Auflösung Legg Mason Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

 Wir informieren Sie darüber, dass folgende Fonds zum 27. Februar 2015 liquidiert wurden. Dies bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.

Fondsname WKN ISIN
Legg Mason Euroland Cash Fund T 989332 LU0093544848
Legg Mason Euroland Cash Fund A 989331 LU0093545225
Legg Mason Euroland Equity Fund T 989340 LU0093546629
Legg Mason Euroland Equity Fund A 989339 LU0093547270

Die letzte Ausgabe und Rücknahme über die FFB fand bereits statt.
Wir werden den Liquidationserlös der Referenzbankverbindung gutschreiben. Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet haben, werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben.


Kunden, die Pläne oder Bestände in diesem Fonds haben, werden durch uns sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Legg Mason Managed Solutions SICAV Société d’Investissement à Capital Variable Eingetragener Sitz: 145 Rue de Kiem, Strassen L-8001 Großherzogtum Luxemburg R.C.S. Luxemburg: B 60.118 (der „Fonds“) DAS VORLIEGENDE DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE UMGEHENDE AUFMERKSAMKEIT.

Falls Sie bezüglich der erforderlichen Handlungen irgendwelche Zweifel haben, sollten Sie Ihren Börsenmakler, Bankmanager, Rechtsberater, Steuerberater, Kundenbetreuer oder einen sonstigen Fachberater zu Rate ziehen.

  1. Januar 2015 Sehr geehrte Anteilsinhaber, der Verwaltungsrat (der „Verwaltungsrat“) des Fonds möchte Sie hiermit über die folgenden in Bezug auf den Fonds gefassten Beschlüsse informieren: (i) Es wird vorgeschlagen, die weiter unten in Abschnitt (I) aufgeführten Teilfonds zu verschmelzen; (ii) Die weiter unten in Abschnitt (II) aufgeführten Teilfonds werden liquidiert; und I. Verschmelzung Der Verwaltungsrat möchte Sie über die vorgeschlagene Verschmelzung von sechs Teilfonds des Fonds (die „Verschmelzung[en]“) mit den entsprechenden Teilfonds der Legg Mason Global Solutions plc, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und variablem Kapital, die als Umbrella- Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds errichtet wurde und deren eingetragener Sitz sich in Riverside Two, Sir John Rogerson’s Quay, Grand Canal Dock, Dublin 2, Irland befindet (der „aufnehmende Fonds“), informieren. Die Anteilsinhaber der sechs Teilfonds des Fonds (die „Anteilsinhaber“) werden zu Versammlungen von Teilfonds einberufen, die am 9. Februar 2015 abgehalten werden, um über die Verschmelzung(en) zu entscheiden (die „Versammlung[en]“).

Dies geschieht in Übereinstimmung mit dem Luxemburger Gesetz vom 17. Dezember 2010 zu Organismen für gemeinsame Anlagen in übertragbaren Wertpapieren (das „Gesetz von 2010“) und Artikel 11 der Satzung des Fonds.

Vorbehaltlich der Genehmigung aller Verschmelzungen durch die einfache Mehrheit der bei den einzelnen Versammlungen anwesenden bzw. vertretenden Anteilsinhaber aller relevanten Teilfonds werden die folgenden Teilfonds des Fonds Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (USD), Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (Euro), Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (USD), Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (Euro), 2 Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (USD), und Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (Euro) (zusammen die „eingebrachten Teilfonds“) mit Wirkung zum 24. Februar 2015 (das „Datum des Inkrafttretens“) mit den entsprechenden neuen Teilfonds des aufnehmenden Fonds verschmolzen: Legg Mason QS Investors Multi Asset US Conservative Fund, Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Conservative Fund, Legg Mason QS Investors Multi Asset US Balanced Fund, Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Balanced Fund, Legg Mason QS Investors Multi Asset US Performance Fund, und Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Performance Fund (die „Aufnehmenden Teilfonds“).

1 Hintergrund Die Verschmelzung wird im Hinblick auf die Rationalisierung bestehender Fondsserien und das Schaffen von Raum für Anlageeffizienz und Skaleneffekte vorgeschlagen.

Die Hauptunterschiede zwischen dem Fonds und dem aufnehmenden Fonds sind in Anhang A aufgeführt.

2 Verschmelzung Wenn die Verschmelzungen von den Anteilsinhabern aller relevanten eingebrachten Teilfonds bei den jeweiligen Versammlungen genehmigt werden, finden sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 2 (1) (p) (i) und 2 (1) (q) (i) der Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (die „OGAW-IV-Richtlinie“) wie folgt statt: 2.1 Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (USD) („Eingebrachter Teilfonds 1“) in Legg Mason QS Investors Multi Asset US Conservative Fund („Aufnehmender Teilfonds 1“) Die Anlageziele und die Anlagepolitik des eingebrachten Teilfonds 1 und des aufnehmenden Teilfonds 1 sind im Wesentlichen ähnlich. Obwohl die Anlageziele und die Anlagepolitik im Wesentlichen ähnlich sind, ist die Beschreibung des Anlageziels und der Anlagepolitik im Prospekt des aufnehmenden Teilfonds detaillierter als im Prospekt des Fonds. Das Vermögensportfolio des eingebrachten Teilfonds 1 entspricht dem Anlageziel und der Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds 1 und wird daher als solches übertragen, ohne dass vor der Verschmelzung eine Umschichtung stattfindet.

Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds 1 erhalten wie folgt vom aufnehmenden Teilfonds 1 ausgegebene Anteile der relevanten Klasse: Eingebrachter Teilfonds 1 Aufnehmender Teilfonds 1 Anteilsklasse ISIN Anteilsklasse ISIN 3 A Thesaurierend LU0196860273 A Thesaurierend IE00BQQPSF11 A Dividende LU0196859853 A Ausschüttend IE00BQQPSG28 C Thesaurierend LU0196861248 E Thesaurierend IE00BQQPSH35 Der eingebrachte Teilfonds 1 und der aufnehmende Teilfonds 1 und ihre entsprechenden Anteilsklassen besitzen unterschiedliche Eigenschaften, wie im beigefügten Anhang B beschrieben. Die Hauptunterschiede zwischen dem Fonds und dem aufnehmenden Fonds sind auch in Anhang A aufgeführt.

Ab dem Datum des Inkrafttretens gelten die Eigenschaften des aufnehmenden Fonds und des aufnehmenden Teilfonds 1.

2.2 Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (Euro) („Eingebrachter Teilfonds 2“) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Conservative Fund („Aufnehmender Teilfonds 2“) Die Anlageziele und die Anlagepolitik des eingebrachten Teilfonds 2 und des aufnehmenden Teilfonds 2 sind im Wesentlichen ähnlich. Obwohl die Anlageziele und die Anlagepolitik im Wesentlichen ähnlich sind, ist die Beschreibung des Anlageziels und der Anlagepolitik im Prospekt des aufnehmenden Teilfonds detaillierter als im Prospekt des Fonds. Das Vermögensportfolio des eingebrachten Teilfonds 2 entspricht jedoch dem Anlageziel und der Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds 2 und wird daher als solches übertragen, ohne dass vor der Verschmelzung eine Umschichtung stattfindet.

Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds 2 erhalten wie folgt vom aufnehmenden Teilfonds 2 ausgegebene Anteile der relevanten Klasse: Eingebrachter Teilfonds 2 Aufnehmender Teilfonds 2 Anteilsklasse ISIN Anteilsklasse ISIN A Thesaurierend LU0196845126 A Thesaurierend IE00BQQPS958 A Dividende LU0196844400 A Ausschüttend IE00BQQPSB72 B Thesaurierend LU0196867369 B Thesaurierend IE00BQQPSC89 C Thesaurierend LU0196845555 E Thesaurierend IE00BQQPSD96 Der eingebrachte Teilfonds 2 und der aufnehmende Teilfonds 2 und ihre entsprechenden Anteilsklassen besitzen unterschiedliche Eigenschaften, wie im beigefügten Anhang B beschrieben. Die Hauptunterschiede zwischen dem Fonds und dem aufnehmenden Fonds sind auch in Anhang A aufgeführt.

4 Ab dem Datum des Inkrafttretens gelten die Eigenschaften des aufnehmenden Fonds und des aufnehmenden Teilfonds 2.

2.3 Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (USD) („Eingebrachter Teilfonds 3“) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset US Balanced Fund („Aufnehmender Teilfonds 3“) Die Anlageziele und die Anlagepolitik des eingebrachten Teilfonds 3 und des aufnehmenden Teilfonds 3 sind im Wesentlichen ähnlich. Obwohl die Anlageziele und die Anlagepolitik im Wesentlichen ähnlich sind, ist die Beschreibung des Anlageziels und der Anlagepolitik im Prospekt des aufnehmenden Teilfonds detaillierter als im Prospekt des Fonds. Das Vermögensportfolio des eingebrachten Teilfonds 3 entspricht jedoch dem Anlageziel und der Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds 3 und wird daher als solches übertragen, ohne dass vor der Verschmelzung eine Umschichtung stattfindet.

Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds 3 erhalten wie folgt vom aufnehmenden Teilfonds 3 ausgegebene Anteile der relevanten Klasse: Eingebrachter Teilfonds 3 Aufnehmender Teilfonds 3 Anteilsklasse ISIN Anteilsklasse ISIN A Thesaurierend LU0196861834 A Thesaurierend IE00BQQPSN94 A Dividende LU0196861594 A Ausschüttend IE00BQQPSP19 C Thesaurierend LU0196862055 E Thesaurierend IE00BQQPSQ26 Der eingebrachte Teilfonds 3 und der aufnehmende Teilfonds 3 und ihre entsprechenden Anteilsklassen besitzen unterschiedliche Eigenschaften, wie im beigefügten Anhang B beschrieben. Die Hauptunterschiede zwischen dem Fonds und dem aufnehmenden Fonds sind auch in Anhang A aufgeführt.

Ab dem Datum des Inkrafttretens gelten die Eigenschaften des aufnehmenden Fonds und des aufnehmenden Teilfonds 3.

2.4 Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (Euro) („Eingebrachter Teilfonds 4“) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Balanced Fund („Aufnehmender Teilfonds 4“) Die Anlageziele und die Anlagepolitik des eingebrachten Teilfonds 4 und des aufnehmenden Teilfonds 4 sind im Wesentlichen ähnlich. Obwohl die Anlageziele und die Anlagepolitik im Wesentlichen ähnlich sind, ist die Beschreibung des Anlageziels und der Anlagepolitik im Prospekt des aufnehmenden Teilfonds detaillierter als im Prospekt des Fonds. Das Vermögensportfolio des eingebrachten Teilfonds 4 entspricht jedoch dem Anlageziel und der Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds 4 und wird daher als solches übertragen, ohne dass vor der Verschmelzung eine Umschichtung stattfindet.

Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds 4 erhalten wie folgt vom aufnehmenden Teilfonds 4 ausgegebene Anteile der relevanten Klasse: Eingebrachter Teilfonds 4 Aufnehmender Teilfonds 4 5 Anteilsklasse ISIN Anteilsklasse ISIN A Thesaurierend LU0196846017 A Thesaurierend IE00BQQPSJ58 A Dividende LU0196845985 A Ausschüttend IE00BQQPSK63 B Thesaurierend LU0196867799 B Thesaurierend IE00BQQPSL70 C Thesaurierend LU0196846520 E Thesaurierend IE00BQQPSM87 Der eingebrachte Teilfonds 4 und der aufnehmende Teilfonds 4 und ihre entsprechenden Anteilsklassen besitzen unterschiedliche Eigenschaften, wie im beigefügten Anhang B beschrieben. Die Hauptunterschiede zwischen dem Fonds und dem aufnehmenden Fonds sind auch in Anhang A aufgeführt.

Ab dem Datum des Inkrafttretens gelten die Eigenschaften des aufnehmenden Fonds und des aufnehmenden Teilfonds 4.

2.5 Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (USD) („Eingebrachter Teilfonds 5“) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset US Performance Fund („Aufnehmender Teilfonds 5“) Die Anlageziele und die Anlagepolitik des eingebrachten Teilfonds 5 und des aufnehmenden Teilfonds 5 sind im Wesentlichen ähnlich. Obwohl die Anlageziele und die Anlagepolitik im Wesentlichen ähnlich sind, ist die Beschreibung des Anlageziels und der Anlagepolitik im Prospekt des aufnehmenden Teilfonds detaillierter als im Prospekt des Fonds. Das Vermögensportfolio des eingebrachten Teilfonds 5 entspricht jedoch dem Anlageziel und der Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds 5 und wird daher als solches übertragen, ohne dass vor der Verschmelzung eine Umschichtung stattfindet.

Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds 5 erhalten wie folgt vom aufnehmenden Teilfonds 5 ausgegebene Anteile der relevanten Klasse: Eingebrachter Teilfonds 5 Aufnehmender Teilfonds 5 Anteilsklasse ISIN Anteilsklasse ISIN A Thesaurierend LU0196862568 A Thesaurierend IE00BQQPSV78 A Dividende LU0196862303 A Ausschüttend IE00BQQPSW85 C Thesaurierend LU0196863376 E Thesaurierend IE00BQQPSX92 Der eingebrachte Teilfonds 5 und der aufnehmende Teilfonds 5 und ihre entsprechenden Anteilsklassen besitzen unterschiedliche Eigenschaften, wie im beigefügten Anhang B beschrieben. Die Hauptunterschiede zwischen dem Fonds und dem aufnehmenden Fonds sind auch in Anhang A aufgeführt.

Ab dem Datum des Inkrafttretens gelten die Eigenschaften des aufnehmenden Fonds und des aufnehmenden Teilfonds 5.

6 2.6 Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (Euro) („Eingebrachter Teilfonds 6“) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Performance Fund („Aufnehmender Teilfonds 6“) Die Anlageziele und die Anlagepolitik des eingebrachten Teilfonds 6 und des aufnehmenden Teilfonds 6 sind im Wesentlichen ähnlich. Obwohl die Anlageziele und die Anlagepolitik im Wesentlichen ähnlich sind, ist die Beschreibung des Anlageziels und der Anlagepolitik im Prospekt des aufnehmenden Teilfonds detaillierter als im Prospekt des Fonds. Das Vermögensportfolio des eingebrachten Teilfonds 6 entspricht jedoch dem Anlageziel und der Anlagepolitik des aufnehmenden Teilfonds 6 und wird daher als solches übertragen, ohne dass vor der Verschmelzung eine Umschichtung stattfindet.

Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds 6 erhalten wie folgt vom aufnehmenden Teilfonds 6 ausgegebene Anteile der relevanten Klasse: Eingebrachter Teilfonds 6 Aufnehmender Teilfonds 6 Anteilsklasse ISIN Anteilsklasse ISIN A Thesaurierend LU0196847098 A Thesaurierend IE00BQQPSR33 A Dividende LU0196846793 A Ausschüttend IE00BQQPSS40 C Thesaurierend LU0196847411 E Thesaurierend IE00BQQPST56 Der eingebrachte Teilfonds 6 und der aufnehmende Teilfonds 6 und ihre entsprechenden Anteilsklassen besitzen unterschiedliche Eigenschaften, wie im beigefügten Anhang B beschrieben. Die Hauptunterschiede zwischen dem Fonds und dem aufnehmenden Fonds sind auch in Anhang A aufgeführt.

Ab dem Datum des Inkrafttretens gelten die Eigenschaften des aufnehmenden Fonds und des aufnehmenden Teilfonds 6.

3 Wesentliche Anlegerinformationen Einzelheiten zu allen aufnehmenden Teilfonds und deren Anteilsklassen sind in den in Anhang C beigefügten Wesentlichen Anlegerinformationen zu finden. Exemplare dieser Dokumente sind auch auf Anfrage verfügbar oder unter: www.leggmasonglobal.com.

4 Auswirkungen auf die Anteilsinhaber Ab dem Datum dieser Mitteilung erhalten Anteilsinhaber der eingebrachten Teilfonds für einen Zeitraum von sechzig Tagen die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos (ggf. mit Ausnahme von Veräußerungskosten) gemäß den Bestimmungen des Prospekts des Fonds zurückzugeben. Nur bestehende Anteilsinhaber werden die Möglichkeit haben, die eingebrachten Teilfonds bis zum Datum des Inkrafttretens der Verschmelzungen (vorbehaltlich deren Genehmigung) zu zeichnen.

Wenn die Verschmelzungen bei den relevanten Versammlungen genehmigt werden, werden am Ende dieses sechzigtägigen Zeitraums alle Rücknahmen, Zeichnungen und Umtauschvorgänge von Anteilen der eingebrachten Teilfonds für fünf Geschäftstage vor dem Datum des Inkrafttretens der Verschmelzungen ausgesetzt.

7 Wenn die Verschmelzungen bei den Versammlungen genehmigt werden, geschieht am Datum des Inkrafttretens Folgendes: Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds 1 werden Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds 1; Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds 2 werden Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds 2; Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds 3 werden Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds 3; Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds 4 werden Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds 4; Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds 5 werden Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds 5; und Anteilsinhaber des eingebrachten Teilfonds 6 werden Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds 6; Jeder Anteilsinhaber erhält Anteile des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds der oben angegebenen Klasse (die „neuen Anteile“). Die Anteilsinhaber der eingebrachten Teilfonds werden ab dem Datum des Inkrafttretens Anteilsinhaber der aufnehmenden Teilfonds und können ab dem Datum des Inkrafttretens ihre Rechte als Anteilsinhaber der aufnehmenden Teilfonds ausüben.

Im Austausch gegen die am Datum des Inkrafttretens von ihnen gehaltenen Anteile der eingebrachten Teilfonds erhalten die Anteilsinhaber der eingebrachten Teilfonds neue Anteile der entsprechenden Klasse (wie oben angegeben) des relevanten aufnehmenden Teilfonds. Die Anzahl der neuen Anteile, die die Anteilsinhaber erhalten, wird mithilfe des Umtauschverhältnisses ermittelt, das auf der Basis des Nettoinventarwerts der Anteile des relevanten eingebrachten Teilfonds am Datum des Inkrafttretens um 16:00 Uhr in New York (Eastern Time) in den Vereinigten Staaten und des Erstausgabepreises je Anteil der neuen Anteile des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds am Datum des Inkrafttretens berechnet wird. Die Anteile der eingebrachten Teilfonds werden anschließend annulliert. Bei der Implementierung der Verschmelzung(en) unterliegt die Ausgabe neuer Anteile der aufnehmenden Teilfonds im Austausch gegen Anteile der eingebrachten Teilfonds keiner Gebühr.

Anteilsinhaber sollten beachten, dass der Nettoinventarwert je Anteil der eingebrachten Teilfonds und der Erstausgabepreis je Anteil der entsprechenden aufnehmenden Teilfonds am Datum des Inkrafttretens nicht notwendigerweise gleich sind. Während der Gesamtwert des Bestandes der Anteilsinhaber daher gleich bleiben wird, erhalten sie jedoch möglicherweise eine andere Anzahl an neuen Anteilen des relevanten aufnehmenden Teilfonds als sie zuvor im entsprechenden eingebrachten Teilfonds hielten.

Ab dem Datum des Inkrafttretens besitzen die neuen Anteile der aufnehmenden Teilfonds, die den Anteilsinhabern der eingebrachten Teilfonds zugewiesen werden, in jeder Hinsicht dieselben Rechte wie Anteile, die danach von den relevanten aufnehmenden Teilfonds ausgegeben werden können, insbesondere bezüglich ihrer Stimmrechte und ihres Anspruchs auf Vorteile.

Die Depotbank des Fonds wird am Datum des Inkrafttretens die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (sofern vorhanden) der eingebrachten Teilfonds an die Depotbank des irischen 8 aufnehmenden Fonds übertragen, damit sie für und im Namen des aufnehmenden Fonds gehalten werden.

Einzelheiten zum Anteilsinhaberregister und alle Dispositionsdokumente des Fonds werden am Datum des Inkrafttretens an die Verwaltungsstelle des übernehmenden Fonds übertragen.

Die Anteilsinhaber sollten beachten, dass die Verwaltungsstelle des Fonds im Rahmen der Implementierung der Verschmelzungen der Verwaltungsstelle des übernehmenden Fonds Angaben zu den Anteilsinhabern zur Verfügung stellen wird, einschließlich der gesamten Dokumentation, die sie von jedem Anteilsinhaber erhalten hat bzw. die mit jedem Anteilsinhaber in Verbindung steht. Dies umfasst insbesondere die Dokumentation zur Verhinderung von Geldwäsche. Ungeachtet dessen müssen die Anteilsinhaber möglicherweise gemäß den geltenden Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche einen Identitätsnachweis erbringen, um als Inhaber neuer Anteile des aufnehmenden Fonds in das Register des aufnehmenden Fonds eingetragen zu werden. Nach dem Datum des Inkrafttretens ist BNY Mellon Investment Servicing (International) Limited Ihre neue Depotbank, Zahlstelle und Verwaltungsstelle.

5 Erforderliche Maßnahmen 5.1 Rücknahmen Mit Wirkung zum Datum der vorliegenden Verschmelzungsmitteilung (die „Verschmelzungsmitteilung“) haben Sie, wenn Sie den vorgeschlagenen Verschmelzungen nicht zustimmen, für einen Zeitraum von sechzig Tagen ab dem Datum dieser Mitteilung die Möglichkeit, Ihre Anteile eines eingebrachten Teilfonds kostenlos (ggf. mit Ausnahme von Veräußerungskosten) gemäß den Bestimmungen des Prospekts des Fonds zurückzugeben.

Das letzte Datum, an dem Sie Ihre Anteile des eingebrachten Teilfonds zurückgeben können, ist der 17. Februar 2015.

