt.
– Der unten aufgeführte Zeitplan fasst die wichtigsten Schritte der Fusion zusammen.
Versand der Mitteilung an die Anteilseigner 12. September 2014 Berechnung der Umtauschverhältnisse 24. Oktober 2014 Ende des aktuellen Bilanzzeitraums des Aufgenommenen Teilfonds
24. Oktober 2014
Datum des Inkrafttretens 24. Oktober 2014
Hintergrund und Begründung der Fusion
Der Vorstand ist der Ansicht, dass das Niveau des Nettoinventarwerts („NIW“) des Aufgenommenen
Teilfonds nicht länger eine wirtschaftlich vertretbare Verwaltung des Portfolios des Aufgenommenen Teilfonds erlaubt.
Der Vorstand ist darüber hinaus der Ansicht, dass eine Fusion im besten Interesse der Anteilseigner des betroffenen Teilfonds liegt, ungeachtet der Tatsache, dass das Anlageziel und die Richtlinien des Aufgenommenen Teilfonds sich von denen des Aufnehmenden Teilfonds unterscheiden. Die Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds erhalten die Möglichkeit, sich am Aufnehmenden Teilfonds zu beteiligen, dessen Fondsvolumen sich infolge der Fusion erhöhen wird. Daraus ergibt sich, dass die Fusion im Interesse einer effizienteren Anlageverwaltung als auch im Interesse der Anteilseigner liegt.
Auswirkungen der Fusion auf die Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds Dieser Abschnitt vergleicht die wichtigsten Merkmale des Aufgenommenen mit denen des Aufnehmenden Teilfonds und weist auf die entscheidenden Unterschiede hin. Die Hauptmerkmale des Aufnehmenden Teilfonds, wie im Verkaufsprospekt der Sicav und den Unterlagen mit den wesentlichen Anlegerinformationen („KIID”) beschrieben, wird nach dem Datum des Inkrafttretens unverändert bleiben. Bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich der Fusion treffen, sollten Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds sich im vollständigen Verkaufsprospekt der Sicav und in den Unterlagen mit wesentlichen Anlegerinformationen des Teilfonds aufmerksam die Beschreibung des Aufnehmenden Teilfonds durchlesen.

Vor der Fusion kann das Portfolio des Aufgenommenen Teilfonds neu gewichtet werden.
Typisches Anlegerprofil
Der Aufgenommene Teilfonds war geeignet für Anleger, die ihr Geld einen Monat lang nicht abziehen.
Der Aufnehmende Teilfonds dagegen richtet sich an Anleger, die Ihre Anlagen für einen Zeitraum von 18 Monaten halten möchten und das Risiko des Verlusts des angelegten Kapitals tragen können.
Ausschüttungspolitik
Der Aufgenommene und der Aufnehmende Teilfonds haben die gleiche Ausschüttungspolitik.
Gebühren und Unkosten
Die für den Aufnehmenden Teilfonds geltenden Gebühren, Kosten oder sonstigen Abgaben ändern sich nach der Fusion nicht.

