Auflösung von Fonds der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.

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FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

 Wir informieren Sie darüber, dass folgende Fonds der ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. liquidiert werden. Dies bedeutet, dass die Fonds aufgelöst werden und das angelegte Kapital
einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilsinhaber anteilig ausgeschüttet wird.

 

Fondsname WKN ISIN ADG Absolute Return – Emerging Markets Fund (A) A0F593 AT0000495221

ADG Absolute Return -Emerging Markets (T) A0F594 AT0000495239


Die Ausgabe von Anteilen über die FFB wird für beide Fonds mit sofortiger Wirkung eingestellt. Die
Rückgabe von Anteile kann noch bis zum 6. März 2013 vorgenommen werden. Bis zur Liquidation
der Fonds werden diese gemäß den Regeln des Verkaufsprospektes bewertet.

Die Liquidationserlöse werden der jeweiligen Referenzbankverbindung der Kunden gutgeschrieben.
Allen Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot:plus eingerichtet haben,
werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben.

Kunden, die Pläne oder Bestände in den oben genannten Fonds haben, werden durch uns sowohl
über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert.

Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um
ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von
Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Frankfurt am Main 25. Januar 2013

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ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. kündigt gemäß § 60 (1) InvFG 2011
die Verwaltung des Fonds ADG Absolute Return – Emerging Markets per 13.3.2013.
Die Auszahlung des Abwicklungserlöses an die Anteilinhaber durch die Depotbank erfolgt ab
15.3.2013.
Die Österreichische Finanzmarktaufsicht hat diese Kündigung mit Bescheid vom 2.1.2013 GZ
FMA-IF25 6079/0003-INV/2012 antragsgemäß und mit der behördlichen Auflage, alle Anteilinhaber
gem. § 133 InvFG 2011 idgF zu informieren, bewilligt.

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