Nach diesem Datum eingegangene Rücknahme- oder Zeichnungsanweisungen werden nicht mehr bearbeitet.

5.2 Versammlungen der Anteilsinhaber der einzelnen eingebrachten Teilfonds Die Versammlung aller eingebrachten Teilfonds wird am 9. Februar 2015 abgehalten, um über jede Verschmelzung zu entscheiden.

Im beigefügten Anhang D finden Sie die Einberufungsmitteilung und das Vollmachtsformular für die Versammlungen.

Sie werden so bald wie möglich durch die Mitteilung nach der AHV (die „Mitteilung nach der AHV“) über das Ergebnis der Abstimmung bei den Versammlungen informiert.

Die Mitteilung nach der AHV wird Informationen zu den nächsten Schritten enthalten, die Sie unternehmen müssen. Insbesondere wird sie angeben, dass der sechzigtägige Rücknahmezeitraum am Datum der Verschmelzungsmitteilung begonnen hat, und Sie daran erinnern, welches Datum der letzte Tag ist, an dem Sie Ihre Anteile des eingebrachten Teilfonds zurückgeben können, falls Sie der betreffenden Verschmelzung nicht zustimmen.

Falls bei den Versammlungen nur einige der Verschmelzungen genehmigt werden, werden diese Verschmelzungen durchgeführt. In diesem Fall werden die Teilfonds, für die die Verschmelzungen nicht genehmigt wurden, liquidiert (siehe Abschnitt 5.4 unten).

Wenn eine Verschmelzung eines eingebrachten Teilfonds bei einer Versammlung genehmigt wird, werden die Anteilsinhaber, die gegen diese Verschmelzung gestimmt haben oder keine Stimme 9 abgegeben haben und nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Anteile des relevanten eingebrachten Teilfonds bis zum 17. Februar 2015 zurückzugeben, am Datum des Inkrafttretens Anteilsinhaber des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds.

5.3 Ausgabe der neuen Anteile – Maßnahmen können erforderlich sein Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle der Genehmigung der Verschmelzungen bei den Versammlungen als Anteilsinhaber eines eingebrachten Teilfonds möglicherweise Maßnahmen ergreifen müssen, wenn Sie der vorgeschlagenen Verschmelzung zustimmen und die neuen Anteile des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds im Austausch gegen Ihren Anteilsbestand erhalten möchten. Wenn Ihre Kontodokumentation von der Verwaltungsstelle des aufnehmenden Fonds bezüglich der Einhaltung der Geldwäschevorschriften als vollständig angesehen wird, erhalten Sie automatisch eine entsprechende Anzahl an neuen Anteilen der relevanten Klasse des relevanten aufnehmenden Teilfonds. Falls Ihre Kontodokumentation von der Verwaltungsstelle des aufnehmenden Fonds als unvollständig angesehen wird, werden Sie möglicherweise zur Bereitstellung weiterer Dokumente aufgefordert, um die neuen Anteile zu erhalten.

Die Anzahl der neuen Anteile, die die Anteilsinhaber erhalten, wird mithilfe des Umtauschverhältnisses ermittelt, das auf der Basis des Nettoinventarwerts der Anteile des relevanten eingebrachten Teilfonds am Datum des Inkrafttretens um 16:00 Uhr in New York (Eastern Time) in den Vereinigten Staaten und des Erstausgabepreises je Anteil der neuen Anteile des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds am Datum des Inkrafttretens berechnet wird. Sie erhalten zum frühestmöglichen Termin nach dem Datum des Inkrafttretens eine Bestätigung über Ihren Bestand im aufnehmenden Fonds.

5.4 Abgelehnte Verschmelzungen Der Verwaltungsrat hat beschlossen, alle eingebrachten Teilfonds, deren Verschmelzungen nicht bei den Versammlungen genehmigt werden (die „verbleibenden Teilfonds“), gemäß Artikel 28 der Satzung des Fonds zu liquidieren.

Aufgrund der relativ kleinen Vermögensbasis der verbleibenden Teilfonds und des erwarteten mangelnden Umsatzwachstums hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass es im besten Interesse der übrigen Anteilsinhaber der verbleibenden Teilfonds ist, die verbleibenden Teilfonds zu liquidieren, falls die Verschmelzungen nicht genehmigt werden.

Die Anteilsinhaber werden durch eine Mitteilung nach der AHV über die Abstimmungsergebnisse der Versammlungen informiert.

Das Datum des Inkrafttretens der Liquidation der ggf. verbleibenden Teilfonds ist der 27. Februar 2015 (der „Stichtag der Liquidation“).

Sie können bis zum 17. Februar 2015 um 15:00 Uhr Luxemburger Zeit (der „letzte Annahmeschluss“) Ihre Bestände in dem bzw. den relevanten Teilfonds zurückgeben, indem Sie die im Prospekt dargelegten Verfahren befolgen. Die relevanten verbleibenden Teilfonds werden ab dem Datum der Mitteilung nach der AHV für weitere Zeichnungen geschlossen sein.

Nach dem letzten Annahmeschluss werden keine weiteren Rücknahmeanträge entgegengenommen.

Alle Anteilsinhaber, die bis zum letzten Annahmeschluss noch keinen Rücknahmeantrag gestellt haben, erhalten Erlöse aus der Liquidation wie im folgenden Abschnitt beschrieben.

Bei der Liquidation sorgt der Verwaltungsrat dafür, dass alle ausstehenden Verbindlichkeiten der verbleibenden Teilfonds beglichen werden, und hat dafür gesorgt, dass alle zur Deckung der 10 Kosten der Liquidation erforderlichen Gelder reserviert werden. Nach der Veräußerung der Vermögenswerte des bzw. der verbleibenden Teilfonds erhalten die Anteilsinhaber ihre Liquidationserlöse in Form einer dem Anteil ihrer jeweiligen Beteiligungen an dem bzw. den relevanten verbleibenden Teilfonds entsprechenden Barzahlung, wobei die unten aufgeführten geschätzten mit den Liquidationen verbundenen Aufwendungen und Kosten ab dem Datum der Mitteilung nach der AHV in die Berechnung der Nettoinventarwerte je Anteil des bzw. der verbleibenden Teilfonds einbezogen werden. Der Anlageverwalter beginnt ab dem Datum der Mitteilung nach der AHV mit der Veräußerung der übrigen Anlagen der Teilfonds.

Die verbleibenden Teilfonds weisen keine unabgeschriebenen Gründungskosten auf.

Inhaber von Inhaberanteilen erhalten ihre Barzahlungen auf Vorlage der Inhaberzertifikate.

Liquidationserlöse, auf die kein Anspruch erhoben wird oder die nicht an Anteilsinhaber ausgezahlt werden können, werden unverzüglich bei der Caisse de Consignation hinterlegt.

Wenn Anteilsinhaber Fragen zur Liquidation der verbleibenden Teilfonds haben, sollten sie sich an ihren bisherigen Ansprechpartner bei ihrem Vermittler wenden. Die Anteilsinhaber sollten sich von ihren professionellen Beratern zu dieser Mitteilung und den Steuern im Land ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts beraten lassen.

6 Gebühren Die Aufwendungen, Kosten, Vergütungen oder Gebühren jeglicher Art, die in Zusammenhang mit den Verschmelzungen anfallen, werden direkt von Legg Mason getragen. Den Anteilsinhabern der eingebrachten Teilfonds werden keine Kosten (im Falle von Rücknahmen ggf. mit Ausnahme von Veräußerungskosten) berechnet.

7 Risikohinweise Der Verwaltungsrat hat keine Prüfung der Eignung dieser Anlage im Hinblick auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Ihre Risikotoleranz durchgeführt. Bitte lesen Sie den Prospekt des aufnehmenden Fonds und die Wesentlichen Anlegerinformationen des relevanten aufnehmenden Teilfonds, die nähere Informationen zu den mit dieser Anlage verbundenen Risiken enthalten, um sicherzustellen, dass Sie verstehen, ob der entsprechende aufnehmende Teilfonds für Sie geeignet ist. Falls Sie Zweifel bezüglich des Risikos haben, das Sie eingehen sollten, empfehlen wir Ihnen, vor einer Anlage den professionellen Rat eines unabhängigen Beraters einzuholen.

8 Besteuerung Den Anteilsinhabern wird empfohlen, ihre professionellen Berater bezüglich der möglichen steuerlichen oder sonstigen Konsequenzen der Verschmelzung nach den Gesetzen des Landes Ihrer Eintragung, Gründung, Staatsbürgerschaft bzw. Ihres Wohnsitzes, gewöhnlichen Wohnsitzes oder Domizils zu konsultieren.

9 Allgemeine Informationen Der Verwaltungsrat übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts dieser Mitteilung.

Wenn die Verschmelzungen bei den Versammlungen genehmigt werden, werden sie am Tag nach dem Datum des Inkrafttretens auf unserer Website, www.leggmasonglobal.com, wiedergegeben.

Folgende Unterlagen liegen am Geschäftssitz des Fonds kostenlos aus: 11 – Kopie der vorliegenden Verschmelzungsmitteilung; – Kopie der gemeinsamen Verschmelzungsbedingungen des Fonds und des aufnehmenden Fonds; – Kopie des neuesten freigegebenen Prospekts des aufnehmenden Fonds; – Kopie der wesentlichen Anlegerinformationen der aufnehmenden Teilfonds; – Kopie der Satzung des aufnehmenden Fonds; – Kopie des Berichtsentwurfs, den der vom eingebrachten Fonds ernannte unabhängige Abschlussprüfer erstellt hat, um die in Artikel 42 (1), Punkt (a) bis (c) der OGAW-IVRichtlinie vorgesehenen Bedingungen zu validieren; und – Kopie des Zertifikats in Zusammenhang mit der Verschmelzung, das von den Depotbanken des eingebrachten und des aufnehmenden Fonds in Übereinstimmung mit Artikel 41 der OGAW-IV-Richtlinie ausgegeben wurde.

  1. Liquidationen Der Verwaltungsrat informiert Sie hiermit über die Entscheidung, den Legg Mason Euroland Equity Fund und den Legg Mason Euroland Cash Fund des Fonds (für die Zwecke dieses Abschnitts (II) die „Teilfonds“) im Einklang mit Artikel 28 der Satzung des Fonds zu liquidieren.

Die Teilfonds haben seit 2007 eine kontinuierliche Abnahme des Nettovermögens verzeichnet, was zu einem Anstieg der Gesamtkostenquote der Teilfonds beigetragen hat, und es werden keine weiteren Zeichnungen erwartet. Daher hat der Verwaltungsrat beschlossen, dass es im besten Interesse der verbleibenden Anteilsinhaber der Teilfonds ist, die Teilfonds zu liquidieren. Der Stichtag für die Liquidation der Teilfonds ist der 27. Februar 2015 (der „Stichtag der Liquidation“).

Sie können bis zum 17. Februar 2015 um 15:00 Uhr Luxemburger Zeit (der „letzte Annahmeschluss“) Ihre Bestände in dem bzw. den relevanten Teilfonds zurückgeben, indem Sie die im Prospekt dargelegten Verfahren befolgen. Die Teilfonds werden ab dem Datum dieser Mitteilung für weitere Zeichnungen geschlossen. Nach dem letzten Annahmeschluss werden keine weiteren Rücknahmeanträge entgegengenommen.

Alle Anteilsinhaber, die bis zum letzten Annahmeschluss noch keinen Rücknahmeantrag gestellt haben, erhalten Erlöse aus der Liquidation wie im folgenden Abschnitt beschrieben.

Bei der Liquidation sorgt der Verwaltungsrat dafür, dass alle ausstehenden Verbindlichkeiten der Teilfonds beglichen werden, und haben dafür gesorgt, dass alle zur Deckung der Kosten der Liquidation erforderlichen Gelder reserviert werden. Nach der Veräußerung der Vermögenswerte der Teilfonds erhalten die Anteilsinhaber ihre Liquidationserlöse in Form einer dem Anteil ihrer jeweiligen Beteiligungen an dem bzw. den relevanten Teilfonds entsprechenden Barzahlung, wobei die unten aufgeführten geschätzten mit den Liquidationen verbundenen Aufwendungen und Kosten ab dem Datum dieser Mitteilung in die Berechnung der Nettoinventarwerte je Anteil der Teilfonds einbezogen worden sind. Der Anlageverwalter beginnt ab dem Datum dieser Mitteilung mit der Veräußerung der Anlagen der Teilfonds.

Die Kosten der Liquidation des Legg Mason Euroland Equity Fund ausgedrückt in US-Dollar zum 18. September 2014 werden auf $46.682 geschätzt und die Kosten der Liquidation des Legg Mason Euroland Cash Fund ausgedrückt in US-Dollar zum 18. September 2014 werden auf $40.693 geschätzt.

Die Teilfonds weisen keine unabgeschriebenen Gründungskosten auf.

12 Inhaber von Inhaberanteilen erhalten ihre Barzahlungen auf Vorlage der Inhaberzertifikate.

Liquidationserlöse, auf die kein Anspruch erhoben wird oder die nicht an Anteilsinhaber ausgezahlt werden können, werden unverzüglich bei der Caisse de Consignation hinterlegt.

Wenn Anteilsinhaber Fragen zur Liquidation der Teilfonds haben, sollten sie sich an ihren bisherigen Ansprechpartner bei ihrem Vermittler wenden. Die Anteilsinhaber sollten sich von ihren professionellen Beratern zu dieser Mitteilung und den Steuern im Land ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres gewöhnlichen Aufenthalts beraten lassen.

Falls Sie Fragen haben, können Sie sie an folgende Adresse richten: Legg Mason Managed Solutions SICAV 145 Rue de Kiem, Strassen L-8001 Großherzogtum Luxemburg R.C.S. Luxemburg: B 60.118 z. Hd.: John Alldis Tel.: +352 26 73 2361 E-Mail: john.alldis@carnegroup.com Sie können sich auch an den Ansprechpartner des Fonds wenden.

Mit freundlichen Grüßen Im Namen des Verwaltungsrats Verwaltungsratsvorsitzender 13 Anhang A Vergleich der Umbrella-Fonds HINWEIS: Wichtige Begriffe in diesem Dokument werden im Prospekt des jeweiligen Fonds definiert.

Hinweis für die Anteilsinhaber: Die Bestimmungen der Legg Mason Global Solutions Plc („LMGS Plc“) und der Legg Mason Managed Solutions SICAV („LMMS SICAV“) unter den Überschriften „Rechtsform des Fonds“, „Form der Bestätigung“, „Zeichnungs-, Rücknahme- und Umtauschverfahren“, „Bewertungshäufigkeit und Handelsmöglichkeiten“, „Bedingungen für die Handelsaussetzung des Fonds“, „Jahres- und Halbjahresberichte“ sowie Soft-Commission-Vereinbarungen entsprechen einander. Dessen ungeachtet empfehlen wir den Anteilsinhabern, weitere Details dem aktuellen Prospekt der Legg Mason Managed Solutions SICAV und der Legg Mason Global Solutions Plc zu entnehmen.

Exemplare des aktuellen Prospekts der Legg Mason Global Solutions Plc sowie der Legg Mason Managed Solutions SICAV sind auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft oder unter der folgenden Internetadresse kostenlos erhältlich: www.leggmasoninternational.com.

Legg Mason Managed Solutions SICAV Legg Mason Global Solutions Plc Sitz des Fonds Luxemburg Irland Fondsart und Stimmrechte Eine Umbrella-Société d’Investissement à Capital Variable. Durch jeden Anteil an der Gesellschaft verfügt der Inhaber bei den Hauptversammlungen der Gesellschaft über ein Anwesenheits- und Stimmrecht. Gleiches gilt für die Hauptversammlung der jeweiligen Anteilsklasse, in der der Inhaber einen Anteil hält.

Umbrella-Fonds mit getrennter Haftung zwischen den Teilfonds Durch jeden Anteil an der Gesellschaft verfügt der Inhaber bei den Hauptversammlungen der Gesellschaft über ein Anwesenheits- und Stimmrecht.

Gleiches gilt für die Hauptversammlung der jeweiligen Anteilsklasse, in der der Inhaber einen Anteil hält.

Anteilsart (thesaurierend oder ausschüttend) Anteile sind übertragbar und jeder Anteil berechtigt seinen Anteilsinhaber zur gleichberechtigten Beteiligung an den Gewinnen und Dividenden des durch den Anteil repräsentierten Teilfonds und an einer Ausschüttung bei der Liquidation des durch den Anteil repräsentierten Teilfonds.

Die Anteilsklassen lauten jeweils auf eine bestimmte Angebotswährung.

Angeboten werden sowohl thesaurierende als auch ausschüttende Anteilsklassen.

Der registrierte Inhaber jedes Anteils besitzt den Rechtsanspruch darauf. Jeder Anteil berechtigt den Anteilsinhaber dazu, gleichberechtigt auf anteilsmäßiger Basis an den Dividenden und dem Nettovermögen des betreffenden Teilfonds zu partizipieren, mit Ausnahme von Dividenden, die beschlossen wurden, bevor der Anteilsinhaber seine Anteile kaufte. Jeder Teilfonds wird sowohl in thesaurierenden als auch in ausschüttenden Anteilsklassen angeboten.

Rechtsform des Fonds Die Gesellschaft wurde als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („OGAW“) gegründet und von der Commission de Surveillance du Secteur Financier zugelassen.

Die Gesellschaft wurde von der Zentralbank von Irland als OGAW zugelassen.

14 Form der Bestätigung Wertpapierabrechnung Wertpapierabrechnung Liquidation des Fonds Die Gesellschaft kann jederzeit auf Beschluss einer Hauptversammlung der Anteilsinhaber aufgelöst werden. Die Liquidation erfolgt durch einen oder mehrere Liquidatoren, die von der Hauptversammlung der Anteilsinhaber ernannt werden, und der Nettoerlös der Liquidation der Gesellschaft wird im Verhältnis zu ihren jeweiligen Beständen beim Abschluss der Liquidation an die Anteilsinhaber ausgeschüttet.

Sämtliche Anteile an einem Fonds oder an der Gesellschaft können unter den folgenden Bedingungen von der Gesellschaft zurückgenommen werden: (i) wenn eine Mehrheit der Anteilsinhaber, die an der Abstimmung auf der Hauptversammlung des Fonds oder der Gesellschaft teilnehmen, die Rücknahme der Anteile genehmigt; oder (ii) wenn der Verwaltungsrat einen entsprechenden Beschluss fasst, vorausgesetzt, dass die Inhaber der Fondsoder Gesellschaftsanteile mindestens 21 Tage zuvor schriftlich darüber informiert wurden.

Beschränkungen bei Wertpapierleihund Pensionsgeschäften In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des CSSFRundschreibens 08/356 (i) kann jeder Teilfonds Wertpapierleihgeschäfte eingehen und (ii) werden Barsicherheiten, die die Gesellschaft in Zusammenhang mit diesen Transaktionen erhält, reinvestiert.

Es wird nicht beabsichtigt, dass die Teilfonds Aktienleihgeschäfte eingehen.

Es wird nicht beabsichtigt, dass die Teilfonds Pensionsgeschäfte und/oder umgekehrte Pensionsgeschäfte eingehen.

Ausgabe, Rücknahme und Umtausch von Anteilen Zeichnung: Jeder Anleger hat die Möglichkeit, Anteile direkt zu zeichnen, indem er einen ordnungsgemäß ausgefüllten Antrag bei der Transfer- und Registerstelle einreicht.

Rücknahme: Jeder Anleger kann Anteile zurückgeben, indem er einen ordnungsgemäß ausgefüllten Rücknahmeantrag an die Transfer- und Registerstelle sendet.

Umtausch: Zeichnung: Aufträge zur Zeichnung von Anteilen können über einen Händler oder direkt über die Verwaltungsstelle abgewickelt werden. Um eine sofortige Anlage zu ermöglichen, kann eine Erstzeichnung in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Zentralbank für den elektronischen Handel bereits bei Eingang einer entsprechenden auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail) oder per Fax übermittelten Anweisung bearbeitet werden.

Die Anteile können dann möglicherweise bereits ausgegeben werden. In dem Fall muss jedoch das unterzeichnete Antragsformular im Original unverzüglich eingehen.

Rücknahme: Anteilsinhaber können Aufträge zur 15 Die Anteilsinhaber können einige oder alle Anteile an einer Anteilsklasse eines Teilfonds („Ursprünglicher Teilfonds“) gegen zur Ausgabe zur Verfügung stehende Anteile derselben Klasse eines anderen Teilfonds („Neuer Teilfonds“) tauschen, indem sie entsprechende Umtauschanträge an die Transfer- und Registerstelle übermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft kann einem Anteilsinhaber außerdem nach eigenem Ermessen gestatten, Anteile einer Klasse eines Teilfonds (ebenfalls als „Ursprünglicher Teilfonds“ bezeichnet) in Anteile einer anderen Klasse desselben oder eines anderen Teilfonds („Neuer Teilfonds“) umzutauschen. Der Umtausch wird zum vorerst unbekannten Nettoinventarwert je Anteil durchgeführt, der am nächsten gemeinsamen Bewertungstag beider Teilfonds festgestellt wird, der unmittelbar auf den Geschäftstag folgt, an dem der Umtauschantrag eingegangen ist. Lauten die Anteile des ursprünglichen und neuen Teilfonds auf unterschiedliche Währungen, erfolgt der Umtausch zu dem am Bewertungstag gültigen Wechselkurs. Dabei anfallende Kosten gehen zu Lasten des Anlegers.

Rücknahme von Fondsanteilen an jedem Handelstag bis zum Bewertungszeitpunkt bei der Verwaltungsstelle des Fonds oder bei Händlern einreichen.

