Änderung von Vertragsbedingungen bei Fonds der IPConcept (Luxemburg) S.A.

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
AKZENT Invest Fonds 1 (Lux) – Bonus 1 A0DNK3 LU0354948639

Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Luxemburg-Strassen
Handelsregister: Luxembourg No. R.C.S. B-82183
Mitteilung an die Anleger des Fonds
Akzent Invest Fonds 1 (Lux)
mit den Teilfonds
Akzent Invest Fonds 1 (Lux) – Bonus 1
WKN: A0NH3A; ISIN: LU0354948639
Akzent Invest Fonds 1 (Lux) – Bonus 2
WKN: A0NJKN; ISIN: LU0356716760
Akzent Invest Fonds 1 (Lux) – Bonus 3
WKN: A0NJKP; ISIN: LU0356716844
Akzent Invest Fonds 1 (Lux) – Bonus 4
WKN: A0NJKQ; ISIN: LU0356716927
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung, welche im Sinne des § 298 Absatz 2 KAGB den Anlegern unverzüglich
zu übermitteln ist.
Die Anleger des oben genannten Fonds werden hiermit über folgende Änderungen unterrichtet, die mit
Wirkung zum 1. Oktober 2014 in Kraft treten:
Änderung der Berechnungsgrundlage der Verwaltungsvergütung
Die Berechnungsgrundlage der Verwaltungsvergütung der einzelnen Teilfonds wird wie folgt geändert:
Für die Verwaltung des jeweiligen Teilfonds erhält die Verwaltungsgesellschaft aus dem Netto- Teilfondsvermögen eine Vergütung in Höhe von bis zu 1,5% p.a., die auf der Basis des durchschnittlichen Netto-Teilfondsvermögens während eines Monats nachträglich am Monatsultimo berechnet und ausgezahlt wird.
Änderung der Funktion des bisherigen Fondsmanagers zum Anlageberater Der bisherige Fondsmanager, die DZ BANK AG mit Sitz in Frankfurt am Main, wird zukünftig die Funktion des Anlageberaters übernehmen. Der Anlageberater gibt der Verwaltungsgesellschaft Empfehlungen für die Anlage des Fondsvermögens unter Beachtung der Grundsätze der für den jeweiligen Teilfonds festgelegten Anlagepolitik und Anlagegrenzen. Die Anlageentscheidung ist ausschließlich der Verwaltungsgesellschaft vorbehalten.
Änderung des Bewertungstages des Anteilwertes
Die Anteilwertberechnung erfolgt zukünftig an jedem Bankarbeitstag im Großherzogtum Luxemburg, mit Ausnahme des 24. und 31. Dezember eines jeden Jahres.
2
Wegfall der Zahlstelle und der Sammelstelle in der Bundesrepublik Deutschland Die bisherige Zahlstelle und Sammelstelle in der Bundesrepublik Deutschland, die DZ BANK AG, legt ihre Funktion nieder. Zeichnungs- und Rücknahmeanträge von Fondsanteilen können nach wie vor bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, der Register- und Transferstelle und der Hauptzahlstelle in Luxemburg eingereicht werden.
Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland
Die Funktion der Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland wird die DZ BANK AG weiterhin bekleiden. Bei der Informationsstelle können Anleger in der Bundesrepublik Deutschland die Ausgabe-, Rücknahme- und Umtauschpreise des Fonds kostenlos erfragen. Darüber hinaus sind bei der Informationsstelle der Verkaufsprospekt einschließlich Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte des Fonds kostenlos einsehbar bzw. kostenlos in Papierform erhältlich.
Flexibilisierung des Auszahlungsprofils der „Bonus-Strategien“
Bei Neuauflage der „Bonus-Strategien“ werden die Parameter den jeweils aktuellen Marktbedingungen angepasst. Dabei kann gemäß bisher gültigem Verkaufsprospekt lediglich der Bonusbetrag variabel angepasst werden. Vor dem Hintergrund des aktuellen Niedrigzinsumfeldes stellt dies für die Teilfonds eine erhebliche Einschränkung mit Auswirkungen auf die darstellbare Höhe des Bonusbetrages dar. Aus diesem Grund wird zukünftig eine flexiblere Gestaltung der Auszahlungsprofile ermöglicht. Dies bedeutet, dass die „Bonus-Strategien“ mit einer Laufzeit von 6 bis zu 7,5 Jahren und mit einer unbegrenzten oder auf einen Höchstbetrag begrenzten Partizipation an der Indexentwicklung ausgestaltet werden können. Als Ausgleich für die mögliche längere Laufzeit oder die mögliche Festlegung eines Höchstbetrages ist ein vergleichsweise höherer Bonusbetrag darstellbar. Im Gegenzug wird im Fall eines festgelegten Höchstbetrages auf eine Partizipation an der Indexentwicklung, die über den Höchstbetrag hinaus geht, verzichtet. Im Fall einer längeren Laufzeit verlängert sich das Risiko eines Barrierebruchs. Die endgültigen Parameter werden am jeweils neuen Starttag für die Dauer der Bonus- Strategie von der Verwaltungsgesellschaft festgelegt.
Erläuterung der Karenzzeit im Verkaufsprospekt
Nach dem Ende einer Bonus-Strategie wird nach einer Karenzzeit von 10 Bankarbeitstagen (die “Karenzzeit”) die neue Bonus-Strategie aufgelegt. Die Karenzzeit dient dabei für die Anteilinhaber als Bedenkzeit über die Fortführung des Investments. Während dieser Zeit können Anteile ohne Rücknahmeabschlag zurückgegeben werden. Nach der Karenzzeit werden die verbleibenden Gelder gemäß oben genannter Grundsätze re-investiert. Die Parameter der neuen Bonus-Strategie werden jeweils den aktuellen Marktbedingungen angepasst. Eine Indikation der neuen Parameter ist am 1. Bankarbeitstag nach dem jeweiligen Ende einer Bonus-Strategie auf der Internetseite www.ipconcept.com abrufbar oder am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich. Insbesondere werden der Bonusbetrag, die Barriere, der Basisbetrag und die Ausgestaltung mit einer unbegrenzten oder auf einen Höchstbetrag begrenzten Partizipation jedoch erst endgültig am jeweils neuen Starttag, der aufgrund der vorzunehmenden Investitionen mehrere Tage nach dem Ende der Karenzzeit liegen kann, von der Verwaltungsgesellschaft festgelegt. Die endgültigen Parameter sind am Starttag auf der Internetseite www.ipconcept.com abrufbar, und der Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen werden aktualisiert.

Anleger, die mit den vorgenannten Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 30. September 2014 (16:00 Uhr) kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen sowie bei der Zahl-, Register-, Transferstelle und Depotbank DZ PRIVATBANK S.A., 4, rue Thomas Edison, L-1445 Luxemburg-Strassen, zurückgeben.
Der geänderte Verkaufsprospekt nebst Verwaltungsreglement sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab dem 1. Oktober 2014 am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und der Zahlstelle sowie auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im September 2014
IPConcept (Luxemburg) S.A.
Informationsstelle in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D-60265 Frankfurt am Main

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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