Aktualisierung im Formularshop
– Geänderte Depoteröffnungsanträge
– Neue Formulare für Offene Immobilienfonds
– Aktualisierte Formulare Freistellungsauftrag/Erklärung zur Freistellung vom Kapitalsteuerabzug
Sehr geehrte Damen und Herren,
Geänderte Depoteröffnungsanträge (Stand 12/2012)
Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überarbeitet und an einigen Stellen modifiziert. Die Änderungen tragen im Wesentlichen zur Verdeutlichung bei und regeln Vorgehensweisen der FFB in Sonderkonstellationen. Daneben haben wir sowohl in den Geschäftsbedingungen als auch in den Depoteröffnungsanträgen bereits die Vorbereitung für die Umstellung der bisherigen Einzugsermächtigungen auf die im europaweiten Zahlungsverkehr ab 1. Februar 2014 erforderlichen SEPA-Mandate getroffen.
Die Kunden werden über diese Änderungen mit einem Begleitschreiben zum Jahresdepotauszug (Ende Januar) informiert. Ein Musterschreiben stellen wir Ihnen rechtzeitig vor dessen Versand zur Verfügung.
Neue Druckstücke für Depoteröffnungen werden wir Ihnen voraussichtlich ab Februar bereitstellen können. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie noch vorrätige alte Druckstücke verwenden. Bitte warten Sie mit Neubestellungen, bis wir Sie über den Eingang der neuen Antragsmappen informiert haben.Durch die Änderungen der Geschäftsbedingungen nehmen wir bisher gültige Depoteröffnungsanträge (Stand 01/2012 ff.) nur noch bis einschließlich 31. März 2013 entgegen.
Neue Formulare für Offene Immobilienfonds (Stand 12/2012)
Wie wir Ihnen bereits mit der FFB-Info 44/2012 mitteilten, gelten seit dem 1. Januar 2013 neue gesetzliche Bestimmungen für deutsche Offene Immobilienfonds (§80C Abs. 3 und 4 InvG). Käufe und Verkäufe von Fondsanteilen in diesen Immobilienfonds können ab sofort ausschließlich über spezielle Orderformulare beauftragt werden. Die erforderlichen Formulare finden Sie und Ihre Kunden im Formularshop, in der Rubrik „Serviceaufträge“.
Aktualisierte Formulare Freistellungsauftrag/Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug (Stand 12/2012)
Für den „Freistellungsauftrag“ (für natürliche Personen) und die „Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug“ (für juristische Personen) gelten ab dem 1. Januar 2013 neue amtliche Vorgaben. Alte Formulare können noch bis zum 30. Juni 2013 angenommen werden. Da die FFB kurz vor dem Jahreswechsel ihren Firmensitz nach Kronberg im Taunus verlagert hat, wurden zudem in verschiedenen anderen Formularen Anpassungen vorgenommen. Alle aktualisierten Formulare stehen Ihnen ab sofort im Formularshop zur Verfügung. Sofern Sie unsere Formulare in Ihren Systemen hinterlegt, nachgebildet oder auf Ihren lokalen Rechnern gespeichert haben, tauschen Sie diese bitte umgehend aus.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Frankfurt am Main, 03. Januar 2013