Umtausch: Aufträge zum Umtausch von Anteilen eines Fonds in Anteile eines anderen Fonds oder Anteile einer anderen Anteilsklasse desselben Fonds, die an einem Handelstag bis zum Annahmeschluss bei der Verwaltungsstelle oder einem Händler zur Weiterleitung an die Verwaltungsstelle eingehen, werden an diesem Handelstag nach folgender Formel ausgeführt: NS = E AxBxC Dabei ist: NS = die Anzahl der auszugebenden Anteile des neuen Fonds; A = die Anzahl der umzutauschenden Anteile; B = der Rücknahmepreis der umzutauschenden Anteile; C = der vom Verwaltungsrat bestimmte Währungsumrechnungsfaktor (falls relevant); und E = der Ausgabepreis der Anteile des neuen Fonds am jeweiligen Handelstag.

Maximaler Zeitabstand zwischen Einreichung des Rücknahmeantrags und Überweisung der Rücknahmeerlöse Zahlungen für Anteile erfolgen in der Regel innerhalb von drei Bankarbeitstagen in Luxemburg ab dem und einschließlich des relevanten Bewertungstags, sofern es nicht durch bestimmte gesetzliche Bestimmungen wie Devisenbeschränkungen oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Depotbank liegen, unmöglich gemacht wird, die Rücknahmeerlöse in das Land zu überweisen, in dem die Rücknahme angefordert wurde. Die Zahlung erfolgt bezüglich Anteilen jedes Teilfonds in der 14 Tage nach dem Handelstag, an dem der Rücknahmeantrag wirksam wurde.

16 Währung, in der der relevante Nettoinventarwert berechnet wird.

Benachrichtigungsfrist für Gebührenerhöhungen Erhöhungen der Verwaltungsgebühr werden einen Monat vor Inkrafttreten angekündigt.

Erhöhungen der Anlageverwaltungsgebühr werden einen Monat vor Inkrafttreten angekündigt.

Umtauschgebühr Der Vermittler oder die Transfer- und Registerstelle können eine Umtauschgebühr von maximal 1% erheben.

Die Erhebung einer Umtauschgebühr durch LMGS Plc ist nicht vorgesehen.

Rücknahmegebühr/ Verwässerungsgebühr Wenn sie dies für angemessen erachtet, kann die Gesellschaft oder die Verwaltungsgesellschaft eine Gebühr in Höhe von bis zu 1 % des Nettoinventarwerts der zurückgenommenen Anteile erheben, um bei der Verwertung von Vermögenswerten des jeweiligen Teilfonds anfallende Steuern und Handelskosten weiterzugeben und die verbleibenden Anteilsinhaber vor diesen Steuern und Kosten zu schützen.

Außerdem kann die Gesellschaft oder die Verwaltungsgesellschaft, wenn sie dies für angemessen erachtet, eine Gebühr in Höhe von bis zu 1 % des Nettoinventarwerts von gezeichneten oder umzutauschenden Anteilen erheben.

Bei der Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil für jeden Fonds an jedem Handelstag kann die Gesellschaft nach eigenem Ermessen den Nettoinventarwert je Anteil für jede Anteilsklasse durch die Anwendung einer Verwässerungsanpassung anpassen: (1) wenn die Nettozeichnungen oder -rücknahmen bestimmte vorab festgelegte prozentuale Schwellenwerte in Bezug auf den Nettoinventarwert eines Fonds überschreiten (wobei diese prozentualen Schwellenwerte für jeden Fonds vom Verwaltungsrat oder von einem vom Verwaltungsrat benannten Ausschuss jeweils vorab festgelegt wurden) oder (2) in allen sonstigen Fällen, in denen Nettozeichnungen oder -rücknahmen in Bezug auf den Fonds vorliegen und der Verwaltungsrat oder sein Beauftragter vernünftigerweise der Ansicht ist, dass eine Verwässerungsanpassung im Interesse der bestehenden Anteilsinhaber liegt.

Würde keine Verwässerungsanpassung vorgenommen werden, würde der Preis, zu dem die Zeichnungen oder Rücknahmen vorgenommen werden, die Kosten des Handels mit den zugrundeliegenden Anlagen des Fonds zur Ermöglichung umfangreicher Mittelzu- oder -abflüsse einschließlich von Handelsspreads, Marktauswirkungen, Provisionen und Übertragungssteuern nicht widerspiegeln.

Solche Kosten könnten einen erheblich negativen Einfluss auf die Interessen der Anteilsinhaber des Fonds haben.

Der Betrag der Verwässerungsanpassung 17 für jeden Fonds wird an einem bestimmten Handelstag auf Basis der geschätzten Kosten für den Handel mit den zugrunde liegenden Anlagen dieses Fonds, einschließlich Handelsmargen, Folgekosten, Provisionen und Börsenumsatzsteuern, berechnet und auf identische Weise auf jede Anteilsklasse angewendet. Bei Nettozuflüssen in einen Fonds erhöht die Verwässerungsanpassung den Nettoinventarwert je Anteil. Bei Nettoabflüssen aus einem Fonds reduziert die Verwässerungsanpassung den Nettoinventarwert je Anteil. Der um eine Verwässerungsanpassung angepasste Nettoinventarwert je Anteil gilt für alle Transaktionen mit Anteilen des jeweiligen Fonds am jeweiligen Handelstag.

Annahmeschlusszeiten für Aufträge (Eingang bei der Verwaltungsstelle des Fonds) Vor 15.00 Uhr Luxemburger Zeit am Geschäftstag vor dem Bewertungstag des Teilfonds.

Vor 16.00 Uhr New Yorker Zeit (Eastern Time) am Handelstag.

Bewertungshäufigkeit und Handelsmöglichkeiten Die Bewertung und der Handel erfolgen täglich.

„Bewertungstag“ Bezeichnet jeden Geschäftstag (zum Geschäftsschluss), an dem der NIW von der Verwaltungsstelle berechnet wird.

„Geschäftstag“ Bezeichnet einen vollen Bankengeschäftstag, an dem die Banken und Finanzinstitute in Luxemburg den ganzen Tag über für Geschäfte geöffnet sind.

Die Bewertung und der Handel erfolgen täglich.

„Bewertungszeitpunkt“ ist als die in der maßgeblichen Fondsergänzung festgelegte Uhrzeit an jedem Handelstag definiert.

„Handelstag“ bezeichnet für jede Anteilsklasse die in der maßgeblichen Fondsergänzung als Handelstag angegebenen Geschäftstage, wobei jeder Fonds mindestens zwei Handelstage pro Monat haben muss.

Bewertungszeitpunkt Der Schlusskurs am Geschäftstag vor dem Bewertungstag des Teilfonds.

16.00 Uhr New Yorker Zeit (Eastern Time) am Handelstag Bedingungen für die Handelsaussetzung des Fonds (a) in einem Zeitraum, in dem ein Markt oder eine Börse, der bzw. die in diesem Zeitraum der Hauptmarkt oder die Hauptbörse für die Notierung eines wesentlichen Teils der Anlagen des entsprechenden Teilfonds ist, aus anderen Gründen als gesetzlichen (i) alle Zeiträume (mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen oder Wochenenden), in denen ein Markt geschlossen ist, der für einen wesentlichen Teil der Fondsanlagen der Hauptmarkt ist, oder in dem der Handel an einem solchen Markt eingeschränkt ist oder ausgesetzt 18 Feiertagen geschlossen ist oder in dem der Handel wesentlich eingeschränkt oder ausgesetzt ist, sofern diese Einschränkung oder Aussetzung die Bewertung von Anlagen der Gesellschaft beeinträchtigt, die diesem Teilfonds zugeordnet werden; (b) solange Umstände vorliegen, die nach Ansicht des Verwaltungsrats eine Notsituation begründen, die eine Veräußerung oder Bewertung der Vermögenswerte des betreffenden Teilfonds durch die Gesellschaft unmöglich machen; (c) während eines Zusammenbruchs der Kommunikationsmittel, die üblicherweise für die Bestimmung des Preises oder Werts von Anlagen des jeweiligen Teilfonds oder des aktuellen Preises oder Werts auf einem Markt oder an einer Börse verwendet werden; (d) wenn die Gesellschaft abgewickelt oder zusammengelegt wird (oder dies beabsichtigt ist), ab dem Datum, an dem eine Einberufung einer Hauptversammlung der Anteilsinhaber ergeht, auf der ein Beschluss zur Abwicklung oder Verschmelzung der Gesellschaft vorgeschlagen wird, oder wenn ein Teilfonds liquidiert oder zusammengelegt wird, ab dem Datum, an dem die entsprechende Mitteilung ergeht; (e) andere Gründe, aus denen die Kurse von einem Teilfonds zurechenbaren Anlagen der Gesellschaft nicht unverzüglich oder eindeutig ermittelt werden können (wozu auch die Aussetzung der Ermittlung des Nettoinventarwertes eines zugrunde liegenden Organismus für gemeinsame Anlagen zählt); oder (f) in einem Zeitraum, in dem die Gesellschaft nicht in der Lage ist, Mittel zur Auszahlung von Rücknahmeerlösen für Anteile eines Teilfonds bereitzustellen, oder in dem Überweisungen von Mitteln wird; (ii) alle Zeiträume, in denen außergewöhnliche Umstände herrschen, aufgrund derer die Veräußerung bestimmter Anlagen durch die Gesellschaft praktisch nicht durchführbar ist, falls diese Anlagen einen wesentlichen Teil des Fondsvermögens ausmachen; (iii) alle Zeiträume, in denen es dem Fonds aus anderen Gründen nicht möglich ist, die Kurse bestimmter Anlagen des Fonds angemessen, unverzüglich oder eindeutig zu bestimmen; (iv) alle Zeiträume, in denen die Überweisung von Mitteln, die für Käufe und Verkäufe von Fondsanlagen benötigt werden, nach Ansicht des Verwaltungsrats nicht zu üblichen Wechselkursen erfolgen kann; oder (v) alle Zeiträume, in denen die Erlöse aus dem Kauf oder Verkauf von Anteilen nicht vom oder an den Fonds übertragen werden können.

19 zur Veräußerung oder zum Erwerb von Anlagen oder die Zahlung der bei Rücknahme von Anteilen fälligen Beträge nach Auffassung des Verwaltungsrats nicht zu normalen Wechselkursen erfolgen können; (g) wenn ein Teilfonds mit einem anderen Teilfonds oder mit einem anderen OGAW (oder einem Teilfonds dieses anderen OGAW) zusammengelegt wird, sofern diese Aussetzung zum Schutz der Anteilsinhaber gerechtfertigt ist; oder (h) unter sonstigen Umständen außerhalb der Kontrolle des Verwaltungsrats.

Eine Aussetzung bezüglich eines bestimmten Teilfonds wirkt sich nicht automatisch auf die Berechnung des Nettoinventarwerts der Anteile der anderen Teilfonds aus.

Bedingungen für die Aussetzung von Rücknahmen Im Falle eines hohen Rücknahmevolumens an einem bestimmten Geschäftstag kann die Gesellschaft oder ihr Vertreter mit der Berechnung des Rücknahmepreises warten, bis sie die entsprechenden Vermögenswerte veräußert hat, und die Auszahlung der Rücknahmeerlöse bis zur nächsten Berechnung des Nettoinventarwerts aufschieben.

Alternativ kann die Gesellschaft oder ihr Vertreter die Ausführung solcher Rücknahmeanträge ganz oder teilweise aussetzen, bis die erforderlichen Vermögenswerte veräußert worden sind.

Das Rücknahmevolumen wird als hoch angesehen, wenn die Nettorücknahme 10 % der im Umlauf befindlichen Anteile eines bestimmten Teilfonds betrifft oder ein bestimmtes Anteilsvolumen oder ein absoluter Wert, das bzw. den die Gesellschaft oder ihr Vertreter festlegt, überschritten wird. Wenn die ausstehenden Rücknahmeanträge von allen Inhabern von Anteilen eines bestimmten Teilfonds an einem Wenn die Rücknahmeanträge an einem Handelstag 10 % der im Umlauf befindlichen Anteile eines Fonds übersteigen, kann die Gesellschaft die überschüssigen Rücknahmeanträge auf nachfolgende Handelstage verschieben und die Anteile anteilsmäßig zurücknehmen und die Rücknahmeanträge werden behandelt, als seien sie am jeweils nächsten Handelstag eingegangen, bis alle Anteile zurückgenommen wurden, auf die sich die ursprünglichen Anträge bezogen. Sämtliche aufgeschobenen Rücknahmeanträge sind vorrangig vor jeglichen an nachfolgenden Handelstagen eingehenden Rücknahmeanträgen auszuführen.

20 Geschäftstag insgesamt, nach Verrechnung mit den Zeichnungen, mehr als 10 % aller an diesem Geschäftstag im Umlauf befindlichen Anteile dieses Teilfonds betreffen, ist die Gesellschaft oder ihr Vertreter berechtigt, nach eigenem Ermessen die Rücknahme einer von der Gesellschaft oder ihrem Vertreter festgelegte über die Grenze hinausgehenden Anzahl von Anteilen dieses Teilfonds, die sich an diesem Geschäftstag im Umlauf befinden und deren Rücknahme beantragt wurde, abzulehnen. Wenn die Gesellschaft oder ihr Vertreter aus diesen Gründen beschließt, Anteile nicht zurückzunehmen, werden die an diesem Datum eingehenden Rücknahmeanträge anteilmäßig unter den Anlegern reduziert und die nicht eingelösten Anteile, auf die sich jeder Antrag bezieht, werden an jedem nachfolgenden Geschäftstag mit Vorrang vor den danach eingegangenen Rücknahmeanträgen mit der Maßgabe eingelöst, dass die Gesellschaft oder ihr Vertreter nicht verpflichtet ist, mehr als 10 % der an einem Geschäftstag umlaufenden Anzahl der Anteile eines bestimmten Teilfonds einzulösen, bis alle Anteile des Teilfonds, auf den sich der ursprüngliche Antrag bezog, eingelöst wurden. Anteilsinhaber, die von einer solchen Entscheidung oder Reduzierung ihrer Rücknahmeanträge betroffen sind, werden unter Einsatz aller hierfür geeigneten Mittel informiert.

Geschäftsjahresende 31. Dezember Ende Juni Jahres- und Halbjahresberichte Die geprüften Jahresberichte werden innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres zur Einsichtnahme durch die Anteilsinhaber am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und bei den Vermittlern verfügbar sein. Die ungeprüften Halbjahresberichte werden auf dieselbe Weise zwei Monate nach Ablauf des Zeitraums, auf den sie sich beziehen, zur Einsichtnahme Ein geprüfter Jahresbericht der Gesellschaft wird innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende und mindestens 21 Tage vor der Jahreshauptversammlung veröffentlicht. Ein Halbjahresbericht (einschließlich des ungeprüften Halbjahresabschlusses der Gesellschaft) wird innerhalb von zwei Monaten nach Ende des jeweiligen Berichtszeitraums veröffentlicht.

Geprüfte Jahresberichte und ungeprüfte 21 bereitgestellt. Halbjahresberichte, die Abschlüsse enthalten, werden jedem Anteilsinhaber kostenlos per Post an seine hinterlegte Adresse, per E-Mail oder über ein anderes elektronisches Kommunikationsmittel zugesandt und sie werden am eingetragenen Sitz des Anlageverwalters sowie der Gesellschaft zur Einsichtnahme verfügbar gemacht.

Soft-Commission- Vereinbarungen Jeder Anlageverwalter kann Transaktionen über einen Broker abwickeln, wofür dieser im Gegenzug Researchleistungen für den Anlageverwalter erbringt (z.B. schriftliche Researchberichte zu Unternehmen, Sektoren oder zur wirtschaftlichen Lage, oder ständiger Zugang zu Online- Datenbanken mit historischen und Real- Time-Kursen). In solchen Fällen trifft jeder Anlageverwalter Soft-Commission- Vereinbarungen oder vergleichbare Absprachen mit den entsprechenden Brokern. Bei solchen Soft-Commission- Vereinbarungen muss jeder Anlageverwalter sicherstellen, dass diese bzw. die so vergüteten Dienste (z.B.

Finanzanalysen, Markt- und Kursinformationssysteme) von direktem oder indirektem Nutzen für den jeweiligen Teilfonds sind. Ferner müssen der Broker bzw. die Gegenpartei einer stets bestmöglichen Ausführung (Best Execution) für die Teilfonds zugestimmt haben oder dazu aufgrund des geltenden Rechts verpflichtet sein. Die bestmögliche Ausführung (Best Execution) ist dabei nicht zwangsläufig mit der niedrigsten Provision gleichzusetzen.

Der Anlageverwalter kann Transaktionen über einen Broker abwickeln, wofür dieser im Gegenzug Researchleistungen für den Anlageverwalter erbringt (z.B. schriftliche Researchberichte zu Unternehmen, Sektoren oder zur wirtschaftlichen Lage, oder ständiger Zugang zu Online- Datenbanken mit historischen und Real- Time-Kursen). In solchen Fällen trifft der Anlageverwalter Soft-Commission- Vereinbarungen oder vergleichbare Absprachen mit den entsprechenden Brokern. Bei solchen Vereinbarungen muss der Anlageverwalter sicherstellen, dass der Broker bzw. die Gegenpartei einer bestmöglichen Ausführung (Best Execution) für die Fonds zugestimmt hat oder dazu aufgrund des geltenden Rechts verpflichtet ist. Die bestmögliche Ausführung (Best Execution) ist dabei nicht zwangsläufig mit der niedrigsten Provision gleichzusetzen.

Der Anlageverwalter hat der Gesellschaft eine Kopie seiner „Soft Commission“- Richtlinien zur Verfügung gestellt, die eine Liste seiner „Soft Commission“- Vereinbarungen mit Dritten enthält. Diese Informationen können von Anteilsinhabern der Fonds schriftlich angefordert werden.

Darüber hinaus hat der Anlageverwalter der Gesellschaft Informationen bezüglich Soft Commissions zur Offenlegung in den von der Gesellschaft veröffentlichten periodischen Finanzberichten zur Verfügung gestellt, die auch für die Anteilsinhaber verfügbar sind.

Relevante Steuern auf Erträge und Kapital des Fonds und auf Aus- Die Vermögenswerte der Gesellschaft unterliegen gemäß dem Gesetz von 2010 einer Abonnementsteuer („taxe d’abonnement“) von 0,05 % pro Jahr, die Anteilsinhabern und potenziellen Anlegern wird empfohlen, professionellen Rat darüber einzuholen, wie sich Kauf, Besitz, Verkauf, Umtausch, Rückgabe oder anderweitiges 22 schüttungen an die Anteilsinhaber vierteljährlich auf Basis des Nettovermögens der Gesellschaft am Ende eines jeden Quartals zahlbar ist, sofern auf den Anteil der Vermögenswerte der Gesellschaft, der ggf. in anderen Luxemburger OGA investiert ist, keine derartige Steuer anfällt.

Ein Teilfonds kann des Weiteren von dieser Steuer befreit werden, wenn er die Anforderungen von Artikel 175 des Gesetzes von 2010 erfüllt.

Darüber hinaus können die Vermögenswerte der Gesellschaft oder eines Teilfonds einer zusätzlichen Besteuerung unterliegen, die von ausländischen Steuer- oder Regierungsbehörden der Hoheitsgebiete erhoben wird, in denen die Gesellschaft oder die Teilfonds registriert sind oder vertrieben werden.

Vorbehaltlich der Bestimmungen des Gesetzes von 2005 (wie unten definiert) unterliegen die Anteilsinhaber in Luxemburg keiner Kapitalertrags-, Einkommen- oder Quellensteuer, sofern sie nicht in Luxemburg ansässig oder wohnhaft sind oder dort eine ständige Betriebsstätte haben.

Anteilsinhabern und potenziellen Anlegern wird empfohlen, professionellen Rat darüber einzuholen, wie sich Kauf, Besitz, Verkauf, Umtausch, Rückgabe oder anderweitiges Verfügen über ihre Anteile nach den Gesetzen ihres Eintragungs-, Gründungs-, Heimat-, Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes steuerlich oder in anderer Hinsicht auswirken.

Am 3. Juni 2003 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2003/48/EG des Rates zur Besteuerung von Zinseinkünften (die „Richtlinie zur Zinsbesteuerung“), in deren Rahmen EUMitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, den Steuerbehörden eines anderen EUMitgliedstaates Einzelheiten zu Verfügen über ihre Anteile nach den Gesetzen ihres Eintragungs-, Gründungs-, Heimat-, Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes steuerlich oder in anderer Hinsicht auswirken.

Einzelheiten zu den relevanten Steuern bezüglich der Einkommen- und Kapitalsteuern des Fonds auf Ausschüttungen an die Anteilsinhaber sind im Prospekt angegeben.

Die Ausschüttung von Erträgen und Kapitalgewinnen auf Wertpapiere, die nicht in Irland emittiert wurden, könnte im betreffenden Land steuerpflichtig sein und insbesondere der Quellensteuer unterliegen.

Es könnte der Fall eintreten, dass die Gesellschaft nicht von der Reduzierung des Quellensteuersatzes profitiert, die aufgrund geltender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und anderen Ländern vorgesehen ist.

Der Verwaltungsrat wurde unterrichtet, dass die Gesellschaft nach gegenwärtigem irischem Recht und gegenwärtiger irischer Rechtspraxis in Irland generell keiner Besteuerung ihrer Erträge und Gewinne unterliegt.

Irische Steuern können jedoch durch den Eintritt eines Steuertatbestandes anfallen.

