Änderung der Vertragsbedingungen bei Axxion Fonds

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FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN PEH QUINTESSENZ SICAV – PEH Q-Goldmines 986366 LU0070355788, PEH QUINTESSENZ SICAV – PEH Q-Europa 986367 LU0070356083, PEH QUINTESSENZ SICAV – PEH Q-Renten Global P A0NJYS LU0350899695

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

Mit freundlichen Grüßen

FFB-Vertriebspartnerbetreuung

Frankfurt am Main 28. Dezember 2012

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PEH QUINTESSENZ SICAV
14, Boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B 38269

MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE DER PEH QUINTESSENZ SICAV
mit den Teilfonds

PEH QUINTESSENZ SICAV – PEH Q-Goldmines (ISIN LU0070355788) PEH QUINTESSENZ SICAV – PEH Q-Europa (ISIN LU0070356083) PEH QUINTESSENZ SICAV – PEH Q-Renten Global
(Anteilklasse P: ISIN LU0350899695, Anteilklasse I: ISIN LU0350900451)

Wir möchten die Aktionäre hiermit über die folgenden Änderungen informieren, die am 31. Dezember 2012 in Kraft treten: Im Rahmen einer Aktualisierung wurde der Verkaufsprospekt aktualisiert und überarbeitet.
Die vorgeschriebenen Informationen zu den Risikomanagementmethoden der PEH QUINTESSENZSICAV – PEH Q-Goldmines, PEH QUINTESSENZ SICAV – PEH Q-Europa und PEH QUINTESSENZ SICAV – PEH Q-Renten Global wurden aktualisiert.

Es wurde klargestellt, dass jeder Bankarbeitstag in Luxemburg mit Ausnahme des 24. Dezember als Bewertungstag gilt.

Ein Teilfonds darf unter Berücksichtigung der CSSF-Rundschreiben 08/356 und 11/512 Wertpapierleihgeschäfte tätigen.

Die im Zusammenhang mit Wertpapierpensionsgeschäften erhaltenen Sicherheiten dürfen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen und Rundschreiben reinvestiert werden.

Der geänderte Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Depotbank kostenlos erhältlich.

Luxemburg, im Dezember 2012

Der Verwaltungsrat

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