Änderung der Vertragsbedingungen bei SwissLife Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
SLF (LUX) Bond Global Corporates Diversified R Cap. A1JQ9D LU0717900707
SLF (LUX) Bond Global Corporates R Cap. A0X9L5 LU0441493979
SLF (LUX) Equity Euro Zone (EURO) C 921200 LU0094707279
SLF (LUX) Equity Global High Dividend R Cap. EUR A0YDZW LU0462862359
SLF (LUX) Portfolio Global Balanced Harmony (EUR) R Cap. A0Q4AJ LU0367332680
SLF (LUX) Portfolio Global Growth (CHF) C 921192 LU0094705737
SLF (LUX) Portfolio Global Growth Vitality (EUR) R Cap. A0Q4AL LU0367334975
SLF (LUX) Portfolio Global Income Prudent (EUR) R Cap. A0Q4AG LU0367327417
SLF (LUX) ZinsChance 2018 R Dis. EUR A12AT6 LU1098218024

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.


Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Swiss Life Funds (LUX)
Société d’Investissement à Capital Variable
Registered Office: 28-32, Place de la gare, L-1616 Luxembourg
R.C.S. Luxembourg B 69186
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Wichtige Mitteilung, bitte sofort zur Kenntnis nehmen. Bei Fragen zum Inhalt dieser Mitteilung
wenden Sie sich bitte an Ihren Broker, Bankberater, Anwalt, Buchhalter oder einen sonstigen
Finanzberater.
Luxemburg, 30. Dezember 2015
Sehr geehrte Anteilinhaber
Hiermit informieren wir Sie, dass der Verwaltungsrat von Swiss Life Funds (LUX) („Gesellschaft“) beschlossen hat, den Prospekt der Gesellschaft („Prospekt“) zu aktualisieren und insbesondere folgende Änderungen vorzunehmen:
I. An die Anteilinhaber des Teilfonds „Swiss Life Funds (LUX) – Bond Emerging Markets Corporates“ („Teilfonds“)
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Anlagepolitik des Teilfonds zu ändern, um klarzustellen, welches Rating die Schuldpapiere des Teilfonds zum Zeitpunkt des Kaufs aufweisen müssen, und insbesondere deutlich zu machen, dass (i) Schuldpapiere immer ein Investment-Grade-Rating aufweisen müssen („externes Rating“) und (ii) der Portfoliomanager zur Bewertung der Bonität eines Unternehmens oder Finanzinstruments eine eigene Kreditrisikobeurteilung durchführen muss und sich nicht einzig oder mechanistisch auf Ratings verlassen darf („internes Rating“). Das Verfahren, das anzuwenden ist, (i) wenn das Rating nach dem Kauf von Portfolioanlagen heruntergestuft wird und (ii) wenn zwei oder mehr externe Ratings für ein bestimmtes Schuldpapier verfügbar sind, sowie die Handlungsmöglichkeiten des Portfoliomanagers in diesen Fällen sind im Prospekt genauer beschrieben.
II. An die Anteilinhaber des Teilfonds „Swiss Life Funds (LUX) – Bond Global Corporates“ („Teilfonds“)
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die weiter unten angegebene und in Anhang 1 des Prospekts näher beschriebene Anlagepolitik des Teilfonds zu ändern, um die Definition des Begriffs „Asset-Backed Securities“ für die Zwecke des Ratings, das solche Papiere haben müssen, wieder einzufügen und Verweise auf Ratingagenturen aufgrund der Aktualisierung der Definition des Begriffs „Investment Grade“ zu löschen.
III. An die Anteilinhaber des Teilfonds „Swiss Life Funds (LUX) – Bond Global Corporates Short Term“ („Teilfonds“)
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die weiter unten angegebene und in Anhang 1 des Prospekts näher beschriebene Anlagepolitik des Teilfonds zu ändern, um die Definition des Begriffs „Asset-Backed Securities“ für die Zwecke des Ratings, das solche Papiere haben müssen, wieder einzufügen und Verweise auf Ratingagenturen aufgrund der Aktualisierung der Definition des Begriffs „Investment Grade“ zu löschen.
IV. An die Anteilinhaber des Teilfonds „Swiss Life Funds (LUX) – Bond Global High Yield“ („Teilfonds“)
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Anlagepolitik des Teilfonds zu ändern, um klarzustellen, dass in Fällen, in denen der Teilfonds Aktien von Unternehmen aus dem High-Yield-Portfolio erhalten hat, die einem Restrukturierungsprozess unterzogen werden, diese Aktien vom Teilfonds behalten werden, sofern die Anlage als im Interesse der Anleger liegend erachtet wird.
Swiss Life Funds (LUX)