In Irland führen Steuertatbestände zu keiner Besteuerung, wenn (a) der Anteilsinhaber in Irland weder ansässig noch gewöhnlich ansässig ist („irischer Steuerausländer“) und die diesbezüglich erforderliche Erklärung abgegeben hat, oder (b) der Anteilsinhaber eine in Irland ansässige steuerbefreite Person ist und die diesbezüglich erforderliche Erklärung abgegeben hat.

Erfüllt die Gesellschaft einen Steuertatbestand, hat sie das Recht, die entsprechend anwendbaren Steuern von Zahlungen abzuziehen, die von ihr in Bezug auf den Steuertatbestand an den Anteilsinhaber geleistet werden oder gegebenenfalls vom Anteilsinhaber die Anzahl an Anteilen zurückzukaufen und zu 23 Zinszahlungen oder ähnlichen Einkünften zur Verfügung zu stellen, die eine Zahlstelle in ihrem Hoheitsgebiet an eine Person mit Wohnsitz in diesem anderen Mitgliedstaat entrichtet hat. Österreich und das Großherzogtum Luxemburg haben sich anstelle dieser Auskunftserteilung für die Erhebung einer Quellensteuer auf derartige Zahlungen während eines Übergangszeitraums entschieden. Bestimmte andere Länder, darunter die Schweizer Eidgenossenschaft, die abhängigen oder assoziierten Gebiete in der Karibik, die Kanalinseln, die Isle of Man, das Fürstentum Monaco, das Fürstentum Liechtenstein, das Fürstentum Andorra und die Republik San Marino, haben Maßnahmen erlassen, die der Auskunftserteilung oder der Erhebung einer Quellensteuer gleichwertig sind. Die Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie zur Zinsbesteuerung in luxemburgisches Recht wurden am 21. Juni 2005 verabschiedet (die „Gesetze von 2005“).

Gemäß den Gesetzen von 2005 beträgt der derzeitige Quellensteuersatz 35 %.

Die von einem Teilfonds ausgeschütteten Dividenden unterliegen der Richtlinie zur Zinsbesteuerung und den Gesetzen von 2005, wenn mehr als 15 % der Vermögenswerte dieses Teilfonds in Schuldpapieren (wie in den Gesetzen von 2005 definiert) investiert sind, und die von Anteilsinhabern realisierten Erlöse aus der Rücknahme oder dem Verkauf von Anteilen eines Teilfonds unterliegen der Richtlinie zur Zinsbesteuerung und den Gesetzen von 2005, wenn mehr als 25 % der Vermögenswerte dieses Teilfonds in Schuldpapieren investiert sind (ein solcher Teilfonds wird nachfolgend als „betroffener Teilfonds“ bezeichnet).

Wenn daher eine luxemburgische Zahlstelle in Bezug auf einen betroffenen Teilfonds eine Zahlung von Dividenden oder Rücknahmeerlösen unmittelbar an annullieren, die zur Begleichung des Steuerbetrages erforderlich sind.

Anteilsinhaber, die nicht in Irland ansässig sind und die diesbezüglich erforderliche Nichtansässigkeitserklärung abgegeben haben, unterliegen in Irland keiner Besteuerung ihrer Erträge und Gewinne aus Anlagen in der Gesellschaft, und folglich wird von den von der Gesellschaft geleisteten Ausschüttungen oder Zahlungen für Rücknahmen, Tilgungen, Annullierungen oder sonstigen Veräußerungen ihrer Anteile keine Steuer abgezogen. Diese Anteilsinhaber sind in Irland in Bezug auf die Erträge und Gewinne aus dem Besitz oder der Veräußerung von Anteilen generell nicht steuerpflichtig, sofern die Anteile nicht einer irischen Zweigstelle oder Vertretung des Anteilsinhabers zurechenbar sind.

Irland hat die Richtlinie des Rates der Europäischen Union 2003/48/EG zur Besteuerung von Zinserträgen in nationales Recht umgesetzt. Daher muss eine Verwaltungsstelle, Zahlstelle oder Einrichtung, die für diese Zwecke als Zahlstelle erachtet werden kann, die für die Gesellschaft oder einen Fonds an eine in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (oder bestimmten abhängigen oder assoziierten Gebieten eines EU-Mitgliedsstaates) ansässige natürliche Person oder sogenannte „niedergelassene Einrichtung“ (Residual Entity) eine Zinszahlung (in Form einer Ertrags- oder einer Kapitalausschüttung/Dividendenzahlung) leistet, der irischen Steuerbehörde Auskünfte zu der Zahlung und bestimmte Auskünfte zu den betreffenden Anteilsinhabern (einschließlich des Namens und der Adresse des Anteilsinhabers) erteilen. Die irische Steuerbehörde ist wiederum verpflichtet, diese Angaben an die zuständige Behörde des Mitgliedsstaates oder des Gebietes weiterzuleiten, in dem die betreffende natürliche Person bzw.

niedergelassene Einrichtung ansässig ist.

24 einen Anteilinhaber ausführt, bei dem es sich um eine natürliche Person handelt, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder bestimmten abhängigen oder assoziierten Gebieten ansässig ist oder zu Steuerzwecken als dort ansässig angesehen wird, unterliegt diese Zahlung vorbehaltlich des unmittelbar folgenden Absatzes der Quellensteuer zum oben angegebenen Satz.

Die Luxemburger Zahlstelle behält keine Steuer ein, wenn die betreffende natürliche Person (i) die Zahlstelle ausdrücklich ermächtigt hat, gemäß den Bestimmungen der Gesetze von 2005 Informationen an die Steuerbehörden zu melden oder (ii) der Zahlstelle eine von den zuständigen Behörden ihres Wohnsitzlandes für Steuerzwecke im durch die Gesetze von 2005 vorgeschriebenen Format ausgestellte Bescheinigung ausgehändigt hat.

Ausschüttungspolitik Für bestimmte Anteilsklassen werden unterschiedliche Anteilsarten (Unterklassen) angeboten, bei denen die Gesellschaft nach eigenem Ermessen die Auszahlung von Dividenden oder die Thesaurierung der Erträge beschließen kann („thesaurierende Anteile“) oder bei denen der Anteilsinhaber das Recht auf regelmäßige Dividendenausschüttungen erhält („ausschüttende Anteile“).

Ausschüttende Anteilsklassen Der hinter dem Namen jeder ausschüttenden Anteilsklasse in Klammern angegebene Buchstabe gibt an, in welchen Abständen die im Abschnitt „Ausschüttungen“ des Prospekts aufgeführten Dividenden erklärt und gezahlt werden.

Zum Zeitpunkt jeder Dividendenerklärung wird ein etwaiger Nettoanlageertrag als Dividende erklärt.

Die Anteilsinhaber jeder ausschüttenden Anteilsklasse können auf dem Antragsformular wählen, ob ausgeschüttete Erträge in weitere Anteile reinvestiert werden sollen.

Thesaurierende Anteilsklassen In Bezug auf thesaurierende Anteilsklassen ist vorgesehen, dass im normalen Geschäftsverlauf keine Ausschüttungen beschlossen werden und dass die den thesaurierenden Anteilsklassen zuzurechnenden Nettoanlageerträge täglich im Nettoinventarwert je Anteil der jeweiligen 25 Anteilsklasse kumuliert werden. Bei Änderungen der Dividendenpolitik für die thesaurierenden Anteilsklassen werden die Anteilsinhaber darüber stets vorab informiert.

Dividendenausschüttungen Die Gesellschaft kann in Verbindung mit jedem Teilfonds bzw. jeder Anteilsklasse Anteile, die Anrecht auf Dividendenzahlungen haben („ausschüttende Anteile“), und Anteile, für die Dividenden erklärt oder Gewinne reinvestiert werden können („thesaurierende Anteile“), ausgeben.

Bei der Jahreshauptversammlung entscheiden die Inhaber von ausschüttenden Anteilen der einzelnen Teilfonds oder Anteilsklassen nach der Genehmigung des Jahresabschlusses in separaten Klassenversammlungen darüber, ob und in welchem Umfang Ausschüttungen erfolgen sollen. Der Verwaltungsrat beabsichtigt derzeit, den Inhabern von ausschüttenden Anteilen zu empfehlen, eine Ausschüttung des – im Wesentlichen – gesamten Ertrags vorzunehmen, der dem relevanten Teilfonds bzw. der relevanten Anteilsklasse zuzurechnen ist. Der Verwaltungsrat kann auch Ausschüttungen an Anleger aus dem Kapitalvermögen der Gesellschaft vornehmen. Auf Beschluss des Verwaltungsrats können Zwischendividenden ausgezahlt werden. Es darf keine Ausschüttung erfolgen, wenn nach der Erklärung einer solchen Ausschüttung das Gesellschaftskapital unter das nach Luxemburger Recht vorgeschriebene Mindestkapital fällt.

Das Anrecht auf Dividenden und Zuteilungen, die nicht innerhalb von fünf Jahren nach dem Fälligkeitstag beansprucht werden, verjährt und die entsprechenden Vermögenswerte fließen wieder dem betreffenden Teilfonds bzw.

der betreffenden Anteilsklasse zu, zugunsten der Inhaber von Dabei ist zwischen ausschüttenden Anteilsklassen und thesaurierenden Anteilsklassen zu unterscheiden.

Thesaurierende Anteilsklassen schütten keine Nettoerträge, realisierten Netto- Kapitalerträge oder nicht realisierten Netto- Kapitalerträge aus. Bei den ausschüttenden Anteilsklassen der Fonds findet zum Zeitpunkt der Dividendenfestsetzung Folgendes statt: (1) der gesamte oder ein Teil des etwaigen Nettoertrags wird als Dividende erklärt; und (2) können realisierte und nicht realisierte Kapitalgewinne ohne die realisierten und nicht realisierten Kapitalverluste als Dividende erklärt werden, wobei dies nicht zwingend ist.

26 ausschüttenden Anteilen.

Bei thesaurierenden Anteilen eines Teilfonds oder einer Anteilsklasse werden die diesen Anteilen zurechenbaren Nettoerträge dieses Teilfonds bzw. dieser Anteilsklasse einbehalten. Sie erhöhen den Nettovermögenswert der Anteile.

Eine Investition in die eine oder die andere Anteilsart kann Steuervorteile bieten. Anlegern wird deshalb empfohlen, diesbezüglich ihren Finanzberater zu konsultieren.

Depotbank Citibank International plc – Niederlassung Luxemburg BNY Mellon Trust Company (Ireland) Limited Verwaltungs-, Register- und Transferstelle Citibank International plc – Niederlassung Luxemburg BNY Mellon Investment Servicing (International) Limited Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers Société coopérative PricewaterhouseCoopers Chartered Accountants & Registered Auditors Rechtsberater Linklaters LLP Arthur Cox Vertriebs- und Informationsstellen Legg Mason Investments (Luxembourg) S.A.

Legg Mason Investor Services, LLC Legg Mason Investments (Europe) Limited Legg Mason Asset Management Singapore Pte. Ltd.

Verwaltungsgesellschaft Legg Mason Investments (Luxembourg) S.A.

Die Gesellschaft ist eine selbstverwaltete Investmentgesellschaft und hat keine Verwaltungsgesellschaft bestellt.

Risikofaktoren Für den eingebrachten und den aufnehmenden Fonds gelten dieselben Risikofaktoren. Die Beschreibung der Risikofaktoren im Prospekt des aufnehmenden Fonds enthält einige zusätzliche Risikohinweise, die nicht im Prospekt des eingebrachten Fonds aufgeführt sind.

Für den eingebrachten und den aufnehmenden Fonds gelten dieselben Risikofaktoren. Die Beschreibung der Risikofaktoren im Prospekt des aufnehmenden Fonds enthält einige zusätzliche Risikohinweise, die nicht im Prospekt des eingebrachten Fonds aufgeführt sind.

Ausländische Registrierungen Die Teilfonds sind in den folgenden Hoheitsgebieten registriert: Die Teilfonds werden in den folgenden Hoheitsgebieten registriert: 27 Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Jersey und Spanien.

Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Jersey, Luxemburg und Spanien.

28 Anhang B Vergleich der Teilfonds HINWEIS: Wichtige Begriffe in diesem Dokument werden im Prospekt des jeweiligen Fonds definiert.

Exemplare des aktuellen Prospekts der Legg Mason Managed Solutions SICAV sowie der Legg Mason Global Solutions Plc sind auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft oder unter der folgenden Internetadresse kostenlos erhältlich: www.leggmasoninternational.com.

Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (USD) (der „Eingebrachte Teilfonds“) Legg Mason QS Investors Multi Asset US Conservative Fund (der „Aufnehmende Teilfonds“) Anlageverwalter QS Legg Mason Global Asset Allocation LLC Legg Mason Investments (Europe) Limited Unteranlageverwalter Nicht verfügbar QS Investors, LLC Anlageziel und -strategie Der Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (USD) ist bestrebt, einen in USD gemessenen Gesamtertrag (Total Return) vornehmlich durch die Anlage in Zielfonds zu erzielen.

Der Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (USD) wird mindestens 60 % seiner Gesamtvermögenswerte in Zielfonds anlegen, die Strategien im Zusammenhang mit Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumenten und/oder Kapitalerhaltungsstrategien verfolgen.

Der Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (USD) kann in sämtliche Sektoren investieren, und die Anlagen können unter anderem auch Zielfonds umfassen, die in Immobilien anlegen.

Das Anlageziel des Fonds besteht darin, eine Gesamtrendite durch ein ausgewogenes Engagement in Aktien, aktienbezogene und festverzinsliche Anlagen zu erzielen, die auf US-Dollar lauten. Er investiert hierzu in Aktien oder Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen, einschließlich anderer OGAW und mit OGAW gleichwertiger Organismen, und in geschlossene Fonds. Es ist demzufolge zu beachten, dass der Fonds mehr als 20 % seines Nettoinventarwerts in andere Organismen für gemeinsame Anlagen investieren kann.

Bei dem Fonds handelt es sich um einen Dachfonds, der bis zu 100 % seines Nettoinventarwerts in Aktien oder Anteil anderer Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Vorschrift 68(1)(e) der OGAW-Vorschriften und regulierte bzw.

unregulierte geschlossene Fonds (einschließlich börsennotierte Fonds [Exchange Traded Funds, „ETF“]) investieren kann, die bei denen es sich um frei übertragbare Wertpapiere handelt, die an geregelten Märkten laut Anhang III des Basisprospekts notiert sind und dort gehandelt werden (im vorliegenden 29 Dokument zusammenfassend als „zugrunde liegenden Fonds“ bezeichnet). Die Investmentfonds, in die der Fonds investiert, sind als OGAW im Rahmen der Richtlinie in einem EU-Mitgliedstaat errichtet und/oder als OGAW-ähnliche Einrichtung. Anlagen in mit OGAW gleichwertigen Organismen dürfen insgesamt 30 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen.

Der Fonds investiert überwiegend in zwei Kategorien von zugrunde liegenden Fonds: anleihenorientierte zugrunde liegende Fonds („zugrunde liegende Anleihenfonds“) und aktienorientierte zugrunde liegende Fonds („zugrunde liegende Aktienfonds“).

Der Fonds investiert mindestens 60 % seines Nettoinventarwerts in zugrunde liegende Anleihenfonds oder, unter außergewöhnlichen Umständen, in Barmittel und geldnahe Mittel, einschließlich dreimonatiger US-Schatzwechsel und Geldmarktfonds. Der Fonds investiert mindestens 20 % seines Nettoinventarwerts in zugrunde liegende Aktienfonds. Der Unteranlageverwalter kann basierend auf seiner Prognose für die Anlagenklassen sowie Markt- und Wirtschaftstrends taktische Änderungen hinsichtlich der Allokation des Fonds zwischen zugrunde liegenden Anleihenfonds und zugrunde liegenden Aktienfonds vornehmen. Diese Trends werden auf der Grundlage der internen Analyse und quantitativen Modellerstellung des Unteranlageverwalters (d. h. der Nutzung komplexer mathematischer Formeln, die Anlagegespür und quantitative Techniken miteinander verbinden, um eine breitgefächerte Anzahl an Anlagesignalen [z. B. Wert, Dynamik, Erträge, Makro und hochfrequent/technisch zu definieren und zu bewerten] über mehrere Dimensionen hinweg [z. B. Land, Sektor, Länder-/Sektorenkorb und einzelne Titel]) beurteilt.

Der Fonds kann zugrunde liegende Aktienfonds kaufen, die unterschiedliche aktienorientierte Anlagestile und – 30 schwerpunkte aufweisen, insbesondere Large-Cap-, Medium-Cap- und Small-Cap- Fonds, wachstums- und wertorientierte Fonds, internationale Aktienfonds, Schwellenmarkt-Aktienfonds, Immobilienfonds, in Private Equity investierende Fonds, in zulässige rohstofforientierte Instrumente investierende Fonds und länder-, regions- oder sektorspezifische Fonds. Das Engagement in zugrunde liegenden Schwellenmarkt-Aktienfonds wird 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Unteranlageverwalter kann auf der Grundlage seiner Prognose hinsichtlich der verschiedenen Aktienmärkte und Wirtschaftstrends taktische Änderungen zwischen verschiedenen Arten von zugrunde liegenden Aktienfonds vornehmen. Bei diesen taktischen Änderungen handelt es sich um kurzzeitige Reallokationen, die auf die Erzielung zusätzlicher Erträge für den Fonds abzielen. Im Allgemeinen kauft der Unteranlageverwalter keine Anteile eines zugrunde liegenden Fonds mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 75 Millionen US-Dollar zum Kaufzeitpunkt.

Die Performance eines zugrunde liegenden Fonds und seine Kostenquote (d. h. seine Betriebskosten ausgedrückt als Prozentsatz seines durchschnittlichen Nettoinventarwerts) sind die Hauptkomponenten, die der Unteranlageverwalter nutzt, um zu entscheiden, welcher zugrunde liegende Fonds ins Portfolio aufgenommen wird.

Interne Analysen und quantitative Modellerstellung (wie vorstehend beschrieben) werden zur Beurteilung des Nutzens einer Investition in zugrunde liegende Fonds genutzt, die in unterschiedliche Anlagenklasse investieren.

Der Fonds kann zugrunde liegende Anleihenfonds kaufen, die unterschiedliche anleihenorientierte Anlagestile und – schwerpunkte aufweisen, insbesondere Schuldtitel, die von einer nationalen anerkannten statistische Ratingorganisation (NRSRO) ein Rating von „Investment Grade“ und/oder darunter erhalten haben 31 oder kein Rating besitzen. Die Schuldtitel, in die der zugrunde liegende Anleihenfonds investiert, haben unterschiedliche Fälligkeiten, lauten auf unterschiedliche Währungen und können die folgenden Arten von an geregelten Märkten notierten oder gehandelten Schuldtiteln umfassen: Schuldtitel, die von Regierungen von Industrie- und Schwellenländern sowie deren Behörden, staatlichen Organisationen und Gebietskörperschaften ausgegeben werden oder besichert sind; Schuldtitel supranationaler Organisationen, wie beispielsweise frei übertragbare Schuldscheine, Anleihen und Schuldverschreibungen; Unternehmensanleihen, einschließlich frei übertragbarer Schuldscheine, Schuldverschreibungen, Anleihen (einschließlich Nullkuponanleihen), Wandelanleihen und nicht wandelbare Anleihen; Commercial Paper, Einlagenzertifikate und Bankakzepte, die von Industrieunternehmen, Versorgern, Finanzinstituten, Handelsbanken oder Bankholdinggesellschaften ausgegeben wurden; strukturierte Schuldverschreibungen, bei denen es sich um übertragbare Wertpapiere handelt, deren zugrunde liegendes Engagement sich auf Festzinstitel beziehen kann; sowie MBS- und ABSAnleihen.

Das Engagement in zugrunde liegenden Schwellenmarkt-Anleihenfonds wird 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Unteranlageverwalter kann auf der Grundlage seiner Prognose hinsichtlich der verschiedenen Anleihenmärkte und Wirtschaftstrends taktische Änderungen zwischen verschiedenen Arten von zugrunde liegenden Anleihenfonds vornehmen. Die zugrunde liegenden Anleihenfonds haben keinen besonderen Anlageschwerpunkt, sondern die Auswahl basiert auf Marktprognosen und dem Renditepotenzial.

Die Teilfonds der Gesellschaft werden mit dem Ziel verwaltet, jeweils unterschiedliche Risiko- und Ertragsniveaus zu erzielen, und umfassen „konservative“ Fonds (geringeres relatives Risiko), „ausgewogene“ Fonds 32 (mittleres relatives Risiko) und „Performance“-Fonds (höheres relatives Risiko). Der Fonds ist ein „konservativer“ Fonds.

Unter bestimmten Umständen kann der Fonds vorübergehend und ausnahmsweise, und wenn der Unteranlageverwalter meint, dass es im besten Interesse der Anteilsinhaber sei, von der vorstehend dargelegten Anlagepolitik abweichen.

Weitere Informationen zu diesen Umständen finden Sie im Basisprospekt im Abschnitt „Anlageziel und Anlagepolitik“.

Basiswährung US- Dollar US- Dollar Anlagebeschränkungen (Es gelten die gleichen Anlagebeschränkungen, sofern in diesem Abschnitt nichts Anderweitiges angegeben ist.) Die Anlagen des Fonds sind auf Anlagen beschränkt, die für die OGAW-Fonds zulässig sind.

Die Anlagen des Fonds sind auf Anlagen beschränkt, die gemäß den OGAWVorschriften zulässig sind.

Einsatz von Finanzderivaten Der Teilfonds darf für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und für Absicherungszwecke in folgenden börsengehandelten und außerbörslich gehandelten derivativen Finanzinstrumenten anlegen: Futures, Optionen, Swaps, Devisenterminkontrakte und sonstige in diesem Prospekt beschriebene Derivate.

Der Fonds legt nicht direkt in Derivaten an.

