Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
H & A Lux Wandelanleihen Fonds A | A0B65V | LU0195337604 |
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und
Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C. Lux B 31 093
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS
H & A LUX WANDELANLEIHEN FONDS
ANTEILKLASSE A (LU0195337604) / ANTEILKLASSE B (LU0699623350)
ANTEILKLASSE C I (LU0204014780) / ANTEILKLASSE C II (LU0699623517)
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Sondervermögens H & A Lux Wandelanleihen Fonds folgende Änderungen beschlossen:
1. Der Name des Fonds wird zukünftig H & A Wandelanleihen Europa lauten.
2. Die Anlagepolitik des Fonds wird dahingehend geändert, dass der Fonds hauptsächlich in Wandelanleihen, welche von in Europa ansässigen Emittenten begeben werden, investiert.
3. Die Erwartung an die durch den Einsatz von Derivaten und anderen Finanzprodukten mit derivativen Komponenten hervorgerufene Hebelwirkung (Leverage) wird von maximal 100 % auf maximal 150 % des Volumens des H & A Lux Wandelanleihen Fonds erhöht.
4. Die Vergütungsregelung betreffend die Verwaltungsgesellschaft wird dahingehend geändert, dass sich die Verwaltungsvergütung zuzüglich einer Vergütung von bis zu 1.500,- Euro pro Monat je Anteilklasse versteht.
5. Die Vergütungsregelung betreffend die Depotbank wird dahingehend geändert, dass sich die Depotbankvergütung zuzüglich einer Vergütung von bis zu 800,- Euro pro Monat je Anteilklasse versteht.
Die genannten Änderungen treten mit Wirkung zum 18. September 2014 in Kraft.
Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 15. September 2014 zu beantragen.
Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Munsbach, den 14. August 2014
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
Hinweis: Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger, welcher dem Anleger unverzüglich zu übermitteln ist.