Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
CS Fund (Lux) Relative Return Engineered (Euro) B | A0HF6A | LU0230911603 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
Ihre FFB
CREDIT SUISSE FUND MANAGEMENT S.A.
Eingetragener Sitz: 5, rue Jean Monnet, L-2180 Luxembourg
Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg: B 72.925
(die «Verwaltungsgesellschaft»)
handelnd im eigenen Namen und im Auftrag des
CS Investment Funds 13
Fonds commun de placement(der «Fonds»)
Mitteilung an die Anteilinhaber des Credit Suisse (Lux) Sustainable Bond Fund
Die Anteilinhaber des Credit Suisse (Lux) Sustainable Bond Fund (der «Subfonds») werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Verwaltungsgesellschaft eine Umstrukturierung des Subfonds beschlossen hat. Im Rahmen der oben genannten Umstrukturierung wurde der spezielle Abschnitt über den Subfonds wie folgt geändert:
1. Umbenennung des Subfonds
Die Verwaltungsgesellschaft hat beschlossen, den Subfonds von Credit Suisse (Lux) Sustainable Bond Fund in Credit Suisse (Lux) Green Bond Fund umzubenennen.
2. Anpassung des Anlageziels und der Anlagepolitik Die Verwaltungsgesellschaft hat beschlossen, das Anlageziel und die Anlagepolitik des Subfonds zu überarbeiten. Derzeitiges Anlageziel und Anlagepolitik Der Subfonds strebt hauptsächlich auf die Erzielung hoher und fortlaufender Erträge auf der Basis der Wertentwicklung von Anleihen mit mittleren bis langen Laufzeiten und den gleichzeitigen Erhalt des Werts der Anlagen ab. Die Anlagen des Subfonds können auf beliebige Währungen lauten. Die Titelauswahl richtet sich maßgeblich nach der Einhaltung internationaler Normen und Standards im Bereich Umwelt, Soziales und Corporate Governance (Environment, Social and Corporate Governance, ESG). Ausgeschlossen sind darüber hinaus Wertpapiere von Emittenten, die unter anderem in der Herstellung von Streubomben oder Landminen tätig sind oder einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte in den Branchen Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Waffen, Schusswaffen, Erotik oder Atomenergie erzielen.
Das Gesamtvermögen des Subfonds wird hauptsächlich in mittel- bis langfristigen Schuldtiteln, Anleihen, Notes, ähnlichen fest- oder variabel verzinslichen Wertpapieren (einschließlich auf Diskontbasis begebenen Wertpapieren) öffentlich-rechtlicher, privater und gemischtwirtschaftlicher Emittenten aus dem Investment-Grade-Universum angelegt, die auf eine beliebige Währung lauten.
Der Subfonds kann bis zu 25% seines Gesamtnettovermögens in Wandelanleihen, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren und bis zu 10% seines Gesamtnettovermögens in forderungsbesicherte Schuldverschreibungen und hypothekenbesicherte Schuldverschreibungen durchschnittlicher oder hoher Qualität (mit einem Mindestrating von «BBB–» von Standard & Poor’s oder «Baa3» von Moody’s) anlegen. Der Subfonds kann neben Direktanlagen Terminkontrakte und Options- sowie Tauschgeschäfte (Zinsswaps) sowohl zu Absicherungszwecken als auch für eine effiziente Verwaltung des Portfolios tätigen, vorausgesetzt die nlagebegrenzungen gemäß Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» werden eingehalten.
Außerdem kann der Subfonds durch den Einsatz von Devisentermin-, Tauschgeschäften und Credit Default Swaps sein Währungs- und Kreditexposure aktiv verwalten. In Übereinstimmung mit den in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Abschnitt 3g) und 3h) genannten Anlagebegrenzungen kann die Gesellschaft für den Subfonds insbesondere auch Wertpapiere (Credit-Linked-Notes) sowie Techniken und Instrumente (Credit Default Swaps) zur Verwaltung von Kreditrisiken einsetzen. Der Subfonds kann Verpflichtungen aus Credit Default Swaps auf Unternehmen, die nicht zu Absicherungszwecken dienen, bis zu 100% des Gesamtnettovermögens eingehen, wobei die Verpflichtungen aus sicherungsnehmenden und sicherungsgebenden Positionen insgesamt 100% des Gesamtnettovermögens des Subfonds nicht überschreiten dürfen.