Risikoprofil/SRRI Für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds gelten dieselben Risikoprofile und SRRI.

Für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds gelten dieselben Risikoprofile und SRRI.

Jährliche Gebühren Verwaltungs- /Depotgebühren umfassen Gebühren und Kosten für Verwaltung, Depotstelle und Transferstelle.

Für alle eingebrachten Teilfonds: Sonstige Kosten sind annualisierte Zahlen für den Zeitraum vom 1. Januar Klasse A – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 0,90 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,60 % —— Gesamtkostenquote: 1,64 % Klasse A – Dividende Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 0,90 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,60 % Klasse A US, thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 0,90 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Informationsstellengebühr 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——- Gesamtkostenquote: 1,45 % Klasse A US, ausschüttend (A) Anlageverwaltungsgebühr: 0,90 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservice: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % 33 2014 bis zum 30. Juni 2014 und umfassen Gebühren und Kosten für Rechnungsprüfung, Zahlstelle, Druck, rechtliche oder länderspezifische Angelegenheiten, Verwaltungsrat, Auslagen des Verwaltungsrats, Veröffentlichungen, Versicherung und Taxe d’Abonnement.

Für alle aufnehmenden Teilfonds: Die sonstigen Kosten werden in Bezug auf die annualisierten Zahlen für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 (Beginn des neuen Geschäftsjahres des Fonds) bis zum 30. Juni 2015 geschätzt und umfassen Gebühren und Kosten für Rechnungsprüfung, Auslagen im Rahmen der Rechnungsprüfung, TANetworking, Kommunikation mit Anteilsinhabern, rechtliche oder länderspezifische Angelegenheiten, Verwaltungsrat, Auslagen des Verwaltungsrats, Rating, Veröffentlichungen, Versicherung und sonstige Gebühren und Kosten.

—— Gesamtkostenquote: 1,64 % Klasse C – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,65 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,62 % ——- Gesamtkostenquote: 2,41 % ——- Gesamtkostenquote: 1,45 % Klasse E US, thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 1,65 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservice: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——– Gesamtkostenquote: 2,20 % Ausgabeaufschläge Anteile der Klasse A sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von maximal 5,00 % erhältlich.

Anteile der Klasse B sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines bedingt aufgeschobenen Ausgabeaufschlags von maximal 3 % zum Zeitpunkt der Rücknahme erhältlich.

Anteile der Klasse C sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines bedingt aufgeschobenen Ausgabeaufschlags von maximal 2,50 % erhältlich.

Nach der Verschmelzung können für den Kauf von Anteilen der Klasse A Provisionen in Höhe von bis zu 5 % und für den Kauf von Anteilen der Klasse E Provisionen in Höhe von bis zu 2,5 % an die Vertriebsstellen oder Händler zahlbar werden. Für Anteile der Klassen B und C kann jeweils ein bedingter Rücknahmeabschlag von bis zu 5 % bzw. von bis zu 1 % zahlbar werden. Für die anderen Anteilsklassen wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.

Volumen des Teilfonds in USD zum 22. September 2014 9.982.294,35 Noch nicht aufgelegt 34 Vergleich der Teilfonds HINWEIS: Wichtige Begriffe in diesem Dokument werden im Prospekt des jeweiligen Fonds definiert.

Exemplare des aktuellen Prospekts der Legg Mason Managed Solutions SICAV sowie der Legg Mason Global Solutions Plc sind auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft oder unter der folgenden Internetadresse kostenlos erhältlich: www.leggmasoninternational.com.

Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (Euro) (der „Eingebrachte Teilfonds“) Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Conservative Fund (der „Aufnehmende Teilfonds“) Anlageverwalter QS Legg Mason Global Asset Allocation LLC Legg Mason Investments (Europe) Limited Unteranlageverwalter Nicht verfügbar QS Investors, LLC Anlageziel und -strategie Der Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (Euro) ist bestrebt, einen in Euro gemessenen Gesamtertrag (Total Return) vornehmlich durch die Anlage in Zielfonds zu erzielen.

Der Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (Euro) wird mindestens 60 % seiner Gesamtvermögenswerte in Zielfonds anlegen, die Strategien im Zusammenhang mit Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumenten und/oder Kapitalerhaltungsstrategien verfolgen.

Der Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (Euro) kann in sämtliche Sektoren investieren, und die Anlagen können unter anderem auch Zielfonds umfassen, die in Immobilien anlegen.

Das Anlageziel des Fonds besteht darin, eine Gesamtrendite durch ein ausgewogenes Engagement in Aktien, aktienbezogene und festverzinsliche Anlagen zu erzielen, die auf Euro lauten. Er investiert hierzu in Aktien oder Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen, einschließlich anderer OGAW und mit OGAW gleichwertiger Organismen, und in geschlossene Fonds. Es ist demzufolge zu beachten, dass der Fonds mehr als 20 % seines Nettoinventarwerts in andere Organismen für gemeinsame Anlagen investieren kann.

Bei dem Fonds handelt es sich um einen Dachfonds, der bis zu 100 % seines Nettoinventarwerts in Aktien oder Anteil anderer Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Vorschrift 68(1)(e) der OGAW-Vorschriften und regulierte bzw.

unregulierte geschlossene Fonds (einschließlich börsennotierte Fonds [Exchange Traded Funds, „ETF“]) investieren kann, die bei denen es sich um frei übertragbare Wertpapiere handelt, die an geregelten Märkten laut Anhang III des Basisprospekts notiert sind und dort gehandelt werden (im vorliegenden Dokument zusammenfassend als „zugrunde liegenden Fonds“ bezeichnet). Die Investmentfonds, in die der Fonds investiert, 35 sind als OGAW im Rahmen der Richtlinie in einem EU-Mitgliedstaat errichtet und/oder als OGAW-ähnliche Einrichtung. Anlagen in mit OGAW gleichwertigen Organismen dürfen insgesamt 30 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen.

Der Fonds investiert überwiegend in zwei Kategorien von zugrunde liegenden Fonds: anleihenorientierte zugrunde liegende Fonds („zugrunde liegende Anleihenfonds“) und aktienorientierte zugrunde liegende Fonds („zugrunde liegende Aktienfonds“).

Der Fonds investiert mindestens 60 % seines Nettoinventarwerts in zugrunde liegende Anleihenfonds oder, unter außergewöhnlichen Umständen, in Barmittel und geldnahe Mittel, einschließlich dreimonatiger US-Schatzwechsel und Geldmarktfonds. Der Fonds investiert mindestens 20 % seines Nettoinventarwerts in zugrunde liegende Aktienfonds. Der Unteranlageverwalter kann basierend auf seiner Prognose für die Anlagenklassen sowie Markt- und Wirtschaftstrends taktische Änderungen hinsichtlich der Allokation des Fonds zwischen zugrunde liegenden Anleihenfonds und zugrunde liegenden Aktienfonds vornehmen. Diese Trends werden auf der Grundlage der internen Analyse und quantitativen Modellerstellung des Unteranlageverwalters (d. h. der Nutzung komplexer mathematischer Formeln, die Anlagegespür und quantitative Techniken miteinander verbinden, um eine breitgefächerte Anzahl an Anlagesignalen [z. B. Wert, Dynamik, Erträge, Makro und hochfrequent/technisch zu definieren und zu bewerten] über mehrere Dimensionen hinweg [z. B. Land, Sektor, Länder-/Sektorenkorb und einzelne Titel]) beurteilt.

Der Fonds kann zugrunde liegende Aktienfonds kaufen, die unterschiedliche aktienorientierte Anlagestile und – schwerpunkte aufweisen, insbesondere Large-Cap-, Medium-Cap- und Small-Cap- Fonds, wachstums- und wertorientierte 36 Fonds, internationale Aktienfonds, Schwellenmarkt-Aktienfonds, Immobilienfonds, in Private Equity investierende Fonds, in zulässige rohstofforientierte Instrumente investierende Fonds und länder-, regions- oder sektorspezifische Fonds. Das Engagement in zugrunde liegenden Schwellenmarkt-Aktienfonds wird 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Unteranlageverwalter kann auf der Grundlage seiner Prognose hinsichtlich der verschiedenen Aktienmärkte und Wirtschaftstrends taktische Änderungen zwischen verschiedenen Arten von zugrunde liegenden Aktienfonds vornehmen. Bei diesen taktischen Änderungen handelt es sich um kurzzeitige Reallokationen, die auf die Erzielung zusätzlicher Erträge für den Fonds abzielen. Im Allgemeinen kauft der Unteranlageverwalter keine Anteile eines zugrunde liegenden Fonds mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 75 Millionen US-Dollar zum Kaufzeitpunkt.

Die Performance eines zugrunde liegenden Fonds und seine Kostenquote (d. h. seine Betriebskosten ausgedrückt als Prozentsatz seines durchschnittlichen Nettoinventarwerts) sind die Hauptkomponenten, die der Unteranlageverwalter nutzt, um zu entscheiden, welcher zugrunde liegende Fonds ins Portfolio aufgenommen wird.

Interne Analysen und quantitative Modellerstellung (wie vorstehend beschrieben) werden zur Beurteilung des Nutzens einer Investition in zugrunde liegende Fonds genutzt, die in unterschiedliche Anlagenklasse investieren.

Der Fonds kann zugrunde liegende Anleihenfonds kaufen, die unterschiedliche anleihenorientierte Anlagestile und – schwerpunkte aufweisen, insbesondere Schuldtitel, die von einer nationalen anerkannten statistische Ratingorganisation (NRSRO) ein Rating von „Investment Grade“ und/oder darunter erhalten haben oder kein Rating besitzen. Die Schuldtitel, in die der zugrunde liegende Anleihenfonds investiert, haben unterschiedliche 37 Fälligkeiten, lauten auf unterschiedliche Währungen und können die folgenden Arten von an geregelten Märkten notierten oder gehandelten Schuldtiteln umfassen: Schuldtitel, die von Regierungen von Industrie- und Schwellenländern sowie deren Behörden, staatlichen Organisationen und Gebietskörperschaften ausgegeben werden oder besichert sind; Schuldtitel supranationaler Organisationen, wie beispielsweise frei übertragbare Schuldscheine, Anleihen und Schuldverschreibungen; Unternehmensanleihen, einschließlich frei übertragbarer Schuldscheine, Schuldverschreibungen, Anleihen (einschließlich Nullkuponanleihen), Wandelanleihen und nicht wandelbare Anleihen; Commercial Paper, Einlagenzertifikate und Bankakzepte, die von Industrieunternehmen, Versorgern, Finanzinstituten, Handelsbanken oder Bankholdinggesellschaften ausgegeben wurden; strukturierte Schuldverschreibungen, bei denen es sich um übertragbare Wertpapiere handelt, deren zugrunde liegendes Engagement sich auf Festzinstitel beziehen kann; sowie MBSund ABS-Anleihen. Das Engagement in zugrunde liegenden Schwellenmarkt- Anleihenfonds wird 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Unteranlageverwalter kann auf der Grundlage seiner Prognose hinsichtlich der verschiedenen Anleihenmärkte und Wirtschaftstrends taktische Änderungen zwischen verschiedenen Arten von zugrunde liegenden Anleihenfonds vornehmen. Die zugrunde liegenden Anleihenfonds haben keinen besonderen Anlageschwerpunkt, sondern die Auswahl basiert auf Marktprognosen und dem Renditepotenzial.

Die Teilfonds der Gesellschaft werden mit dem Ziel verwaltet, jeweils unterschiedliche Risiko- und Ertragsniveaus zu erzielen, und umfassen „konservative“ Fonds (geringeres relatives Risiko), „ausgewogene“ Fonds (mittleres relatives Risiko) und „Performance“-Fonds (höheres relatives 38 Risiko). Der Fonds ist ein „konservativer“ Fonds.

Unter bestimmten Umständen kann der Fonds vorübergehend und ausnahmsweise, und wenn der Unteranlageverwalter meint, dass es im besten Interesse der Anteilsinhaber sei, von der vorstehend dargelegten Anlagepolitik abweichen.

Weitere Informationen zu diesen Umständen finden Sie im Basisprospekt im Abschnitt „Anlageziel und Anlagepolitik“.

Basiswährung Euro Euro Anlagebeschränkungen (Es gelten die gleichen Anlagebeschränkungen, sofern in diesem Abschnitt nichts Anderweitiges angegeben ist.) Die Anlagen des Fonds sind auf Anlagen beschränkt, die gemäß den OGAWVorschriften zulässig sind.

Die Anlagen des Fonds sind auf Anlagen beschränkt, die gemäß den OGAWVorschriften zulässig sind.

Einsatz von Finanzderivaten Der Teilfonds darf für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und für Absicherungszwecke in folgenden börsengehandelten und außerbörslich gehandelten derivativen Finanzinstrumenten anlegen: Futures, Optionen, Swaps, Devisenterminkontrakte und sonstige in diesem Prospekt beschriebene Derivate.

Der Fonds legt nicht direkt in Derivaten an.

Risikoprofil/SRRI Für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds gelten dieselben Risikoprofile und SRRI.

Für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds gelten dieselben Risikoprofile und SRRI.

Jährliche Gebühren Verwaltungs- /Depotgebühren umfassen Gebühren und Kosten für Verwaltung, Depotstelle und Transferstelle.

Für alle eingebrachten Teilfonds: Sonstige Kosten sind annualisierte Zahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 und umfassen Gebühren und Kosten für Klasse A – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 0,90 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,46 % —— Gesamtkostenquote: 1,50 % Klasse A – Dividende Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 0,90 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,46 % —— Gesamtkostenquote: 1,50 % Klasse A EUR, thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 0,90 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——- Gesamtkostenquote: 1,45 % Klasse A EUR, ausschüttend (A) Anlageverwaltungsgebühr: 0,90 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservice: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——- Gesamtkostenquote: 1,45 % 39 Rechnungsprüfung, Zahlstelle, Druck, rechtliche oder länderspezifische Angelegenheiten, Verwaltungsrat, Auslagen des Verwaltungsrats, Veröffentlichungen, Versicherung und Taxe d’Abonnement.

Für alle aufnehmenden Teilfonds: Die sonstigen Kosten werden in Bezug auf die annualisierten Zahlen für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 (Beginn des neuen Geschäftsjahres des Fonds) bis zum 30. Juni 2015 geschätzt und umfassen Gebühren und Kosten für Rechnungsprüfung, Auslagen im Rahmen der Rechnungsprüfung, TANetworking, Kommunikation mit Anteilsinhabern, rechtliche oder länderspezifische Angelegenheiten, Verwaltungsrat, Auslagen des Verwaltungsrats, Rating, Veröffentlichungen, Versicherung und sonstige Gebühren und Kosten.

Klasse B – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,45 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,45 % ——- Gesamtkostenquote: 2,04 % Klasse C – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,65 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,46 % ——- Gesamtkostenquote: 2,25 % Klasse B Euro, thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 1,45 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservice: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——– Gesamtkostenquote: 2,00 % Klasse E EUR, thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 1,65 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservice: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——– Gesamtkostenquote: 2,20 % Ausgabeaufschläge Anteile der Klasse A sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von maximal 5,00 % erhältlich.

Anteile der Klasse B sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines bedingt aufgeschobenen Ausgabeaufschlags von maximal 3 % erhältlich.

Anteile der Klasse C sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines bedingt aufgeschobenen Ausgabeaufschlags von maximal 2,50 % erhältlich.

Nach der Verschmelzung können für den Kauf von Anteilen der Klasse A Provisionen in Höhe von bis zu 5 % und für den Kauf von Anteilen der Klasse E Provisionen in Höhe von bis zu 2,5 % an die Vertriebsstellen oder Händler zahlbar werden. Für Anteile der Klassen B und C kann jeweils ein bedingter Rücknahmeabschlag von bis zu 5 % bzw.

von bis zu 1 % zahlbar werden. Für die anderen Anteilsklassen wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.

Volumen des Teilfonds in USD zum 22. September 2014 18.954.389,40 Noch nicht aufgelegt 40 Vergleich der Teilfonds HINWEIS: Wichtige Begriffe in diesem Dokument werden im Prospekt des jeweiligen Fonds definiert.

Exemplare des aktuellen Prospekts der Legg Mason Managed Solutions SICAV sowie der Legg Mason Global Solutions Plc sind auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft oder unter der folgenden Internetadresse kostenlos erhältlich: www.leggmasoninternational.com.

Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (USD) (der „Eingebrachte Teilfonds“) Legg Mason QS Investors Multi Asset US Balanced Fund (der „Aufnehmende Teilfonds“) Anlageverwalter QS Legg Mason Global Asset Allocation LLC Legg Mason Investments (Europe) Limited Unteranlageverwalter Nicht verfügbar QS Investors, LLC Anlageziel und -strategie Der Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (USD) ist bestrebt, einen in USD gemessenen Gesamtertrag (Total Return) vornehmlich durch die Anlage in Zielfonds zu erzielen.

Der Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (USD) wird mindestens 40 % seiner Gesamtvermögenswerte in Zielfonds anlegen, die Strategien im Zusammenhang mit Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumenten und/oder Kapitalerhaltungsstrategien verfolgen.

Der Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (USD) kann in sämtliche Sektoren investieren, und die Anlagen können unter anderem auch Zielfonds umfassen, die in Immobilien anlegen.

Das Anlageziel des Fonds besteht darin, eine Gesamtrendite durch ein ausgewogenes Engagement in Aktien, aktienbezogene und festverzinsliche Anlagen zu erzielen, die auf Euro lauten. Er investiert hierzu in Aktien oder Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen, einschließlich anderer OGAW und mit OGAW gleichwertiger Organismen, und in geschlossene Fonds. Es ist demzufolge zu beachten, dass der Fonds mehr als 20 % seines Nettoinventarwerts in andere Organismen für gemeinsame Anlagen investieren kann.

Bei dem Fonds handelt es sich um einen Dachfonds, der bis zu 100 % seines Nettoinventarwerts in Aktien oder Anteil anderer Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Vorschrift 68(1)(e) der OGAW-Vorschriften und regulierte bzw.

unregulierte geschlossene Fonds (einschließlich börsennotierte Fonds [Exchange Traded Funds, „ETF“]) investieren kann, die bei denen es sich um frei übertragbare Wertpapiere handelt, die an geregelten Märkten laut Anhang III des Basisprospekts notiert sind und dort gehandelt werden (im vorliegenden Dokument zusammenfassend als „zugrunde liegenden Fonds“ bezeichnet). Die Investmentfonds, in die der Fonds investiert, sind als OGAW im Rahmen der Richtlinie in 41 einem EU-Mitgliedstaat errichtet und/oder als OGAW-ähnliche Einrichtung. Anlagen in mit OGAW gleichwertigen Organismen dürfen insgesamt 30 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen.

Der Fonds investiert überwiegend in zwei Kategorien von zugrunde liegenden Fonds: anleihenorientierte zugrunde liegende Fonds („zugrunde liegende Anleihenfonds“) und aktienorientierte zugrunde liegende Fonds („zugrunde liegende Aktienfonds“).

Der Fonds investiert mindestens 60 % seines Nettoinventarwerts in zugrunde liegende Anleihenfonds oder, unter außergewöhnlichen Umständen, in Barmittel und geldnahe Mittel, einschließlich dreimonatiger US-Schatzwechsel und Geldmarktfonds. Der Fonds investiert mindestens 20 % seines Nettoinventarwerts in zugrunde liegende Aktienfonds. Der Unteranlageverwalter kann basierend auf seiner Prognose für die Anlagenklassen sowie Markt- und Wirtschaftstrends taktische Änderungen hinsichtlich der Allokation des Fonds zwischen zugrunde liegenden Anleihenfonds und zugrunde liegenden Aktienfonds vornehmen. Diese Trends werden auf der Grundlage der internen Analyse und quantitativen Modellerstellung des Unteranlageverwalters (d. h. der Nutzung komplexer mathematischer Formeln, die Anlagegespür und quantitative Techniken miteinander verbinden, um eine breitgefächerte Anzahl an Anlagesignalen [z. B. Wert, Dynamik, Erträge, Makro und hochfrequent/technisch zu definieren und zu bewerten] über mehrere Dimensionen hinweg [z. B. Land, Sektor, Länder-/Sektorenkorb und einzelne Titel]) beurteilt.

Der Fonds kann zugrunde liegende Aktienfonds kaufen, die unterschiedliche aktienorientierte Anlagestile und – schwerpunkte aufweisen, insbesondere Large-Cap-, Medium-Cap- und Small-Cap- Fonds, wachstums- und wertorientierte Fonds, internationale Aktienfonds, 42 Schwellenmarkt-Aktienfonds, Immobilienfonds, in Private Equity investierende Fonds, in zulässige rohstofforientierte Instrumente investierende Fonds und länder-, regions- oder sektorspezifische Fonds. Das Engagement in zugrunde liegenden Schwellenmarkt-Aktienfonds wird 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Unteranlageverwalter kann auf der Grundlage seiner Prognose hinsichtlich der verschiedenen Aktienmärkte und Wirtschaftstrends taktische Änderungen zwischen verschiedenen Arten von zugrunde liegenden Aktienfonds vornehmen. Bei diesen taktischen Änderungen handelt es sich um kurzzeitige Reallokationen, die auf die Erzielung zusätzlicher Erträge für den Fonds abzielen. Im Allgemeinen kauft der Unteranlageverwalter keine Anteile eines zugrunde liegenden Fonds mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 75 Millionen US-Dollar zum Kaufzeitpunkt.

Die Performance eines zugrunde liegenden Fonds und seine Kostenquote (d. h. seine Betriebskosten ausgedrückt als Prozentsatz seines durchschnittlichen Nettoinventarwerts) sind die Hauptkomponenten, die der Unteranlageverwalter nutzt, um zu entscheiden, welcher zugrunde liegende Fonds ins Portfolio aufgenommen wird.

