Würde eine höhere Steuer auf die Kapitaleinkünfte Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Finanzierung über einbehaltene Gewinne sowie der Fremdfinanzierung noch mehr benachteiligen, als es derzeit mit der Abgeltungssteuer bereits der Fall ist.
So beantworten Steuerexperten unsere Frage 10.
Alle Fragen aus der Reihe „10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer“:
Frage 1: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?
Frage 2: Was haben Flüchtlingsproblematik & Co. mit der geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?
Frage 3: Was wird der Hauptdiskussionspunkt bei der Frage um eine Abschaffung der Abgeltungssteuer sein?
Frage 4: Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus werden abführen müssen?
Frage 5: Was wird Steuergegenstand sein?
Frage 6: Was könnte der Gesetzgeber unternehmen, um einen Ausverkauf zum Stichtag der Steuererhöhung zu vermeiden?
Frage 7: Ist eine Wiedereinführung der Haltefrist denkbar?
Frage 8: Welche Freibeträge wären denkbar?
Frage 9: Wie würde sich eine Aufhebung des Werbungskostenverbots auf Freibeträge auswirken?
Frage 10: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?
Frage: Wirtschaftsweise warnen vor einer Abschaffung der Abgeltungssteuer, da eine höhere Steuer auf die Kapitaleinkünfte Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Finanzierung über einbehaltene Gewinne sowie der Fremdfinanzierung noch mehr benachteiligen würde, als es derzeit bereits der Fall ist. Was meinen Sie dazu?
Thomas Zacher, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner der Kanzlei Zacher & Partner
Natürlich liegen entsprechende Effekte auf der Hand; ich sehe diese aber persönlich nicht so dramatisch, zumal ihnen auch durch bestimmte Reglungen innerhalb des neuen Systems begegnet werden könnte.
Viel schlimmer bewerte ich den – erneuten – Effekt der Verunsicherung und eines wiederholten Systemwechsels mit teilweiser „Rolle rückwärts“. In der Praxis der Beratung ausländischer Investoren in Deutschland wie auch inländischer Anleger bei der Frage nach Anlagemöglichkeiten im Ausland spielt oft nicht das letzte Prozent einer denkbaren steuerlichen Mehrbelastung gegenüber anderen Aspekten die ausschlaggebende Rolle. Extrem kritisch wird aber die immer geringer werdende „Halbwertszeit“ deutscher steuerlicher Regelungen und die damit verbundene Planungsunsicherheit wahrgenommen. Ich sehe die gegenwärtige Abgeltungsteuer durchaus kritisch – noch kritischer aber einen erneuten Systemwechsel, der keineswegs eine generelle strukturelle Besserung, aber ganz sicher erneuten umfänglichen Regelungsbedarf und Unsicherheiten mit sich bringt. Nützt das wirklich dem Fiskus insgesamt oder dem einzelnen Anleger?
>> Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte
>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown
Heiko Wunderlich, Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte
Tatsächlich wäre eine Erhöhung der Steuer auf Dividenden wohl nachteilig für die deutsche Wirtschaft. Ich erachte auch allenfalls eine Steuererhöhung auf Zinseinkünfte für systematisch gerechtfertigt. Bereits heute bestehen Ausnahmen bei der Abgeltungsteuer sowie beim Verbot, die tatsächlichen Werbungskosten abzuziehen, wenn ein Unternehmer seinem Unternehmen Darlehen gewährt. Insofern würde eine Erhöhung der Steuer auf Zinseinkünfte wohl im Wesentlichen die Kleinsparer treffen.
>> Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown
Ingo Kleutgens, Partner der Kanzlei Mayer Brown
Die Antwort hängt von der zukünftigen Besteuerung von Kapitalerträgen ab. Insbesondere wird es darauf ankommen, ob die Kosten für die Refinanzierung des Portfolios vollumfänglich oder nur im Rahmen des Sparer-Pauschbetrages abziehbar sein werden. Auch nach derzeit geltendem Recht kann bei einer Beteiligungshöhe von 25 Prozent für die Regelbesteuerung optiert werden, bei der Refinanzierungskosten unbegrenzt und nicht beschränkt auf den Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden können.
Alle Fragen aus der Reihe „10 Fragen an Steuerexperten über die Abgeltungssteuer“:
Frage 1: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?
Frage 2: Was haben Flüchtlingsproblematik & Co. mit der geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer zu tun?
Frage 3: Was wird der Hauptdiskussionspunkt bei der Frage um eine Abschaffung der Abgeltungssteuer sein?
Frage 4: Werden Sparer tatsächlich bis zu 45 Prozent an den Fiskus werden abführen müssen?
Frage 5: Was wird Steuergegenstand sein?
Frage 6: Was könnte der Gesetzgeber unternehmen, um einen Ausverkauf zum Stichtag der Steuererhöhung zu vermeiden?
Frage 7: Ist eine Wiedereinführung der Haltefrist denkbar?
Frage 8: Welche Freibeträge wären denkbar?
Frage 9: Wie würde sich eine Aufhebung des Werbungskostenverbots auf Freibeträge auswirken?
Frage 10: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?
Von: Svetlana Kerschner
Quelle: DAS INVESTMENT.