Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Sarasin Sustainable Bond – EUR Corporates | 972162 | LU0045164786 |
Sarasin GlobalSar – Balanced (CHF) | 973499 | LU0058890657 |
Sarasin Sustainable Equity – Europe | 973500 | LU0058891119 |
Sarasin Sustainable Portfolio – Balanced (EUR) | 973502 | LU0058892943 |
Sarasin GlobalSar – Balanced (EUR) | 974406 | LU0058893917 |
Sarasin EmergingSar – Global | 986019 | LU0068337053 |
Sarasin Global Return (EUR) | 986334 | LU0068337210 |
Sarasin EquiSar – Global | 988087 | LU0088812606 |
Sarasin EmergingSar – New Frontiers | 988086 | LU0096560650 |
Sarasin Sustainable Equity – Global | 921125 | LU0097427784 |
Sarasin Sustainable Bond CHF | 675208 | LU0121751324 |
Sarasin Sustainable Bond EUR | 113590 | LU0158938935 |
Sarasin GlobalSar – Growth (EUR) | A0DPEE | LU0198388380 |
Sarasin Real Estate Equity – Global A | A0DLCV | LU0198389438 |
Sarasin Real Estate Equity – Global B | A0DLCW | LU0198389784 |
Sarasin EquiSar – IIID (EUR) | A0D9BW | LU0215909168 |
Sarasin OekoSar Equity – Global | A0F6ES | LU0229773345 |
Sarasin Sustainable Equity – Real Estate Global B | A0MM6T | LU0288928376 |
Sarasin Structured Return Fund (EUR) B | A0MM6Y | LU0288930356 |
Sarasin New Power Fund B | A0MM6Z | LU0288930869 |
Sarasin Sustainable Water Fund A | A0M90M | LU0333595436 |
Sarasin New Power Fund A | A0QX89 | LU0341712544 |
Sarasin Sustainable Equity – Global Emerging Markets B | A1CTTV | LU0485309743 |
Sarasin Sustainable Equity – USA B | A1C7P1 | LU0526864581 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und
Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Luxemburg, 21. Mai 2014
Brief an die Anleger
SARASIN INVESTMENTFONDS
Betrifft: Prospektänderungen per 23. Juni 2014
Sehr geehrte/r Anteilinhaber/in,
sehr geehrte/r Anleger/in
Wir möchten Sie hiermit über verschiedene Änderungen im Prospekt der Sarasin Investmentfonds
informieren, welche per 23. Juni 2014 in Kraft treten werden.
Es werden folgende Änderungen im Prospekt vorgenommen:
1. Sitzwechsel
Die Gesellschaft verlegt ihren Sitz an 11-13, Boulevard de la Foire, Luxemburg, Grossherzogtum
Luxemburg.
2. Anteilsklassen
Die bereits bestehenden Anteilsklassen der Gesellschaft mit Währung CHF, EUR und USD
werden um dieselben Anteilsklassen mit Währung GBP ergänzt.
Die Definition der folgend aufgeführten Anteilsklasse mit Namensbestandteil ‹C› erfährt eine
Korrektur:
C Anteile von Anteilsklassen mit Namensbestandteil ‹C› sind verfügbar:
1) für den Vertrieb aus einem gemäss Liste „A“ zulässigen Land
2) für in anderen Ländern ansässige Anleger, sofern es sich dabei um professionelle
Anleger handelt und eine schriftliche Vereinbarung mit der Gesellschaft oder der
Hauptvertriebsstelle besteht, welche die folgenden Anlagen in eigenem Namen tätigen
und:
(a) auf eigene Rechnung
(b) auf Rechnung der unterliegenden Kunden im Rahmen eines
Vermögensverwaltungsmandates oder eines Beratungsvertrags; oder
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(c) für eine kollektive Kapitalanlage, die von einer im Finanzsektor professionell tätigen
Person verwaltet wird
3) für Anleger, die ein Vermögensverwaltungsmandat oder einen Beratungsvertrag mit der
Bank J. Safra Sarasin AG bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften unterzeichnet haben.
In den Fällen (b) und (c) wurde diese im Finanzsektor professionell tätige Person von der
Aufsichtsbehörde, der sie untersteht, ordnungsgemäss zur Durchführung solcher
Geschäfte autorisiert. Ferner ist diese Person ansässig in einem gemäss Liste „B“
zulässigen Land und/oder handelt im Namen und auf Rechnung einer anderen im
Finanzsektor professionell tätigen Person, die über eine schriftliche Autorisierung der
Gesellschaft oder der Hauptvertriebsstelle verfügt und in einem auf der Liste „B“
aufgeführten Land ansässig ist.
Über die Zulassung von Anlegern in weiteren Vertriebsländern (Liste „A“ und Liste „B“)
entscheidet der Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen. Nachfolgend die aktuellen
Listen „A“ und „B“:
„A“: Vereinigtes Königreich, Irland, Niederlande
„B“: Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien,
Belgien, Spanien, Schweden, Dänemark.
