Muss nach Mifid II der Berater die Angaben des Produktherstellers noch einmal die überprüfen, um sicherzustellen, dass ein Anlageprodukt auch wirklich zum Kunden passt? Auch wenn die Auslegungsbestimmung uneindeutig klingt: Die Mifid macht eine klare Vorgabe, sagt Markus Ferber, Mifid-Berichterstatter des EU-Parlaments.
Maßgebliches Anliegen der Finanzmarktrichtlinie Mifid II ist das Thema Verbraucherschutz: Der oft zitierte Fall einer hochbetagten Seniorin, der ein skrupelloser Berater Anteile an einem geschlossenen Schiffsfonds mit sehr langer Laufzeit aufschwatzte, soll unmöglich gemacht werden. Zukünftig soll gewährleistet sein, dass ein Produkt auch wirklich zum Kunden passt.
Aber wer überprüft das eigentlich? Der Produkthersteller – und im Nachgang dann auch noch einmal der Vermittler, der das Produkt an den Kunden bringt?
Die zweite Überprüfung ist nicht nötig, versicherte Europa-AbgeordneterMarkus Ferber, Mifid-Berichterstatter des EU-Parlaments, im Rahmen eines Vortrags auf dem Münchner Finanzplaner Forum. Der ursprüngliche Richtlinientext, also das geltende Recht, sei in diesem Punkt deutlich, betont Ferber: Mifid II schreibe lediglich vor, dass die Zielmarktanalyse vom Produkthersteller angefertigt werden solle. Der Vertreibende müsse das nicht noch einmal überprüfen.
Hierüber herrsche in Deutschland allerdings eine rege Diskussion, denn: Der delegierte Rechtsakt, also die Verwaltungsauslegung, die den Rahmen der Richtlinie mit konkreten Vorgaben füllt, sei uneindeutig formuliert, so Ferber. Man könne die Stelle im Umsetzungsrechtsakt auch so lesen, dass neben der Zielmarktbewertung des Herstellers noch eine zweite Analyse durch den Vermittler vorgenommen werden müsse. Das habe in Deutschland zu Recht für Verwirrung gesorgt.
Ferber betont, er habe sich in dieser Frage in Brüssel um Klarstellung bemüht und die Auskunft erhalten, dass keineswegs eine doppelte Zielmarktanalyse gefragt sei: Allein der Produkthersteller müsse die Analyse leisten. Aufgabe des Vertriebs sei dann, die Analyse auf den individuellen Kunden herunterzubrechen. Im Beratungsgespräch solle es darum gehen, Produkt und Kundeninteresse zusammenzubringen.
Ferber stellte in Aussicht, in Gesprächen mit dem deutschen Finanzministerium auf die Uneindeutigkeit in der Mifid-Auslegung hinzuweisen, wenn es zukünftig um die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland gehe.
Von: Iris Bülow
Quelle: Das Investment