Zur Durationssteuerung kann der Subfonds vermehrt Zinsfutures im Rahmen der Anlagebegrenzungen unter Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Abschnitt 3) einsetzen. Anders als in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Abschnitt 3e) angegeben, kann der Subfonds zur Steuerung des Zinsrisikos Zinsfuturekontrakte in jeder beliebigen Währung kaufen und verkaufen. Die eingegangenen Engagements dürfen zwar den Wert der in dieser Währung gehaltenen Wertpapiere übersteigen, nicht jedoch das Gesamtnettovermögen des Subfonds.
Durch Ausübung von Wandel- und Bezugsrechten oder Optionen und von Optionsanleihen getrennt gehaltenen Options-scheinen (Warrants) können bis zu 10% des Gesamtvermögens des Subfonds in Aktien, anderen Kapitalanteilen, Genussscheinen und ähnlichen Titeln mit Beteiligungscharakter angelegt werden. Neues Anlageziel und Anlagepolitik Der Subfonds strebt die Erzielung von Erträgen und eine Kapitalwertsteigerung aus Anleihen und anderen Schuldtiteln und den gleichzeitigen Erhalt des Werts der Anlagen ab.
Die Anlagen des Subfonds können auf beliebige Währungen lauten.
Mindestens zwei Drittel des Nettovermögens des Subfonds werden in Green Bonds von öffentlichen-rechtlichen, privaten und gemischtwirtschaftlichen Emittenten weltweit (einschließlich aus Schwellenländern) angelegt. Als Green Bonds – auch grüne Anleihen – werden Schuldtitel bezeichnet, bei denen die Verwendung des Ertrags auf Projekte mit Nutzen für Umwelt und/oder Klima beschränkt ist. Die Auswahl der Green Bonds richtet sich maßgeblich nach der Einhaltung internationaler Normen und Standards im Bereich Umwelt, Soziales und Corporate Governance (Environment, Social and Corporate Governance, ESG). Ausgeschlossen sind darüber hinaus Wertpapiere von Emittenten, die unter anderem in der Herstellung von Streubomben oder Landminen tätig sind oder einen erheblichen Teil ihrer Einkünfte in den Branchen Alkohol, Tabak, Glücksspiel, Waffen, Schusswaffen, Erotik oder Atomenergie erzielen.
Die Anlagen des Subfonds müssen im Durchschnitt ein Rating von mindestens «BBB–» von Standard & Poor’s oder «Baa3» von Moody’s oder ein individuelles Rating von mindestens «CCC–» von Standard & Poor’s oder «Caa3» von Moody’s aufweisen, oder es muss sich um Schuldtitel handeln, die zum Zeitpunkt der Anlage nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft über eine vergleichbare Schuldnerqualität verfügen. Anlagen, deren Rating unterhalb «Investment Grade» liegt, dürfen maximal 25% des Nettovermögenswerts ausmachen. Der Subfonds kann bis zu 10% seines Gesamtnettovermögens in Wandelanleihen, Wandelnotes und Optionsanleihen investieren und bis zu 10% seines Gesamtnettovermögens in forderungsbesicherte Schuldverschreibungen und hypothekenbesicherte Schuldverschreibungen durchschnittlicher oder hoher Qualität (mit einem Mindestrating von «BBB–» von Standard & Poor’s oder «Baa3» von Moody’s) anlegen.
Der Subfonds kann neben Direktanlagen Terminkontrakte und Options- sowie Tauschgeschäfte (Zinsswaps) sowohl zu Absicherungszwecken als auch für eine effiziente Verwaltung des Portfolios tätigen, vorausgesetzt die Anlagebegrenzungen gemäß Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» werden eingehalten.
Außerdem kann der Subfonds durch den Einsatz von Devisenterminkontrakten, Terminkontrakten, Tauschgeschäften und Credit Default Swaps sein Währungs- und Kreditexposure aktiv verwalten. In Übereinstimmung mit den in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Abschnitt 3g) und 3h) genannten Anlagebegrenzungen kann die Gesellschaft für den Subfonds insbesondere auch Wertpapiere (Credit-Linked-Notes) sowie Techniken und Instrumente (Credit Default Swaps) zur Verwaltung von Kreditrisiken einsetzen. Der Subfonds kann Verpflichtungen aus Credit Default Swaps auf Unternehmen, die nicht zu Absicherungszwecken dienen, bis zu 100% des Gesamtnettovermögens eingehen, wobei die Verpflichtungen aus sicherungsnehmenden und sicherungsgebenden Positionen insgesamt 100% des Gesamtnettovermögens des Subfonds nicht überschreiten dürfen.
