Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
SLF (LUX) Bond Global Corporates Diversified R Cap. | A1JQ9D | LU0717900707 |
SLF (LUX) Bond Global Corporates R Cap. | A0X9L5 | LU0441493979 |
SLF (LUX) Equity Euro Zone (EURO) C | 921200 | LU0094707279 |
SLF (LUX) Equity Global High Dividend R Cap. EUR | A0YDZW | LU0462862359 |
SLF (LUX) Portfolio Global Balanced Harmony (EUR) R Cap. | A0Q4AJ | LU0367332680 |
SLF (LUX) Portfolio Global Growth (CHF) C | 921192 | LU0094705737 |
SLF (LUX) Portfolio Global Growth Vitality (EUR) R Cap. | A0Q4AL | LU0367334975 |
SLF (LUX) Portfolio Global Income Prudent (EUR) R Cap. | A0Q4AG | LU0367327417 |
SLF (LUX) ZinsChance 2018 R Dis. EUR | A12AT6 | LU1098218024 |
Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Swiss Life Funds (LUX)
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Wichtige Mitteilung, bitte sofort zur Kenntnis nehmen. Bei Fragen zum Inhalt dieser Mitteilung
wenden Sie sich bitte an Ihren Broker, Bankberater, Anwalt, Buchhalter oder einen sonstigen
Finanzberater.
Luxemburg, 30. Dezember 2015
Sehr geehrte Anteilinhaber
Hiermit informieren wir Sie, dass der Verwaltungsrat von Swiss Life Funds (LUX) („Gesellschaft“) beschlossen hat, den Prospekt der Gesellschaft („Prospekt“) zu aktualisieren und insbesondere folgende Änderungen vorzunehmen:
I. An die Anteilinhaber des Teilfonds „Swiss Life Funds (LUX) – Bond Emerging Markets Corporates“ („Teilfonds“)
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Anlagepolitik des Teilfonds zu ändern, um klarzustellen, welches Rating die Schuldpapiere des Teilfonds zum Zeitpunkt des Kaufs aufweisen müssen, und insbesondere deutlich zu machen, dass (i) Schuldpapiere immer ein Investment-Grade-Rating aufweisen müssen („externes Rating“) und (ii) der Portfoliomanager zur Bewertung der Bonität eines Unternehmens oder Finanzinstruments eine eigene Kreditrisikobeurteilung durchführen muss und sich nicht einzig oder mechanistisch auf Ratings verlassen darf („internes Rating“). Das Verfahren, das anzuwenden ist, (i) wenn das Rating nach dem Kauf von Portfolioanlagen heruntergestuft wird und (ii) wenn zwei oder mehr externe Ratings für ein bestimmtes Schuldpapier verfügbar sind, sowie die Handlungsmöglichkeiten des Portfoliomanagers in diesen Fällen sind im Prospekt genauer beschrieben.
II. An die Anteilinhaber des Teilfonds „Swiss Life Funds (LUX) – Bond Global Corporates“ („Teilfonds“)
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die weiter unten angegebene und in Anhang 1 des Prospekts näher beschriebene Anlagepolitik des Teilfonds zu ändern, um die Definition des Begriffs „Asset-Backed Securities“ für die Zwecke des Ratings, das solche Papiere haben müssen, wieder einzufügen und Verweise auf Ratingagenturen aufgrund der Aktualisierung der Definition des Begriffs „Investment Grade“ zu löschen.
III. An die Anteilinhaber des Teilfonds „Swiss Life Funds (LUX) – Bond Global Corporates Short Term“ („Teilfonds“)
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die weiter unten angegebene und in Anhang 1 des Prospekts näher beschriebene Anlagepolitik des Teilfonds zu ändern, um die Definition des Begriffs „Asset-Backed Securities“ für die Zwecke des Ratings, das solche Papiere haben müssen, wieder einzufügen und Verweise auf Ratingagenturen aufgrund der Aktualisierung der Definition des Begriffs „Investment Grade“ zu löschen.
IV. An die Anteilinhaber des Teilfonds „Swiss Life Funds (LUX) – Bond Global High Yield“ („Teilfonds“)
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Anlagepolitik des Teilfonds zu ändern, um klarzustellen, dass in Fällen, in denen der Teilfonds Aktien von Unternehmen aus dem High-Yield-Portfolio erhalten hat, die einem Restrukturierungsprozess unterzogen werden, diese Aktien vom Teilfonds behalten werden, sofern die Anlage als im Interesse der Anleger liegend erachtet wird.
