Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat die aktualisierten Richtlinien zur Verwendung nachhaltiger Begriffe in Fondsnamen veröffentlicht. Diese treten am 21. November 2024 in Kraft.
Hintergrund der Richtlinien ist, Greenwashing zu verhindern, indem ein klarerer Regulierungsrahmen für nachhaltige Finanzprodukte aufgestellt wird.