Wenn Fondsanlegern Bestandsprovisionen erstattet werden, so greifen die steuerlichen Teilfreistellungssätze, die das Investmentsteuerreformgesetz mit sich gebracht hat. Dies hat das Bundesfinanzministerium kürzlich klargestellt. Spätestens mit Inkrafttreten des Investmentsteuerreformgesetztes am 1. Januar 2018 hat sich der Begriff der Teilfreistellung einen festen Platz in der Steuer-Sprache erobert. Gemeint sind die prozentualen steuerlichen Freistellungen von Ausschüttungen und Vorabpauschalen aus deutschen Misch-, Aktien- und Immobilienfonds und von Gewinnen aus dem Verkauf entsprechender Fondsanteile.
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