Änderung der Vertragsbedingungen bei Pioneer Fonds

ffb_300_200.jpg Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Pioneer Funds – European Potential A EUR (ND) A0MJ5A LU0271656307
Pioneer Funds – Global High Yield A EUR (DA) A0MWHN LU0307384460
Pioneer Funds – European Potential C EUR (ND) A1C8T0 LU0536709628
Pioneer Funds – European Potential C USD (ND) A1C8T1 LU0536709891

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.


Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

I. Änderung des Annahmeschlusses für den Handel mit Anteilen des Pioneer Funds –
Absolute Return European Equity und des Pioneer Funds – European Equity
Long/Short………………………………………………………………………………………………… 3
II. Klarstellung der Anlagerichtlinien des Pioneer Funds – European Potential……………….. 3
III. Änderung der Benchmark für die Berechnung der Erfolgsgebühr und des
Referenzportfolios für den relavtiven VaR des Pioneer Funds – Global High Yield…………. 3
IV. Änderung der wesentlichen Eigenschaften des Pioneer Funds –
Multi Asset Conservative……………………………………………………………………………….. 4
1. Namensänderung………………………………………………………………………………………………………4
2. Änderung der Benchmark…………………………………………………………………………………………4
3. Änderung der Verwaltungsgebühr…………………………………………………………………………….4
Inhalt
Mitteilung an die Anteilsinhaber Pioneer Funds 3
I. Änderung des Annahmeschlusses für den Handel mit Anteilen des Pioneer Funds – Absolute
Return European Equity und des Pioneer Funds – European Equity Long/Short
(die „Teilfonds“)
Mit Wirkung ab dem 10. Juni 2014 wird der Annahmeschluss für den Handel mit Anteilen
der Teilfonds wie folgt verlängert:
Alter Annahmeschluss Neuer Annahmeschluss
Jeder Zeitpunkt vor 12:00 Uhr Luxemburger Jeder Zeitpunkt vor 18:00 Uhr Luxemburger
Zeit an dem betreffenden Bewertungstag Zeit an dem betreffenden Bewertungstag
Zur Erinnerung: Jeder Antrag auf Zeichnung, Umwandlung oder Rücknahme muss bei
der als Registerführer und Transferagent agierende Stelle vor dem Annahmeschluss
eingegangen sein. Anträge für die Teilfonds, die nach dem Annahmeschluss eingehen,
werden als an dem darauf folgenden Bewertungstag eingegangene Anträge betrachtet.
II. Klarstellung der Anlagerichtlinien des Pioneer Funds – European Potential
(der „Teilfonds“)
Um sicherzustellen, dass der Teilfonds die Vorgaben für den französichen Plan d’Epargne
en Actions (PEA) einhält, werden die Anlagerichtlinien des Teilfonds ab dem 10. Juni 2014
vorsehen, dass der Teilfonds mindestens 75% in Aktien und aktiengebundenen
Instrumenten anlegt, die von Gesellschaften emittiert wurden, die ihren Hauptsitz in der
Europäischen Union haben.
Diese Klarstellung bedeutet keine Änderung der wesentlichen Eigenschaften des
Teilfonds, der weiterhin gemäß seiner aktuellen Anlagestrategien und -kriterien verwaltet
werden wird.
III. Änderung der Benchmark für die Berechnung der Erfolgsgebühr und des
Referenzportfolios für den relavtiven VaR des Pioneer Funds – Global High Yield
(der „Teilfonds“)
Die Benchmark für die Berechnung der Erfolgsgebühr und die Zusammenstellung des
Referenzportfolios für den relavtiven VaR des Teilfonds wird mit Wirkung ab dem
10. Juni 2014 wie folgt geändert:
Alte Benchmark/Altes VaR Neue Benchmark/Neues VaR
Referenzportfolio Referenzportfolio
BofA Merrill Lynch Global High Yield & Barclays Global High Yield Index
Emerging Markets Plus
Die neue Benchmark ist ein angemesseneres Vergleichsmaß für den Teilfonds, da sie
besser an die Zusammenstellung seines Portfolios und die Häufigkeit der Bewertung
angepasst ist.
Diese Änderung der Benchmark hat keine Auswirkungen auf die aktuelle Anlagestrategie
des Teilfonds.
Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber!
Der Verwaltungsrat der Pioneer Asset Management S.A., der Verwaltungsgesellschaft
(die „Verwaltungsgesellschaft“) des Pioneer Funds (der „Fonds“), informiert Sie mit
