Änderung der Vertragsbedingungen bei LRI Fonds

ffb_300_200.jpg Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Swiss Rock (Lux) Dachfonds – Rendite A A0NEGP LU0349308998
Swiss Rock (Lux) Dachfonds – Ausgewogen A A0NEGQ LU0349309376
Swiss Rock (Lux) Dachfonds – Wachstum A A0NEGR LU0349309533

Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.


Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

 

 

Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav
Société d’investissement à capital variable
R.C.S. Luxembourg B 137.055
Sitz: 9A, rue Gabriel Lippmann, L-5365 Munsbach
Mitteilung an die Aktionäre der Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav
Für den Fonds Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav („Fonds“) treten nach Beschluss des Verwaltungsrates des Fonds
die folgenden Änderungen in Kraft:
Mit Wirkung zum 1. Juli 2014 wechselt die Funktion der Depotbank von der M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A.
zur RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A. was eine Migration der Vermögenswerte des Fonds zur neuen
Depotbank miteinschließt. Die Migration erfolgt auf Wunsch des Fonds und ohne zusätzliche Gebühren für den
Anleger, die Kosten der Hinweispublikation trägt der Fonds. Die Kennnummern des Fonds werden nach der
Migration unverändert fortgeführt werden. Ferner wird auch die Funktion der Register – und Transferstelle des Fonds
von der M.M. Warburg & CO Luxembourg S.A. zur RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A. wechseln.
In der Anlagepolitik jedes Teilfonds wird die Beschreibung der Derivate redaktionell angepasst, sodass der Fonds
Derivate zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken einsetzen kann. Ferner sind aufgrund
regulatorischer Anforderungen Fondsanteile wie offene Immobilienfonds nicht mehr über Art. 50 Abs. 2 Bst. a) der
UCITS IV Richtlinie bzw. bzw. über Art. 41 Abs. 2 a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 erwerbbar.
Es wird explizit bei jedem Teilfonds aufgeführt, dass kein Gebrauch von Wertpapierleihe- und
Wertpapierpensionsgeschäften gemacht wird.
Darüber hinaus wird in der Anlagepolitik der Teilfonds jeweils ergänzt, dass alle Teilfonds künftig je nach Marktlage
und im Interesse der Aktionäre das Teilfondsvermögen in Ausnahmefällen auch bis zu 100% in
Geldmarktinstrumente oder flüssige Mittel einschließlich Sichteinlagen investiert werden darf.
Ferner wird die Abwicklung und Meldung von Derivatgeschäften als weitere mögliche Kostenbelastung
mitaufgenommen.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Leitlinie ESMA/2012/832 vom 18. Dezember 2012, implementiert in
luxemburgisches Recht durch Rundschreiben CSSF 13/559 vom 18. Februar 2013, zukünftig auf den Fonds
Anwendung findet.
Darüber hinaus wird die prozentuale Verwaltungsgebühr nebst Minimum-Fee aller Teilfonds ersatzlos gestrichen. Die
zukünftige fixe Verwaltungsvergütung beträgt für die Swiss Rock (Lux) Dachfonds Sicav – Rendite und Swiss Rock
(Lux) Dachfonds Sicav – Ausgewogen 10.000 EUR p.a. und für den Swiss Rock (lux) Dachfonds Sicav – Wachstum
20.000 EUR p.a.
Ferner wird die Funktion Informationsstelle in Deutschland zukünftig von der Augur Capital AG, Westendstr. 16-22,
D- 60325 Frankfurt am Main wahrgenommen.
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Juli 2014 in Kraft. Zur Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung
der Vermögenswerte und Daten des Fonds wird die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen vorübergehend ab dem
26. Juni 2014 bis einschließlich 30. Juni 2014 eingestellt. Sollten Anleger mit dieser Änderung nicht
einverstanden sein, so haben sie innerhalb des Zeitraums vom 24. Mai 2014 bis zum 25. Juni 2014 bis 14.15 Uhr
das Recht, ihre Anteile kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank/ Register- und Transferstelle sowie
bei allen Zahl- und Vertriebsstellen zurückzugeben.
Die Rechtsdokumente des Fonds werden an die vorstehenden Änderungen angepasst. Dem Anleger wird dringend
empfohlen, sich den dann gültigen Verkaufsprospekt Ausgabe Juli 2014 sowie die entsprechenden wesentlichen
Anlegerinformationen, die kostenlos bei einer der nachfolgend aufgeführten Stellen erhältlich sind, anzufordern und
sich bei Zweifelsfragen an die Verwaltungsgesellschaft des Fonds oder eine der nachfolgend aufgeführten Stellen zu
wenden:
Luxemburg
· LRI Invest S.A., 9A, rue Gabriel Lippmann, L- 5365 Munsbach
· RBC INVESTOR SERVICES BANK S.A., 14, Porte de France, L- 4360 Esch-sur-Alzette
Deutschland
· Augur Capital AG, Westendstr. 16-22 D- 60325 Frankfurt
Munsbach, im Mai 2014 Der Verwaltungsrat

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert