Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
UBS (D) Rent-Euro | 975250 | DE0009752501 |
UBS (D) Rent-International | 975251 | DE0009752519 |
Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH
Jahres- und Halbjahresberichte sowie Verkaufsprospekte und wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management
(Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos angefordert werden. Darüber hinaus stehen die vorgenannten Informationen unter der Webseite
www.ubs.com/deutschlandfonds zur Verfügung.
Wichtige Information für unsere Anleger
UBS (D) Rent-International (ISIN: DE0009752519)
Änderung der Besonderen Anlagebedingungen – Änderung der Ertragsverwendung
Die UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei
dem OGAW-Sondervermögen UBS (D) Rent-International § 7 der Besonderen Anlagebedingungen
(„BABen“) geändert wird. Die bisherige Bestimmung wird durch den folgenden
Wortlaut ersetzt:
§ 7
Thesaurierung der Erträge
Die Gesellschaft legt die während des Geschäftsjahres für Rechnung des OGAW-Sondervermögens
angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und sonstigen
Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – sowie die realisierten
Veräußerungsgewinne im OGAW-Sondervermögen wieder an.
1. Erläuterung der Änderungen der Ertragsverwendung
a) Umstellung der Ertragsverwendung von „Ausschüttend“ auf „Thesaurierend“
Das OGAW-Sondervermögen schüttet derzeit Gewinne aus. Die Änderung der BABen wird dazu
führen, dass die Erträge wieder im OGAW-Sondervermögen angelegt werden (thesaurierend).
b) Bisheriges Verfahren:
Bis zur Änderung der BABen und Änderung der Ertragsverwendung hat die Gesellschaft
grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des OGAW-Sondervermögens
angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten ordentliche Erträge wie Zinsen,
Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen an die Anleger ausgeschüttet. Die
Veräußerungsgewinne und sonstigen Erträge konnten ebenfalls zur Ausschüttung
herangezogen werden.
Im Interesse der Substanzerhaltung wurde jedoch bislang auf die Ausschüttung von
Veräußerungsgewinnen und sonstigen Erträge weitgehend verzichtet. Veräußerungsgewinne
wurden nur in sehr geringem Umfang zur Glättung der jährlichen Ausschüttungsbeträge
herangezogen. Die Veräußerungsgewinne und sonstigen Erträge konnten zur Ausschüttung in
späteren Geschäftsjahren insoweit vorgetragen werden, als die Summe der vorgetragenen
Erträge 15% des jeweiligen Wertes des OGAW-Sondervermögens zum Ende des Geschäftsjahres
nicht überstieg. Die verbleibenden Veräußerungsgewinne und sonstigen Erträge wurden zur
Wiederanlage im OGAW-Sondervermögen bestimmt und standen nicht mehr für künftige
Ausschüttungen zur Verfügung.
c) Neues Verfahren und Auswirkungen auf die Anleger
Nach Änderung der Anlagebedingungen und der Umstellung der Ertragsart von „ausschüttend“
auf „thesaurierend“ werden sowohl die während des Geschäftsjahres angefallenen ordentlichen
Erträge als auch die während des Geschäftsjahres angefallenen bzw. aus vorangegangenen
Geschäftsjahren vorgetragenen Veräußerungsgewinne und sonstigen Erträge vollständig zur
Wiederanlage im OGAW-Sondervermögen bestimmt und stehen für künftige Ausschüttungen
nicht mehr zur Verfügung.
Die Umstellung der Ertragsart erfolgt für die Anleger steuerneutral, lediglich der Zeitpunkt des
Zuflusses der Erträge ändert sich. Wurden die Erträge bisher in den ersten drei Monaten nach
Schluss des Geschäftsjahres ausgeschüttet, gelten die ausschüttungsgleichen Erträge bereits mit
der Thesaurierung als zugeflossen. Dies hat u. a. den Vorteil, dass die Gesellschaft die Angaben
zur steuerlichen Behandlung der Erträge gemäß § 5 Absatz 1 InvStG in der Regel früher zur
Verfügung stellen kann.
Sofern der Anleger bisher auf eine Auszahlung der Ausschüttungsbeträge zugunsten der
sofortigen Wiederanlage verzichtet hatte, kann die Wiederanlage nunmehr entfallen. Die Anzahl
der Stücke des Anlegers bleibt konstant. Der Wert des Fondsanteils erhöht sich kontinuierlich
um die nicht zur Kostendeckung verwendeten ordentlichen Erträge.
Wünschte ein Anleger bislang die jährliche Auszahlung der erzielten ordentlichen Erträge, so ist
künftig eine anteilige Rückgabe seiner Anteile notwendig. Gewinne aus dem Verkauf von
Fondsanteilen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig.
2. Genehmigung durch die Bundesanstalt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat mit Schreiben vom 26. März
2014 die Änderungen der BABen genehmigt.
3. Inkrafttreten der Änderung der BABen
Die Änderungen werden voraussichtlich am 10. April 2014 bekannt gemacht und werden am
11. April 2014 in Kraft treten.
4. Verkaufsprospekt
Mit Inkrafttreten der geänderten BABen erscheint auch eine aktualisierte Ausgabe des
Verkaufsprospekts des OGAW-Sondervermögens, der im Internet unter
http://www.ubs.com/deutschlandfonds oder bei der Gesellschaft sowie bei der UBS Deutschland
AG, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, kostenfrei erhältlich ist.
Frankfurt am Main, im April 2014
UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH
Die Geschäftsführung
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UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH
Jahres- und Halbjahresberichte sowie Verkaufsprospekte und wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management
(Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos angefordert werden. Darüber hinaus stehen die vorgenannten Informationen unter der Webseite
www.ubs.com/deutschlandfonds zur Verfügung.