Société d’Investissement à Capital Variable
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V. An die Anteilinhaber des Teilfonds „Swiss Life Funds (LUX) – Multi Asset Classic (EUR)“ („Teilfonds“)
Der Verwaltungsrat hat – zum Vorteil der Anleger – beschlossen, die Mindestrendite für die Berechnung der Performancegebühr von bisher 0,75% auf 0,875% anzuheben. Diese Änderung tritt per 1. Januar 2016 in Kraft.
VI. An die Anteilinhaber des Teilfonds „Swiss Life Funds (LUX) – Multi Asset Dynamic (EUR)“ („Teilfonds“)
Der Verwaltungsrat hat – zum Vorteil der Anleger – beschlossen, die Mindestrendite für die Berechnung der Performancegebühr von bisher 1% auf 1,125% anzuheben. Diese Änderung tritt per 1. Januar 2016 in Kraft.
VII. Weitere Prospektänderungen:
? Aktualisierung von Angaben zu den Dienstleistern der Gesellschaft
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die „Adressen“, die „Definitionen“ und die Kapitel „Gesellschaft“, „Management Company“ sowie „Administrator und Registerführer“ des Prospekts wie folgt zu aktualisieren, um den Veränderungen Rechnung zu tragen, die auf der Ebene der Dienstleister der Gesellschaft eingetreten sind:
– Angaben zur Management Company:
o Adresse des eingetragenen Sitzes
o Zusammensetzung des Verwaltungsrats
o Liste der Senior Manager
o Streichung historischer Angaben zur Fusion mit der Swiss Life REIM (Luxembourg) S.A.
o Aktualisierung von Angaben zur Zulassung infolge der obengenannten Streichung
– Angaben zum Administrator und zum Registerführer:
o Angaben zur Administrationsvereinbarung
o Änderung des Registerführers infolge der Übertragung der Tätigkeit von der European Fund Services S.A. auf die Société Générale Bank & Trust S.A.
– Adresse des Rechtsberaters der Gesellschaft
? Aktualisierung des Kapitels „Gesellschaft“
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, das Kapitel „Gesellschaft“ zu aktualisieren, um den letzten Satzungsänderungen der Gesellschaft Rechnung zu tragen.
? Schaffung neuer Anteilklassen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, eine neue Anteilklasse, die sogenannten „E-Anteile“ zu schaffen und dann die Kapitel „Zusammenfassung“, „Gesellschaft“ und „Anteilklassen“ entsprechend anzupassen. Das letztgenannte Kapitel wird ferner aktualisiert, um deutlich zu machen, welche Regeln für die Schaffung neuer Anteilklassen auf Ebene der Teilfonds gelten.
? Aktualisierung bestimmter Definitionen
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, die Definitionen der Begriffe „Investment Grade“ (Anhang 1 wird entsprechend aktualisiert, um (i) sicherzustellen, dass ein definierter Begriff darin durchgehend verwendet wird, und (ii) die Beschreibung der Ratings von Standard & Poor’s zu streichen), „Auftragsdatum“ (Anhang 1 Swiss Life Funds (LUX)
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wird in Bezug auf den Teilfonds „Equity USA“ aktualisiert, um eine auf diesen Teilfonds anwendbare Definition des Begriffs „Auftragsdatum“ zu geben) und „Bewertungsstichtag“ zu aktualisieren und eine Definition des Begriffs „spekulatives Rating“ einzufügen.
? Kapitel „Besteuerung“
Der Verwaltungsrat hat beschlossen, das Unterkapitel „Zinsbesteuerungsrichtlinie der EU“ des Kapitels „Besteuerung“ anzupassen.
Exemplare des Prospekts einschliesslich der vorgenannten Änderungen (mögliche Anmerkungen der CSSF vorbehalten) sowie diverser kleiner Anpassungen, die vom Rechtsberater der Gesellschaft empfohlen oder genehmigt wurden, sind am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich.
Die beschriebenen Prospektänderungen treten mit Datum der vorliegenden Mitteilung in Kraft, es sei denn im Text seien andere Daten beschrieben.
Bei Fragen zur vorliegenden Mitteilung wenden Sie sich bitte an Andreas Baschong (per E-Mail an andreas.baschong@swisslife.ch oder unter der Nummer +41 43 284 48 74).
Im Prospekt definierte Begriffe finden auch in der vorliegenden Mitteilung Anwendung.
Freundliche Grüsse,
der Verwaltungsrats von
Swiss Life Funds (LUX)

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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