Das Investment: Ampel verzichtet auf Provisionsverbot und BaFin-Aufsicht für 34fler

SJB | Korschenbroich, 29.11.2021.

Am Mittwoch haben die Parteien der zukünftigen Ampel-Koalition, SPD, Grüne und FDP, ihr frisch ausgehandeltes Koalitionspapier vorgestellt. Demnach können viele Angehörige des hiesigen Finanzvertriebs aufatmen: Es ist weder verpflichtende Honorarberatung noch eine Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Vermittler geplant.

Die zukünftige Ampel-Koalition strebt offenbar weder ein Provisionsverbot in der Finanzberatung noch eine verpflichtende Bafin-Aufsicht für kleine Finanzberatungsbetriebe an. Das ergibt sich aus dem Koalitionsvertrag, den die drei Parteien am Mittwoch vorgestellt haben. Der Vertrag erwähnt die beiden Vorhaben mit keiner Silbe.

Ein Dokument der Arbeitsgruppe Finanzen der zukünftigen Ampel-Koalitionäre hatte kürzlich noch gefordert, Provisionsberatung bei Kleinanlegern schrittweise vollständig durch Honorarberatung zu ersetzen, in Deutschland und perspektivisch auch europaweit. Der Plan, unterstützt vor allem von den Grünen, hat es jetzt doch nicht in den Koalitionsvertrag geschafft. Bekannt war, dass man ihn bei der FDP harsch ablehnte.

Aber auch bei vielen Banken, Vertriebsorganisationen und unabhängigen Vermittlern dürfte man angesichts dieser Nachricht aufatmen. Immerhin geht es beim Provisionsverbot um ein hierzulande sehr verbreitetes Geschäftsmodell von Finanzberatern, das dann nicht mehr funktionieren würde. Eine Vergütung ausschließlich über Honorare, die der Kunde direkt an den Berater zahlt, kommt im deutschen Finanzvertrieb vergleichsweise selten vor. Befürchtet wird auch, dass viele Finanzkunden das Modell ablehnen könnten.

Wie sich unterschiedliche Vergütungsmodelle für Kunden und Berater auswirken

Auch ein anderes Projekt, ebenso ein rotes Tuch im Finanzvertrieb, soll offenbar eingestampft werden: die Änderung der Aufsicht für Finanzvermittler nach Gewerbeordnung. Diese Vermittler mit Lizenz nach den Paragrafen 34f oder 34h GewO werden bisher von den Industrie- und Handelskammern oder örtlichen Behörden beaufsichtigt. Die Große Koalition hatte jedoch geplant, sie aus den langjährigen Strukturen herauszulösen und unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zu bringen. Das Projekt verlief letztlich im Sande – nicht ohne dass es periodisch immer wieder auf den Tisch gekommen wäre.

Bei der FDP hatte man auch diesen Plan der Großen Koalition stets abgelehnt. Diese Sicht hat sich nun offenbar durchgesetzt.

Finanzvertrieb mehrheitlich zufrieden

Interessenvertreter des hiesigen Finanzvertriebs reagierten bereits kurz nach Veröffentlichung des Koalitionspapiers erleichtert. Etwa Rechtsanwalt Martin Klein, Chef des Vermittlerverbands Votum: „Es ist zudem zu begrüßen, dass sich Maximalforderungen wie ein generelles Provisionsverbot, eine Erweiterung der Bafin-Aufsicht auf 34f-Vermittler und anderer Unsinn nicht durchsetzen konnten.“

Auch Sebastian Grabmaier, Chef des Finanzkonzerns JDC, fällt offenbar ein Stein vom Herzen. JDC betreibt einen Maklerpool, dem viele 34f-Vermittler angehören: Die besten Stellen des Koalitionsvertrags seien jene, die der Vertrag nicht enthalte, schreibt Grabmaier. In seiner kurzen Stellungnahme in englischer Sprache zählt er die Konfliktthemen auf: eine härtere Regulierung für Finanzvermittler nach Gewerbeordnung, Provisionsverbot und einen Provisionsdeckel.

Auch der Provisionsdeckel, also eine verpflichtende Obergrenze für die Rückvergütung, die ein Vermittler vom Produktaufleger erhält, war noch vor Kurzem in der Diskussion gewesen – darunter auch im Rahmen der jüngsten Koalitionsverhandlungen. Der Provisionsdeckel wurde vor allem für die Vermittlung von Lebensversicherungen gefordert. Auch dieses Projekt hatte die FDP stets abgelehnt.

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