Das weitere Prozedere für den EU-Austritt Großbritanniens ist in den EU-Verträgen geregelt. Für Finanzdienstleister, die mittels EU-Pass grenzüberschreitend tätig sind, müssen die Konsequenzen jedoch erst noch verhandelt werden, erklären Christoph Schmitt und Anthony Trentin von der Kanzlei Beiten Burkhardt.
Großbritannien hat in der gestrigen Volksabstimmung für den Austritt aus der EU gestimmt. Das wird nicht zuletzt im regulatorischen Bereich vieles ändern.
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