Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname WKN ISIN Multiwert Superfund Absolute Return A0DPCY LU0208670512
Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Frankfurt am Main 19. Dezember 2012
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AXXION S.A.
1B, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxemburg 82 112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES
MULTIWERT SUPERFUND (FCP) mit dem Teilfonds
„MULTIWERT SUPERFUND – ABSOLUTE RETURN“ (ISIN: LU0208670512)
Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über die folgenden Änderungen informieren, die am
14. Januar 2013 in Kraft treten:
Der Verkaufsprospekt und das Verwaltungsreglement für den Fonds MULTIWERT SUPERFUND wurden überarbeitet, auf das neue Layout umgestellt und aktualisiert. Die Risikomanagementmethode des Teilfonds MULTIWERT SUPERFUND – ABSOLUTE RETURN wurde aktualisiert. Ferner wurde hinsichtlich des Bewertungstages klargestellt, dass jeder Bankarbeitstag in
Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember als Bewertungstag gilt. Die Anlagepolitik des Teilfonds wird wie folgt angepasst: Für den Teilfonds sollen innerhalb des gesetzlichen Rahmens vorwiegend Anteile an offenen Aktien-, Renten-, Genussschein-, Wandelanleihen-, Devisen-, Geldmarktfonds sowie gemischte Fonds erworben werden. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100 % seines Netto-Teilfondsvermögens in flüssige Mittel
und Festgelder in jeder Währung, in börsennotierte oder an einem anderen geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren wie z. B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheine, Genussscheine oder Wandel- und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanleihen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikels 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder auf Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Die Finanzindizes entsprechen den Anforderungen des Art. 44 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 sowie dem Art. 9 des Reglement Grand Ducal vom 8. Februar 2008. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Erwerb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Abschluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Die Finanzindizes entsprechen den Anforderungen des Art. 44 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und dem Art. 9 des Reglement Grand Ducal vom 8. Februar 2008. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind.
Darüber hinaus wird die Performance-Fee sprachlich neu formuliert. Der Berechnungsmodus für die Performance-Fee bleibt unverändert. Daneben wurden kleinere Anpassungen vorgenommen. Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen
Anlegerinformationensind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und
Informationsstellen sowie der Depotbank kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im Dezember 2012 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.