Anlagevermittler sehen sich vor Gericht nicht selten dem Vorwurf ausgesetzt, sie hätten die Plausibilität des Prospekts nicht geprüft. Wo sind die Grenzen und wie können Vermittler Pflichten reduzieren? In den aktuell vor den Gerichten gegen Anlagevermittler geführten Prozessen steht weiterhin neben der allseits bekannten Argumentation, dass der Anleger nicht über das Risiko der Beteiligung informiert gewesen sei, die Behauptung im Vordergrund, dass die Anlage bereits zum Zeitpunkt ihrer Platzierung wirtschaftlich nicht plausibel war und darüber hinaus Risiken enthielt, die in den Prospekten nicht ausreichend dargelegt wurden.Der Vorwurf gegen den Vermittler lautet: Er hätte die Prospektdarstellung nicht auf ihre Plausibilität hin überprüft!
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