Änderung der Vertragsbedingungen bei Axxion Fonds

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FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname WKN ISIN nowinta – PRIMUS Global A0M47S LU0324528339 nowinta – PRIMUS Balance A0Q8X7 LU0386305550


Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Frankfurt am Main 28. Dezember 2012

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AXXION S.A.
1B, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxemburg B 82112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DER TEILFONDS
nowinta – PRIMUS Global
(ISIN LU0324528339)
nowinta – PRIMUS Balance
(ISIN LU0386305550)
Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über die folgenden Änderungen im Umbrella-Fonds nowinta mit den o. g. Teilfonds informieren, die mit Wirkung zum 21. Januar 2013 in Kraft treten: Für den gesamten Umbrellafonds mit seinem Teilfonds wurden der Verkaufsprospekt und das Allgemeine Verwaltungsreglement aktualisiert und überarbeitet. Hinsichtlich des Bewertungstages wurde klargestellt, dass jeder Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember als Bewertungstag gilt. Die Risikomanagementmethoden der Teilfonds wurden aktualisiert. Für die Teilfonds wurde die Anlagepolitik sprachlich überarbeitet und aktualisiert; insbesondere folgende Punkte wurden überarbeitet bzw. ergänzt: Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Zielfonds betragen maximal 3,5 % p. a. Der Teilfonds kann ferner sein Vermögen investieren in flüssige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem anderen geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art wie z. B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheine, Genussscheine, Wandel- und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanleihen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikels 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Die exemplarische Aufzählung möglicher Basiswerte von Zertifikaten wurde wie folgt ergänzt: Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Immobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Erwerb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Abschluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Die Gebührenstruktur ändert sich mit Wirkung zum 21. Januar 2013 wie folgt: Die Depotbank erhält aus dem Vermögen des Teilfonds ein Entgelt von bis zu 0,06 % p. a. des Teilfondsvermögens (mindestens 9.000 € p. a.), das bewertungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt wird. Die Zentralverwaltungsstelle erhält aus dem Vermögen des Teilfonds eine fixe Basisgebühr
in Höhe von bis zu 24.000 € p. a. sowie ein variables Entgelt von bis zu 0,04 % p. a. des Teilfondsvermögens, das bewertungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens berechnet und monatlich nachträglich ausgezahlt wird. Darüber hinaus fallen transaktionsabhängige Buchungsgebühren von bis zu 15 € pro Transaktion an. Die Register- und Transferstelle erhält aus dem Vermögen des Teilfonds eine fixe Basisgebühr
in Höhe von bis zu 3.000 € p. a. sowie eine transaktionsabhängige Gebühr von bis zu 30 € pro Transaktion. Darüber hinaus wird die Performance-Fee sprachlich neu formuliert. Der Berechnungsmodus für die Performance-Fee bleibt unverändert. Daneben wurden kleinere Anpassungen vorgenommen. Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt ist ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Depotbank kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im Dezember 2012
Der Verwaltungsrat
Axxion S.A.

Siehe auch

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