Fondssplit eines Universal Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

 Wir informieren Sie darüber, dass per 01. März 2015 für folgende Fonds von Seiten der KVG ein „Split“ der Anteile um das Verhältnis 1:100 durchgeführt wird.

Fondsname WKN ISIN
ÖKOBASIS Renten Plus UI A1JNBA LU0684975666

Dies bedeutet, beträgt z.B der Depotbestand in diesem Fonds 5 Anteile, wird der Depotbestand ab dem 02. März 2015 500 Anteile betragen.
Anbei finden Sie die offiziellen Informationen der KAG.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

UNIVERSAL-INVESTMENT-GESELLSCHAFT MBH
Frankfurt am Main
Änderung der Verwaltungsvergütung sowie Durchführung
eines Anteilscheinsplits
für das Sondervermögen
ÖKOBASIS Renten Plus UI
(ISIN DE000A1W19J3)
Für das Sondervermögen ÖKOBASIS Renten Plus UI (ISIN: DE000A1W19J3) wird per 01. Juli 2015 die maximale Verwaltungsvergütung von 1,10 % auf 1,70 % erhöht. Gleichzeitig wird die Mindestvergütung für die Verwaltung von Derivate-Geschäften und Sicherheiten für Derivate-Geschäfte gestrichen.
In § 7 der Besonderen Anlagebedingungen „Kosten“ werden die Absätze 1 a), 2b) und 3 daher wie folgt geändert:
§ 7 Absatz 1a)
„Die Gesellschaft erhält für die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens eine vierteljährlich zahlbare Vergütung in Höhe von 1,70 % p.a. des Durchschnittswertes des OGAWSondervermögens, der aus den Werten eines jeden Bewertungstages errechnet wird. Es steht der Gesellschaft frei, für das OGAW-Sondervermögen oder für eine oder mehrere Anteilklassen eine niedrigere Vergütung zu berechnen oder von der Berechnung einer Vergütung abzusehen.
Die Gesellschaft gibt für jede Anteilklasse im Verkaufsprospekt, im Jahres- und Halbjahresbericht die erhobene Verwaltungsvergütung an.“
§ 7 Absatz 2b)
„Die Gesellschaft kann sich bei der Verwaltung von Derivate-Geschäften und Sicherheiten für Derivate-Geschäfte der Dienste Dritter bedienen. In diesem Fall erhalten diese Dritten zusammen eine vierteljährlich zahlbare Vergütung in Höhe von 0,10 % p.a. des Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens, der aus den Werten eines jeden Bewertungstages errechnet wird. Es steht der Gesellschaft frei, das OGAW-Sondervermögen oder eine oder mehrere Anteilklassen mit einer niedrigeren Vergütung zu belasten oder von der Belastung mit einer solchen Vergütung abzusehen. Diese Vergütungen werden von der Verwaltungsvergütung nicht abgedeckt und somit von der Gesellschaft dem OGAW-Sondervermögen zusätzlich belastet. Die Gesellschaft gibt für jede Anteilkasse im Verkaufsprospekt, im Jahres- und Halbjahresbericht die erhobenen Vergütungen für diese Dritten an.“
§ 7 Absatz 3
„Der Betrag, der jährlich aus dem OGAW-Sondervermögen nach den vorstehenden Absätzen 1 Buchstabe a) und 2 als Vergütungen entnommen wird, kann insgesamt bis zu 1,80 % p.a. des Durchschnittswertes des OGAW-Sondervermögens, der aus den Werten eines jeden Bewertungstages errechnet wird, betragen.“
Des Weiteren wird per 01. März 2015 ein Anteilscheinsplit im Verhältnis 1:100 durchgeführt. Der Anteilwert des Sondervermögens wird demnach durch 100 geteilt und die Anzahl der von jedem Anleger gehaltenen Anteile wird mit dem Faktor 100 multipliziert.
Dieser Vorgang verändert nicht den von jedem Anleger gehaltenen Anteil am Sondervermögen. Jeder Anleger wird, bei gleichem Verhältnis, mehr Anteile halten, jedoch zu einem niedrigeren Nennwert.
Der erste durch 100 geteilte Anteilwert ist der vom 02. März 2015. Er wird am 03. März 2015 berechnet.
Frankfurt am Main, im Februar 2015
Universal-Investment-Gesellschaft mbH

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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