SJB | Korschenbroich, 29.07.2015. Wer im Ausland lebt und nach deutschem Recht vererben will, sollte jetzt sein Testament überprüfen. Ab 17. August gilt bei grenzüberschreitenden Erbfällen oft nur noch das Recht des EU-Landes, in dem sich der Verstorbene vor seinem Tod gewöhnlich aufgehalten hat. FOCUS Online-Expertin Michaela Zientek erklärt, was jetzt zu tun ist.
Ein deutscher Bankmanager unterschreibt einen Arbeitsvertragin Paris, kauft sich dort ein Appartement und pendelt seither jedes Wochenende zu seiner Familie in Deutschland.
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