FondsVerschmelzung Amundi Fonds

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Amundi hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 12. September 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
AMUNDI FUNDS EQUITY EMERGING EUROPE – AE © LU0119094000 AMUNDI FUNDS EQUITY EMERGING MINIMUM VARIANCE – AHE (C) LU0945154085
AMUNDI FUNDS EQUITY EMERGING EUROPE – AE (D) LU0119094422 AMUNDI FUNDS EQUITY EMERGING MINIMUM VARIANCE – AHE (C) LU0945154085

Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 04. September 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.


Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Amundi Funds
Société d’investissement à capital variable
Sitz: 5, Allée Scheffer
L-2520 Luxembourg
R.C.S. de Luxembourg B-68.806
Luxemburg, den 6. Juni 2014
Sehr geehrter Anteilseigner,
Im Rahmen der Rationalisierung der bestehenden Produktpalette und der Schaffung von
Spielraum für Anlageeffizienz und Größenvorteile hat der Verwaltungsrat (der „Verwaltungsrat“)
von Amundi Funds (nachfolgend bezeichnet als die „Gesellschaft“) am 11. Februar 2014
beschlossen, die Zusammenlegung des Teilfonds „Equity Emerging Europe“ (der
„übernommene Teilfonds“) mit dem Teilfonds „Equity Emerging Minimum Variance“ (der
„übernehmende Teilfonds“) vorzunehmen.
Als Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung ist der 12. September 2014 vorgesehen.
I. Gegenüberstellung von übernommenem und übernehmendem Teilfonds
1. Wesentliche Merkmale des übernommenen und des übernehmenden Teilfonds
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Unterschiede zwischen dem
übernommenen und dem übernehmenden Teilfonds:
Amundi Funds Equity
Emerging Europe
Amundi Funds Equity Emerging Minimum
Variance
Anlagepolitik
Anlageziel dieses Teilfonds ist
ein mittelfristiger Kapitalzuwachs
durch Anlage in eine Auswahl
von Wertpapieren aus
unterschiedlichen geografischen
Gebieten und
Wirtschaftsbereichen und von
mindestens zwei Dritteln des
Vermögens in Aktien und
aktienbezogenen Instrumenten
von Unternehmen in
europäischen Schwellenländern.
Solche Anlagen können über PNotes
erfolgen, falls nur
begrenzter Zugang zu einem
Aktienmarkt besteht oder zum
Zweck der effizienten
Portfolioverwaltung.
Ziel des Teilfonds ist es, über einen
Anlagezeitraum von fünf Jahren hinweg den Index
„MSCI Emerging Markets NR Close“ zu
übertreffen und zugleich zu versuchen, ein
niedrigeres Volatilitätsniveau als der Index zu
wahren, indem er mindestens zwei Drittel des
Vermögens in Aktien und aktienbezogene
Instrumente von Unternehmen investiert, die ihren
Sitz in Schwellenländern in Europa, Asien,
Amerika und Afrika haben. Solche Anlagen
können über P-Notes erfolgen, falls nur
begrenzter Zugang zu einem Aktienmarkt besteht
oder zum Zweck der effizienten
Portfolioverwaltung.
Im Rahmen dieser Zielsetzung baut sich das
Portfolio des Teilfonds in zwei Schritten wie folgt
auf: Erstens versucht der Anlageverwalter nach
Anwendung eines Liquiditätsfilters aus dem
Anlageportfolio die Anlagen mit geringer
Basisqualität auszuschließen (systematische
Multi-Kriterien-Analyse auf basierend auf
Unternehmensbilanzen und Daten der Gewinnund
Verlustrechnungen). Zweitens führt der
Anlageverwalter einen quantitativen
Optimierungsprozess für die reduzierte Liste der
Wertpapiere ein, mit dem Ziel, ein Portfolio mit
geringer Volatilität aufzubauen. Das
Optimierungsverfahren umfasst Einschränkungen
bezüglich Wertpapiere und die Gewichtung der
Sektoren und Länder sowie den Umgang mit
gewissen Risikofaktoren.
