Die EU-Staaten mühen sich auf dem Weg zum nachhaltigen Finanzwesen weiter ab. Der Rat der EU hat das Klassifikationssystem durchgewunken. Aber was unter den Nachhaltigkeitszielen genau zu verstehen ist, ist noch unklar.
Noch geben sich die EU-Experten zuversichtlich: “Die EU verfügt in Kürze über ein gemeinsames Klassifikationssystem, das Anreize für private Investitionen in nachhaltiges Wachstum bietet und zu einer klimaneutralen Wirtschaft beiträgt”, heißt es in einer Presseaussendung, nachdem der Rat der EU am Mittwoch erwartungsgemäß die Taxonomieverordnung angenommen hat. Darin werden sechs Ziele definiert, die eine Investition anstreben muss, um als nachhaltig zu gelten.
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