Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
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Pioneer Investments Aktien Rohstoffe A EUR (ND) | 977988 | DE0009779884 |
Pioneer Investments Aktien Rohstoffe L EUR (ND) | A0JDPS | DE000A0JDPS3 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
An alle Anteilinhaber
des Sondervermögens
Pioneer Investments Aktien Rohstoffe
ISIN: DE0009779884 (Anteilklasse A)
ISIN: DE000A0RL2V3 (Anteilklasse C)
ISIN: DE000A0JDPT1 (Anteilklasse H)
ISIN: DE000A0JDPS3 (Anteilklasse L)
München,
02.12.2014
Änderung der „Besonderen Vertragsbedingungen“ (Änderung des Index) des Pioneer Investments Aktien Rohstoffe
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 7. Juli 2014 stellte der Indexanbieter, New York Stock Exchange (NYSE), die Berechnung und Veröffentlichung des „Morgan Stanley Commodity Related Equity Index“ (MS CRX-Index) ein.
Dieser Index war bisher Bestandteil des §2 Absatz 1 der „Besonderen Anlagebedingungen“ des Fonds. Durch den Wegfall des Index war es erforderlich geworden, einen ähnlichen Index zu finden, mit dem die bisherige Anlagestrategie des Fonds beibehalten werden konnte. Ein vergleichbarer Index konnte jedoch nicht identifiziert werden.
Daher wurden die Indizes MSCI USA Metals & Mining, MSCI USA Energy und MSCI USA Food Products ausgewählt, die aus Sicht der Gesellschaft das Universum der potenziellen Zielunternehmen am besten widerspiegeln und es gleichzeitig ermöglichen, die bisherige Anlagestrategie fortzuführen.
Aufgrund der vorgenannten Änderungen müssen die „Besonderen Anlagebedingungen“ des Fonds angepasst werden. Die aktuellen und geänderten Abschnitte aus den besonderen Anlagebedingungen haben wir Ihnen am Ende dieses Schreibens zusammengefasst.
Den kompletten Wortlaut und die Neuerungen der „Besonderen Anlagebedingungen“ des Pioneer Investments Aktien Rohstoffe können Sie unter www.bundesanzeiger.de (Kapitalmarkt/Investmentfonds) einsehen oder bei der Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH, Arnulfstraße 124-126, D-80336 München, unter der Servicetelefonnummer 0800.888-1928 kostenfrei anfordern sowie im Internet unter www.pioneerinvestments.de abrufen.
Die Änderungen der „ Besonderen Anlagebedingungen“ wurden von der BaFin mit Schreiben vom 13. November 2014 genehmigt und gelten ab dem 16. März 2015.
Zu diesen Zeitpunkten erscheinen auch jeweils aktualisierte Ausgaben des Verkaufsprospektes mit Anlagebedingungen sowie, soweit erforderlich, aktualisierte wesentliche Anlegerinformationen,
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PIONEER LOGO
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die kostenfrei bei der Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH, unter o.g. Kontaktdaten erhältlich sind.
Rechte der Anleger
Die Unterbreitung eines Umtauschangebots ist nicht möglich, da Pioneer Investments keinen vergleichbaren Fonds in seiner Produktpalette hat. Anteilinhaber des Fonds können, wie bisher auch, ihre Fondsanteile kostenlos an die Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH
zurückgeben (Verkauf zum tagesaktuellen Gegenwert).
Nachfolgend stellen wir Ihnen die geänderten Passagen aus den „Besonderen Vertragsbedingungen“ vor. Im Übrigen bleiben die „Besonderen Anlagebedingungen“ unverändert.
§2 Anlagegrenzen
Das OGAW-Sondervermögen muss zum überwiegenden Teil aus Aktien von Unternehmen (Zielunternehmen) bestehen, deren Hauptgeschäftsfeld die Erzeugung, die Gewinnung, der Handel oder die Weiterverarbeitung von Rohstoffen, Energieträgern oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen ist, die in den Indizes MSCI USA Metals & Mining, MSCI USA Energy und/oder MSCI USA Food Products enthalten sind oder im Zuge von Indexänderungen in diese aufgenommen werden. Darüber hinaus können für das OGAW-Sondervermögen Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen und Optionsscheine von in- und ausländischen Ausstellern erworben werden, soweit sie zum Erwerb von Aktien von Ausstellern von Zielunternehmen berechtigen.
Pioneer Investments Kapitalanlagegesellschaft mbH
Die Geschäftsführung