Der Einsatz von Derivaten ist ein wesentlicher
Bestandteil der Anlagepolitik und -strategien.
Futures, Optionen, Differenzkontrakte, Forwards,
Optionsscheine, Swaps und andere Derivate
werden zu Arbitragezwecken, zur Absicherung
gegen bzw. zum Eingehen von Risiken eingesetzt.
Der Basiswert der Differenzgeschäfte wird aus
Wertpapieren, Anteilen/Aktien an OGAW bzw.
OGA und/oder Termingeschäften auf dem
Aktienmarkt bestehen, auf dem der Teilfonds mit
seinem Portfolio investieren kann. Diese
Geschäfte werden genutzt, um ein Engagement in
einen spezifischen Wertpapierkorb zu tätigen oder
zur teilweisen Absicherung des
Wertpapierengagements des Portfolios des
Teilfonds beizutragen. Die Liste der
Gegenparteien dieser Geschäfte wird im
Jahresbericht veröffentlicht. Bei Ausfall der
Gegenpartei kann der Teilfonds seine Anlage
möglicherweise nicht vollständig zurückgewinnen.
Dieses Ausfallrisiko der Gegenpartei wird durch
die Einhaltung der Gegenparteibeschränkungen
für OTC-Derivate, die durch luxemburgisches
Recht festgelegt sind, begrenzt (10 % der
Vermögenswerte, wenn die Gegenpartei ein
Kreditinstitut ist und 5 % in sonstigen Fällen).
Ferner werden regelmäßig und auf Anfrage
Anpassungen durchgeführt, wenn die fälligen oder
einzugehenden Beträge nah an der vorgenannten
Risikogrenze der Gegenpartei liegen.
Referenzindikator MSCI EM Europe 10/40 MSCI Emerging Markets NR Close
Referenzwährung Euro US-Dollar
Spezifische
Risiken
Zusätzlich zu den vorstehend
unter „Risikohinweis“
genannten, für die Teilfonds
Asien/Schwellenländer
geltenden Risiken sind ebenfalls
die spezifischen Risiken einer
Anlage in europäischen
Schwellenländern und
insbesondere in Russland zu
berücksichtigen.
Zusätzlich zu den Risiken, die in den
Risikohinweisen in der Einführung zum Abschnitt
„Next Generation Aktienteilfonds“ angegeben sind,
können Anlagen in den Teilfonds Schwellenländer-
Risiken ausgesetzt sein.
Synthetic Risk
and Reward
Indicator (SRRI)
7 7
2. Anteilsklassen
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Unterschiede zwischen den
Anteilsklassen des übernommenen und des übernehmenden Teilfonds:
Amundi Funds Equity
Emerging Europe
Amundi Funds Equity
Emerging Minimum
Variance
Anlageverwaltungsgebühren
XE-Klasse 0,60 % IHE-Klasse* 0,90 %
ME-Klasse 0,80 % MHE-Klasse* 0,90 %
A2E-Klasse 1,85 % AHE-Klasse* 1,70 %
A2U-Klasse 1,85 % AU-Klasse 1,70 %
Verwaltungsgebühren
XE-Klasse 0,25 % IHE-Klasse* 0,40 %
OE-Klasse 0,25 % OHE-Klasse* 0,40 %
OR-Klasse 0,15 % OHE-Klasse* 0,40 %
Performancegebühren
IE-Klasse
Ja
Performanceziel:
MSCI EM Europe 10/40
IHE-Klasse*
Ja
Performanceziel:
MSCI Emerging Markets
NR Close
XE-Klasse IHE-Klasse*
ME-Klasse MHE-Klasse*
AE-Klasse AHE-Klasse*
A2E-Klasse Nein AHE-Klasse*
A2U-KlasseNein AU-Klasse
SE-Klasse Ja SHE-Klasse*
FE-Klasse Performanceziel:
MSCI EM Europe 10/40
FHE-Klasse*
* Bitte beachten Sie, dass die übernehmenden Anteilsklassen abgesicherte Anteilsklassen sind,
während die übernommenen nicht abgesicherte Anteilsklassen sind.
