Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu den Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT. IM ZWEIFELSFALLE SOLLTEN SIE PROFESSIONELLEN RAT EINHOLEN.
MORGAN STANLEY INVESTMENT FUNDS
Société d’Investissement à Capital Variable
Sitz: 6B, route de Trèves, L-2633 Senningerberg
R.C.S. Luxemburg: B 29 192
(die „GESELLSCHAFT“)
MITTEILUNG
Sehr geehrter ANTEILINHABER,
dieses Schreiben richtet sich an Sie als Anteilinhaber der Morgan Stanley Investment Funds (die „FONDS”).
Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass der VERWALTUNGSRAT der GESELLSCHAFT (der „VERWALTUNGSRAT“) beschlossen hat, die Abschnitte 2.2 Ausgabe von Anteilen, Zeichnungs- und Zahlungsmodalitäten sowie 2.3 Rücknahme von Anteilen, Unterabschnitt Maßnahmen zum Verwässerungsschutz im Prospekt von Februar 2016 (der „PROSPEKT“) so zu ändern, dass der SWINGFAKTOR von maximal 1% des NETTOINVENTARWERTS auf maximal 2% des NETTOINVENTARWERTS des betreffenden FONDS am jeweiligen HANDELSTAG angehoben wird. Außerdem ist es der VERWALTUNGSGESELLSCHAFT nicht länger möglich, eine gesonderte Gebühr für den Verwässerungsschutz zu berechnen.
Die vorstehend genannte Änderungen werden am 12. August 2016 wirksam und in die auf Juni 2016 datierte Fassung des PROSPEKTS eingefügt. Das Recht der ANTEILINHABER auf Rückgabe oder Umtausch ihrer Anteile bleibt hiervon unberührt. ANTEILINHABER, die mit der vorstehenden Änderung nicht einverstanden sind, können ihren Anteilsbestand ohne Zahlung einer Rückgabe- oder Umtauschgebühr, mit Ausnahme der anfallenden RÜCKNAHMEABSCHLÄGE, ab Erhalt dieser Mitteilung bis zum 11. August 2016, 13.00 Uhr MEZ, zurückgeben oder umtauschen.
Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben die in dieser Mitteilung verwendeten Begriffe in Großbuchstaben die Bedeutung, die ihnen im aktuellen PROSPEKT zugewiesen wird.
Der VERWALTUNGSRAT übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen.
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen oder Anliegen zu dieser Mitteilung die GESELLSCHAFT an ihrem Sitz in Luxemburg, den ANLAGEBERATER der GESELLSCHAFT oder den Vertreter der GESELLSCHAFT in Ihrem Land. Sie sollten sich über die steuerlichen Folgen des Vorgenannten in dem Land Ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit, Ihrer Ansässigkeit oder Ihres Wohnsitzes informieren und gegebenenfalls Rat einholen.
Bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle, der Morgan Stanley Bank AG, Junghofstraße 13-15, 60311 Frankfurt am Main, sind der aktuelle Prospekt und die jeweiligen aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Satzung und der letzte Jahres- und Halbjahresbericht einsehbar und kostenlos erhältlich.
Luxemburg, 12. Juli 2016
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Im Auftrag der GESELLSCHAFT
MORGAN STANLEY INVESTMENT MANAGEMENT (ACD) LIMITED