Mindestanlage, spätere Anlagen und Beteiligungsanforderungen Der Aufnehmende Teilfonds hat in den oben erwähnten Anlageklassen den gleichen Mindestbetrag für Anlagen und spätere Anlagen sowie die gleichen Mindestanforderungen für Beteiligungen an der Sicav oder den Teilfonds wie die jeweiligen Anteilklassen des Aufgenommenen Teilfonds.
Kriterien der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten Um die entsprechenden Umtauschverhältnisse zu berechnen, gelten die für die Berechnung des Nettoinventarwerts dargelegten Regeln in der Gesellschaftssatzung und dem Verkaufsprospekt der Sicav. Auf diese Weise wird der Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds bestimmt. Auswirkungen der Fusion auf die Anteilseigner des Aufnehmenden Teilfonds Die Fusion hat voraussichtlich keinerlei Auswirkungen auf die Anteilseigner des Aufnehmenden Teilfonds. Die Fusion wird die Performance in beschränktem Maße verwässern. Daher kann der Investmentmanager das Portfolio bei Bedarf neu gewichten.
Während des Fusionsprozesses werden Zeichnungen, Umwandlungen und Rücknahmen von Anteilen des Aufnehmenden Teilfonds nicht ausgesetzt.
Rechte der Anteilseigner im Zusammenhang mit der Fusion Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds, die am Datum des Inkrafttretens Anteile des Aufgenommenen Teilfonds besitzen, erhalten im Austausch für ihre Anteile des Aufgenommenen Teilfonds automatisch die Anzahl der Anteile der jeweiligen Anteilklasse des Aufnehmenden Teilfonds,
die der Anzahl der Anteile der jeweiligen Anteilklasse des Aufgenommenen Teilfonds entspricht,
multipliziert mit dem entsprechenden Umtauschverhältnis, das für jede Anteilklasse auf Grundlage des am Freitag, 24. Oktober 2014 veröffentlichten NIW berechnet wird. Falls die Anwendung der entsprechenden Umtauschverhältnisse nicht zur Ausgabe ganzer Anteile führen sollte, erhalten die Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds Tausendstel-Bruchteile der Anteile innerhalb des Aufnehmenden Teilfonds.
Beim Aufnehmenden Teilfonds werden infolge der Fusion keine Zeichnungsgebühren erhoben.
Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds erhalten vom Datum des Inkrafttretens an die Rechte eines Anteilseigners des Aufnehmenden Teilfonds.
Anteilseigner des Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds, die nicht mit der Fusion einverstanden sind, erhalten die Möglichkeit, die Rücknahme oder Umwandlung ihrer Anteile des Aufgenommenen und/oder Aufnehmenden Teilfonds zum entsprechenden NIW der jeweiligen Anteile in Anteile der selben oder einer anderen Anteilklasse eines anderen Teilfonds der Sicav zu beantragen. Dabei fallen keinerlei Rücknahme- oder Umwandlungsgebühren an (lediglich die von der Sicav einbehaltenen Abgaben für die Zurücknahme von Kapital). Diese Möglichkeit besteht mindestens 30 Kalendertage nach dem Versanddatum der Mitteilung an die Anteilseigner.
Auswirkungen der Fusion auf das Portfolio des Aufnehmenden Teilfonds Der Vorstand kann das Portfolio vor oder nach Inkrafttreten der Fusion im besten Interesse der Anteilseigner des Teilfonds neu gewichten.
Verfahrensaspekte
Keine Abstimmung der Anteilseigner erforderlich
Gemäß Artikel 29 der Gesellschaftssatzung der Sicav müssen die Anteilseigner nicht über die Fusion abstimmen, damit diese umgesetzt werden kann. Anteilseigner des Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds, die nicht mit der Fusion einverstanden sind, können bis zum Freitag, 17.
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Oktober 2014 eine Rücknahme oder Umwandlung ihrer Anteile beantragen. Siehe hierzu den Abschnitt “Rechte der Anteilseigner im Zusammenhang mit der Fusion“.
Aussetzung des Handels
Um eine geordnete und rechtzeitige Implementierung der für die Fusion erforderlichen Verfahren zu gewährleisten, hat der Vorstand Folgendes entschieden:
– Vom Freitag, 17. Oktober 2014 an werden Zeichnungen, Umwandlungen oder Rücknahmen von Anteilen des Aufgenommenen Teilfonds nicht mehr akzeptiert.
– Während des Fusionsprozesses werden Zeichnungen, Umwandlungen und Rücknahmen von Anteilen des Aufnehmenden Teilfonds nicht ausgesetzt.
Bestätigung der Fusion
Alle Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds erhalten eine Mitteilung mit der Bestätigung (i) der Durchführung der Fusion und (ii) der Anzahl der Anteile der entsprechenden Anteilklasse des Aufnehmenden Teilfonds, die sie nach der Fusion besitzen.
Veröffentlichungen
Die Fusion und das Datum des Inkrafttretens werden vor dem Datum des Inkrafttretens im luxemburgischen Amtsblatt (Mémorial C, Recueil des Sociétés et Association) veröffentlicht. Wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen diese Informationen auch in anderen Gerichtsbezirken veröffentlicht werden, in denen Anteile des Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds vertrieben werden.
Genehmigung der zuständigen Behörden
Die für die Überwachung des Fonds in Luxemburg zuständige Finanzaufsichtsbehörde CSSF hat die Fusion genehmigt.
Kosten der Fusion
Das Managementunternehmen der Sicav übernimmt die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten und Ausgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Fusion.
Besteuerung
Die Fusion des Aufgenommenen mit dem Aufnehmenden Teilfonds hat möglicherweise steuerliche Auswirkungen für die Anteilseigner. Anteilseigner sollten ihre Fachberater fragen, wie sich diese Fusion in steuerlicher Hinsicht auf ihre individuelle Situation auswirkt.
Weitere Informationen
Fusionsberichte
Die Sicav hat bei dieser Fusion die Wirtschaftsprüfungsfirma PricewaterhouseCoopers Société coopérative, Luxembourg beauftragt. Das Unternehmen wird Fusionsberichte erstellen, in denen Folgendes bestätigt werden muss:
1) Die geltenden Kriterien zur Bewertung der Vermögenswerte und/oder Verbindlichkeiten zur Be rechnung der Umtauschverhältnisse;
2) Die Berechnungsmethode zur Bestimmung der Umtauschverhältnisse; und 3) die endgültigen Umtauschverhältnisse.
Der Fusionsbericht für die Punkte 1) und 2) wird den Anteilseignern des Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds sowie der CSSF vom Freitag, 24. Oktober 2014 an auf Anfrage am eingetragenen Firmensitz der Sicav kostenlos bereitgestellt.
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Weitere verfügbare Dokumente
Die folgenden Dokumente stehen den Anteilseignern des Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds auf Anfrage am eingetragenen Geschäftssitz der Sicav kostenlos zur Verfügung:
– Das vom Vorstand entwickelte Fusionsprojekt mit genauen Angaben zur Fusion (das „Fusionsprojekt“). Es enthält auch die Berechnungsmethode der Umtauschverhältnisse für die Anteile;
– eine Bestätigung der Depotbank der Sicav zur Konformität des Fusionsprojektes mit den Bestimmungen des OGAW-Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und der Gesellschaftssatzung der Sicav;
– der Verkaufsprospekt der Sicav; und – die wesentlichen Anlegerinformationen des Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfond s. Der Vorstand weist die Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds darauf hin, dass es wünschenswert wäre, die Unterlagen mit wesentlichen Anlegerinformationen des Aufnehmenden Teilfonds zu lesen, bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich der Fusion treffen.
Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch am Sitz der Deutschen Informationsstellen AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Im MediaPark 8a, D- 50670 Köln und Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &Co. KGaA, Unter Sachsenhausen 4, D-50667 Köln kostenlos und in Papierform erhältlich.
Wenn Sie Fragen hierzu haben sollten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzberater oder mit dem eingetragenen Geschäftssitz der Sicav in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
AXA World Funds

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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