Alle anderen Merkmale des übernommenen Teilfonds sind in Bezug auf die Anteilsklassen, die in
beiden Teilfonds bestehen, identisch mit denen des übernehmenden Teilfonds.
II. Bedingungen der Zusammenlegung
Nennwertlose Fondsanteile (die „neuen Fondsanteile“) werden frei von Kosten als Ergebnis der
Zusammenlegung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übernommenen Teilfonds in
den übernehmenden Teilfonds ausgegeben.
Die eingetragenen Anteilseigner jedes übernommenen Teilfonds erhalten neue Fondsanteile des
übernehmenden Teilfonds in Form von Namensanteilen, wie in nachstehender Tabelle
aufgeführt:
Übernommene
Anteilsklassen1
Übernehmende
Anteilsklassen
IE-Klasse XE-Klasse IHE-Klasse*
ME-Klasse MHE-Klasse*
OE-Klasse OHE-Klasse* OR-Klasse
AE-Klasse AHE-Klasse* A2E-Klasse
A2U-Klasse AU-Klasse
SE-Klasse SHE-Klasse*
FE-Klasse FHE-Klasse*
* Bitte beachten Sie, dass die übernehmenden Anteilsklassen abgesicherte Anteilsklassen sind,
während die übernommenen nicht abgesicherte Anteilsklassen sind.
Die Bestimmung der Anzahl der den Anteilseignern des übernommenen Teilfonds zugewiesenen
neuen Fondsanteile erfolgt auf Grundlage des am 11. September 2014 berechneten
Umtauschverhältnisses zwischen den jeweiligen Nettoinventarwerten pro Fondsanteil des
übernommenen Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds.
Um die operative Durchführung der Zusammenlegung zu optimieren, werden keine Aufträge zur
Zeichnung, Umwandlung und/oder Rücknahme von Anteilen des übernommenen Teilfonds nach
dem 10. September 2014, 14.00 Uhr (Luxemburger Zeit) („Cut-off-Time“) mehr angenommen.
Aufträge, die nach dieser „Cut-off-Time“ eingehen, werden abgelehnt.
Die Kosten der Zusammenlegung werden vollständig von Amundi Luxembourg S.A. über die
Verwaltungsgebühr getragen.
Nach Berechnung des Umtauschverhältnisses wird der übernommene Teilfonds aufgelöst und
alle seine Fondsanteile werden annulliert.
Falls Sie mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können Sie Ihre Fondsanteile ohne
Rücknahmegebühr innerhalb eines Monats nach Versendung dieses Schreibens zurückgeben.
1 Die Anteilsklassen A2E und A2U sind nicht in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen.
III. Dokumentation
Die folgenden Dokumente stehen den Anteilseignern kostenlos beim Geschäftssitz der
Gesellschaft zur Verfügung:
? die Gemeinsamen Bedingungen der Zusammenlegung;
? der aktuelle Verkaufsprospekt der Gesellschaft;
? die aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen für jede Anteilsklasse des
übernommenen Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds;
? Kopie des Berichts, der vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer erstellt wurde, den die
Gesellschaft benannt hatte, um die Bedingungen laut Artikel 71 Absatz 1, Punkt (a) bis
(c) des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zu überprüfen;
? Kopie der Bescheinigung bezüglich der Zusammenlegung, die von der
Wertpapierverwahrstelle der Gesellschaft gemäß Artikel 70 des Luxemburger Gesetzes
vom 17. Dezember 2010 erstellt wurde.
Den Anteilseignern wird ebenfalls geraten, ihre Steuerberater im Hinblick auf mögliche
steuerliche Folgen aus der Zusammenlegung zu Rate zu ziehen.
Der aktuelle Verkaufsprospekt der Gesellschaft, die wesentlichen Anlegerinformationen, die
Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht sind auf Anfrage kostenlos bei der deutschen
Informations- und Zahlstelle Marcard, Stein & Co. AG, Ballindamm 36, 20095 Hamburg in
Papierform erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Der Verwaltungsrat

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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