Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
PARWORLD Quant Equity Europe Guru C | A1W345 | LU0774754435 |
PARWORLD Quant Equity W.ld GuC | A1W32A | LU0774754948 |
Detaillierte Informationen können Sie dem beigefügten Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
LADUNG
Am Mittwoch, dem 16. März 2016 findet um 9:30 Uhr in den Geschäftsräumen von BNP Paribas Investment Partners Luxembourg, Gebäude H2O, Block A, Erdgeschoss, 33, rue de Gasperich, L-5826 Hesperange, Großherzogtum Luxemburg, eine außerordentliche Hauptversammlung der Anteilinhaber statt. Dabei soll über folgende Tagesordnung abgestimmt werden:
TAGESORDNUNG:
Folgende Aktualisierung der Satzung ab dem 25. April 2016:
1) Artikel 4:
Verlegung des eingetragenen Sitzes der Gesellschaft in der Gemeinde Luxemburg;
2) Artikel 8:
a) Hinzufügen der Möglichkeit für den Verwaltungsrat, entmaterialisierte Anteile auszugeben, wie im Gesetz vom 6. April 2013 vorgesehen;
b) Namensanteile werden ausgegeben, wie in den Artikeln 39 und 40 des Companies Act vom 10. August 1915 in seiner jeweils gültigen Fassung beschrieben;
c) Inhaberanteile werden in immobilisierter Form ausgegeben, wie in Artikel 42 des Companies Act vom 10. August 1915 in seiner jeweils gültigen Fassung beschrieben.
3) Artikel 14 (c):
Ersetzung des Wortlauts „des Schlusskurses am Tag der Auftragsannahme“ durch „des letzten bekannten Schlusskurses am Bewertungstag“ für den Bewertungspreis der notierten Vermögenswerte;
Ersetzung des Wortlauts „letzte bekannter Kurs“ durch „letzter bekannter Schlusskurs“
4) Artikel 16:
Umformulierung der Möglichkeit für den Verwaltungsrat, das unbesetzte Amt eines Verwaltungsratsmitglieds auf der Basis derselben Bedingungen wie in Artikel 51 des Companies Act vom 10. August 1915 in seiner jeweils gültigen Fassung zu besetzen;
5) Artikel 19:
Aufhebung der Möglichkeit, die Vermögenswerte eines Teilfonds gemeinsam mit den Vermögenswerten anderer Teilfonds der Gesellschaft oder anderer OGA zu verwalten.
Daraus resultiert die Entfernung des zweiten Absatzes des Artikels.
6) Artikel 20:
Aufhebung der folgenden Bedingung betreffend der Anlage eines Teilfonds in einen anderen Teilfonds der Gesellschaft, um die Bedingungen von Artikel 181 (8) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 betreffend OGA in seiner durch das Gesetz vom 12. Juli 2013 geänderten Fassung zu erfüllen:
Es darf auf der Ebene des Teilfonds, der in den Ziel-Teilfonds investiert hat, und dieses Ziel-Teilfonds nicht zu einer Verdoppelung der Kosten für Management-/Zeichnungs- oder Rücknahmegebühren kommen.
7) Artikel 22:
Ersetzung der Überschrift des Artikels „Ungültigkeitsklausel“ durch „Interessenkonflikt“.
In Übereinstimmung mit Artikel 67-1 des Companies Act vom 10. August 1915 in seiner jeweils gültigen Fassung ist die Versammlung der Anteilinhaber nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte des Gesellschaftskapitals vertreten ist.
Beschlüsse bedürfen mindestens einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Anteilinhaber, die an der Versammlung teilnehmen oder vertreten werden möchten, werden gegen Vorlage eines Identitätsnachweises und einer Aktiensperrungsbescheinigung zur Versammlung zugelassen. Sie müssen Ihre Absicht zur Teilnahme bis mindestens fünf Geschäftstage vor der Versammlung bekannt geben.
Der Entwurf der neuen Satzung sowie der aktuelle Prospekt und der letzte Halbjahresbericht sind von den im Prospekt genannten Stellen erhältlich.
Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung sowie die Jahres- und Halbjahresberichte bei der deutschen Informationsstelle BNP Paribas Investment Partners Belgium S.A., Zweigniederlassung Deutschland, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, kostenlos in Papierform erhältlich.
Der Verwaltungsrat