Wichtige Information für unsere Anleger
UBS (D) Rent-Euro (ISIN: DE0009752501)
Änderung der Besonderen Anlagebedingungen – Änderung der Ertragsverwendung
Die UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH („Gesellschaft“) teilt mit, dass bei
dem OGAW-Sondervermögen UBS (D) Rent-Euro § 7 der Besonderen Anlagebedingungen
(„BABen“) geändert wird. Die bisherige Bestimmung wird durch den folgenden Wortlaut
ersetzt:
§ 7
Thesaurierung der Erträge
Die Gesellschaft legt die während des Geschäftsjahres für Rechnung des OGAW-Sondervermögens
angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten Zinsen, Dividenden und sonstigen
Erträge – unter Berücksichtigung des zugehörigen Ertragsausgleichs – sowie die realisierten
Veräußerungsgewinne im OGAW-Sondervermögen wieder an.
1. Erläuterung der Änderungen der Ertragsverwendung
a) Umstellung der Ertragsverwendung von „Ausschüttend“ auf „Thesaurierend“
Das OGAW-Sondervermögen schüttet derzeit Gewinne aus. Die Änderung der BABen wird dazu
führen, dass die Erträge wieder im OGAW-Sondervermögen angelegt werden (thesaurierend).
b) Bisheriges Verfahren:
Bis zur Änderung der BABen und Änderung der Ertragsverwendung hat die Gesellschaft
grundsätzlich die während des Geschäftsjahres für Rechnung des OGAW-Sondervermögens
angefallenen und nicht zur Kostendeckung verwendeten ordentliche Erträge wie Zinsen,
Dividenden und Erträge aus Investmentanteilen an die Anleger ausgeschüttet. Die
Veräußerungsgewinne und sonstigen Erträge konnten ebenfalls zur Ausschüttung
herangezogen werden.
Im Interesse der Substanzerhaltung wurde jedoch bislang auf die Ausschüttung von
Veräußerungsgewinnen und sonstigen Erträge weitgehend verzichtet. Veräußerungsgewinne
wurden nur in sehr geringem Umfang zur Glättung der jährlichen Ausschüttungsbeträge
herangezogen. Die Veräußerungsgewinne und sonstigen Erträge konnten zur Ausschüttung in
späteren Geschäftsjahren insoweit vorgetragen werden, als die Summe der vorgetragenen
Erträge 15% des jeweiligen Wertes des OGAW-Sondervermögens zum Ende des Geschäftsjahres
nicht überstieg. Die verbleibenden Veräußerungsgewinne und sonstigen Erträge wurden zur
Wiederanlage im OGAW-Sondervermögen bestimmt und standen nicht mehr für künftige
Ausschüttungen zur Verfügung.
c) Neues Verfahren und Auswirkungen auf die Anleger
Nach Änderung der Anlagebedingungen und der Umstellung der Ertragsart von „ausschüttend“
auf „thesaurierend“ werden sowohl die während des Geschäftsjahres angefallenen ordentlichen
Erträge als auch die während des Geschäftsjahres angefallenen bzw. aus vorangegangenen
Geschäftsjahren vorgetragenen Veräußerungsgewinne und sonstigen Erträge vollständig zur
Wiederanlage im OGAW-Sondervermögen bestimmt und stehen für künftige Ausschüttungen
nicht mehr zur Verfügung.
Die Umstellung der Ertragsart erfolgt für die Anleger steuerneutral, lediglich der Zeitpunkt des
Zuflusses der Erträge ändert sich. Wurden die Erträge bisher in den ersten drei Monaten nach
Schluss des Geschäftsjahres ausgeschüttet, gelten die ausschüttungsgleichen Erträge bereits mit
der Thesaurierung als zugeflossen. Dies hat u. a. den Vorteil, dass die Gesellschaft die Angaben
zur steuerlichen Behandlung der Erträge gemäß § 5 Absatz 1 InvStG in der Regel früher zur
Verfügung stellen kann.
Sofern der Anleger bisher auf eine Auszahlung der Ausschüttungsbeträge zugunsten der
sofortigen Wiederanlage verzichtet hatte, kann die Wiederanlage nunmehr entfallen. Die Anzahl
der Stücke des Anlegers bleibt konstant. Der Wert des Fondsanteils erhöht sich kontinuierlich
um die nicht zur Kostendeckung verwendeten ordentlichen Erträge.
Wünschte ein Anleger bislang die jährliche Auszahlung der erzielten ordentlichen Erträge, so ist
künftig eine anteilige Rückgabe seiner Anteile notwendig. Gewinne aus dem Verkauf von
Fondsanteilen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerpflichtig.
2. Genehmigung durch die Bundesanstalt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat mit Schreiben vom 26. März
2014 die Änderungen der BABen genehmigt.
3. Inkrafttreten der Änderung der BABen
Die Änderungen werden voraussichtlich am 10. April 2014 bekannt gemacht und werden am
11. April 2014 in Kraft treten.
4. Verkaufsprospekt
Mit Inkrafttreten der geänderten BABen erscheint auch eine aktualisierte Ausgabe des
Verkaufsprospekts des OGAW-Sondervermögens, der im Internet unter
http://www.ubs.com/deutschlandfonds oder bei der Gesellschaft sowie bei der UBS Deutschland
AG, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, kostenfrei erhältlich ist.
Frankfurt am Main, im April 2014
UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH
Die Geschäftsführung