Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname WKN ISIN, StarCap SICAV – German Masters 926432 LU0105752140
Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
______________________________________________________________________________________________________
Lacuna
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
R.C.S. Luxembourg: B 74776
Mitteilung an die Aktionäre des Teilfonds
Lacuna . Adamant Global Medtech
(WKN: A0Q8LU; ISIN: LU0385207252)
(.Teilfonds.)
der Investmentgesellschaft Lacuna
Hiermit werden Sie unterrichtet, dass der Verwaltungsrat der Lacuna (die .Investmentgesellschaft.) beschlossen hat, das folgende Änderungen hinsichtlich des o.g. Teilfonds zum 30. November 2012 in
Kraft treten:
Teilfondsname
Der Teilfonds wird umbenannt in: Lacuna . Adamant Global Healthcare
Anlagepolitik
Die Anlagepolitik lautet zukünftig wie folgt: Der Lacuna – Adamant Global Healthcare investiert sein Vermögen vorwiegend in Aktien welche im Referenzindex .Adamant Global Healthcare Index. enthalten sind. Daneben kann der Teilfonds in Aktien, Aktienzertifikate, Aktienindexzertifikate und Wandelanleihen von Unternehmen des Healthcare-Sektors investieren. Darüber hinaus kann der Teilfonds innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen in flüssige Mittel, Geldmarktinstrumente und Festgeldern investieren. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens beschränkt, jedoch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch ohne Beschränkung in flüssigen Mitteln gehalten und dadurch kurzfristig von den o.g. genannten Anlagegrenzen abgewichen werden. Anteile an OGAW oder anderen OGA (.Zielfonds.) können bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Teilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente (.Derivate.) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten auch Swaps und Terminkontrakte auf alle nach dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 zulässige Basiswerte. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 der Satzung erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel .Hinweise zu Techniken und Instrumenten. des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 der Satzung sind zusammen mit der Investition in
– nicht richtlinienkonforme, regulierte Rohstofffonds,
– Delta-1 Zertifikate auf Rohstoffe, Edelmetalle, sowie auf Rohstoffindices,
– offene ETF.s auf Edelmetalle,
auf insgesamt 10% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt.
________________________________________________________________________________________
Informationen zum Referenzindex:
Der Referenzindex bildet die Performance von 40 Aktien des Healthcare Sektors weltweit ab. Dabei sind die vier Regionen Westeuropa, Nordamerika, Japan/Australien und Emerging Markets mit jeweils 10 Titeln vertreten. In den Referenzindex werden nur Unternehmungen aufgenommen, die über eine Marktkapitalisierung von mindestens USD 100 Mio. verfügen und deren Wertpapiere grundsätzlich frei handelbar sind. Der Referenzindex wird jeweils halbjährlich am 20. April und 20. Oktober angepasst.
Anlageberatergebühr
Der Anlageberater erhält für die Erfüllung seiner Aufgaben eine Vergütung in Höhe von 1,2% p.a. Diese Vergütung wird pro rata monatlich nachträglich am Monatsultimo berechnet und ausgezahlt.
Mindesterstanlage
Die Mindesterstanlage erhöht sich auf 100.000,- Euro.
Spar- und Entnahmepläne
Es werden zukünftig keine Spar- und/oder Entnahmepläne, für Aktien des Teilfonds die im Aktienregister verwahrt werden, ausgegeben.
Ausgabeaufschlag
Es wird zukünftig kein Ausgabeaufschlag mehr erhoben.
Aktionäre die mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können bis zum 29. November 2012 ihre Anteile kostenlos an den Teilfonds der Investmentgesellschaft Lacuna zurückgeben.
Bei den Zahlstellen, der Depotbank, der Vertriebsstelle sowie der Verwaltungsgesellschaft und der Investmentgesellschaft ist der aktualisierte Verkaufsprospekt nebst Satzung kostenlos erhältlich.
Der Verwaltungsrat der
Lacuna