SJB | Korschenbroich, 16.11.2021.
Das Landgericht Berlin hat einer Bank in einem Urteil “Verwahrentgelte” auf Giro- und Tagesgeldkonten untersagt. Sollte der Richterspruch Bestand haben, steht der Branche neuer Ärger in Form von Rückzahlungen sowie Reputationsschäden ins Haus.
Im Dauerstreit um Negativzinsen auf Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten hat das Landgericht Berlin ein überraschendes Urteil gefällt. Es hat der Sparda-Bank Berlin verboten, euphemistisch auch “Verwahrentgelt” genannte Strafzinsen zu verlangen.
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