Interne Analysen und quantitative Modellerstellung (wie vorstehend beschrieben) werden zur Beurteilung des Nutzens einer Investition in zugrunde liegende Fonds genutzt, die in unterschiedliche Anlagenklasse investieren.

Der Fonds kann zugrunde liegende Anleihenfonds kaufen, die unterschiedliche anleihenorientierte Anlagestile und – schwerpunkte aufweisen, insbesondere Schuldtitel, die von einer nationalen anerkannten statistische Ratingorganisation (NRSRO) ein Rating von „Investment Grade“ und/oder darunter erhalten haben oder kein Rating besitzen. Die Schuldtitel, in die der zugrunde liegende Anleihenfonds investiert, haben unterschiedliche Fälligkeiten, lauten auf unterschiedliche 43 Währungen und können die folgenden Arten von an geregelten Märkten notierten oder gehandelten Schuldtiteln umfassen: Schuldtitel, die von Regierungen von Industrie- und Schwellenländern sowie deren Behörden, staatlichen Organisationen und Gebietskörperschaften ausgegeben werden oder besichert sind; Schuldtitel supranationaler Organisationen, wie beispielsweise frei übertragbare Schuldscheine, Anleihen und Schuldverschreibungen; Unternehmensanleihen, einschließlich frei übertragbarer Schuldscheine, Schuldverschreibungen, Anleihen (einschließlich Nullkuponanleihen), Wandelanleihen und nicht wandelbare Anleihen; Commercial Paper, Einlagenzertifikate und Bankakzepte, die von Industrieunternehmen, Versorgern, Finanzinstituten, Handelsbanken oder Bankholdinggesellschaften ausgegeben wurden; strukturierte Schuldverschreibungen, bei denen es sich um übertragbare Wertpapiere handelt, deren zugrunde liegendes Engagement sich auf Festzinstitel beziehen kann; sowie MBSund ABS-Anleihen. Das Engagement in zugrunde liegenden Schwellenmarkt- Anleihenfonds wird 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Unteranlageverwalter kann auf der Grundlage seiner Prognose hinsichtlich der verschiedenen Anleihenmärkte und Wirtschaftstrends taktische Änderungen zwischen verschiedenen Arten von zugrunde liegenden Anleihenfonds vornehmen. Die zugrunde liegenden Anleihenfonds haben keinen besonderen Anlageschwerpunkt, sondern die Auswahl basiert auf Marktprognosen und dem Renditepotenzial.

Die Teilfonds der Gesellschaft werden mit dem Ziel verwaltet, jeweils unterschiedliche Risiko- und Ertragsniveaus zu erzielen, und umfassen „konservative“ Fonds (geringeres relatives Risiko), „ausgewogene“ Fonds (mittleres relatives Risiko) und „Performance“-Fonds (höheres relatives Risiko). Der Fonds ist ein „konservativer“ 44 Fonds.

Unter bestimmten Umständen kann der Fonds vorübergehend und ausnahmsweise, und wenn der Unteranlageverwalter meint, dass es im besten Interesse der Anteilsinhaber sei, von der vorstehend dargelegten Anlagepolitik abweichen.

Weitere Informationen zu diesen Umständen finden Sie im Basisprospekt im Abschnitt „Anlageziel und Anlagepolitik“.

Basiswährung US- Dollar US- Dollar Anlagebeschränkungen (Es gelten die gleichen Anlagebeschränkun gen, sofern in diesem Abschnitt nichts Anderweitiges angegeben ist.) Die Anlagen des Fonds sind auf Anlagen beschränkt, die gemäß den OGAWVorschriften zulässig sind.

Die Anlagen des Fonds sind auf Anlagen beschränkt, die gemäß den OGAWVorschriften zulässig sind.

Einsatz von Finanzderivaten Der Teilfonds darf für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und für Absicherungszwecke in folgenden börsengehandelten und außerbörslich gehandelten derivativen Finanzinstrumenten anlegen: Futures, Optionen, Swaps, Devisenterminkontrakte und sonstige in diesem Prospekt beschriebene Derivate.

Der Fonds legt nicht direkt in Derivaten an.

Risikoprofil/SRRI Für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds gelten dieselben Risikoprofile und SRRI.

Für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds gelten dieselben Risikoprofile und SRRI.

Jährliche Gebühren Verwaltungs- /Depotgebühren umfassen Gebühren und Kosten für Verwaltung, Depotstelle und Transferstelle.

Für alle eingebrachten Teilfonds: Sonstige Kosten sind annualisierte Zahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 und umfassen Gebühren und Kosten für Klasse A – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,00 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,48 % —— Gesamtkostenquote: 1,62 % Klasse A – Dividende Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,00 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,48 % —— Gesamtkostenquote: 1,62 % Klasse A US, thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 1,00 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——- Gesamtkostenquote: 1,55 % Klasse A US, ausschüttend (A) Anlageverwaltungsgebühr: 1,00 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——- Gesamtkostenquote: 1,55 % 45 Rechnungsprüfung, Zahlstelle, Druck, rechtliche oder länderspezifische Angelegenheiten, Verwaltungsrat, Auslagen des Verwaltungsrats, Veröffentlichungen, Versicherung und Taxe d’Abonnement.

Für alle aufnehmenden Teilfonds: Die sonstigen Kosten werden in Bezug auf die annualisierten Zahlen für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 (Beginn des neuen Geschäftsjahres des Fonds) bis zum 30. Juni 2015 geschätzt und umfassen Gebühren und Kosten für Rechnungsprüfung, Auslagen im Rahmen der Rechnungsprüfung, TANetworking, Kommunikation mit Anteilsinhabern, rechtliche oder länderspezifische Angelegenheiten, Verwaltungsrat, Auslagen des Verwaltungsrats, Rating, Veröffentlichungen, Versicherung und sonstige Gebühren und Kosten.

Klasse C – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,75 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,50 % ——- Gesamtkostenquote: 2,39 % Klasse E US, thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 1,75 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——– Gesamtkostenquote: 2,30 % Ausgabeaufschläge Anteile der Klasse A sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von maximal 5,00 % erhältlich.

Anteile der Klasse B sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines bedingt aufgeschobenen Ausgabeaufschlags von maximal 3 % erhältlich.

Anteile der Klasse C sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines bedingt aufgeschobenen Ausgabeaufschlags von maximal 2,50 % erhältlich.

Nach der Verschmelzung können für den Kauf von Anteilen der Klasse A Provisionen in Höhe von bis zu 5 % und für den Kauf von Anteilen der Klasse E Provisionen in Höhe von bis zu 2,5 % an die Vertriebsstellen oder Händler zahlbar werden. Für Anteile der Klassen B und C kann jeweils ein bedingter Rücknahmeabschlag von bis zu 5 % bzw.

von bis zu 1 % zahlbar werden. Für die anderen Anteilsklassen wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.

Volumen des Teilfonds in USD zum 22. September 2014 17.849.726,73 Noch nicht aufgelegt 46 Vergleich der Teilfonds HINWEIS: Wichtige Begriffe in diesem Dokument werden im Prospekt des jeweiligen Fonds definiert.

Exemplare des aktuellen Prospekts der Legg Mason Managed Solutions SICAV sowie der Legg Mason Global Solutions Plc sind auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft oder unter der folgenden Internetadresse kostenlos erhältlich: www.leggmasoninternational.com.

Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (Euro) (der „Eingebrachte Teilfonds“) Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Balanced Fund (der „Aufnehmende Teilfonds“) Anlageverwalter QS Legg Mason Global Asset Allocation LLC Legg Mason Investments (Europe) Limited Unteranlageverwalter Nicht verfügbar QS Investors, LLC Anlageziel und -strategie Der Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (Euro) ist bestrebt, einen in Euro gemessenen Gesamtertrag (Total Return) vornehmlich durch die Anlage in Zielfonds zu erzielen.

Der Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (Euro) wird mindestens 40 % seiner Gesamtvermögenswerte in Zielfonds anlegen, die Strategien im Zusammenhang mit Schuldverschreibungen und/oder Geldmarktinstrumenten und/oder Kapitalerhaltungsstrategien verfolgen.

Der Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (Euro) kann in jeglichen Sektor anlegen und die Anlagen können auch (unbegrenzt) Zielfonds umfassen, die in Immobilien anlegen.

Das Anlageziel des Fonds besteht darin, eine Gesamtrendite durch ein ausgewogenes Engagement in Aktien, aktienbezogene und festverzinsliche Anlagen zu erzielen, die auf Euro lauten. Er investiert hierzu in Aktien oder Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen, einschließlich anderer OGAW und mit OGAW gleichwertiger Organismen, und in geschlossene Fonds. Es ist demzufolge zu beachten, dass der Fonds mehr als 20 % seines Nettoinventarwerts in andere Organismen für gemeinsame Anlagen investieren kann.

Bei dem Fonds handelt es sich um einen Dachfonds, der bis zu 100 % seines Nettoinventarwerts in Aktien oder Anteil anderer Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Vorschrift 68(1)(e) der OGAW-Vorschriften und regulierte bzw.

unregulierte geschlossene Fonds (einschließlich börsennotierte Fonds [Exchange Traded Funds, „ETF“]) investieren kann, die bei denen es sich um frei übertragbare Wertpapiere handelt, die an geregelten Märkten laut Anhang III des Basisprospekts notiert sind und dort gehandelt werden (im vorliegenden Dokument zusammenfassend als „zugrunde liegenden Fonds“ bezeichnet). Die Investmentfonds, in die der Fonds investiert, sind als OGAW im Rahmen der Richtlinie in 47 einem EU-Mitgliedstaat errichtet und/oder als OGAW-ähnliche Einrichtung. Anlagen in mit OGAW gleichwertigen Organismen dürfen insgesamt 30 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen.

Der Fonds investiert überwiegend in zwei Kategorien von zugrunde liegenden Fonds: anleihenorientierte zugrunde liegende Fonds („zugrunde liegende Anleihenfonds“) und aktienorientierte zugrunde liegende Fonds („zugrunde liegende Aktienfonds“).

Der Fonds investiert mindestens 40 % seines Nettoinventarwerts in zugrunde liegende Anleihenfonds oder, unter außergewöhnlichen Umständen, in Barmittel und geldnahe Mittel, einschließlich dreimonatiger US-Schatzwechsel und Geldmarktfonds. Der Fonds investiert mindestens 40 % seines Nettoinventarwerts in zugrunde liegende Aktienfonds. Der Unteranlageverwalter kann basierend auf seiner Prognose für die Anlagenklassen sowie Markt- und Wirtschaftstrends taktische Änderungen hinsichtlich der Allokation des Fonds zwischen zugrunde liegenden Anleihenfonds und zugrunde liegenden Aktienfonds vornehmen. Diese Trends werden auf der Grundlage der internen Analyse und quantitativen Modellerstellung des Unteranlageverwalters (d. h. der Nutzung komplexer mathematischer Formeln, die Anlagegespür und quantitative Techniken miteinander verbinden, um eine breitgefächerte Anzahl an Anlagesignalen [z. B. Wert, Dynamik, Erträge, Makro und hochfrequent/technisch zu definieren und zu bewerten] über mehrere Dimensionen hinweg [z. B. Land, Sektor, Länder-/Sektorenkorb und einzelne Titel]) beurteilt.

Der Fonds kann zugrunde liegende Aktienfonds kaufen, die unterschiedliche aktienorientierte Anlagestile und – schwerpunkte aufweisen, insbesondere Large-Cap-, Medium-Cap- und Small-Cap- Fonds, wachstums- und wertorientierte 48 Fonds, internationale Aktienfonds, Schwellenmarkt-Aktienfonds, Immobilienfonds, in Private Equity investierende Fonds, in zulässige rohstofforientierte Instrumente investierende Fonds und länder-, regions- oder sektorspezifische Fonds. Das Engagement in zugrunde liegenden Schwellenmarkt-Aktienfonds wird 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Unteranlageverwalter kann auf der Grundlage seiner Prognose hinsichtlich der verschiedenen Aktienmärkte und Wirtschaftstrends taktische Änderungen zwischen verschiedenen Arten von zugrunde liegenden Aktienfonds vornehmen. Bei diesen taktischen Änderungen handelt es sich um kurzzeitige Reallokationen, die auf die Erzielung zusätzlicher Erträge für den Fonds abzielen. Im Allgemeinen kauft der Unteranlageverwalter keine Anteile eines zugrunde liegenden Fonds mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 75 Millionen US-Dollar zum Kaufzeitpunkt.

Die Performance eines zugrunde liegenden Fonds und seine Kostenquote (d. h. seine Betriebskosten ausgedrückt als Prozentsatz seines durchschnittlichen Nettoinventarwerts) sind die Hauptkomponenten, die der Unteranlageverwalter nutzt, um zu entscheiden, welcher zugrunde liegende Fonds ins Portfolio aufgenommen wird.

Interne Analysen und quantitative Modellerstellung (wie vorstehend beschrieben) werden zur Beurteilung des Nutzens einer Investition in zugrunde liegende Fonds genutzt, die in unterschiedliche Anlagenklasse investieren.

Der Fonds kann zugrunde liegende Anleihenfonds kaufen, die unterschiedliche anleihenorientierte Anlagestile und – schwerpunkte aufweisen, insbesondere Schuldtitel, die von einer nationalen anerkannten statistische Ratingorganisation (NRSRO) ein Rating von „Investment Grade“ und/oder darunter erhalten haben oder kein Rating besitzen. Die Schuldtitel, in die der zugrunde liegende Anleihenfonds investiert, haben unterschiedliche 49 Fälligkeiten, lauten auf unterschiedliche Währungen und können die folgenden Arten von an geregelten Märkten notierten oder gehandelten Schuldtiteln umfassen: Schuldtitel, die von Regierungen von Industrie- und Schwellenländern sowie deren Behörden, staatlichen Organisationen und Gebietskörperschaften ausgegeben werden oder besichert sind; Schuldtitel supranationaler Organisationen, wie beispielsweise frei übertragbare Schuldscheine, Anleihen und Schuldverschreibungen; Unternehmensanleihen, einschließlich frei übertragbarer Schuldscheine, Schuldverschreibungen, Anleihen (einschließlich Nullkuponanleihen), Wandelanleihen und nicht wandelbare Anleihen; Commercial Paper, Einlagenzertifikate und Bankakzepte, die von Industrieunternehmen, Versorgern, Finanzinstituten, Handelsbanken oder Bankholdinggesellschaften ausgegeben wurden; strukturierte Schuldverschreibungen, bei denen es sich um übertragbare Wertpapiere handelt, deren zugrunde liegendes Engagement sich auf Festzinstitel beziehen kann; sowie MBSund ABS-Anleihen. Das Engagement in zugrunde liegenden Schwellenmarkt- Anleihenfonds wird 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Unteranlageverwalter kann auf der Grundlage seiner Prognose hinsichtlich der verschiedenen Anleihenmärkte und Wirtschaftstrends taktische Änderungen zwischen verschiedenen Arten von zugrunde liegenden Anleihenfonds vornehmen. Die zugrunde liegenden Anleihenfonds haben keinen besonderen Anlageschwerpunkt, sondern die Auswahl basiert auf Marktprognosen und dem Renditepotenzial.

Die Teilfonds der Gesellschaft werden mit dem Ziel verwaltet, jeweils unterschiedliche Risiko- und Ertragsniveaus zu erzielen, und umfassen „konservative“ Fonds (geringeres relatives Risiko), „ausgewogene“ Fonds (mittleres relatives Risiko) und „Performance“-Fonds (höheres relatives 50 Risiko). Bei diesem Fonds handelt es sich um einen „ausgewogenen“ Fonds.

Unter bestimmten Umständen kann der Fonds vorübergehend und ausnahmsweise, und wenn der Unteranlageverwalter meint, dass es im besten Interesse der Anteilsinhaber sei, von der vorstehend dargelegten Anlagepolitik abweichen.

Weitere Informationen zu diesen Umständen finden Sie im Basisprospekt im Abschnitt „Anlageziel und Anlagepolitik“.

Basiswährung Euro Euro Anlagebeschränkungen (Es gelten die gleichen Anlagebeschränkun gen, sofern in diesem Abschnitt nichts Anderweitiges angegeben ist.) Die Anlagen des Fonds sind auf Anlagen beschränkt, die gemäß den OGAWVorschriften zulässig sind.

Die Anlagen des Fonds sind auf Anlagen beschränkt, die gemäß den OGAWVorschriften zulässig sind.

Einsatz von Finanzderivaten Der Teilfonds darf für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und für Absicherungszwecke in folgenden börsengehandelten und außerbörslich gehandelten derivativen Finanzinstrumenten anlegen: Futures, Optionen, Swaps, Devisenterminkontrakte und sonstige in diesem Prospekt beschriebene Derivate.

Der Fonds legt nicht direkt in Derivaten an.

Risikoprofil/SRRI Für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds gelten dieselben Risikoprofile und SRRI.

Für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds gelten dieselben Risikoprofile und SRRI.

Jährliche Gebühren Verwaltungs- /Depotgebühren umfassen Gebühren und Kosten für Verwaltung, Depotstelle und Transferstelle.

Für alle eingebrachten Teilfonds: Sonstige Kosten sind annualisierte Zahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 und umfassen Gebühren und Kosten für Klasse A – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,00 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,47 % —— Gesamtkostenquote: 1,61 % Klasse A – Dividende Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,00 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,47 % —— Gesamtkostenquote: 1,61 % Klasse A EUR, thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 1,00 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——- Gesamtkostenquote: 1,55 % Klasse A EUR, ausschüttend (A) Anlageverwaltungsgebühr: 1,00 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——- Gesamtkostenquote: 1,55 % 51 Rechnungsprüfung, Zahlstelle, Druck, rechtliche oder länderspezifische Angelegenheiten, Verwaltungsrat, Auslagen des Verwaltungsrats, Veröffentlichungen, Versicherung und Taxe d’Abonnement.

Für alle aufnehmenden Teilfonds: Die sonstigen Kosten werden in Bezug auf die annualisierten Zahlen für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 (Beginn des neuen Geschäftsjahres des Fonds) bis zum 30. Juni 2015 geschätzt und umfassen Gebühren und Kosten für Rechnungsprüfung, Auslagen im Rahmen der Rechnungsprüfung, TANetworking, Kommunikation mit Anteilsinhabern, rechtliche oder länderspezifische Angelegenheiten, Verwaltungsrat, Auslagen des Verwaltungsrats, Rating, Veröffentlichungen, Versicherung und sonstige Gebühren und Kosten.

Klasse B – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,55 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,48 % ——- Gesamtkostenquote: 2,17 % Klasse C – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,75 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,48 % ——- Gesamtkostenquote: 2,37 % Klasse B Euro thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 1,55 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——– Gesamtkostenquote: 2,10 % Klasse E EUR, thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 1,75 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——– Gesamtkostenquote: 2.30% Ausgabeaufschläge Anteile der Klasse A sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von maximal 5,00 % erhältlich.

Anteile der Klasse B sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines bedingt aufgeschobenen Ausgabeaufschlags von maximal 3 % erhältlich.

Anteile der Klasse C sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines bedingt aufgeschobenen Ausgabeaufschlags von maximal 2,50 % erhältlich.

Nach der Verschmelzung können für den Kauf von Anteilen der Klasse A Provisionen in Höhe von bis zu 5 % und für den Kauf von Anteilen der Klasse E Provisionen in Höhe von bis zu 2,5 % an die Vertriebsstellen oder Händler zahlbar werden. Für Anteile der Klassen B und C kann jeweils ein bedingter Rücknahmeabschlag von bis zu 5 % bzw.

von bis zu 1 % zahlbar werden. Für die anderen Anteilsklassen wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.

Volumen des Teilfonds in USD zum 22. September 2014 22.693.694,69 Noch nicht aufgelegt 52 Vergleich der Teilfonds HINWEIS: Wichtige Begriffe in diesem Dokument werden im Prospekt des jeweiligen Fonds definiert.

Exemplare des aktuellen Prospekts der Legg Mason Managed Solutions SICAV sowie der Legg Mason Global Solutions Plc sind auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft oder unter der folgenden Internetadresse kostenlos erhältlich: www.leggmasoninternational.com.

Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (USD) (der „Eingebrachte Teilfonds“) Legg Mason QS Investors Multi Asset US Performance Fund (der „Aufnehmende Teilfonds“) Anlageverwalter QS Legg Mason Global Asset Allocation LLC Legg Mason Investments (Europe) Limited Unteranlageverwalter Nicht verfügbar QS Investors, LLC Anlageziel und -strategie Der Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (USD) ist bestrebt, vornehmlich durch die Anlage in Zielfonds ein langfristiges Kapitalwachstum in USD zu erzielen.

Der Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (USD) wird mindestens 55 % seiner Gesamtvermögenswerte in Zielfonds investieren, die Strategien im Zusammenhang mit Aktienwerten verfolgen.

Der Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (USD) kann in sämtliche Sektoren investieren, und die Anlagen können unter anderem auch Zielfonds umfassen, die in Immobilien anlegen.

Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum durch ein Engagement in Aktien, aktienbezogene und festverzinsliche Anlagen zu erzielen, die auf US-Dollar lauten. Er investiert hierzu in Aktien oder Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen, einschließlich anderer OGAW und mit OGAW gleichwertiger Organismen, und in geschlossene Fonds. Es ist demzufolge zu beachten, dass der Fonds mehr als 20 % seines Nettoinventarwerts in andere Organismen für gemeinsame Anlagen investieren kann.

