SJB | Korschenbroich, 13.12.2021.
Nach den aktuellen Plänen des europäischen Gesetzgebers sollen Anlageberater und Vermögensverwalter ihre Kunden ab August 2022 zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Doch nun zeigt sich: Es könnte zu einer Verzögerung kommen. Eventuell müssen Anlageberater und Vermögensverwalter ihre Kunden erst ab einem späteren Zeitpunkt danach fragen, welche Nachhaltigkeitspräferenzen sie bei einer Geldanlage berücksichtigt wissen möchten. Diesen Schluss lässt zumindest ein Schreiben der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den EU-Finanzministerrat (Ecofin) zu, das FONDS professionell ONLINE vorliegt.
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