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V. An die Anteilinhaber des Teilfonds „Swiss Life Funds (LUX) – Multi Asset Classic (EUR)“ („Teilfonds“)
Der Verwaltungsrat hat – zum Vorteil der Anleger – beschlossen, die Mindestrendite für die Berechnung der Performancegebühr von bisher 0,75% auf 0,875% anzuheben. Diese Änderung tritt per 1. Januar 2016 in Kraft.
VI. An die Anteilinhaber des Teilfonds „Swiss Life Funds (LUX) – Multi Asset Dynamic (EUR)“ („Teilfonds“)
Der Verwaltungsrat hat – zum Vorteil der Anleger – beschlossen, die Mindestrendite für die Berechnung der Performancegebühr von bisher 1% auf 1,125% anzuheben. Diese Änderung tritt per 1. Januar 2016 in Kraft.
VII. Weitere Prospektänderungen:
? Aktualisierung von Angaben zu den Dienstleistern der Gesellschaft
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die „Adressen“, die „Definitionen“ und die Kapitel „Gesellschaft“, „Management Company“ sowie „Administrator und Registerführer“ des Prospekts wie folgt zu aktualisieren, um den Veränderungen Rechnung zu tragen, die auf der Ebene der Dienstleister der Gesellschaft eingetreten sind:
– Angaben zur Management Company:
o Adresse des eingetragenen Sitzes
o Zusammensetzung des Verwaltungsrats
o Liste der Senior Manager
o Streichung historischer Angaben zur Fusion mit der Swiss Life REIM (Luxembourg) S.A.
o Aktualisierung von Angaben zur Zulassung infolge der obengenannten Streichung
– Angaben zum Administrator und zum Registerführer:
o Angaben zur Administrationsvereinbarung
o Änderung des Registerführers infolge der Übertragung der Tätigkeit von der European Fund Services S.A. auf die Société Générale Bank & Trust S.A.
– Adresse des Rechtsberaters der Gesellschaft
? Aktualisierung des Kapitels „Gesellschaft“
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, das Kapitel „Gesellschaft“ zu aktualisieren, um den letzten Satzungsänderungen der Gesellschaft Rechnung zu tragen.
? Schaffung neuer Anteilklassen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, eine neue Anteilklasse, die sogenannten „E-Anteile“ zu schaffen und dann die Kapitel „Zusammenfassung“, „Gesellschaft“ und „Anteilklassen“ entsprechend anzupassen. Das letztgenannte Kapitel wird ferner aktualisiert, um deutlich zu machen, welche Regeln für die Schaffung neuer Anteilklassen auf Ebene der Teilfonds gelten.
? Aktualisierung bestimmter Definitionen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Definitionen der Begriffe „Investment Grade“ (Anhang 1 wird entsprechend aktualisiert, um (i) sicherzustellen, dass ein definierter Begriff darin durchgehend verwendet wird, und (ii) die Beschreibung der Ratings von Standard & Poor’s zu streichen), „Auftragsdatum“ (Anhang 1 Swiss Life Funds (LUX)
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wird in Bezug auf den Teilfonds „Equity USA“ aktualisiert, um eine auf diesen Teilfonds anwendbare Definition des Begriffs „Auftragsdatum“ zu geben) und „Bewertungsstichtag“ zu aktualisieren und eine Definition des Begriffs „spekulatives Rating“ einzufügen.
? Kapitel „Besteuerung“
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, das Unterkapitel „Zinsbesteuerungsrichtlinie der EU“ des Kapitels „Besteuerung“ anzupassen.
Exemplare des Prospekts einschliesslich der vorgenannten Änderungen (mögliche Anmerkungen der CSSF vorbehalten) sowie diverser kleiner Anpassungen, die vom Rechtsberater der Gesellschaft empfohlen oder genehmigt wurden, sind am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Die beschriebenen Prospektänderungen treten mit Datum der vorliegenden Mitteilung in Kraft, es sei denn im Text seien andere Daten beschrieben.
Bei Fragen zur vorliegenden Mitteilung wenden Sie sich bitte an Andreas Baschong (per E-Mail an andreas.baschong@swisslife.ch oder unter der Nummer +41 43 284 48 74).
Im Prospekt definierte Begriffe finden auch in der vorliegenden Mitteilung Anwendung.
Freundliche Grüsse,
der Verwaltungsrats von
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