Außerordentliche Hauptversammlung

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Anbei übermitteln wir die Einberufungsbekanntmachung der außerordentlichen Hauptversammlung für folgende Fonds:

Fondsname WKN ISIN
BNP Paribas Plan Easy Future 2018 C A1XCSL LU0930018691
BNP Paribas Plan Easy Future 2021 C A1XCSN LU0930018931
BNP Paribas Plan Easy Future 2026 C A1XCSG LU0930019582
BNP Paribas Plan Easy Future 2038 C A1XCSY LU0930020598
BNP Paribas Plan Easy Future 2043 C A1W91A LU0930020838

Die Hauptversammlung der Anteilinhaber findet am Montag, den 18. Januar 2016 um 10:30 Uhr in den Geschäftsräumen von BNP Paribas Investment Partners Luxembourg, Gebäude H2O, Block A, Erdgeschoss, 33, rue de Gasperich, L-5826 Howald-Hesperange, Großherzogtum Luxemburg, statt.


Detaillierte Informationen sowie die Tagesordnung können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

AUSSERORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
EINBERUFUNGSBEKANNTMACHUNG
Eine außerordentliche Hauptversammlung der Anteilinhaber findet am Montag, den 18. Januar 2016 um 10:30 Uhr in den Geschäftsräumen von BNP Paribas Investment Partners Luxembourg, Gebäude H2O, Block A, Erdgeschoss, 33, rue de Gasperich, L-5826 Howald-Hesperange, Großherzogtum Luxemburg, statt.
Dabei soll über folgende Tagesordnung abgestimmt werden:
TAGESORDNUNG:
Folgende Aktualisierung der Satzung ab dem 25. April 2016:
1) Artikel 4:
Übertragung des eingetragenen Sitzes der Gesellschaft in die Gemeinde Luxemburg;
2) Artikel 8:
a) Zusatz der Möglichkeit für den Verwaltungsrat, entmaterialisierte Anteile auszugeben, wie durch das Gesetz vom 6. April 2013 beschrieben;
b) Registrierte Anteile werden ausgegeben, wie in den Artikeln 39 und 40 des Companies Act vom 10. August 1915 in seiner jeweils gültigen Fassung beschrieben;
c) Inhaberanteile werden in immobilisierter Form ausgegeben, wie in Artikel 42 des Companies Act vom 10. August 1915 in seiner jeweils gültigen Fassung beschrieben.
3) Artikel 14(3):
Ersatz des Wortlauts „des Schlusskurses am Tag der Auftragsannahme“ durch „des letzten bekannten Schlusskurses am Bewertungstag“ für den Bewertungspreis der notierten Vermögenswerte;
4) Artikel 16:
Umformulierung der Möglichkeit für den Verwaltungsrat, das unbesetzte Amt eines Verwaltungsratsmitglieds auf der Basis derselben Bedingungen wie in Artikel 51 des Companies Act vom 10. August 1915 in seiner jeweils gültigen Fassung zu besetzen;
5) Artikel 19:
Aufhebung der Möglichkeit, die Vermögenswerte eines Teilfonds gemeinsam mit den Vermögenswerten anderer Teilfonds der Gesellschaft oder anderer OGA zu verwalten.

Daraus resultiert die Entfernung des zweiten Absatzes des Artikels.
6) Artikel 20:
Aufhebung der folgenden Bedingung betreffend die Anlage eines Teilfonds in einen anderen Teilfonds der Gesellschaft, um die Bedingungen von Artikel 181 (8) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 betreffend OGA in seiner durch das Gesetz vom 12. Juli 2013 geänderten Fassung zu erfüllen:
Es darf auf der Ebene des Teilfonds, der in den Ziel-Teilfonds investiert hat, und diesem Ziel-Teilfonds nicht zu einer Verdoppelung der Kosten für Management-/Zeichnungs- oder Rücknahmegebühren kommen.
7) Artikel 22:
Ersatz des Titels des Artikels „Ungültigkeitsklausel“ durch „Interessenkonflikt“
In Übereinstimmung mit Artikel 67-1 des Companies Act vom 10. August 1915 in seiner jeweils gültigen Fassung ist die Versammlung der Anteilinhaber nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte des Gesellschaftskapitals vertreten ist. Beschlüsse bedürfen mindestens einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
Gemäß Luxemburger Recht müssen Inhaber von Inhaberanteilen, die an der Versammlung teilnehmen oder vertreten werden möchten, ihre Anteile bis spätestens 18. Februar 2016 bei BNP Paribas Securities Services, Zweigniederlassung Luxemburg, immobilisieren lassen.
Anteilinhaber, die an der Versammlung teilnehmen oder vertreten werden möchten, werden gegen Vorlage eines Identitätsnachweises und einer Aktiensperren-Bescheinigung zur Versammlung zugelassen. Ihre Absicht zur Teilnahme muss bis mindestens fünf Geschäftstage vor der Versammlung bekannt gegeben werden.
Der Entwurf der neuen Satzung sowie der aktuelle Prospekt und der neueste Zwischenbericht sind bei den im Prospekt genannten Stellen erhältlich.
Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung sowie die Jahres- und Halbjahresberichte bei der deutschen Informationsstelle BNP Paribas Investment Partners Belgium S.A., Zweigniederlassung Deutschland, Europa-Allee 12, 60327 Frankfurt am Main, kostenlos in Papierform erhältlich.
Der Verwaltungsrat

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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