Anteile von Anteilsklassen mit Namensbestandteil ‹C› werden automatisch
zurückgenommen oder gemäss Auftrag des Anlegers in eine andere Anteilsklasse, deren
Voraussetzungen zum Erwerb dieser Anleger erfüllt, umgetauscht, wenn der Anleger die
Voraussetzungen dieser Anteilsklasse mit Namensbestandteil ‹C› nicht mehr erfüllt.
Für die Zeichnung von Anteilen der Anteilsklassen mit Namensbestandteil ‹C› ist keine
Mindestzeichnung erforderlich.
3. Definition Bewertungstag bei Ausgaben und Verkauf, Rücknahmen sowie Umtausch
von Anteilen
Es wird berichtigt, dass Ausgabe-, Verkauf-, Rücknahme- sowie Umtauschanträge, welche bis
spätestens um 15 Uhr Luxemburger Zeit des Bewertungstages bei der Hauptvertriebsstelle oder
Transferstelle eingehen, am nächsten und nicht am übernächsten Bewertungstag abgerechnet
werden.
4. Ermittlung des Inventarwertes
Es wird neu ausgeführt, dass für Tage, an welchen die Börsen bzw. Märkte der
Hauptanlageländer eines Teilfonds geschlossen sind (z.B. Banken- und Börsenfeiertage), keine
Berechnung des entsprechenden Teilfondsvermögens stattfindet.
5. Änderung der Anlagepolitik beim Teilfonds Sarasin Sustainable Bond CHF und Sarasin
Sustainable Bond EUR
Die Anlagen des Sarasin Sustainable Bond CHF sowie des Sarasin Sustainable Bond EUR
erfolgten bis anhin weltweit in hochklassigen, ausschliesslich auf Schweizer Franken (CHF) beim
Sarasin Sustainable Bond CHF bzw. Euro beim Sarasin Sustainable Bond EUR lautende
Anleihen, Wandel- und Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25%
des jeweiligen Teilfonds begrenzt) und fest- oder variabelverzinslichen Wertpapieren
(einschliesslich Zerobonds), die jeweils auf CHF beim Sarasin Sustainable Bond CHF bzw. Euro
beim Sarasin Sustainable Bond EUR lauten. Unter hochklassig wurden Wertpapiere verstanden,
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die von einer anerkannten Rating-Agentur mit mindestens A- oder einer damit vergleichbaren
Qualitätsbeurteilung eingestuft werden. Mindestens 85% der Anlagen des jeweiligen Teilfonds in
festverzinslichen Wertpapieren mussten diesem Kriterium genügen.
Neu erfolgen die Anlagen des Sarasin Sustainable Bond CHF sowie des Sarasin Sustainable
Bond EUR weltweit ausschliesslich in auf Schweizer Franken (CHF) beim Sarasin Sustainable
Bond CHF bzw. Euro beim Sarasin Sustainable Bond EUR lautende Anleihen, Wandel- und
Optionsanleihen (der Anteil der beiden letztgenannten ist auf maximal 25% des jeweiligen
Teilfonds begrenzt) und fest- oder variabelverzinslichen Wertpapieren (einschliesslich Zerobonds),
die jeweils auf CHF beim Sarasin Sustainable Bond CHF bzw. Euro beim Sarasin Sustainable
Bond EUR lauten. Mit der Änderung der Anlagepolitik wird der Zusammensetzung des
Benchmarks besser Rechnung getragen.
6. Einsatz von Derivaten
Die Gesellschaft kann zukünftig für jeden Teilfonds derivative Finanzinstrumente nicht lediglich zur
effizienten Verwaltung oder zur Absicherung, sondern auch zu Anlagezwecken im Einklang mit
den Bestimmungen des Prospektes sowie der gesetzlichen Regelungen einsetzen.
7. Sicherheiten und Wiederanlage von Sicherheiten
Die Gesellschaft kann zukünftig im Zusammenhang mit derivativen OTC-Geschäften Sicherheiten
einfordern, um ihr Gegenparteirisiko zu reduzieren. Der Abschnitt „Sicherheiten und Wiederanlage
von Sicherheiten“ legt die von der Gesellschaft für die jeweiligen Teilfonds angewandten
Regelungen zur Verwaltung von Sicherheiten fest.
Anleger, die mit den oben unter 5. und 6. erwähnten Änderungen nicht einverstanden sind,
können ihre Aktien bis zum 20. Juni 2014 kommissionsfrei verkaufen bzw. zur Rücknahme
anmelden. Dieser Hinweis erfolgt aus rechtlichen Gründen. Für Rücknahmen der Teilfonds der
Sarasin Investmentfonds wird keine Rücknahmekommission erhoben.
Für Anleger in Deutschland ist der Prospekt auf Wunsch bei der Informationsstelle in Deutschland
Bank J. Safra Sarasin (Deutschland) AG, Geschäftsbereich Investmentfonds, Lenbachplatz 2a, D-
80333 München, kostenlos in Papierform erhältlich.
Freundliche Grüsse
SARASIN INVESTMENTFONDS
Der Verwaltungsrat
Nils Ossenbrink Hans-Peter Grossmann
Managing Director Managing Director