Bei dem Fonds handelt es sich um einen Dachfonds, der bis zu 100 % seines Nettoinventarwerts in Aktien oder Anteil anderer Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Vorschrift 68(1)(e) der OGAW-Vorschriften und regulierte bzw.

unregulierte geschlossene Fonds (einschließlich börsennotierte Fonds [Exchange Traded Funds, „ETF“]) investieren kann, die bei denen es sich um frei übertragbare Wertpapiere handelt, die an geregelten Märkten laut Anhang III des Prospekts notiert sind und dort gehandelt werden (im vorliegenden Dokument zusammenfassend als „zugrunde liegenden Fonds“ bezeichnet). Die Investmentfonds, in die der Fonds investiert, sind als OGAW im Rahmen der Richtlinie in einem EU53 Mitgliedstaat errichtet und/oder als OGAWähnliche Einrichtung. Anlagen in mit OGAW gleichwertigen Organismen dürfen insgesamt 30 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen.

Der Fonds investiert überwiegend in zwei Kategorien von zugrunde liegenden Fonds: anleihenorientierte zugrunde liegende Fonds („zugrunde liegende Anleihenfonds“) und aktienorientierte zugrunde liegende Fonds („zugrunde liegende Aktienfonds“).

Der Fonds investiert mindestens 25 % seines Nettoinventarwerts in zugrunde liegende Anleihenfonds oder, unter außergewöhnlichen Umständen, in Barmittel und geldnahe Mittel, einschließlich dreimonatiger US-Schatzwechsel und Geldmarktfonds. Der Fonds investiert mindestens 55 % seines Nettoinventarwerts in zugrunde liegende Aktienfonds. Der Unteranlageverwalter kann basierend auf seiner Prognose für die Anlagenklassen sowie Markt- und Wirtschaftstrends taktische Änderungen hinsichtlich der Allokation des Fonds zwischen zugrunde liegenden Anleihenfonds und zugrunde liegenden Aktienfonds vornehmen. Diese Trends werden auf der Grundlage der internen Analyse und quantitativen Modellerstellung des Unteranlageverwalters (d. h. der Nutzung komplexer mathematischer Formeln, die Anlagegespür und quantitative Techniken miteinander verbinden, um eine breitgefächerte Anzahl an Anlagesignalen [z. B. Wert, Dynamik, Erträge, Makro und hochfrequent/technisch zu definieren und zu bewerten] über mehrere Dimensionen hinweg [z. B. Land, Sektor, Länder-/Sektorenkorb und Einzeltitel]) beurteilt.

Der Fonds kann zugrunde liegende Aktienfonds kaufen, die unterschiedliche aktienorientierte Anlagestile und – schwerpunkte aufweisen, insbesondere Large-Cap-, Medium-Cap- und Small-Cap- Fonds, wachstums- und wertorientierte Fonds, internationale Aktienfonds, Schwellenmarkt-Aktienfonds, 54 Immobilienfonds, in Private Equity investierende Fonds, in zulässige rohstofforientierte Instrumente investierende Fonds und länder-, regions- oder sektorspezifische Fonds. Das Engagement in zugrunde liegenden Schwellenmarkt- Aktienfonds wird 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Unteranlageverwalter kann auf der Grundlage seiner Prognose hinsichtlich der verschiedenen Aktienmärkte und Wirtschaftstrends taktische Änderungen zwischen verschiedenen Arten von zugrunde liegenden Aktienfonds vornehmen. Bei diesen taktischen Änderungen handelt es sich um kurzzeitige Reallokationen, die auf die Erzielung zusätzlicher Erträge für den Fonds abzielen.

Im Allgemeinen kauft der Unteranlageverwalter keine Anteile eines zugrunde liegenden Fonds mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 75 Millionen US-Dollar zum Kaufzeitpunkt.

Die Performance eines zugrunde liegenden Fonds und seine Kostenquote (d. h. seine Betriebskosten ausgedrückt als Prozentsatz seines durchschnittlichen Nettoinventarwerts) sind die Hauptkomponenten, die der Unteranlageverwalter nutzt, um zu entscheiden, welcher zugrunde liegende Fonds ins Portfolio aufgenommen wird.

Interne Analysen und quantitative Modellerstellung (wie vorstehend beschrieben) werden zur Beurteilung des Nutzens einer Investition in zugrunde liegende Fonds genutzt, die in unterschiedliche Anlagenklasse investieren.

Der Fonds kann zugrunde liegende Anleihenfonds kaufen, die unterschiedliche anleihenorientierte Anlagestile und – schwerpunkte aufweisen, insbesondere Schuldtitel, die von einer nationalen anerkannten statistische Ratingorganisation (NRSRO) ein Rating von „Investment Grade“ und/oder darunter erhalten haben oder kein Rating besitzen. Die Schuldtitel, in die der zugrunde liegende Anleihenfonds investiert, haben unterschiedliche Fälligkeiten, lauten auf unterschiedliche 55 Währungen und können die folgenden Arten von an geregelten Märkten notierten oder gehandelten Schuldtiteln umfassen: Schuldtitel, die von Regierungen anderer Industrie- und Schwellenländer sowie deren Behörden, staatlichen Organisationen und Gebietskörperschaften ausgegeben werden oder besichert sind; Schuldtitel supranationaler Organisationen, wie beispielsweise frei übertragbare Schuldscheine, Anleihen und Schuldverschreibungen; Unternehmensanleihen, einschließlich frei übertragbarer Schuldscheine, Schuldverschreibungen, Anleihen (einschließlich Nullkuponanleihen), Wandelanleihen und nicht wandelbare Anleihen; Commercial Paper, Einlagenzertifikate und Bankakzepte, die von Industrieunternehmen, Versorgern, Finanzinstituten, Handelsbanken oder Bankholdinggesellschaften ausgegeben wurden; strukturierte Schuldverschreibungen, bei denen es sich um übertragbare Wertpapiere handelt, deren zugrunde liegendes Engagement sich auf Festzinstitel beziehen kann; sowie MBSund ABS-Anleihen. Das Engagement in zugrunde liegenden Schwellenmarkt- Anleihenfonds wird 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Unteranlageverwalter kann auf der Grundlage seiner Prognose hinsichtlich der verschiedenen Anleihenmärkte und Wirtschaftstrends taktische Änderungen zwischen verschiedenen Arten von zugrunde liegenden Anleihenfonds vornehmen. Die zugrunde liegenden Anleihenfonds haben keinen besonderen Anlageschwerpunkt, sondern die Auswahl basiert auf Marktprognosen und dem Renditepotenzial.

Die Teilfonds der Gesellschaft werden mit dem Ziel verwaltet, jeweils unterschiedliche Risiko- und Ertragsniveaus zu erzielen, und umfassen „konservative“ Fonds (geringeres relatives Risiko), „ausgewogene“ Fonds (mittleres relatives Risiko) und „Performance“-Fonds (höheres relatives Risiko). Der Fonds ist ein „Performance“- 56 Fonds.

Unter bestimmten Umständen kann der Fonds vorübergehend und ausnahmsweise, und wenn der Unteranlageverwalter meint, dass es im besten Interesse der Anteilsinhaber sei, von der vorstehend dargelegten Anlagepolitik abweichen.

Weitere Informationen zu diesen Umständen finden Sie im Basisprospekt im Abschnitt „Anlageziel und Anlagepolitik“.

Basiswährung US- Dollar US- Dollar Anlagebeschränkungen (Es gelten die gleichen Anlagebeschränkun gen, sofern in diesem Abschnitt nichts Anderweitiges angegeben ist.) Die Anlagen des Fonds sind auf Anlagen beschränkt, die gemäß den OGAWVorschriften zulässig sind.

Die Anlagen des Fonds sind auf Anlagen beschränkt, die gemäß den OGAWVorschriften zulässig sind.

Einsatz von Finanzderivaten Der Teilfonds darf für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und für Absicherungszwecke in folgenden börsengehandelten und außerbörslich gehandelten derivativen Finanzinstrumenten anlegen: Futures, Optionen, Swaps, Devisenterminkontrakte und sonstige in diesem Prospekt beschriebene Derivate.

Der Fonds legt nicht direkt in Derivaten an.

Risikoprofil/SRRI Für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds gelten dieselben Risikoprofile und SRRI.

Für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds gelten dieselben Risikoprofile und SRRI.

Jährliche Gebühren Verwaltungs- /Depotgebühren umfassen Gebühren und Kosten für Verwaltung, Depotstelle und Transferstelle.

Für alle eingebrachten Teilfonds: Sonstige Kosten sind annualisierte Zahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 und umfassen Gebühren und Kosten für Rechnungsprüfung, Zahlstelle, Druck, rechtliche Klasse A – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,05 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,76 % —— Gesamtkostenquote: 1,95 % Klasse A – Dividende Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,05 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,77 % —— Gesamtkostenquote: 1,96 % Klasse C – Thesaurierend Klasse A US, thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 1,05 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——- Gesamtkostenquote: 1,60 % Klasse A US, ausschüttend (A) Anlageverwaltungsgebühr: 1,05 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——- Gesamtkostenquote: 1,60 % Klasse E US, thesaurierend 57 oder länderspezifische Angelegenheiten, Verwaltungsrat, Auslagen des Verwaltungsrats, Veröffentlichungen, Versicherung und Taxe d’Abonnement.

Für alle aufnehmenden Teilfonds: Die sonstigen Kosten werden in Bezug auf die annualisierten Zahlen für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 (Beginn des neuen Geschäftsjahres des Fonds) bis zum 30. Juni 2015 geschätzt und umfassen Gebühren und Kosten für Rechnungsprüfung, Auslagen im Rahmen der Rechnungsprüfung, TANetworking, Kommunikation mit Anteilsinhabern, rechtliche oder länderspezifische Angelegenheiten, Verwaltungsrat, Auslagen des Verwaltungsrats, Rating, Veröffentlichungen, Versicherung und sonstige Gebühren und Kosten.

Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,80 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,77 % ——- Gesamtkostenquote: 2,71 % Anlageverwaltungsgebühr: 1,80 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——– Gesamtkostenquote: 2,35 % Ausgabeaufschläge Anteile der Klasse A sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von maximal 5,00 % erhältlich.

Anteile der Klasse B sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines bedingt aufgeschobenen Ausgabeaufschlags von maximal 3 % erhältlich.

Anteile der Klasse C sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines bedingt aufgeschobenen Ausgabeaufschlags von maximal 2,50 % erhältlich.

Nach der Verschmelzung können für den Kauf von Anteilen der Klasse A Provisionen in Höhe von bis zu 5 % und für den Kauf von Anteilen der Klasse E Provisionen in Höhe von bis zu 2,5 % an die Vertriebsstellen oder Händler zahlbar werden. Für Anteile der Klassen B und C kann jeweils ein bedingter Rücknahmeabschlag von bis zu 5 % bzw.

von bis zu 1 % zahlbar werden. Für die anderen Anteilsklassen wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.

Volumen des Teilfonds in USD zum 22. September 2014 3.029.512,19 Noch nicht aufgelegt 58 Vergleich der Teilfonds HINWEIS: Wichtige Begriffe in diesem Dokument werden im Prospekt des jeweiligen Fonds definiert.

Exemplare des aktuellen Prospekts der Legg Mason Managed Solutions SICAV sowie der Legg Mason Global Solutions Plc sind auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft oder unter der folgenden Internetadresse kostenlos erhältlich: www.leggmasoninternational.com.

Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (Euro) (der „Eingebrachte Teilfonds“) Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Performance Fund (der „Aufnehmende Teilfonds“) Anlageverwalter QS Legg Mason Global Asset Allocation LLC Legg Mason Investments (Europe) Limited Unteranlageverwalter Nicht verfügbar QS Investors, LLC Anlageziel und -strategie Der Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (Euro) ist bestrebt, vornehmlich durch die Anlage in Zielfonds ein langfristiges Kapitalwachstum in Euro zu erzielen.

Der Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (Euro) wird mindestens 55 % seiner Gesamtvermögenswerte in Zielfonds investieren, die Strategien im Zusammenhang mit Aktienwerten verfolgen.

Der Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (Euro) kann in sämtliche Sektoren investieren, und die Anlagen können unter anderem auch Zielfonds umfassen, die in Immobilien anlegen.

Das Anlageziel des Fonds besteht darin, eine Gesamtrendite durch ein ausgewogenes Engagement in Aktien, aktienbezogene und festverzinsliche Anlagen zu erzielen, die auf Euro lauten. Er investiert hierzu in Aktien oder Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen, einschließlich anderer OGAW und mit OGAW gleichwertiger Organismen, und in geschlossene Fonds. Es ist demzufolge zu beachten, dass der Fonds mehr als 20 % seines Nettoinventarwerts in andere Organismen für gemeinsame Anlagen investieren kann.

Bei dem Fonds handelt es sich um einen Dachfonds, der bis zu 100 % seines Nettoinventarwerts in Aktien oder Anteil anderer Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Vorschrift 68(1)(e) der OGAW-Vorschriften und regulierte bzw.

unregulierte geschlossene Fonds (einschließlich börsennotierte Fonds [Exchange Traded Funds, „ETF“]) investieren kann, die bei denen es sich um frei übertragbare Wertpapiere handelt, die an geregelten Märkten laut Anhang III des Basisprospekts notiert sind und dort gehandelt werden (im vorliegenden Dokument zusammenfassend als „zugrunde liegenden Fonds“ bezeichnet). Die Investmentfonds, in die der Fonds investiert, 59 sind als OGAW im Rahmen der Richtlinie in einem EU-Mitgliedstaat errichtet und/oder als OGAW-ähnliche Einrichtung. Anlagen in mit OGAW gleichwertigen Organismen dürfen insgesamt 30 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen.

Der Fonds investiert überwiegend in zwei Kategorien von zugrunde liegenden Fonds: anleihenorientierte zugrunde liegende Fonds („zugrunde liegende Anleihenfonds“) und aktienorientierte zugrunde liegende Fonds („zugrunde liegende Aktienfonds“).

Der Fonds investiert mindestens 25 % seines Nettoinventarwerts in zugrunde liegende Anleihenfonds oder, unter außergewöhnlichen Umständen, in Barmittel und geldnahe Mittel, einschließlich dreimonatiger US-Schatzwechsel und Geldmarktfonds. Der Fonds investiert mindestens 55 % seines Nettoinventarwerts in zugrunde liegende Aktienfonds. Der Unteranlageverwalter kann basierend auf seiner Prognose für die Anlagenklassen sowie Markt- und Wirtschaftstrends taktische Änderungen hinsichtlich der Allokation des Fonds zwischen zugrunde liegenden Anleihenfonds und zugrunde liegenden Aktienfonds vornehmen. Diese Trends werden auf der Grundlage der internen Analyse und quantitativen Modellerstellung des Unteranlageverwalters (d. h. der Nutzung komplexer mathematischer Formeln, die Anlagegespür und quantitative Techniken miteinander verbinden, um eine breitgefächerte Anzahl an Anlagesignalen [z. B. Wert, Dynamik, Erträge, Makro und hochfrequent/technisch zu definieren und zu bewerten] über mehrere Dimensionen hinweg [z. B. Land, Sektor, Länder-/Sektorenkorb und einzelne Titel]) beurteilt.

Der Fonds kann zugrunde liegende Aktienfonds kaufen, die unterschiedliche aktienorientierte Anlagestile und – schwerpunkte aufweisen, insbesondere Large-Cap-, Medium-Cap- und Small-Cap60 Fonds, wachstums- und wertorientierte Fonds, internationale Aktienfonds, Schwellenmarkt-Aktienfonds, Immobilienfonds, in Private Equity investierende Fonds, in zulässige rohstofforientierte Instrumente investierende Fonds und länder-, regions- oder sektorspezifische Fonds. Das Engagement in zugrunde liegenden Schwellenmarkt-Aktienfonds wird 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Unteranlageverwalter kann auf der Grundlage seiner Prognose hinsichtlich der verschiedenen Aktienmärkte und Wirtschaftstrends taktische Änderungen zwischen verschiedenen Arten von zugrunde liegenden Aktienfonds vornehmen. Bei diesen taktischen Änderungen handelt es sich um kurzzeitige Reallokationen, die auf die Erzielung zusätzlicher Erträge für den Fonds abzielen.

Im Allgemeinen kauft der Unteranlageverwalter keine Anteile eines zugrunde liegenden Fonds mit einer Marktkapitalisierung von weniger als 75 Millionen US-Dollar zum Kaufzeitpunkt.

Die Performance eines zugrunde liegenden Fonds und seine Kostenquote (d. h. seine Betriebskosten ausgedrückt als Prozentsatz seines durchschnittlichen Nettoinventarwerts) sind die Hauptkomponenten, die der Unteranlageverwalter nutzt, um zu entscheiden, welcher zugrunde liegende Fonds ins Portfolio aufgenommen wird.

Interne Analysen und quantitative Modellerstellung (wie vorstehend beschrieben) werden zur Beurteilung des Nutzens einer Investition in zugrunde liegende Fonds genutzt, die in unterschiedliche Anlagenklasse investieren.

Der Fonds kann zugrunde liegende Anleihenfonds kaufen, die unterschiedliche anleihenorientierte Anlagestile und – schwerpunkte aufweisen, insbesondere Schuldtitel, die von einer nationalen anerkannten statistische Ratingorganisation (NRSRO) ein Rating von „Investment Grade“ und/oder darunter erhalten haben oder kein Rating besitzen. Die Schuldtitel, in die der zugrunde liegende Anleihenfonds 61 investiert, haben unterschiedliche Fälligkeiten, lauten auf unterschiedliche Währungen und können die folgenden Arten von an geregelten Märkten notierten oder gehandelten Schuldtiteln umfassen: Schuldtitel, die von Regierungen von Industrie- und Schwellenländern sowie deren Behörden, staatlichen Organisationen und Gebietskörperschaften ausgegeben werden oder besichert sind; Schuldtitel supranationaler Organisationen, wie beispielsweise frei übertragbare Schuldscheine, Anleihen und Schuldverschreibungen; Unternehmensanleihen, einschließlich frei übertragbarer Schuldscheine, Schuldverschreibungen, Anleihen (einschließlich Nullkuponanleihen), Wandelanleihen und nicht wandelbare Anleihen; Commercial Paper, Einlagenzertifikate und Bankakzepte, die von Industrieunternehmen, Versorgern, Finanzinstituten, Handelsbanken oder Bankholdinggesellschaften ausgegeben wurden; strukturierte Schuldverschreibungen, bei denen es sich um übertragbare Wertpapiere handelt, deren zugrunde liegendes Engagement sich auf Festzinstitel beziehen kann; sowie MBSund ABS-Anleihen. Das Engagement in zugrunde liegenden Schwellenmarkt- Anleihenfonds wird 10 % des Nettoinventarwerts des Fonds nicht übersteigen. Der Unteranlageverwalter kann auf der Grundlage seiner Prognose hinsichtlich der verschiedenen Anleihenmärkte und Wirtschaftstrends taktische Änderungen zwischen verschiedenen Arten von zugrunde liegenden Anleihenfonds vornehmen. Die zugrunde liegenden Anleihenfonds haben keinen besonderen Anlageschwerpunkt, sondern die Auswahl basiert auf Marktprognosen und dem Renditepotenzial.

Die Teilfonds der Gesellschaft werden mit dem Ziel verwaltet, jeweils unterschiedliche Risiko- und Ertragsniveaus zu erzielen, und umfassen „konservative“ Fonds (geringeres relatives Risiko), „ausgewogene“ Fonds (mittleres relatives Risiko) und 62 „Performance“-Fonds (höheres relatives Risiko). Der Fonds ist ein „Performance“- Fonds.

Unter bestimmten Umständen kann der Fonds vorübergehend und ausnahmsweise, und wenn der Unteranlageverwalter meint, dass es im besten Interesse der Anteilsinhaber sei, von der vorstehend dargelegten Anlagepolitik abweichen.

Weitere Informationen zu diesen Umständen finden Sie im Basisprospekt im Abschnitt „Anlageziel und Anlagepolitik“.

Basiswährung Euro Euro Anlagebeschränkungen (Es gelten die gleichen Anlagebeschränkun gen, sofern in diesem Abschnitt nichts Anderweitiges angegeben ist.) Die Anlagen des Fonds sind auf Anlagen beschränkt, die gemäß den OGAWVorschriften zulässig sind.

Die Anlagen des Fonds sind auf Anlagen beschränkt, die gemäß den OGAWVorschriften zulässig sind.

Einsatz von Finanzderivaten Der Teilfonds darf für die Zwecke eines effizienten Portfoliomanagements und für Absicherungszwecke in folgenden börsengehandelten und außerbörslich gehandelten derivativen Finanzinstrumenten anlegen: Futures, Optionen, Swaps, Devisenterminkontrakte und sonstige in diesem Prospekt beschriebene Derivate.

Der Fonds legt nicht direkt in Derivaten an.

Risikoprofil/SRRI Für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds gelten dieselben Risikoprofile und SRRI.

Für den eingebrachten und den aufnehmenden Teilfonds gelten dieselben Risikoprofile und SRRI.

Jährliche Gebühren Verwaltungs- /Depotgebühren umfassen Gebühren und Kosten für Verwaltung, Depotstelle und Transferstelle.

Für alle eingebrachten Teilfonds: Sonstige Kosten sind annualisierte Zahlen für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. Juni 2014 und umfassen Gebühren Klasse A – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,05 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,45 % —— Gesamtkostenquote: 1,64 % Klasse A – Dividende Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,05 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,45 % —— Klasse A EUR, thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 1,05 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——- Gesamtkostenquote: 1.60% Klasse A EUR, ausschüttend (A) Anlageverwaltungsgebühr: 1,05 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——- Gesamtkostenquote: 1,60 % 63 und Kosten für Rechnungsprüfung, Zahlstelle, Druck, rechtliche oder länderspezifische Angelegenheiten, Verwaltungsrat, Auslagen des Verwaltungsrats, Veröffentlichungen, Versicherung und Taxe d’Abonnement.

