Im übernächsten Jahr soll es soweit sein: Die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung geht auf die Bafin über. Dies zeigt ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Finanzen, das FONDS professionell ONLINE vorliegt.
Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) sollen zum Stichtag 1. Januar 2021 der Kontrolle der Finanzaufsicht Bafin unterstellt werden. Dies berichtete zuerst die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” (FAZ).
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