Durch die jüngsten Entwürfe des Finanzministeriums zum Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) dürfte das Provisionsabgabeverbot endgültig fallen.
Bis zum 6. November läuft die Expertenanhörung, bei der Verbände dem Vorhaben widersprechen dürfen. BVK-Präsident Michael H. Heinz will das tun – und erklärt warum.
DAS INVESTMENT.com: Was war der Sinn des Provisionsabgabeverbots? Wozu wurde es eingeführt und wie trug es zum Verbraucherschutz bei?
Michael H. Heinz: Der Sinn des Provisionsabgabeverbotes liegt darin, dass einerseits Verbraucher, andererseits Versicherungsvermittler davor geschützt werden, in widersinnige Gespräche über Provisionsteilungen einzutreten. Die Beratungsleistungen und die Vermittlung von Versicherungen sollten sich prioritär am angemessenen Versicherungsschutz orientieren und nicht am Feilschen, wieviel der Versicherungsvermittler bereit ist, von seiner Provision an seinen Kunden weiterzugeben. Deswegen existiert das Provisionsabgabeverbot.
Benachteiligt das Provisionsabgabeverbot die Versicherungsvermittler, weil es für Versicherungen, nicht aber Fonds und Finanzprodukte gilt?
Heinz: Nein, im Gegenteil. Ein Wegfall des Provisionsabgabeverbotes würde eher zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten und Beratung führen und vor allem diejenigen begünstigen, die wirtschaftlich stark sind und aus ihrer Position Druck auf eine Absenkung der Provisionen ausüben können. Geschwächt würden hingegen Privatkunden, deren Bedeutung für Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler geringer ist. Die zu erwartenden eingeschränkten Beratungs- und Betreuungsleistungen gegenüber den Kunden werden vor allem beim Versicherungsschutz für die zusätzliche private Altersversorgung Auswirkungen haben, also einem Versicherungsschutz, der gegen die Altersarmut dringend erreicht werden muss.
Das Provisionsabgabeverbot ist praktisch schon tot. Er besteht zwar auf dem Papier, die Verstöße werden aber von der Bafin nicht verfolgt. Ist eine Abschaffung nicht vor diesem Hintergrund nicht ein logischer Schritt?
Heinz: Das Provisionsabgabeverbot gilt nach wie vor. Es hat über viele Jahrzehnte mit dazu beigetragen, dass der Verbraucher nicht mit falschen Anreizen zum Abschluss von Versicherungsverträgen verleitet und dass die Beratungsqualität durch den Vermittler sichergestellt wurde. Deshalb tritt der BVK auch dafür ein, es im VAG zu implementieren und ist im Übrigen der einzige Vermittlerverband, der am Konsultationsverfahren des BMF teilnimmt. Wir fordern zudem, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu ermächtigen, gegen eine Verletzung des Provisionsabgabeverbotes vorzugehen sowie Anzeigende von Verstößen dagegen über die Bearbeitung und den Ausgang von Anzeigen zu informieren.
Von: Svetlana Kerschner
Quelle: DAS INVESTMENT.