Zur Durationssteuerung kann der Subfonds vermehrt Zinsfutures im Rahmen der Anlagebegrenzungen unter Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Abschnitt 3) einsetzen. Anders als in Kapitel 6 «Anlagebegrenzungen» Abschnitt 3e) angegeben, kann der Subfonds zur Steuerung des Zinsrisikos Zinsfuturekontrakte in jeder beliebigen Währung kaufen und verkaufen. Die eingegangenen Engagements dürfen zwar den Wert der in dieser Währung gehaltenen Wertpapiere übersteigen, nicht jedoch das Gesamtnettovermögen des Subfonds. Durch Ausübung von Wandel- und Bezugsrechten oder Optionen und von Optionsanleihen getrennt gehaltenen Optionsscheinen (Warrants) können bis zu 10% des Gesamtvermögens des Subfonds in Aktien, anderen Kapitalanteilen, Genussscheinen und ähnlichen Titeln mit Beteiligungscharakter angelegt werden.
3. Verdeutlichung der Informationen über besondere Risiken
Die Risikowarnung in Bezug auf Anlagen in Schwellenländern wurde verdeutlicht, indem die tatsächlichen Risiken in Verbindung mit solchen Anlagen aufgenommen wurden: «Potenzielle Anleger werden insbesondere darauf hingewiesen, dass die voraussichtlichen Renditen aus Wertpapieren von Emittenten aus Schwellenländern in der Regel höher sind als die Renditen aus ähnlichen Wertpapieren, welche von gleichwertigen Emittenten aus entwickelten Industrieländern begeben werden. Die höhere Rendite sollte jedoch als Vergütung für das durch den Anleger eingegangene größere Risiko verstanden werden.»
4. Änderung der Referenzwährung
Abschließend hat die Verwaltungsgesellschaft beschlossen, die Referenzwährung des Subfonds von EUR in USD zu ändern. Daher werden die Anteilinhaber der aktiven Anteilklassen darauf hingewiesen, dass ihre jeweiligen Klassen in abgesicherte Klassen umgewandelt werden (siehe nachstehenden Tabelle), um das Währungsrisiko zwischen der Referenzwährung der Anteilklasse und der Referenzwährung des Subfonds abzusichern, welchem die Anteilinhaber sonst ausgesetzt wären. Die Anteilinhaber tragen die durch eine solche Absicherung entstehenden zusätzlichen Kosten, wie im Prospekt in Kapitel 9 «Kosten und Steuern» Absatz ii) «Kosten» festgelegt.
ISIN Derzeitige: Anteilklassenwährung ,Neue Anteilklassenwährung
LU0230911603: B EUR ,BH EUR
LU0533765334: EB EUR, EBH EUR
LU0230912163: IB EUR ,IBH EUR
LU1144407282: UB EUR, UBH EUR
LU1582334287: BH USD ,B USD
Anteilinhaber des Subfonds, die mit den unter Punkt 2 und 4 beschriebenen Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 31. Mai 2017 gebührenfrei zurückgeben. Alle Änderungen treten am 1. Juni 2017 in Kraft.
Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass der neue Prospekt des Fonds, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Vertragsbedingungen nach Inkrafttreten der oben aufgeführten Änderungen gemäß den Bestimmungen des Prospekts am eingetragenen Sitz der Gesellschaft oder im Internet unter www.credit-suisse.com bezogen werden können.
Luxemburg, 24. April 2017
Die Verwaltungsgesellschaft
Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Deutschland
Die Anteilsinhaber werden darauf hingewiesen, dass der Prospekt, die Vertragsbedingungen des Fonds sowie die KIIDs gemäß den Bestimmungen des Prospekts kostenlos am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft und bei den deutschen Informationsstellen Deutsche Bank AG (Taunusanlage 12, D-60325 Frankfurt am Main) und Credit Suisse (Deutschland) AG (Taunustor 1, D-60310 Frankfurt am Main) in Papierform erhältlich sind oder im Internet auf der folgenden Website eingesehen werden können: www.credit-suisse.com.
Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Liechtenstein
Zahl- und Informationsstelle im Fürstentum Liechtenstein ist die LGT Bank AG, Vaduz.
Zusätzlicher Hinweis für Anleger in Österreich
UniCredit Bank Austria AG, Schottengasse 6–8, A-1010 Wien, ist die Zahlstelle für Österreich.