Das Investment: Wie würde sich eine Aufhebung des Werbungskostenverbots auf Freibeträge auswirken?

sjb_werbung_das_investment_300_200Das Verfassungsgericht verhandelt bald darüber, ob das Verbot, von Kapitaleinkünften die tatsächlichen Werbungskosten abzuziehen, verfassungskonform ist. Wie könnte dieses Urteil ausfallen und wie wirkt es sich dann auf die Freibeträge nach der Abschaffung der Abgeltungssteuer aus?

Die von DAS INVESTMENT.com befragten Steuerexperten haben dazu eine eindeutige Meinung. Hier die Antworten zu Frage 9: Werbungskostenverbot.

Alle Fragen aus der Reihe „10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer“:

Frage 1: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?

Frage 2: Was haben Flüchtlingsproblematik & Co. mit der geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?

Frage 3: Was wird der Hauptdiskussionspunkt bei der Frage um eine Abschaffung der Abgeltungssteuer sein?

Frage 4: Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus werden abführen müssen?

Frage 5: Was wird Steuergegenstand sein?

Frage 6: Was könnte der Gesetzgeber unternehmen, um einen Ausverkauf zum Stichtag der Steuererhöhung zu vermeiden?

Frage 7: Ist eine Wiedereinführung der Haltefrist denkbar?

Frage 8: Welche Freibeträge wären denkbar?

Frage 9: Wie würde sich eine Aufhebung des Werbungskostenverbots auf Freibeträge auswirken?

Frage 10: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?

Frage: Das Verfassungsgericht wird demnächst über die Klage gegen das Werbungskostenverbot auf Kapitaleinkünfte entscheiden. Sollte das Verbot aufgehoben werden, wie würde sich das auf die Freibeträge auswirken?

Michael Bormann, Gründungspartner und Steuerexperte von bdp Bormann Demant & Partner

Ich denke, auch wenn das Verfassungsgericht das Abzugsverbot im Rahmen der Abgeltungssteuer eventuell als rechtmäßig ansieht, dass das Verbot bei der Abschaffung der Abgeltungssteuer auch abgeschafft werden muss. Bei der tariflichen Besteuerung müssen die Einkünfte entsprechend der anderen Einkünfte ermittelt werden können. Das heißt, Einnahmen minus dazugehörige Ausgaben. Die tatsächlichen Werbungskosten müssen dann natürlich erst einmal die Freibeträge übersteigen, um sich steuerlich auszuwirken.

>> Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner

>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte

>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown

Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner

Theoretisch wäre eine Reduzierung der Freibeträge „zur Kompensation“ denkbar; ich glaube aber nicht, dass das passieren wird.

>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte

>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown

Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte

Es könnten dann zum Beispiel wieder ein Sparer-Freibetrag eingeführt und die Werbungskosten uneingeschränkt zum Abzug zugelassen werden. Tatsächlich ist dies bei einer Veranlagung wesentlich einfacher möglich, so dass bei Wegfall der Abgeltungsteuer eigentlich auch kein Grund mehr für eine derart pauschalierende Regelung besteht.

>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown

Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown

Bei Abschaffung der Abgeltungssteuer wäre es konsequent, die Werbungskosten unbegrenzt zum Abzug zuzulassen, da dann der Regeltarif für die Einkommensteuer gelten würde, der für alle Einkunftsarten gilt. Auch in den anderen Einkunftsarten gibt es keine Kappung des Werbungskostenabzugsverbotes, soweit diese Unkosten im direkten Zusammenhang mit der Einnahmequelle stehen. Berücksichtigt werden sollte auch, dass seinerzeit der beschränkte Werbungskostenabzug insbesondere damit begründet wurde, dass dieser ein Ausgleich für den niedrigeren Flat-Tax-Tarif darstellt.

Alle Fragen aus der Reihe „10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer“:

Frage 1: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?

Frage 2: Was haben Flüchtlingsproblematik & Co. mit der geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?

Frage 3: Was wird der Hauptdiskussionspunkt bei der Frage um eine Abschaffung der Abgeltungssteuer sein?

Frage 4: Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus werden abführen müssen?

Frage 5: Was wird Steuergegenstand sein?

Frage 6: Was könnte der Gesetzgeber unternehmen, um einen Ausverkauf zum Stichtag der Steuererhöhung zu vermeiden?

Frage 7: Ist eine Wiedereinführung der Haltefrist denkbar?

Frage 8: Welche Freibeträge wären denkbar?

Frage 9: Wie würde sich eine Aufhebung des Werbungskostenverbots auf Freibeträge auswirken?

Frage 10: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?

 

Von: Svetlana Kerschner

Quelle: DAS INVESTMENT.

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