diesem Schreiben über die folgenden Änderungen bei einzelnen Teilfonds, die bei der
nächsten Gelegenheit auch in den Prospekt aufgenommen werden:
4 Mitteilung an die Anteilsinhaber Pioneer Funds
Anteilsinhaber des betreffenden Teilfonds, die nicht mit vorstehenden Änderungen
einverstanden sind, können die Rückgabe oder den Umtausch ihrer Anteile zum
anwendbaren Nettoinventarwert pro Anteil ohne anfallende Rücknahme- oder
Umtauschgebühren verlangen und zwar mit dem Datum dieses Schreibens bis
einschließlich zum 6. Juni 2014. Wenn Anteile eines Teilfonds in Anteile eines anderen
Teilfonds mit einem höheren Ausgabeaufschlag umgetauscht werden, fällt weiterhin eine
Umtauschgebühr an, deren Höhe der Differenz zwischen den jeweils geltenden
Ausgabeaufschlägen entspricht.
IV. Änderung der wesentlichen Eigenschaften des Pioneer Funds – Multi Asset Conservative
(der „Teilfonds“)
1. Änderung des Namens des Teilfonds in “Pioneer Funds – Global Multi-Asset Conservative
Um die globale Ausrichtung der Anlagen des Teilfonds besser widerzuspiegeln, wird der
Teilfonds in “Pioneer Funds – Global Multi-Asset Conservative” umbenannt. Alle
Bezugnahmen auf den Teilfonds Pioneer Funds – Multi-Asset Conservative, die im
Prospekt oder in anderen Dokumenten, die sich auf den Fonds beziehen, enthalten sind,
sollen als Bezugnahmen auf den Teilfonds Pioneer Funds – Global Multi-Asset
Conservative verstanden werden.
Das Anlageziel und das Anlegerprofil des Teilfonds bleiben unverändert.
2. Änderung der Benchmark für die Berechnung der Erfolgsgebühr und des
Referenzportfolios für den relavtiven VaR
Die Benchmark für die Berechnung der Erfolgsgebühr und die Zusammenstellung des
Referenzportfolios für den relavtiven VaR des Teilfonds wird wie folgt geändert:
Alte Benchmark/Altes VaR Neue Benchmark/Neues VaR
Referenzportfolio Referenzportfolio
60% JPM EMU Bd 1-3 80% BarCap Global Aggregate Bond Index
30% JPM Global bond 20% MSCI World
10% MSCI Europe
Die neue Benchmark ist ein angemesseneres Vergleichsmaß für den Teilfonds, da sie
besser an die Zusammenstellung seines Portfolios und/oder die Häufigkeit der Bewertung
angepasst ist.
3. Änderung der Verwaltungsgebühr für die jeweiligen Anteilsklassen des Teilfonds
Die Verwaltungsgebühr für die jeweiligen Anteilsklassen des Teilfonds wird wie folgt
geändert:
Anteilsklasse Alte Verwaltungsgebühr Neue Verwaltungsgebühr
A 1,00% 1,25%
B 1,00% 1,25%
C 1,00% 1,25%
D 1,00% 1,25%
E 1,00% 1,25%
F 1,80% 1,85%
H 0,60% 0,65%
I 0,50% 0,55%
J Max. 0,50% Max. 0,55%
N 0,65% 0,70%
Mitteilung an die Anteilsinhaber Pioneer Funds 5
Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Änderungen keine Änderungen der anderen
Eigenschaften des Teilfonds mit sich bringen. Der Teilfonds wird weiterhin gemäß
denselben Anlagestrategien und – kriterien verwaltet, die bisher angewendet wurden.
Anteilsinhaber des betreffenden Teilfonds, die nicht mit vorstehenden Änderungen
einverstanden sind, können die Rückgabe oder den Umtausch ihrer Anteile zum
anwendbaren Nettoinventarwert pro Anteil ohne anfallende Rücknahme- oder
Umtauschgebühren verlangen und zwar mit dem Datum dieses Schreibens bis
einschließlich zum 6. Juni 2014. Wenn Anteile eines Teilfonds in Anteile eines anderen
Teilfonds mit einem höheren Ausgabeaufschlag umgetauscht werden, fällt weiterhin eine
Umtauschgebühr an, deren Höhe der Differenz zwischen den jeweils geltenden
Ausgabeaufschlägen entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Enrico Turchi
Managing Director
Pioneer Asset Management S.A.
Luxemburg, 7. Mai 2014
Kontaktadresse:
Pioneer Funds
(Fonds commun de placement)
8-10, rue Jean Monnet
L-2180 Luxembourg
Grand-Duchy of Luxembourg
www.pioneerinvestments.eu
www.pioneerinvestments.coma

Siehe auch

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