Änderung der Vertragsbedingungen bei LRI Fonds

ffb_300_200.jpg Gemäß §167 KAGB informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgendem Fonds:

Fondsname WKN
W&W International Funds – Wüstenrot Europarent A A0HF0B

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Detaillierte Informationen zu diesem Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. 28.101
Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds W & W INTERNATIONAL FUNDS
Für den Umbrella- Fonds W & W INTERNATIONAL FUNDS („Fonds“) mit seinen Teilfonds W & W INTERNATIONAL FUNDS – Wüstenrot
Globalrent und W & W INTERNATIONAL FUNDS – Wüstenrot Europarent treten mit Wirkung zum 1. Januar 2014 die folgenden Änderungen in
Kraft:
In der Anlagepolitik des Fonds wird die Beschreibung der Derivate redaktionell angepasst, sodass der Fonds Derivate zu Absicherungszwecken als
auch zu Investitionszwecken einsetzen kann. Ferner kann je nach Marktlage und im Interesse der Anteileigner das jeweilige Teilfondsvermögen auch
in Ausnahmefällen bis zu 100% in Geldmarktinstrumente oder flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werden.
Daneben erhält der Fonds ein modifiziertes Allgemeines Verwaltungsreglement. Das neue Allgemeine Verwaltungsreglement berücksichtigt die
gesetzlichen Anforderungen an ein richtlinienkonformes Sondervermögen nach Teil I des Gesetzes von 2010 sowie die neuen Anforderungen aus
den Leitlinien ESMA/2012/832. Der Fonds wird keinen Gebrauch von Wertpapierleihe- und Wertpapierpensionsgeschäften machen.
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in Kraft. Sollten Anleger mit dieser Änderung nicht einverstanden sein, so haben sie
innerhalb des Zeitraums vom 29. November 2013 bis zum 30. Dezember 2013 das Recht, ihre jeweiligen Anteile kostenlos bei der
Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank/ Register- und Transferstelle sowie bei allen Zahl- und Vertriebsstellen zurückzugeben.
Die Rechtsdokumente des Fonds werden an die vorstehenden Änderungen angepasst. Dem Anleger wird dringend empfohlen, sich den dann
gültigen Verkaufsprospekt Ausgabe Januar 2014 sowie die entsprechenden wesentlichen Anlegerinformationen, die alle kostenlos bei einer der
nachfolgend aufgeführten Stellen erhältlich sind, anzufordern bzw. im Internet unter www.lri-invest.lu jeweils im fonds- und vertriebslandbezogenen
Downloadbereich einzusehen bzw. herunterzuladen und sich bei Zweifelsfragen an die Verwaltungsgesellschaft oder eine der nachfolgend
aufgeführten Stellen zu wenden:
Luxemburg
 LRI Invest S.A., 9A, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach, Luxemburg
 M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A., 2, Place Dargent, L-1413 Luxemburg
Deutschland
 Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank, Wüstenrotstr. 1, 71638 Ludwigsburg
Munsbach, im November 2013 Die Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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