Wir informieren Sie darüber, dass folgender Fonds zum 30. April 2014 liquidiert wurde. Dies bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
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OP Bond Spezial K | 554715 | DE0005547152 |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen über die FFB hat bereits stattgefunden.
Wir werden den Liquidationserlös der Referenzbankverbindung gutschreiben. Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet haben, werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben.
Kunden, die Pläne oder Bestände in diesem Fonds haben, werden durch uns sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Anhang – Inhalt des Anschreibens
Kündigung des Verwaltungsrechts des Sondervermögens
Die Oppenheim Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt gemäß § 38 Absatz 1 InvG in Verbindung mit § 21 Absatz 1 der Allgemeinen Vertragsbedingungen die Verwaltung des richtlinienkonformen Sondervermögens OP Bond Spezial K zum 30.04.2014.
Ferner wird bei diesem Sondervermögen im vierten Quartal 2013 die Depotbankfunktion von der Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG & Co. KGaA auf die State Street Bank GmbH, München übergehen. Über den genauen Zeitpunkt berichtet eine separate Veröffentlichung.
Aus dem Wechsel der Depotbank entstehen den Anteilinhabern keine Kosten.
Es ist vorgesehen, das Sondervermögen zum 30.04.2014 abzuwickeln und den Erlös an die verbleibenden Anteilinhaber zu verteilen. Sollte dies nicht möglich sein, geht mit Wirksamwerden der Kündigung das Verfügungsrecht über das Sondervermögen kraft Gesetzes auf die Depotbank über, die das Sondervermögen in der Folge abwickeln wird.
Die Kündigung wird im elektronischen Bundesanzeiger, Halbjahres- bzw. Jahresbericht und auf der Internetseite www.oppenheim-fonds.de veröffentlicht.
Köln, im August 2013
Die Geschäftsführung