Für alle aufnehmenden Teilfonds: Die sonstigen Kosten werden in Bezug auf die annualisierten Zahlen für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 (Beginn des neuen Geschäftsjahres des Fonds) bis zum 30. Juni 2015 geschätzt und umfassen Gebühren und Kosten für Rechnungsprüfung, Auslagen im Rahmen der Rechnungsprüfung, TANetworking, Kommunikation mit Anteilsinhabern, rechtliche oder länderspezifische Angelegenheiten, Verwaltungsrat, Auslagen des Verwaltungsrats, Rating, Veröffentlichungen, Versicherung und sonstige Gebühren und Kosten.

Gesamtkostenquote: 1,64 % Klasse C – Thesaurierend Gebühr der Verwaltungsgesellschaft: 1,80 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,14 % Sonstige Kosten: 0,44 % ——- Gesamtkostenquote: 2,38 % Klasse E EUR, thesaurierend Anlageverwaltungsgebühr: 1,80 % Verwaltungs-/Depotgebühren: 0,15 % Anlegerservicegebühr: 0,25 % Sonstige Kosten: 0,15 % ——– Gesamtkostenquote: 2,35 % Ausgabeaufschläge Anteile der Klasse A sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines Ausgabeaufschlags von maximal 5,00 % erhältlich.

Anteile der Klasse B sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines bedingt aufgeschobenen Ausgabeaufschlags von maximal 3 % erhältlich.

Anteile der Klasse C sind zu ihrem Nettoinventarwert je Anteil zuzüglich eines bedingt aufgeschobenen Ausgabeaufschlags von maximal 2,50 % erhältlich.

Nach der Verschmelzung können für den Kauf von Anteilen der Klasse A Provisionen in Höhe von bis zu 5 % und für den Kauf von Anteilen der Klasse E Provisionen in Höhe von bis zu 2,5 % an die Vertriebsstellen oder Händler zahlbar werden. Für Anteile der Klassen B und C kann jeweils ein bedingter Rücknahmeabschlag von bis zu 5 % bzw.

von bis zu 1 % zahlbar werden. Für die anderen Anteilsklassen wird kein Ausgabeaufschlag erhoben.

Volumen des Teilfonds in USD zum 22. September 2014 27.297.001,08 Noch nicht aufgelegt 64 Anhang C Wesentliche Anlegerinformationen 65 Anhang D Legg Mason Managed Solutions SICAV Société d’Investissement à Capital Variable Eingetragener Sitz: 145 Rue de Kiem, Strassen L-8001 Großherzogtum Luxemburg R.C.S. Luxemburg: B 60.118 (der „Fonds“) Die Anteilsinhaber werden hiermit eingeladen zur Teilnahme an einer AUSSERORDENTLICHEN VERSAMMLUNG DER ANTEILSINHABER DES Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (USD), Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (Euro), Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (USD), Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (Euro), Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (USD), und Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (Euro) der Teilfonds, die am 09. Februar 2015 um 11:00 Uhr MEZ am eingetragenen Sitz des Fonds abgehalten wird, um über folgende Tagesordnungspunkte zu beraten und abzustimmen: ___________________________ TAGESORDNUNG I. Separate Genehmigung der Verschmelzungen der in der nachfolgenden Tabelle angegebenen sechs Teilfonds der Legg Mason Managed Solutions SICAV (die „eingebrachten Teilfonds“) mit den Teilfonds der Legg Mason Global Solutions Plc (der „aufnehmende Fonds“)1, einer Gesellschaft mit eingetragenem Sitz in Irland, nach der Anhörung von Folgendem: a. Informationsmitteilung über die vorgeschlagene Verschmelzung (die „Verschmelzungsmitteilung“); b. Bericht des Verwaltungsrats (der „Verwaltungsrat“) des eingebrachten Fonds, in dem der Verschmelzungsvorschlag wie folgt erläutert und begründet wird (die „gemeinsamen Verschmelzungsbedingungen“); Legg Mason Managed Solutions SICAV Eingebrachte Teilfonds Legg Mason Global Solutions Plc Aufnehmende Teilfonds Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset US 1 Die Versammlung jedes eingebrachten Teilfonds wird über die Verschmelzung ihres relevanten eingebrachten Teilfonds mit dem entsprechenden aufnehmenden Teilfonds der Legg Mason Global Solutions Plc (wie in der obigen Tabelle angegeben) abstimmen, nicht jedoch über die Verschmelzungen der anderen eingebrachten Teilfonds. Daher können Sie jeweils lediglich die Felder der Stimmrechtsvollmacht ankreuzen, die sich auf die Verschmelzung des bzw.

der entsprechenden eingebrachten Teilfonds beziehen, dessen bzw. deren Anteilsinhaber Sie sind.

66 Legg Mason Managed Solutions SICAV Eingebrachte Teilfonds Legg Mason Global Solutions Plc Aufnehmende Teilfonds Conservative Fund (USD) Conservative Fund VErschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (Euro) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Conservative Fund Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (USD) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset US Balanced Fund Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (Euro) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Balanced Fund Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (USD) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset US Performance Fund Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (Euro) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Performance Fund sowie über die zugehörigen Maßnahmen, nämlich · Genehmigung der vorgeschlagenen Verschmelzungen, wie in der Verschmelzungsmitteilung und den gemeinsamen Verschmelzungsbedingungen dargelegt; · Festlegung des 24. Februar 2015 als Datum des Inkrafttretens der Verschmelzungen, wie in den gemeinsamen Verschmelzungsbedingungen definiert (das „Datum des Inkrafttretens“); · Genehmigung dessen, dass am Datum des Inkrafttretens die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (sofern vorhanden) der eingebrachten Teilfonds automatisch an die aufnehmenden Teilfonds übertragen werden; · Genehmigung dessen, dass am Datum des Inkrafttretens die aufnehmenden Teilfonds an die Anteilsinhaber der eingebrachten Teilfonds Anteile der aufnehmenden Teilfonds ausgeben werden, wie in der Verschmelzungsmitteilung auf Seite 7 beschrieben. Die Anteilsinhaber der eingebrachten Teilfonds erhalten die Anzahl von Anteilen des relevanten aufnehmenden Teilfonds, die mithilfe des Umtauschverhältnisses bestimmt wird, das auf der Basis des Nettoinventarwerts der Anteile des relevanten eingebrachten Teilfonds zum Datum des Inkrafttretens um 16:00 Uhr in New York (Eastern Time) in den USA und des Erstausgabepreises je Anteil der neuen Anteile des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds am Datum des Inkrafttretens berechnet wird; · Feststellung dessen, dass infolge jeder genehmigten Verschmelzung der relevante eingebrachte Teilfonds ab dem Datum des Inkrafttretens nicht länger besteht und all seine im Umlauf befindlichen Anteile annulliert werden; · Anerkennung dessen, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, dass eingebrachte Teilfonds, deren Verschmelzung nicht genehmigt wird, liquidiert werden; · vorbehaltlich der Bedingungen der vorausgehenden Beschlüsse, Ermächtigung jedes Verwaltungsratsmitglieds zu Folgendem: a) Ergreifung oder Veranlassung aller Maßnahmen und Ausfertigung und Aushändigung oder Veranlassung der Ausfertigung und Aushändigung der aktuellen Beschlüsse und aller weiteren als angemessen erachteten Vereinbarungen, Zertifikate, Instrumente und Dokumente sowie Übernahme und Zahlung aller Gebühren und Aufwendungen, die zur Ausführung und Durchführung des Zweckes und der Absicht der aktuellen Beschlüsse erforderlich oder ratsam sein können, wobei die Unterschrift einer solchen Person ein ordnungsgemäßer Nachweis für alle Zwecke der Genehmigung der enthaltenen Bedingungen durch und im Namen des Fonds und/oder der eingebrachten Teilfonds ist; b) Eingehen aller für die aktuellen Beschlüsse erforderlichen Unternehmensdokumente; · Delegation einzelner oder aller der ihnen durch die aktuellen Beschlüsse übertragenen Befugnisse und Vollmachten durch Vollmacht an natürliche Personen und zu Bedingungen, 67 die die agierende Person nach eigenem Ermessen bestimmen kann, wobei die Ausübung dieses Ermessens durch die Ausfertigung durch die Person durch ihre alleinige Unterschrift im Namen und Auftrag des Fonds und/oder der eingebrachten Teilfonds schlüssig nachgewiesen werden muss; und · Prüfung aller anderen Angelegenheiten, die ordnungsgemäß bei der aktuellen außerordentlichen Hauptversammlung der einzelnen Anteilsklasse vorgebracht werden können.

ORGANISATION DER VERSAMMLUNG(EN) Abstimmungsanforderungen: Die Klassenversammlungen jedes eingebrachten Teilfonds werden über die Verschmelzung ihres relevanten eingebrachten Teilfonds mit dem entsprechenden aufnehmenden Teilfonds der Legg Mason Global Solutions Plc (wie in der obigen Tabelle angegeben) abstimmen, nicht jedoch über die Verschmelzungen der anderen eingebrachten Teilfonds.

Gemäß den Bestimmungen von Artikel 11 der Satzung des eingebrachten Fonds und in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2009/65/EG vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (die „OGAW-IV-Richtlinie“) ist die Versammlung bezüglich der Tagesordnungspunkte ohne Quorum beschlussfähig und die Verabschiedung des Beschlusses erfordert die Zustimmung einer einfachen Mehrheit der bei der Versammlung jedes eingebrachten Teilfonds Anwesenden oder Vertretenen, die ihre Stimme abgeben.

Vollmacht: Die Anteilsinhaber können persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen.

Anteilsinhaber, die nicht an der oder den außerordentlichen Hauptversammlung(en) der einzelnen Anteilsklassen teilnehmen können, werden gebeten, ihre Stimmrechte wahrzunehmen, indem sie die beiliegende Stimmrechtsvollmacht ausfüllen und spätestens bis 17:00 Uhr MEZ am 05.

Februar 2015 an Legg Mason Investments (Luxembourg) S.A., 145 rue du Kiem, L-8030 Strassen, Großherzogtum Luxemburg, die Verwaltungsgesellschaft des Fonds, z. Hd. von John Alldis oder per Fax an die Nummer (+) 352 24 69 41 41 zurücksenden.

Die folgenden Dokumente sind am eingetragenen Sitz des Fonds bei Bedarf zur Einsichtnahme verfügbar sowie kostenlos erhältlich: 1) Kopie der Verschmelzungsmitteilung; 2) Kopie der gemeinsamen Verschmelzungsbedingungen des Fonds und des aufnehmenden Fonds; 3) Kopie des neuesten freigegebenen Prospekts des aufnehmenden Fonds; 4) Kopie der Wesentlichen Anlegerformationen der aufnehmenden Teilfonds; 5) Kopie der Satzung des aufnehmenden Fonds; 6) Kopie des Berichts, den der vom Fonds ernannte unabhängige Abschlussprüfer erstellt hat, um die in Artikel 42 (1), Punkt (a) bis (c) der OGAW-IV-Richtlinie vorgesehenen Bedingungen zu validieren; und 7) Kopie des Zertifikats in Zusammenhang mit der Verschmelzung, das von den Depotbanken des Fonds und des aufnehmenden Fonds in Übereinstimmung mit Artikel 41 der OGAW-IV-Richtlinie ausgegeben wurde.

Im Auftrag des Verwaltungsrates 68 Vollmachtsformular Ich/Wir, _______________________________________________, als Inhaber der nachfolgend vermerkten Anzahl von Anteilen an dem/den folgenden Teilfonds: Name des Teilfonds Anzahl der Anteile Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (USD) Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (Euro) Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (USD) Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (Euro) Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (USD) Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (Euro) (Bitte tragen Sie oben die Anzahl der von Ihnen gehaltenen Anteile an dem/den jeweiligen Teilfonds in das/die dafür vorgesehene(n) Feld(er) ein.) bei denen es sich um Teilfonds der Legg Mason Managed Solutions SICAV (der „Fonds“) handelt, bevollmächtige(n) hiermit in Bezug auf meine/unsere unter meinem/unserem Namen oder dem Namen meines Vertreters im Anteilsregister des Fonds registrierten Anteile unwiderruflich 2 _______________________________________ oder den Vorsitzenden der jeweiligen außerordentlichen Hauptversammlung der einzelnen Anteilsklasse als meinen/unseren Stellvertreter mit uneingeschränkter Vertretungsbefugnis bei der jeweiligen außerordentlichen Versammlung der Anteilsinhaber des/der oben genannten Teilfonds, die am 09. Februar 2015 um 11:00 Uhr MEZ am eingetragenen Sitz von Legg Mason Investments (Luxembourg) S.A., der Verwaltungsgesellschaft des Fonds, abgehalten wird, sowie bei etwaigen Vertagungen dieser Versammlung(en), um über die unten aufgeführte Tagesordnung zu beschließen 3 .

___________________________ Der Unterzeichnende erteilt und gewährt hiermit dem Bevollmächtigten die uneingeschränkte Vollmacht und Befugnis zur vollständigen Ausführung und Durchführung aller im Rahmen der Ausübung der hierin angegebenen Befugnisse erforderlichen oder anfallenden Handlungen für alle Absichten und Zwecke, wie sie vom Unterzeichnenden durchgeführt werden könnten, wenn er persönlich anwesend wäre, und ratifiziert und bestätigt hiermit alle Handlungen, die der besagte Bevollmächtigte auf dieser Grundlage rechtmäßig vornimmt oder veranlasst.

2 Bitte geben Sie den vollständigen Namen Ihres Bevollmächtigten an. Wird kein Name angegeben, handelt der Vorsitzende der betreffenden außerordentlichen Hauptversammlung der einzelnen Anteilsklasse als Ihr Stellvertreter.

Ein Bevollmächtigter muss nicht Anteilsinhaber des Fonds sein. Die Anteilsinhaber werden durch das Ausfüllen und die Rücksendung dieser Stimmrechtsvollmacht nicht daran gehindert, an der außerordentlichen Hauptversammlung der einzelnen Anteilsklasse persönlich teilzunehmen und abzustimmen, wenn sie sich später dazu entscheiden.

3 Diese Stimmrechtsvollmacht wird durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes für oder gegen den folgenden Beschluss verwendet. Wird kein Feld angekreuzt, kann der Bevollmächtigte nach seinem Ermessen abstimmen.

69 Bitte geben Sie an, wie Sie abstimmen möchten, indem sie die entsprechenden Felder ankreuzen.

Tagesordnungspunkte Ja Nein Enthaltung I. Separate Genehmigung der Verschmelzungen der in der nachfolgenden Tabelle angegebenen sechs Teilfonds der Legg Mason Managed Solutions SICAV (die „eingebrachten Teilfonds“) mit den Teilfonds der Legg Mason Global Solutions Plc (der „aufnehmende Fonds“)4, einer Gesellschaft mit eingetragenem Sitz in Irland, nach der Anhörung von Folgendem: a. Informationsmitteilung über die vorgeschlagene Verschmelzung (die „Verschmelzungsmitteilung“); und b. Bericht des Verwaltungsrats (der „Verwaltungsrat“) des eingebrachten Fonds, in dem der Verschmelzungsvorschlag wie folgt erläutert und begründet wird (die „gemeinsamen Verschmelzungsbedingungen“); Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (USD) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset US Conservative Fund Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Conservative Fund (Euro) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Conservative Fund Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (USD) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset US Balanced Fund Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Balanced Fund (Euro) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Balanced Fund Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (USD) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset US Performance Fund Verschmelzung des Legg Mason Multi-Manager Performance Fund (Euro) mit dem Legg Mason QS Investors Multi Asset Euro Performance Fund sowie über die zugehörigen Maßnahmen, nämlich 4 Die außerordentlichen Hauptversammlungen der einzelnen Anteilsklassen jedes eingebrachten Teilfonds werden über die Verschmelzung ihres relevanten eingebrachten Teilfonds mit dem entsprechenden aufnehmenden Teilfonds der Legg Mason Global Solutions Plc (wie in der obigen Tabelle angegeben) abstimmen, nicht jedoch über die Verschmelzungen der anderen eingebrachten Teilfonds. Daher können Sie jeweils lediglich die Felder der Stimmrechtsvollmacht ankreuzen, die sich auf die Verschmelzung des bzw. der entsprechenden eingebrachten Teilfonds beziehen, dessen bzw. deren Anteilsinhaber Sie sind.

70 Tagesordnungspunkte Ja Nein Enthaltung · Genehmigung der vorgeschlagenen Verschmelzungen, wie in der Verschmelzungsmitteilung und den gemeinsamen Verschmelzungsbedingungen dargelegt; · Festlegung des 24. Februar 2015 als Datum des Inkrafttretens der Verschmelzung, wie in den gemeinsamen Verschmelzungsbedingungen definiert (das „Datum des Inkrafttretens“); · Genehmigung dessen, dass am Datum des Inkrafttretens die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (sofern vorhanden) der eingebrachten Teilfonds automatisch an die aufnehmenden Teilfonds übertragen werden; · Genehmigung dessen, dass am Datum des Inkrafttretens die aufnehmenden Teilfonds an die Anteilsinhaber der eingebrachten Teilfonds Anteile der aufnehmenden Teilfonds ausgeben werden, wie in der Verschmelzungsmitteilung auf Seite 7 beschrieben. Die Anteilsinhaber der eingebrachten Teilfonds erhalten die Anzahl von Anteilen des relevanten aufnehmenden Teilfonds, die mithilfe des Umtauschverhältnisses bestimmt wird, das auf der Basis des Nettoinventarwerts der Anteile des relevanten eingebrachten Teilfonds zum Datum des Inkrafttretens um 16:00 Uhr in New York (Eastern Time) in den USA und des Erstausgabepreises je Anteil der neuen Anteile des entsprechenden aufnehmenden Teilfonds am Datum des Inkrafttretens berechnet wird; · Feststellung dessen, dass infolge jeder genehmigten Verschmelzung der relevante eingebrachte Teilfonds ab dem Datum des Inkrafttretens nicht länger besteht und all seine im Umlauf befindlichen Anteile annulliert werden; · Anerkennung dessen, dass der Verwaltungsrat beschlossen hat, dass eingebrachte Teilfonds, deren Verschmelzung nicht genehmigt wird, liquidiert werden; · vorbehaltlich der Bedingungen der vorausgehenden Beschlüsse, Ermächtigung jedes Verwaltungsratsmitglieds zu Folgendem: a) Ergreifung oder Veranlassung aller Maßnahmen und Ausfertigung und Aushändigung oder Veranlassung der Ausfertigung und Aushändigung der aktuellen Beschlüsse und aller weiteren als angemessen erachteten Vereinbarungen, Zertifikate, Instrumente und Dokumente sowie Übernahme und Zahlung aller Gebühren und Aufwendungen, die zur Ausführung und Durchführung des Zweckes und der Absicht der aktuellen Beschlüsse erforderlich oder ratsam sein können, wobei die Unterschrift einer solchen Person ein ordnungsgemäßer Nachweis für alle Zwecke der Genehmigung der enthaltenen Bedingungen durch und im Namen des Fonds und/oder der eingebrachten Teilfonds ist; b) Eingehen aller für die aktuellen Beschlüsse erforderlichen Unternehmensdokumente; · Delegation einzelner oder aller der ihnen durch die aktuellen Beschlüsse übertragenen Befugnisse und Vollmachten durch Vollmacht an natürliche Personen und zu Bedingungen, die die agierende Person nach eigenem Ermessen bestimmen kann, 71 Tagesordnungspunkte Ja Nein Enthaltung wobei die Ausübung dieses Ermessens durch die Ausfertigung durch die Person durch ihre alleinige Unterschrift im Namen und Auftrag des Fonds und/oder der eingebrachten Teilfonds schlüssig nachgewiesen werden muss.

  • Prüfung aller anderen Angelegenheiten, die ordnungsgemäß bei der aktuellen außerordentlichen Hauptversammlung der einzelnen Anteilsklasse vorgebracht werden können.

Wenn die erste außerordentliche Hauptversammlung der einzelnen Anteilsklasse nicht ordnungsgemäß abgehalten werden kann, ist der Bevollmächtigte zur Teilnahme, Wortmeldung und Abstimmung an vertagten außerordentlichen Hauptversammlungen der einzelnen Anteilsklasse mit der gleichen Tagesordnung berechtigt und darf für die vorgenannten Zwecke sämtliche Urkunden und Protokolle unterzeichnen, Stellvertreter ernennen und allgemein im Einklang mit dem luxemburgischen Recht alle zur Durchführung dieser Stimmrechtsvollmacht erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vollziehen, im Versprechen, dass diese Handlungen ratifiziert werden.

Sollte die Versammlung der Anteilsinhaber aus welchen Gründen auch immer vertagt werden, bleibt die beiliegende Vollmacht in Kraft.

Bitte senden Sie die beiliegende Stimmrechtsvollmacht ordnungsgemäß datiert und unterzeichnet bis zum 5. Februar 2015 um 17:00 Uhr MEZ zurück an Legg Mason Investments (Luxembourg) S.A., 145 rue du Kiem, L-8030 Strassen, Großherzogtum Luxemburg, z. Hd. John Alldis, oder per Fax an die Nummer (+) 352 24 69 41 41.

Ausgestellt in ___________________________________ am [ ] 2014 Autorisierte Unterschrift5 ___________________Kontonummer _________________ 5 Bitte schreiben Sie über die Unterschrift(en) die handgeschriebenen Wörter: „Gültig zu Zwecken der Stimmrechtsvollmacht“. Eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift(en) ist nicht erforderlich.__

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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