SJB | Korschenbroich, 31.08.2015. Erstmals mussten Finanzanlagenvermittler Prüfberichte einreichen. Noch läuft längst nicht alles glatt, wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der DIHK berichten.
Dem Prüfexperten bei einer süddeutschen Industrie- und Handelskammerstanden die Haare zu Berge. Vor ihm lag ein Prüfbericht eines Finanzanlagenvermittlers nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung. Der Steuerberater hatte offensichtlich einen alten MaBV-Bericht einfach mit neuen Zahlen versehen und weder die Finanzanlagenvermittler-Verordnung(FinVermV) noch die im zugehörigen Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer(IDW) fixierten Kriterien beachtet.
„So etwas wird natürlich umgehend abgelehnt und zurückgeschickt“ ,sagt Volker Schmidt, Geschäftsführer der SEB Steuerberatung. „Derartige Szenarien betreffen meist Vermittler, die ohnehin ihre Zulassung zurückgegeben haben“, weiß der Steuerberater.
Prüfstandard umstritten
Fakt ist: Seit der Neuregulierung der Finanzanlagenvermittlung gehört die Wirtschaftsprüfung zu den elementaren Voraussetzungen für den Erhalt der Vermittlungserlaubnis. Ende 2014 mussten die Prüfberichte für 2013 bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Vermittler mussten dafür einen Wirtschaftsprüfer oder einen geeigneten Steuerberater beauftragen. DerPrüfstandard wurde offenbar in der Branche unterschätzt. „Die Anforderungen aus dem IDW-Standard sind teilweise überschießend und völlig überzogen für kleinere Unternehmen, zum Teil gibt es da Doppelprüfungen“, kritisiert Daniel Ziska, Vorstand des Steuerberatungsunternehmens GPC Tax.
Ziska nennt konkrete Ärgernisse: „Als Prüfer hat man die Prospekte zu prüfen, die der Finanzanlagenberater heraus gibt. Das ist abstrus, denn die Prospekte sind ja bereits geprüft. Zudem wird eine unnötige Prüfung von Kontoaufstellungen und Kontoauszügen verlangt, und die Prüfungspflichten zur Annahme von Kundengeldern sind überschießend. Für die Sicherheit des Verbrauchers bietet das alles keinen Mehrwert.“
Ein weiteres Problem: Ausführungsanweisungen und Kommentierungen zur FinVermV lagen Anfang 2013 noch gar nicht vor, also konnte auch niemand in den ersten Monaten 2013 danach arbeiten.34f-Erlaubnisse wurden erst ab Februar vergeben, manche Vermittler erhielten sie erst im Herbst 2013. „Der Prüfungsstandard des IDW lag als Entwurf erst Mitte März 2014 vor. Man muss das Prüfjahr 2013 daher eher als ein Probejahr für die neue Regulierung ansehen“, so Schmidt.
Entsprechend holprig verlief die erste Runde. „Zum Stichtag hatten rund 15 bis 20 Prozent der dazu verpflichteten Vermittler keinen Prüfbericht eingereicht“, sagt Mona Moraht, Leiterin Gewerberecht des DIHK. Bisweilen hatten die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Terminprobleme und um Karenzzeit gebeten. Im ersten Quartal wurde dann angemahnt. „Laut aktuellem Stand im Juli fehlen nur mehr 2 Prozent“, so Moraht. Die Androhung von Zwangsgeld und ordnungsrechtlichen Maßnahmen wie Bußgelder werden geprüft. Allerdings ist ein Branchenüberblick schwierig angesichts des Flickenteppichs an Zuständigkeiten für die 34f-Vermittler. Die IHKs sind nur in 9 der 16 Bundesländer für die Prüfung und in nur drei Ländern für die Bußgelder zuständig.
Kostenfaktor Prüfung
Es scheinen sich aber regionale Unterschiede abzuzeichnen. „Die kritischen Rückfragen kommen eher von den IHKs als von den Gemeindebehörden“, ist der Eindruck von GPC-Tax-Vorstand Ziska. Die Kammern hatten bei der Entwicklung des IDW-Prüfstandards für einen noch höheren Standard plädiert. Fragt man die großen Pools, erhält man „Alles-im-Lot“-Statusmeldungen. Netfonds, Jung, DMS& Cie und Fonds Finanz etwa arbeiten mit Wirtschaftsprüfern von BDO zusammen. Die Pools bieten den Service vergleichsweise kostengünstig an. „Die Kosten hängen vom Umsatzvolumen ab und davon, auf welchem Weg die Unterlagen eingereicht werden“, sagt Tim Bröning, Mitglied der Geschäftsleitung bei Fonds Finanz.
Um den Aufwand einzugrenzen, werden den Maklern daher vollelektronische Tools ans Herz gelegt. BCA nennt 450 Euro als Untergrenze, Jung, DMS & Cie spricht von einer Spanne zwischen 350 und 750 Euro (jeweils plus Umsatzsteuer).Die gröbsten Fehler betreffen sogenannte reine Vermittlungen: „Oft fragt der Kunde eben nicht nach einem bestimmten Fonds, sondern er will Beratung. Das darf nicht als Vermittlung, sondern muss als Beratung mit den zugehörigen umfangreichen Pflichten deklariert werden. Auch die Offenlegung der Zuwendungen wird häufig unterschlagen, da sträuben sich dem Prüfer natürlich die Haare“, erzählt Steuerberater Schmidt aus der Praxis.
Fehler und Versäumnisse
Der DIHK bestätigt, dass Aufbau und Umfang des Prüfberichts in der Praxiszeitweise Probleme bereitet haben. „Es wurden etwa Art, Anzahl und Umfang der Geschäfte nicht oder nur unvollständig angegeben. Bei Systemprüfungsberichten fehlten häufig die Ausschließlichkeitserklärungen des Vermittlers oder der Vertriebsgesellschaften“, so Mona Moraht. Vom Prüfer festgestellte Pflichtverstöße bei den Vermittlern gab es indes laut DIHK „nur ganz vereinzelt“.
Die DIHK-Fachfrau hält den IDW-Prüfstandard aber für ausreichend. Zudem gibt es zugehörige Verwaltungsvorschriften und IHK-Merkblätter. „Durch die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sowie die zahlreichen Gespräche mit Gewerbetreibenden, aber auch durch den ständigen Austausch der IHKs untereinander, den Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und mit der Bafin sind wir sehr zuversichtlich, dass sich das Verfahren im Hinblick auf die Prüfungsberichte zunehmend einspielen wird“, so Moraht. Noch kommen nachlässige Vermittler mit Verwarnungen davon. Kommendes Jahr dürften Zwangs- und Bußgelder an der Tagesordnung sein. Kurz: Wer heute nicht aufpasst, hat dann selber Schuld. In schweren Fällen kann die Vermittlungserlaubnisentzogen werden.
Von: Oliver Lepold
Quelle: DAS INVESTMENT.